Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

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Transkript:

Das Urlaubsverfahren - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Übersicht 1. Vorstellung von SOKA-BAU 2. Zweck des Urlaubsverfahrens 3. Rechtliche Grundlagen 4. Urlaubsverfahren 5. Monatsmeldungen 6. Erstattung 7. Prüfungsrecht 8. Abgeltung und Entschädigung 9. Arbeitnehmerverleih 2

1. Vorstellung von SOKA-BAU Das Urlaubsverfahren der deutschen Bauwirtschaft wird von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) umgesetzt. Die ULAK ist neben der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für ULAK und ZVK 3

2. Zweck des Urlaubsverfahrens Bundesurlaubsgesetz Voller Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber Besonderheiten der Bauwirtschaft Arbeitsausfälle infolge wechselnder Baustellen und Witterungsbedingungen Bedingt hohe Fluktuation von Arbeitnehmern Urlaubsregelung der Bauwirtschaft Arbeitnehmer kann Urlaubsansprüche bei verschiedenen Arbeitgebern ansparen und gegenüber aktuellem Arbeitgeber geltend machen um Arbeitgeber, die Urlaub gewähren, finanziell nicht zu überfordern zahlen alle Arbeitgeber an SOKA-BAU einen Urlaubskassenbeitrag, mit dem SOKA-BAU die Leistungen finanziert zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs gilt die Urlaubsregelung der Bauwirtschaft auch im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. 4

3. Rechtliche Grundlagen AEntG VTV BRTV TV Mindestlohn AVE Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Baugewerbe 5

4.1. Urlaubsverfahren - Überblick Arbeitgeber Stammdaten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Monatsmeldung Urlaubskassenbeitrag ULAK Erstattung der Urlaubsvergütung Urlaubsabgeltung bzw. Entschädigung Arbeitnehmer 6

4.2. Urlaubsverfahren Teilnahme des Entsendearbeitgebers Entsendung Gewerblicher Arbeitnehmer nach Deutschland Zur Ausführung überwiegend baugewerblicher Arbeiten Ausländischer Arbeitgeber leistet nicht bereits Beiträge an eine vergleichbare Urlaubskasse im Herkunftsstaat 7

4.3 Urlaubsverfahren Pflichten des Arbeitgebers Stammdaten 5 VTV Verpflichtung jedes Arbeitgebers vor Aufnahme seiner baugewerblichen Tätigkeit, sich bei der ULAK zu melden und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstammdaten zu melden Monatsmeldung 6 VTV Bruttolöhne, Arbeitsstunden, Urlaubstage und - vergütung der gewerblichen Arbeitnehmer bis zum 15. des Folgemonats Urlaubskassenbeitrag 15, 18 VTV zurzeit 14,50 % der Bruttolohnsumme bis zum 20. des Folgemonats 8

4.4. Erstmalige Anmeldung bei SOKA-BAU Sofern ein Arbeitgeber zum ersten Mal nach Deutschland entsendet, erhält er den sog. Erstversand mit allen notwendigen Teilnahmeunterlagen. Begrüßungsschreiben + Arbeitgeberbroschüre Schreiben zur elektronischen Monatsmeldung, 4 VTV Formulare: AG + AN Stammdaten, Monatsmeldungsformulare, Formulare für Abgeltung und Entschädigung 9

Exkurs: Arbeitgeber-Stammdaten 10

Exkurs: Arbeitnehmer-Stammdaten 11

5. Monatsmeldung Arbeitgeber Zeitraum Arbeitnehmer 12

5. Monatsmeldung Korrekturmeldung: Mit der Schaltfläche Korrekturmeldung können Sie Korrekturen von bereits an SOKA-BAU übermittelten Monatsmeldungen durchführen. Dabei handelt es sich um Monatsmeldungen, die Sie (als Arbeitgeber) bereits an SOKA-BAU übermittelt haben und nun korrigieren können. Hinweis: Bei einer Korrektur pro Arbeitnehmer werden, wie bei einer Erstmeldung, die Eingaben als Kompletteingaben benötigt und nicht als Differenz zu der zuvor abgegebenen Monatsmeldung. 13

6. Erstattung ULAK Erstattung der Urlaubsvergütung, 12 Abs. 1 VTV Vollständige und ordnungsgemäße Meldung, 5, 6 VTV Versicherung der tatsächlichen Auszahlung an den Arbeitnehmer und Übereinstimmung mit den Lohnkonten und Lohnabrechnungen Erstattungsanspruch entstanden Auszahlung bzw. Gutschrift nach 18 Abs. 2 VTV Beitragskonto einschließlich der Verzugszinsen und Kosten ausgeglichen Vollständige und ordnungsgemäße Meldung, 15 Abs. 5 VTV Arbeitgeber 14

Exkurs: Gutschrift nach 18 Abs. 2 VTV Die Gutschrift auf dem Konto nach 18 Abs. 2 VTV (Saldierung) setzt voraus: Vollständiges Vorliegen der fälligen Meldungen (Stammdaten und Monatsmeldungen), 5, 6 VTV Kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Erstattungen Sämtliche Zinsen und Kosten nach 20 VTV gezahlt 15

7. Prüfungsrecht nach 24 VTV Alle für die Durchführung des Urlaubsverfahrens notwendigen Unterlagen sind auf Anordnung vorzulegen. Diese beinhalten: Stundenaufzeichnungen, die Beginn, Ende und Dauer der Tätigkeit wiedergeben Lohnabrechnungen und Auszahlungsbelege in deutscher Sprache, 19 AEntG 16

8. Abgeltung und Entschädigung Wenn der Arbeitnehmer während der Entsendung keinen Urlaub hatte, hat dieser für den Fall, dass er länger als drei Monate nicht mehr unter die Tarifverträge des Baugewerbes fällt ohne arbeitslos zu sein, einen Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe der Urlaubsvergütung abzüglich des Arbeitnehmeranteils am Sozialversicherungsbetrag und abzüglich der deutschen Lohnsteuer, 8 Nr. 6 BRTV, 14 VTV. Nach Verfall der Urlaubsansprüche besteht in dem nachfolgenden Kalenderjahr noch ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe der Urlaubsvergütung abzüglich der deutschen Lohnsteuer, 8 Nr. 8, 15 VTV. 17

9. Arbeitnehmer-Verleih Grundsatz: Verbot des Arbeitnehmer-Verleihs ins Baugewerbe Ausnahme: Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit in den Grenzen des 1 b Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Verpflichtung zur Teilnahme am Urlaubsverfahren für die Leiharbeitnehmer, die baugewerbliche Arbeiten in Deutschland ausführen, 8 Abs. 3 AEntG 18

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!