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Transkript:

Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P11-080531 Datum 31.05.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 5 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 6 und 7. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 6 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 7 Aufgaben, davon 6 zu lösen Steuergesetze Höchstpunktzahl: 100 HFH-Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben 1 2 3 4 5 W 6 W 7 Σ Max. erreichbare Punkte 15 15 20 15 15 20 20 100 Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0 BB-STL-P11-080531 AUFGABEN SEITE 1 von 3

Aufgabenblock A Aufgabe 1 Bearbeiten Sie bitte alle 5 Aufgaben. 1.1 Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe der steuerlichen Belastung nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen bemessen soll. Erläutern Sie den Begriff der Leistungsfähigkeit! 1.2 Soweit Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben werden, sollen sie sozial gerecht sein. Was versteht man unter den Begriffen horizontale Gerechtigkeit und vertikale Gerechtigkeit? Aufgabe 2 80 Punkte 7 P. 8 P. 2.1 Was sind Betriebsausgaben gemäß Einkommensteuergesetz? 2.2 Nennen Sie vier Ausgaben, die auch bei betrieblicher Veranlassung steuerlich 12 P. nicht abzugsfähig sind! Aufgabe 3 Der Gewinn der Sektions-GmbH im Inland beträgt in 2007 vor Gewerbesteuerrückstellung 154.221,--. Für das Jahr 2007 sind Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von 28.000,-- bereits als Aufwand gebucht worden. Es besteht ein Gewerbeverlust gemäß 10a GewStG aus 2006 in Höhe von 12.800,--. Die Hinzurechnungen nach 8 GewStG betragen 11.281,-- und die Kürzungen nach 9 GewStG 2.600,--. Der Hebesatz beträgt 430%. Berechnen Sie für die Sektions-GmbH die Gewerbesteuerrückstellung 2007 nach der 5/6-Methode! Aufgabe 4 Die Gesellschafter Wurm und Watt sind beide an der Wattwurm-OHG beteiligt. Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der erbrachten Kapitaleinlagen. Die Kapitaleinlage von Wurm beträgt 66.000,-- und von Watt 198.000,--. Für 2007 ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 182.620,--. Folgende Aufwendungen haben den Gewinn bereits gemindert: Watt gewährte der OHG ein Darlehen in Höhe von 220.000,--, vereinbart wurde eine Verzinsung von 4,8%. Außerdem erhielt er für die Geschäftsführung 64.000,-- Jahresgehalt. Wurm überließ der OHG ein Betriebsgebäude und erhielt dafür 14.400,-- Jahresmiete. Wie hoch sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gesellschafter Wurm und Watt in 2007? Aufgabe 5 Der ledige steuerpflichtige Emil Hunter erhält am 06.02.2008 (Mittwoch) seinen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007. Das Bescheiddatum ist der 04.02.2008 (Montag). In den Erläuterungen des Einkommensteuerbescheides wurde darauf hingewiesen, dass bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit die Bewerbungskosten nicht anerkannt worden sind wegen fehlender Nachweise. Der Steuerbescheid ist nicht vorläufig nach den 164, 165 AO. Was könnte Herr Hunter innerhalb welcher Frist tun, wenn er die Bewerbungskosten anhand von geeigneten Belegen nachweisen kann? Erläutern Sie den Vorgang präzise! BB-STL-P11-080531 AUFGABEN SEITE 2 VON 3

Aufgabenblock B Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte entweder Aufgabe 6 oder Aufgabe 7! Wahl-Aufgabe 6 Der 79-jährige Witwer Emil Emde erhält seit seinem 64. Lebensjahr staatliche Altersrente. In 2007 betrug diese monatlich 1.300,--. Seit 2003 bezieht Herr Emde staatliche Witwenrente. In 2007 betrug diese monatlich 400,--. Seine Zinseinnahmen für 2007 beliefen sich auf 1.860,--. Für Kranken- und Pflegeversicherung zahlte er in 2007 1.980,--. Vor einigen Jahren erhielt Herr Emde die Auskunft vom Finanzamt, er müsse keine Einkommensteuererklärung abgeben, da sein Einkommen unter dem Existenzminimum liege. Nun liest Herr Emde in der Presse, viele Rentner seien neuerdings einkommensteuerpflichtig, bedingt durch die Rechtsänderung in der Rentenbesteuerung ab 2005. Helfen Sie Herrn Emde, indem Sie sein zu versteuerndes Einkommen 2007 ermitteln und daraus Schlussfolgerungen ziehen! Wahl-Aufgabe 7 Kleinunternehmer brauchen laut Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nennen und erläutern Sie die Voraussetzungen hierfür und gehen Sie auch auf den Sonderfall der Neugründung eines Unternehmens ein! BB-STL-P11-080531 AUFGABEN SEITE 3 VON 3

Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P11-080531 Datum 31.05.2008 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Bachelor-Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 18. Juni 2008 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich der Leiterin des Prüfungsamtes anzuzeigen: Birgit.Hupe@hamburger-fh.de bzw. Tel. 040/35094-311. Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben 1 2 3 4 5 W 6 W 7 Σ Max. erreichbare Punkte 15 15 20 15 15 20 20 100 BB-STL-P11-080531 KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 3

Lösung Aufgabe 1 vgl. SB 1, S. 17 ff. 1.1 Die Leistungsfähigkeit wird im Allgemeinen nach dem Einkommen bemessen. Maßstab ist dabei das verfügbare Einkommen. Verfügbar ist der Teil der Bruttoeinnahmen, der nach Abzug der zugehörigen Kosten bleibt, um Konsumzwecken zu dienen oder das Vermögen des Steuersubjekts zu erhöhen. Sachlich richtige Ausführungen zu den Maßstäben Konsum und Vermögen sind entsprechend zu werten. 1.2 Horizontale Gerechtigkeit bedeutet, dass zwei Menschen mit gleicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich der gleichen steuerlichen Belastung unterliegen sollen. Vertikale Gerechtigkeit bedeutet, dass eine höhere Leistungsfähigkeit zu einer angemessen höheren Steuerlast führen soll. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB 2, S. 29 f. 2.1 Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. 2.2 Aufwendungen für Geschenke z.b. an Geschäftspartner im Wert von über 35 pro beschenkter Person Aufwendungen für "Geschäftsessen", soweit sie 70% der Aufwendungen übersteigen, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind von inländischen Behörden oder Gerichten oder von Organen der EU festgesetzte Geldstrafen oder Bußgelder Bestechungs- und Schmiergelder Weitere richtige Antworten sind entsprechend zu werten. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB 4, S. 24 f. alles in Gewinn vor GewSt-Rückstellung 154.221,-- 1 P. zuzügl. GewSt-VZ 28.000,-- 1 P. 182.221,-- zuzügl. Hinzurechnungen 8 GewStG 11.281,-- 2 P. 193.502,-- abzügl. Kürzungen 9 GewStG 2.600,-- 2 P. Gewerbeertrag vor Verlustabzug 190.902,-- 1 P. abzügl. Gewerbeverlust 10a GewStG 12.800,-- 2 P. Gewerbeertrag 178.102,-- 1 P. Rundung 178.100,-- 1 P. 5% 8.905,-- 2 P. x Hebesatz 430% 38.291,50 2 P. davon 5/6 31.909,58 2 P. abzügl. Vorauszahlungen 28.000,00 1 P. Gewerbesteuer-Rückstellung 2007 (gerundet) 3.909,00 2 P. Lösungen, die den aktuellen Rechtsstand berücksichtigen, gelten grundsätzlich ebenso als korrekt. Lösung Aufgabe 4 vgl. SB 6, S. 14 ff. Wurm (25%) Watt (75%) 1 P. Gewinnanteil 45.655,-- 136.965,-- 2 P. Vergütung/Gehalt 64.000,-- Vergütung/Zinsen 10.560,-- Vergütung/Miete 14.400,-- Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2007 60.055,-- 211.525,-- BB-STL-P11-080531 KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 3

Lösung Aufgabe 5 vgl. SB 7, S. 9, 15, 35 Weil keine Korrekturvorschrift greift und der Steuerbescheid auch nicht vorläufig gemäß 164, 165 AO ist, muss Herr Hunter binnen eines Monats schriftlich beim zuständigen Finanzamt einen Einspruch einlegen. Das Bescheiddatum ist vom 04.02.2008, der Bescheid gilt deshalb lt. 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am 07.02.2008 als bekannt gegeben. Die Einspruchfrist endet mit dem 07.03.2008. Der Einspruch muss sich inhaltlich auf die fehlende Anerkennung der Bewerbungskosten beziehen. Als Nachweis müssen die notwendigen Belege beigefügt werden. Der Einspruch muss eine Aufforderung zur Änderung des Einkommensteuerbescheides in Höhe der fehlenden Werbungskosten beinhalten. Lösung Aufgabe W6 vgl. SB 2 20 EStG Kapitalvermögen alles in 1 P. Einnahmen 1.860,-- 1 P. abzügl. Sparer-FB 750,-- 1 P. abzügl. WK-Pauschbetrag 51,-- 1.059,-- 1 P. 22 EStG Sonstige Einkünfte 1 P. Jahresrente 15.600,-- 1 P. (eigene Rente) davon 50% 7.800,-- 1 P. Jahresrente 4.800,-- 1 P. (Witwenrente) davon 50% 2.400,-- 1 P. abzügl. WK-Pauschbetrag 102,-- 10.098,-- 1 P. Summe der Einkünfte 11.157,-- 2 P. abzügl. AEB 24a EStG 40% von 1.059,-- (gerundet) 424,-- 2 P. Gesamtbetrag der Einkünfte 10.733,-- 1 P. abzügl. Sonderausgaben 1.980,-- 1 P. zu versteuerndes Einkommen 2007 8.753,-- 1 P. Das zu versteuernde Einkommen 2007 liegt über dem Grundfreibetrag. Herr Emde ist einkommensteuerpflichtig. Bei dem Ergebnis kommt es zu einer Steuernachzahlung. Eventuell einbehaltene Kapitalertragsteuer ist gegenzurechnen. 2 P. 1 P. Lösung Aufgabe W7 vgl. SB 5, S. 27 (Klein-)Unternehmer, deren Vorjahresumsatz nicht mehr als 17.500 betragen hat und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 betragen wird, brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzgrenzen bemessen sich nach den vereinnahmten Entgelten ohne darin enthaltene Veräußerungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und ohne die meisten der nach 4 UStG steuerfreien Umsätze. Bei den Umsatzgrenzen handelt es sich um Bruttogrenzen, d.h. um die Umsätze inklusive Umsatzsteuer. Die Grenze für den Netto-Vorjahresumsatz beträgt daher 14.705,88, für den voraussichtlichen Netto-Umsatz des laufenden Jahres 42.016,80. Bei Unternehmensgründungen, also wenn der Unternehmer im Vorjahr noch nicht unternehmerisch tätig gewesen ist, kommt es allein auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres an. Es gilt die (sonst für das Vorjahr relevante) Grenze von 17.500. 2 P. Wenn ein Unternehmer seine Tätigkeit nicht über das ganze Jahr ausgeübt hat, dann ist 2 P. sein Umsatz auf 12 Monate hochzurechnen: Umsatz mal 12 Monate geteilt durch die Anzahl der "Umsatz-Monate" (aufgerundet auf volle Monate) 5 P. 5 P. 2 P. BB-STL-P11-080531 KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 3