Stadt Langenhagen. Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007

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Transkript:

A. Allgemeine Angaben Stadt Langenhagen Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 In der Ratssitzung vom 20.02.2006 wurde vom Rat der Stadt Langenhagen beschlossen, dass gemäß Artikel 6 Absatz 2 und 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 anwendbar bleibt. Ab dem Haushaltsjahr 2008 finden die Vorschriften der NGO in der geltenden Fassung zum 1.Januar 2006 und die Vorschriften der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik vom 22. Dezember 2005 mit In-Kraft-Treten zum 1.Januar 2006 Anwendung. Laut 100 Absatz 1 NGO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus 1. einer Ergebnisrechnung, 2. einer Finanzrechnung, 3. einer Bilanz sowie 4. einem Anhang. Der erste Jahresabschluss in dieser Form wird von der Stadt Langenhagen zum 31.12.2008 erstellt. Zu Beginn des ersten Haushaltsjahres nach den Regeln der kommunalen Doppik muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Die erste offizielle Bilanz der Stadt Langenhagen im doppischen Verfahren wird die Bilanz zum 01. Januar 2008 sein. Um den Übergang zum Stichtag 01. Januar 2008 aus dem kameralen Verfahren in das doppische Verfahren zu erleichtern, hat die Stadt Langenhagen bereits zum Stichtag 01. Januar 2007 eine Eröffnungsbilanz erstellt. Die Daten der Eröffnungsbilanz basieren auf einer in 2005 und 2006 durchgeführten Inventur, deren Ergebnisse auf den 01.01.2007 fortgeschrieben wurden. Die Inventur wurde zum Teil körperlich und zum Teil auf der Basis vorhandener Verzeichnisse durchgeführt. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz zum 01. Januar 2007 Die Eröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage des 96 Absatz 4 NGO und des 54 Absätze 2 und 4 der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) erstellt und gegliedert. Die Eröffnungsbilanz ist in Euro aufgestellt. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Da die Leistungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und die Stadt Langenhagen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, werden Beträge grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. 1

B. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensbewertung der Stadt Langenhagen für die Eröffnungsbilanz erfolgt gemäß 96 Abs. 4 NGO grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen. Vermögensgegenstände, bei denen sich die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten als schwierig und zeitaufwendig erwiesen hat, sind gemäß 96 Abs. 4 Satz 3 mit dem auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierten Zeitwert bewertet. Die Rückindizierung der Zeitwerte basiert auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Bei der Ermittlung des rückindizierten Wertes ist der letzte vor dem Wertermittlungsstichtag 01.01.2007 veröffentlichte Preisindex mit dem entsprechenden Basisjahr zu Grunde gelegt. Weitere Vorschriften, die bei der Bewertung Anwendung finden sind die Wertermittlungsverordnung (WertV) sowie die Wertermittlungsrichtlinie (WertR) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Für einige Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden, sind gemäß 46 Abs. 1 GemHKVO Festwerte gebildet worden. (Damit unterliegt dieses Sachvermögen keinen laufenden Abschreibungen.) Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, ist gemäß 60 Abs. 6 GemHKVO mit einem Zeitwert angesetzt, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert. Die planmäßige Abschreibung von Vermögensgegenständen erfolgt linear. Für die Festlegung der Nutzungs- und Restnutzungsdauern gilt die nach 47 Abs. 2 GemHKVO vom Ministerium für Inneres vorgegebene Abschreibungstabelle. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung von angemessenen Wertberichtigungen angesetzt. Für erkennbare Risiken sind angemessene Rückstellungen gebildet worden. Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Aktiva Immaterielles Vermögen Die selbständig verwertbare Software und die damit erworbenen Lizenzen werden zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert. Systemsoftware, die mit der Hardware geliefert wird und bei der keine Trennung der Anschaffungskosten in Hard- und Software möglich ist, wird mit der Hardware (PC) unter technische Anlagen bzw. Betriebs- und Geschäftsaustattung ausgewiesen. Die Nutzungsdauer für Standartsoftware und Hardware beträgt 4 Jahre. 2

Zuschüsse, die für investive Zwecke an Dritte gezahlt werden, sind als immaterielles Vermögen zu erfassen und planmäßig abzuschreiben. Auf eine Aktivierung der geleisteten Investitionszuschüsse zum 01.01.2007 wurde gem. 60 Abs. 5 GemHKVO verzichtet. In der laufenden Bilanzierung werden geleistete Investitionszuschüsse erfasst und in Höhe der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes planmäßig abgeschrieben. Sachvermögen Für Grundstücke, die sich vor dem Jahr 2000 im Eigentum der Stadt Langenhagen befanden, wurde für den Eröffnungsbilanzansatz ein Zeitwert angesetzt, der sich an dem für im Jahr 2000 in Langenhagen geltenden Bodenrichtwert orientiert. Zugänge durch Ankauf oder Umwandlung nach dem Jahr 2000, werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu dem im Jahr des Zugangs in Langenhagen geltenden Bodenrichtwert erfasst. Die Prüfung und Ermittlung dieser Werte für die unbebauten Grundstücke wird zu der Eröffnungsbilanz 2008 abgeschlossen. Bei Gemeindebedarfsflächen wie Grundstücke mit Grünanlagen, Kinderspielplätze und Straßengrundstücke ist entsprechend den gesetzlichen Inventurvereinfachungsrichtlinien 25-30 % des Bodenrichtwertes angesetzt worden. Grün- und Ackerland, Waldflächen und Flächen stehender Gewässer sind mit nutzungsspezifischen Bodenrichtwerten bewertet. Für die Bewertung des Aufwuchses auf den Grundstücken der Grünanlagen, Kinderspielplätze und für Straßengrün ist nach 46 Absatz 1 GemHKVO eine Festwertbildung vorgenommen worden. Hierzu sind die aktuellen Anschaffungskosten als Basis zugrunde gelegt, auf welche anschließend der Bewertungsabschlag von 60 % erfolgt ist. Gemäß den Vorschriften ist dieser Wert alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen. Es wurden folgende Festwertgruppen gebildet: Rasen, Baum- und Strauchpflanzen, Stauden, Gehölze und Bodendecker, Rosen, Hecken, Bäume (Straßenbäume und Bäume auf Kinderspielplätzen), Kübelpflanzen. Grundlage für die Bewertung der Gebäude ist die vom Katasteramt Hannover durchgeführte Wertermittlung über bebaute Liegenschaften der Stadt Langenhagen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Region Hannover hat im Juli 2006 der vom Katasteramt erstellten Wertermittlung zugestimmt. Der vom Katasteramt Hannover auf der Basis der Normalherstellungskosten 2000 ermittelte Gebäudesachwert (Zeitwert) ist gem. 96 Abs. 4 Satz 3 NGO rückindiziert, um so den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswert zu erhalten. Der rückindizierte Anschaffungs- und Herstellungswert ist um die bis zur Eröffnungsbilanz zu berücksichtigende linear ermittelte Alterswertminderung verringert worden. Der Restbuchwert von 49,6 Mio. Euro gilt als fortgeschriebener Anschaffungs- und Herstellungswert in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007. 3

Beim Sachvermögen stellt das Infrastrukturvermögen mit 179,6 Mio. Euro den größten Posten der Eröffnungsbilanz dar. Davon entfallen auf Straßengrundstücke 88 Mio. Euro und für Aufbauten der Straßen, Wege und Plätze sind 82,1 Mio. Euro angesetzt. Für Straßenbegleitgrün, Straßenbäume, Kübelpflanzen und sonstige Aufbauten ist ein Festwert von 7 Mio. Euro gebildet worden. Ein Betrag von 1,9 Mio. Euro entfällt auf die Friedhöfe und für die Brücken ist ein Restbuchwert von 0,6 Mio. Euro angesetzt worden. Die Ansätze für Grund und Boden und für die baulichen Anlagen (Aufbauten) der Straßen, Wege und Plätze basieren auf der Erfassung und Bewertung der Firma Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH. Zur Bewertung des Bodenwertanteils der Straßen, Wege und Plätze sind laut 60 Abs. 6 GemHKVO die für die Stadt Langenhagen geltenden Bodenrichtwerte des Jahres 2000 zu Grunde gelegt. Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz beträgt 25% der Bodenrichtwerte 2000 (Inventurvereinfachungsrichtlinien). Die monetäre Bewertung des Straßenbauwerks erfolgte durch die Fa. Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH nach Straßenabschnitten auf der Basis regionaltypischer Preise unter Berücksichtigung des Bestandes und des jeweiligen Zustandes. Es wurde ein vorsichtig geschätzter Zeitwert ermittelt. Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgt gemäß 96 Abs. 4 Satz 3 mit dem auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierten Zeitwert, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen. Kunstgegenstände und Kunstdenkmäler sind mit Ihrem Anschaffungswert ohne Alterswertminderung erfasst. Eine Abschreibung erfolgt hier grundsätzlich nicht (Inventurvereinfachungsrichtlinien), da die Annahme einer ewigen Nutzung zugrunde liegt. Maschinen, technische Anlage, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden zu fortgeschriebenen Anschaffung- und Herstellungskosten angesetzt. Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ausgewiesenen Beträge sind jedoch vorläufig. Die Vorläufigkeit basiert darauf, dass das gesamte bewegliche Vermögen der Stadt Langenhagen durch eine körperliche Bestandsaufnahme erfasst und mit Barcodes versehen wird. Die Bewertung, die Ermittlung der Abschreibung und der Abgleich mit Werten aus vorhandenen Anlagenverzeichnissen (z.b. der Kostenrechnenden Einrichtungen) wird zum Stichtag 01.01.2008 abgeschlossen sein. Unter der Position Vorräte werden Materialbestände und Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebstoffen ausgewiesen, die größtenteils auf dem Betriebshof vorhanden sind. Unter dem Bilanzposten Anlagen im Bau werden die Baumaßnahmen aufgeführt, die noch nicht fertig gestellt bzw. abgeschlossen sind. Die abschließende Zuordnung bspw. zum Bereich Bebaute Grundstücke oder aber Infrastrukturvermögen erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Bis zu diesem Zeitpunkt wird dieses Vermögen noch nicht mit Abschreibungen belastet. Finanzvermögen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen belaufen sich auf 1 Mio. Euro. Der folgende Beteiligungsspiegel zeigt eine Übersicht der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Die Beteiligungen, deren Quote unter 20% liegt, werden in der Eröffnungsbilanz unter Ausleihungen und Wertpapiere ausgewiesen. 4

Unternehmen Beteiligungsquote in % Anteil in Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbh 100,00 255.645,94 Bäder und Freizeit Langenhagen GmbH i.l. 100,00 25.000,00 Energie-Projektgesellschaft Langenhagen mbh 50,00 51.129,19 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Lgh. Flughafen mbh 50,00 12.782,30 Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbh 24,87 715.600,00 Gleisgesellschaft Langenhagen mbh 18,20 4.703,89 Wohnungsgenossenschaft Langenhagen eg 3,33 6.800,00 Volksbank Hannover eg 1,00 150,00 Zum Sondervermögen gehören gemäß 102 Abs. 1 NGO insbesondere die Eigenbetriebe. In der Eröffnungsbilanz wird das gezeichnete Kapital des Eigenbetriebes Stadtentwässerung von 6.500.000,00 ausgewiesen. Die Bewertung der Forderungen erfolgt nach ihrem Nennwert. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind die einzelnen Posten der offenen Forderungen bereits angemahnt oder befinden sich in der Vollstreckung. Der nachfolgende Forderungsspiegel zeigt eine Übersicht über alle offenen Forderungen zum Stichtag 01.01.2007. Öffentlich-rechtliche Forderungen 01.01.2007 Öffentlich-rechtliche Forderungen 42.026.167,88 Niedergeschlagene öffentlich-rechtliche Forderungen 155.756,91 Wertberichtigung auf öffentlich-rechtliche Forderungen - 23.515.000,00 Gesamt 18.666.924,79 Bei der Ermittlung der öffentlich-rechtlichen Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung auf die Gewerbesteuer in Höhe von 23,2 Mio. Euro und auf die Vergnügungssteuer in Höhe von 315.000 Euro erfolgt. Sonstige privatrechtliche Forderungen 01.01.2007 Darlehen an private Personen und Gesellschaften 6.904.092,66 Die Summe der sonstigen privatrechtlichen Forderungen setzt sich zusammen aus einer Restschuld in Höhe von 28.121,05 Euro für ein Darlehen an das Unternehmerinnenzentrum, aus einer Restschuld in Höhe von 433.613,20 Euro für ein Darlehen an die HRG und eine Restschuld in Höhe von 6.442.358,41 Euro für ein Wohnungsbauförderungsdarlehen an diverse Personen und Gesellschaften. 5

Passiva Nettoposition Das Reinvermögen als Teil der Nettoposition in Höhe von 294 Mio. Euro ist die um Rücklagen und Sonderposten geminderte Differenz zwischen den Werten der Vermögensgegenstände der Aktivseite und den Schulden einschließlich Rückstellungen der Passivseite. Als Sonderposten werden empfangene Investitionszuwendungen abnutzbarer Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die Sonderposten werden ertragswirksam entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aufgelöst. Es sind, wie gesetzlich gefordert, die erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse, Beiträge und ähnliche Entgelte der Jahre 1974-2006 erfasst und planmäßig aufgelöst worden. In den Bereichen, in welchen sich die Ermittlung der Zweckbestimmung der Zuwendung als schwierig erwiesen hat, ist eine prozentuale Auflösung je nach getätigten Investitionen - auf Investitionen für die Beschaffung von beweglichem Vermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) und auf Investitionen für Baumaßnahmen - erfolgt. Schulden Gem. 96 Abs. 4 S. 6 NGO i.v.m. 45 Abs. 7 GemHKVO wurden die nachfolgenden Verbindlichkeiten in Höhe ihres Rückzahlungsbetrags in der Bilanz ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus kreditähnl. Rechtsgeschäften Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Gesamt bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 41.876.691,57 1.413.414,10 1.184.581,91 39.278.695,56 2.661.574,98 280,28 568.609,54 Gesamt 45.107.156,37 Hinter den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften steht die alternative Finanzierungsleistung für die Schule Kaltenweide. Die Position Transferverbindlichkeiten enthält Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung für das abgelaufene Geschäftsjahr und unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden die abgesetzten Forderungen geführt. 6

Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach Vorgabe des 96 Abs. 4 S. 6 NGO i.v.m. 43 Abs. 2 GemHKVO in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendigen Betrages angesetzt. Es sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen bei der Ermittlung berücksichtigt. Die nachfolgenden Rückstellungen sind nach dem Pflichtkatalog gem. 43 GemHKVO bei Bedarf gebildet worden. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 01.01.2007 Pensionsrückstellungen 23.680.058,-- Beihilferückstellungen 1.207.682,96 Gesamt 24.887.740,96 Die Höhe der Pensionsrückstellungen wurde von der Niedersächsischen Versorgungskasse mit den im Teilwertverfahren ermittelten Barwerten gem. 43 Abs. 1 Nr. 1 GemHKVO berechnet. Für die Ermittlung der notwendigen Beihilferückstellungen ist in Abstimmung mit dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport der Hebesatz der Beihilfeabrechnung 2006 für die Umlagegruppe 1 in Höhe von 5,10 % auf den ermittelten Barwert der Pensionsrückstellung angewendet worden. Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen 01.01.2007 Sonstige Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 2.397.6358,36 Sonstige Rückstellungen für geleistete Überstunden 329.602,78 Sonstige Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 1.590.999,10 Gesamt 4.318.237,24 Die Rückstellungen gem. 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO wurden anhand von tatsächlichen Werten ermittelt, soweit diese vorhanden waren. Bei der Berechnung der Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und für geleistete Überstunden konnte der tatsächliche Wert lediglich für die Mitarbeiter/innen, die der elektronischen Zeiterfassung unterliegen, errechnet werden. Für die restlichen Mitarbeiter/innen wurde ein pauschaler Betrag kalkuliert, der auf dem zuvor ermittelten Wert basiert. 7

Der Rückstellungsbetrag für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit ist auf Basis der vorhandenen Altersteilzeitzahlungen und den in 2007 in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter/innen berechnet worden. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 01.01.2007 Rückstellungen für anhängige Gerichtsverfahren 188.800,31 Gem. 43 Abs. 1 Nr. 7 GemHKVO sind für Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren, bei denen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, eine Rückstellung gebildet worden. Eine Aufstellung über die rechtshängigen Verfahren der Stadt Langenhagen ist uns von unserer Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Dr. Schmidt gefertigt worden. 8