Landesamt für Gesundheit und Soziales

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Transkript:

Anlage 1 zum Merkblatt: Merkblatt Standardhygiene für Gesundheitseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Stand: März 2014 Ansprechpartner: Dr. R. Poldrack Telefonnummer: 03834/890-201 1 Zielstellung des Merkblattes und der Anlage 1 Seite 1 von 9 E-Mail Adresse: rosmarie.poldrack@lagus.mv-regierung.de Das Merkblatt definiert die Begriffe Standardhygiene und Grundversorgung und führt alle Elemente der Standardhygiene in Kurzfassung auf, gibt den Schutzschwerpunkt an und ordnet die Maßnahmen dem Patientenschutz und/oder dem Personalschutz zu. Maßnahmen des Personalschutzes sind in diesem Merkblatt nicht abschließend behandelt. Sie sind abhängig vom Gefährdungsrisiko zu beurteilen und festzulegen und sind u.a. in der TRBA 250 und TRBA 500 beschrieben. Die Elemente der Standardhygiene sind grundsätzlich in allen Gesundheitseinrichtungen anzuwenden. Die Anlage 1 zum Merkblatt beschreibt die einzelnen Elemente der Standardhygiene ausführlich. 2 Elemente der Standardhygiene 2.1 Händehygiene Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme der Standardhygiene. Allgemein wird angenommen, dass 90 % der Erreger von NCI durch die Hände übertragen werden. Die Hände sind auch maßgeblich daran beteiligt, dass von 60 % der devices (device medizinische Hilfsmittel, Geräte, dessen Gebrauch das Risiko einer nosokomialen Infektion erhöht z.b. zentrale Venenkatheter, Port, Harnwegskatheter) Infektionen ausgehen, wenn die Abwehr- und Immunlage des Patienten schwach ist. Händehygiene umfasst hygienische Händedesinfektion und Händewaschen, einschl. Händepflege. Hand-Gesichts- (z.b. bei MRSA) und Hand-Kleidungs-Kontakte sind zu vermeiden. 2.1.1 Händedesinfektion mit alkoholischen Präparaten - effektivste Maßnahme zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheits- und nosokomialen Infektionserregern, Maßnahme zum Patienten- und Personalschutz - transiente Erreger, Erreger tieferer Hautabschnitte und ein Teil der residenten Hautflora werden abgetötet/beseitigt - chirurgische Händedesinfektion: spezielle Maßnahme bei definierten Anlässen; erst ggf. waschen vorrangig nach Ablegen der Stationskleidung in der OP-Schleuse, dann desinfizieren

Seite 2 von 9 Durchführung der hygienischen Händedesinfektion: - konsequente und korrekte Ausführung erforderlich - Händedesinfektionsmittel sind auf trockene Hände aufzubringen - Einwirkzeit i. d. R. 30 sec, bei Viren bis 2 min - während der Einwirkzeit müssen die Hände feucht sein und das Präparat eingerieben werden, weil die Alkohole ihre desinfizierende Wirkung nur dann entfalten können (daher ausreichende Menge in die Hand pumpen) - gegen Bakteriensporen, Prionen und Endotoxine sind die Alkohole unwirksam - stark beschmutzte Hände vor der Händedesinfektion mit einem desinfektionsmittelgetränktem Tuch oder mit Zellstoff gut reinigen - bei sichtbarer Kontamination Händewaschen nach Desinfektion Indikationen zur Durchführung der hygienischen Händedesinfektion: vor und nach jeder Maßnahme am Patienten z.b. o invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden o Kontakt mit infektionsgefährdeten Patienten (Hochrisiko- und Risikopatienten) o Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr o Kontakt mit Wunden o Kontakt mit dem Bereich von Einstichstellen o Kontakt mit potenziell oder bekannt infektiösem Material oder infizierten Körperregionen o Kontakt mit kontaminierten Gegenständen (Medizinprodukten), Flüssigkeiten oder Flächen und mit kontaminierter Wäsche oder Abfall o Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit MRE besiedelt oder infiziert sind o Ablegen kontaminierter Handschuhe o Essenverteilung o Anlage von Schutzkleidung 2.1.2 Händewaschen Durchführung des Händewaschens - Hände vor dem Aufbringen der Flüssigseife anfeuchten, bevorzugt mit kühlem Wasser, Seife gut aufschäumen, Seife komplett abspülen und Hände gut mit Einmalhandtuch abtrocknen Indikationen zur Durchführung des Händewaschens - z. B. bei sichtbarer Verschmutzung der Hände, nach WC-Benutzung, Sporen (z. B. C. difficile) sind nach der Händedesinfektion durch das Händewaschen von den Händen zu entfernen

Seite 3 von 9 2.1.3 Händepflege als Personalschutzmaßnahme - mehrmals täglich zur Vermeidung von Hautirritationen z.b. nach Desinfektion nach Patientenkontakt - vorzugsweise aus Pflegemittelspendern 2.1.4 Umgang mit Verletzungen beim Personal Sicheres Abdecken von Verletzungen und nässenden Ausschlägen (Tätigkeitseinschränkungen sind ggf. erforderlich) 2.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Personals Die PSA dient als Barriere zum Schutz der Hände, Augen, Atemwege, Kleidung und Haare des Personals vor Erregern, die mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten oder Exkreten bzw. von Schleimhaut oder Haut des Patienten übertragen werden können zur PSA zählen Handschuhe, Schutzkittel, ggf. Plastikschürze, Mund-/Nasenschutz (MNS), Schutzbrille und ggf. Haarschutz Verwendung der PSA ist in der TRBA 250 geregelt der Träger-/Betreiber hat die erforderliche PSA in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, Instand zu halten und zu reinigen (nicht im häuslichen Bereich des Personals). Grundregeln beim Einsatz von PSA: - Die PSA werden im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt und in der Betriebsanweisung benannt. Der Beschäftigte hat den Anweisungen Folge zu leisten. - die PSA ist aus Patientenschutzgründen patienten- oder tätigkeitsbezogen zu tragen und vor Versorgung eines neuen Patienten vollständig (unter Beachtung der Händedesinfektion) zu wechseln - kontaminierte PSA darf keinen Kontakt zu Raumumschließungsflächen, Oberflächen von Mobiliar oder medizinischen Geräten, zur eigenen Kleidung oder zu Personen haben (Aufbewahrung getrennt von der Straßenkleidung) - benutzte PSA ist nach Gebrauch zu entsorgen oder aufzubereiten (es gelten die Vorgaben der Hygieneordnung) Handschuhe: - Untersuchungshandschuhe sind zu tragen, wenn ein Kontakt der Hände mit Schleimhaut, nicht intakter bzw. kontaminierter/kolonisierter Haut, Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten zu erwarten ist oder die Gefahr einer Stichverletzung besteht. - Es sind keimarme, ungepuderte, mindestens hyperallergene und unsterile Handschuhe einzusetzen(s. a. BGR 195 und TRGS 401). - Handschuhe sind nach dem Erkennen einer Perforation oder Kontamination unverzüglich zu wechseln. - Bei falscher Ausziehtechnik kann die bisher geschützte Haut durch Berührung mit der kontaminierten Handschuhaußenseite oder Hand kontaminiert werden. - Handschuhe sind immer vor dem Verlassen des Patientenzimmers auszuziehen und abzuwerfen - Wegen der Perforation und möglichen Kontamination beim Ausziehen und normaler Leckagerate ist immer eine Händedesinfektion nach dem Ablegen der Handschuhe durchzuführen. - Im Einzelfall kann eine Handschuhdesinfektion erfolgen, wenn der Hersteller nachgewiesen hat, dass die Handschuhe gegenüber den Alkoholen hinreichend beständig sind und die Alkohole nicht durch die Handschuhe penetrieren. - die Handschuhdesinfektion ist nur möglich, wenn keine Perforationen sichtbar sind.

Seite 4 von 9 Durchführung der hygienischen Händedesinfektion: - konsequente und korrekte Ausführung erforderlich - Händedesinfektionsmittel sind auf trockene Hände aufzubringen - Einwirkzeit i. d. R. 30 sec, bei Viren bis 2 min - während der Einwirkzeit müssen die Hände feucht sein und das Präparat eingerieben werden, weil die Alkohole ihre desinfizierende Wirkung nur dann entfalten können (daher ausreichende Menge in die Hand pumpen) - gegen Bakteriensporen, Prionen und Endotoxine sind die Alkohole unwirksam - stark beschmutzte Hände vor der Händedesinfektion mit einem desinfektionsmittelgetränktem Tuch oder mit Zellstoff gut reinigen - bei sichtbarer Kontamination Händewaschen nach Desinfektion Indikationen zur Durchführung der hygienischen Händedesinfektion: vor und nach jeder Maßnahme am Patienten z.b. o invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe getragen werden o Kontakt mit infektionsgefährdeten Patienten (Hochrisiko- und Risikopatienten) o Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr o Kontakt mit Wunden o Kontakt mit dem Bereich von Einstichstellen o Kontakt mit potenziell oder bekannt infektiösem Material oder infizierten Körperregionen o Kontakt mit kontaminierten Gegenständen (Medizinprodukten), Flüssigkeiten oder Flächen und mit kontaminierter Wäsche oder Abfall o Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit MRE besiedelt oder infiziert sind o Ablegen kontaminierter Handschuhe o Essenverteilung o Anlage von Schutzkleidung 2.1.2 Händewaschen Durchführung des Händewaschens - Hände vor dem Aufbringen der Flüssigseife anfeuchten, bevorzugt mit kühlem Wasser, Seife gut aufschäumen, Seife komplett abspülen und Hände gut mit Einmalhandtuch abtrocknen Indikationen zur Durchführung des Händewaschens - z. B. bei sichtbarer Verschmutzung der Hände, nach WC-Benutzung, Sporen (z. B. C. difficile) sind nach der Händedesinfektion durch das Händewaschen von den Händen zu entfernen

Seite 5 von 9 2.1.3 Händepflege als Personalschutzmaßnahme - mehrmals täglich zur Vermeidung von Hautirritationen z.b. nach Desinfektion nach Patientenkontakt - vorzugsweise aus Pflegemittelspendern 2.1.4 Umgang mit Verletzungen beim Personal Sicheres Abdecken von Verletzungen und nässenden Ausschlägen (Tätigkeitseinschränkungen sind ggf. erforderlich) 2.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Personals Die PSA dient als Barriere zum Schutz der Hände, Augen, Atemwege, Kleidung und Haare des Personals vor Erregern, die mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten oder Exkreten bzw. von Schleimhaut oder Haut des Patienten übertragen werden können zur PSA zählen Handschuhe, Schutzkittel, ggf. Plastikschürze, Mund-/Nasenschutz (MNS), Schutzbrille und ggf. Haarschutz Verwendung der PSA ist in der TRBA 250 geregelt der Träger-/Betreiber hat die erforderliche PSA in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen, Instand zu halten und zu reinigen (nicht im häuslichen Bereich des Personals). Grundregeln beim Einsatz von PSA: - Die PSA werden im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt und in der Betriebsanweisung benannt. Der Beschäftigte hat den Anweisungen Folge zu leisten. - die PSA ist aus Patientenschutzgründen patienten- oder tätigkeitsbezogen zu tragen und vor Versorgung eines neuen Patienten vollständig (unter Beachtung der Händedesinfektion) zu wechseln - kontaminierte PSA darf keinen Kontakt zu Raumumschließungsflächen, Oberflächen von Mobiliar oder medizinischen Geräten, zur eigenen Kleidung oder zu Personen haben (Aufbewahrung getrennt von der Straßenkleidung) - benutzte PSA ist nach Gebrauch zu entsorgen oder aufzubereiten (es gelten die Vorgaben der Hygieneordnung) Handschuhe: - Untersuchungshandschuhe sind zu tragen, wenn ein Kontakt der Hände mit Schleimhaut, nicht intakter bzw. kontaminierter/kolonisierter Haut, Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten zu erwarten ist oder die Gefahr einer Stichverletzung besteht. - Es sind keimarme, ungepuderte, mindestens hyperallergene und unsterile Handschuhe einzusetzen(s. a. BGR 195 und TRGS 401).

Seite 6 von 9 - Handschuhe sind nach dem Erkennen einer Perforation oder Kontamination unverzüglich zu wechseln. - Bei falscher Ausziehtechnik kann die bisher geschützte Haut durch Berührung mit der kontaminierten Handschuhaußenseite oder Hand kontaminiert werden. - Handschuhe sind immer vor dem Verlassen des Patientenzimmers auszuziehen und abzuwerfen - Wegen der Perforation und möglichen Kontamination beim Ausziehen und normaler Leckagerate ist immer eine Händedesinfektion nach dem Ablegen der Handschuhe durchzuführen. - Im Einzelfall kann eine Handschuhdesinfektion erfolgen, wenn der Hersteller nachgewiesen hat, dass die Handschuhe gegenüber den Alkoholen hinreichend beständig sind und die Alkohole nicht durch die Handschuhe penetrieren. - die Handschuhdesinfektion ist nur möglich, wenn keine Perforationen sichtbar sind. Schutzkittel: - Der Schutzkittel hat eine wichtige Funktion zum Schutz der Kleidung und der Arme vor einer Kontamination. An Kleidung und Haut anhaftende Erreger können ansonsten leicht über die Hände weiterverbreitet werden. - Der Schutzkittel ist nur patienten- und tätigkeitsbezogen einzusetzen. - Bei Isolierpflege gelten zusätzliche Maßnahmen. - Beachte: im Rettungsdienst/Krankentransport haben Overalls die Funktion des Schutzkittels. Plastikschürze: - Eine Plastikschürze ist immer dann anstelle des Schutzkittels (oder im Einzellfall auch zusätzlich) zu tragen, wenn die Kleidung vor dem Durchnässen geschützt werden muss. Mund-/Nasenschutz (MNS) und Schutzbrille: Als PSA ist Mund-Nasenschutz nur zugelassen, wenn er die wesentlichen Kriterien der FFP1 Atemschutzmaske erfüllt. - Hauptziel ist im Rahmen der Standardhygiene der Schutz der Mund-Nasen-Schleimhaut und Konjunktiven vor einer Kontamination - sie sollten angelegt werden, wenn mit dem Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten zu rechnen ist, ungewollte Kontakte der Hände/Handschuhe mit dem Gesicht ausgeschaltet werden sollen - MNS und Schutzbrillen werden üblicherweise separat getragen, alternativ können auch ein Gesichtsschutz oder eine OP-Maske mit Augenschutz eingesetzt werden. Haarschutz: - Einsatz im Rahmen der Standardhygiene nur dann erforderlich, wenn die Haare vor der Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten geschützt werden sollen

Seite 7 von 9 2.3 Pflegeutensilien, Medizinprodukte und Wäsche Pflegeutensilien sind patientenbezogen einzusetzen (z. B. Kämme) oder nach der Anwendung/Benutzung aufzubereiten/zu desinfizieren (z. B. Waschlappen, Waschschüsseln, Urinale, Steckbecken, Lagerungshilfen) oder zu entsorgen (z. B. Einmalpflegeutensilien), eingesetzte Medizinprodukte wie z.b. Blutdruckmanschetten, Stethoskope, Inhalationsgeräte oder Thermometer sind nach Kontamination/Anwendung auf Station bzw. in der ZSVA entsprechend der Standardarbeitsanweisung nach validierten Verfahren aufzubereiten. Dabei sind die Angaben der Medizinproduktehersteller zur Aufbereitung zu beachten. zur chemischen Desinfektion sind Mittel einzusetzen, die für die routinemäßige Desinfektion gegen vegetative Bakterien und Pilze und Pilzsporen (Wirkbereich A) in der VAH-Liste aufgeführt sind. Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass möglichst solche Mittel verwendet werden, die keine oder eine geringe Gesundheitsgefahr für Beschäftigte und Patienten nach sich ziehen. für die thermische Desinfektion ist im Rahmen der Standardhygiene ein A 0 -Wert von 600 sec ausreichend für die gezielte Desinfektion kann es erforderlich sein, eine viruswirksame Desinfektion i. S. einer begrenzt viruziden Wirkung, einer begrenzt viruziden Wirkung unter Einschluss der Rotaviren oder einer viruzide Wirkung durchzuführen Bettwäsche ist nach Kontamination und den Vorgaben der Hygieneordnung zu wechseln, im Wäschesack zu sammeln und ohne nochmals sortiert zu werden der Wäscherei zuzuführen (geprüftes desinfizierendes Waschverfahren). Die Entsorgung im Kunststoffsack ist bei Gefahr einer Durchfeuchtung notwendig. Normale und infektiöse Wäsche sind sicher zu kennzeichnen. Waschlappen und Handtücher sind entsprechend den geltenden Rhythmen zu wechseln und mit einem desinfizierenden Waschverfahren aufzubereiten Der Matratzenbezug wird nach Kontamination oder Patientenwechsel wischdesinfiziert. Er sollte flüssigkeitsundurchlässig sein.

Seite 8 von 9 2.4 Flächendesinfektion und reinigung routinemäßig sind Arbeitsflächen, die kontaminiert sein könnten und häufig von Händen und Haut kontaktierte patientennahe Flächen zu desinfizieren (einschließlich z.b. Telefonhörer, Türklinken, Computertastaturen). Zur chemischen Desinfektion sind Mittel einzusetzen, die für die routinemäßige Desinfektion gegen vegetative Bakterien und Pilze und Pilzsporen (Wirkbereich A) in der VAH-Liste aufgeführt sind. eine gezielte Desinfektion ist nach Kontamination der Flächen mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten und Exkreten erforderlich. Für die gezielte Desinfektion kann es erforderlich sein, eine viruswirksame Desinfektion i. S. einer begrenzt viruziden Wirkung, einer begrenzt viruziden Wirkung unter Einschluss der Rotaviren oder einer viruziden Wirkung durchzuführen der Begriff der gezielten Desinfektion ist vom RKI seit 2004 neben der erkennbaren Kontamination auch auf die Schlussdesinfektion, auf Ausbruchsituationen und auf das Auftreten spezieller Erreger ausgeweitet worden für den Mitteleinsatz, auch bei Vertragsleistungen durch Fremdfirmen, gelten die Mittelvorgaben des Reinigungs- und Desinfektionsplanes des Hauses 2.5 Abfallentsorgung Grundlage für die sichere Abfallentsorgung ist die Abfallordnung des Hauses in der die Forderungen der TRBA 250 und der LAGA-Richtlinie berücksichtigt sein muss.( TRBA 250 Pkt. 7.3 und Anhang 2) im Rahmen der Standardhygiene sind die Krankenhausspezifischen Abfälle AS180 104 und AS 180 101 (ehemals Abfallgruppe B) gemeint AS 180 104: wird vor allem am Reinigungswagen und im Dienstzimmer getrennt vom Papierkorbmüll gesammelt, ggf. im Entsorgungsraum zwischengelagert und dann dem dafür ausgewiesenen Entsorgungsbehälter zugeführt. AS 180 101: Kanülen (auch sichere Systeme), Nadeln, Skalpellklingen u. a. spitze und scharfe Gegenstände sind in der Nähe des Arbeits-/Anwendungsortes in einem stich- und bruchsicheren Behältnis mit einem Sicherheitsdeckel (TRBA 250 4.1.1.4) zu sammeln und so in einem ausgewiesenen Entsorgungsbehälter zu entsorgen, dass auch beim Abfallverwerter keine Verpressung und Sortierung erfolgt (z.b. zugelassene Verbrennung). Urin, Stuhl, Anwendungslösungen von Desinfektionsmitteln oder Reinigungslösungen werden der Kanalisation zugeführt

Seite 9 von 9 2.6 Vermeidung von Verletzungen Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen mit Kanülen u. a. spitzen oder scharfen Gegenständen sind in der TRBA 250 geregelt. Einsatz von Sicherheitsblutentnahmesystemen oder von Sicherheitsflexülen sofortige und sichere Entsorgung von Kanülen, Nadeln, Skalpellklingen u. a. spitzen und scharfen Gegenständen (siehe 2.5) vorsichtige Desinfektion/Reinigung von spitzen, scharfen, wieder verwendbaren Gegenständen (vorzugsweise in einem Reinigungs- und Desinfektionsautomaten) Außerhalb von Automaten gilt der Grundsatz Desinfektion vor Reinigung Einhaltung des Recapping-Verbotes für benutzte, nicht gesicherte Kanülen Festlegung von Sofortmaßnahmen zur Abwendung und Eingrenzung einer Infektion durch Erarbeitung eines Notfallplanes. 3 Literatur 1. Schulze-Röbbecke, R.: Isolierung infektiöser Patienten - auf die Übertragungswege kommt es an, Krankenhaushygiene up2date 1, 2006: 97 114 2. Garner, J-S.: Guidline for isolation precautions in hospitals, Infect Control Hosp Epidemiol. 1996, 17: 53 80 3. TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, http://www.baua.de/de/themen-von-a-z/biologische-arbeitsstoffe/trba/trba.html 4. RKI: Händehygiene, Bundesgesundheitsbl. 2000, 43: 230 233 5. RKI: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, Bundesgesundheitsbl. 2001,44: 1115 1126 6. RKI: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsbl. 2004, 47: 51 61 7. Kappstein, I.: Prävention von MRSA-Übertragungen, Krankenhaushygiene up2date, 2006, 1: 9 22 8. TRBA 500: Allgemeine Hygienemaßnahmen; Mindestanforderungen http://www.baua.de/de/themenvon-a-z/biologische-arbeitsstoffe/trba/trba.html 9. BGR 195: Einsatz von Schutzhandschuhen www.bgw-online.de 10. TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt; Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen http://www.baua.de/de/themen-von-a-z/gefahrstoffe/trgs/trgs.html