Page 1 sur 5 ANHANG 1 Zum Vertrag vom 1. Januar 2013 betreffend Kosten für den terrestrischen Transport und die terrestrische Rettung P1-P2-P3 zwischen Ambulances du Sud Fribourgeois Ambulanz- und Rettungsdienst Murten und Umgebung; Ambulanz- und Rettungsdienst Sense AG; S.A.S. Villars-sur-Glâne vertreten durch die Unterzeichnenden und die Versicherer ( ) alle gemäss Vollmacht vertreten durch tarifsuisse ag Römerstrasse 20 4500 Solothurn In Anwendung von Art. 5 des Vertrags vereinbaren die Parteien die Tarife gemäss Transportart und Rettungseinsatz wie folgt: Art. 1 Definition von Transport- und Einsatzarten Primäreinsatz P Sekundäreinsatz S Primäreinsatz-/Transport: Erstversorgung eines Patienten am Einsatzort und gegebenenfalls Transport zu einer Behandlungsinstitution. Sekundäreinsatz-/Transport: Verlegungstransport eines Patienten von einem stationären Leistungserbringer zu einem anderen. Die Kosten in Bezug auf diese Transporte erfolgen über die stationäre Fallpauschale und sind nicht Bestandteil des vorliegenden Vertrags.
Projet annexe 1 Transports FR_RHU_août 2012Page 2 sur 5 Einteilung der Rettungseinsätze (für Primäreinsätze) Primäreinsatz P1 Sofortiger Einsatz mit Sondersignal für einen Notfall mit bestehender oder vermuteter Beeinträchtigung der Vitalfunktionen (Art. 27 KLV). Primäreinsatz P2 Primäreinsatz P3 Sofortiger Einsatz für einen Notfall ohne Beeinträchtigung der Vitalfunktionen (Art. 26 KLV). Einsatz auf Vorbestellung. Transportzeit wird in der Regel vereinbart (Art. 26 KLV). Art. 2 Definition von Einsatzdauer Einsatzbeginn: Rettung: der Einsatz beginnt bei Annahme des Auftrags; Transport: der Einsatz beginnt beim Verlassen der Basis. Einsatzende: Das Einsatzfahrzeug ist wieder auf der Basis. Beginnt jedoch vor dem Einsatzende bereits ein Folgeeinsatz, wird die Retablierungszeit des Fahrzeuges zwischen den betroffenen Personen aufgeteilt. Art. 3 Struktur und Tarife Grundleistungen 9501 Grundtaxe Primär-Rettungseinsatz P1. Die Grundtaxe umfasst Einsatzdisposition, Infrastrukturkosten und Pikettstellung (inkl. 9502 Grundtaxe Primärtransport P2. Die Grundtaxe umfasst Einsatzdisposition, Infrastrukturkosten und Pikettstellung (inkl. 9503 Grundtaxe Primärtransport P3. Die Grundtaxe umfasst Einsatzdisposition, Infrastrukturkosten und Pikettstellung (inkl. 9504 Zusätzliche Kilometerentschädigung (Hin- und Rückfahrt). Kilometerpreis pro km umfasst die Amortisation- und Betriebskosten des benutzten Fahrzeugs 9505 Leertransport Bei Ambulanzeinsätzen mit Leertransport werden je Grundtaxe, Kilometerentschädigung sowie Leistungen 3.80
Page 3 sur 5 (Personal, Material u.a.) berechnet. Personal - kann max. für 2 Personen berechnet werden (Fahrer inbegriffen, Arzt nicht inbegriffen) 9511 Dipl. Kinder-, Anästhesie- und Je Person und angebrochene 35.-- Intensivpflegepersonal/ Rettungssanitäter HF / Pflegepersonal (DN2) / Pflegepersonal (DN1) / Weitere Ausbildungen gemäss kantonaler Anerkennung und IVR 15 Minuten 9512 Arzt Je Person und angebrochene 15 Minuten 75.-- Notarzteinsätze und Dienstleistung/Anästhesie/Ersthelfer vor Ort 9521 Noteinsatzfahrzeug Zubringerpauschale 150.-- 9522 Kilometerpreis 3.80 -- Personal Gemäss Positionen 9511 und 9512 Arzteinsätze TARMED Arzt stellt separat Rechnung Kumulierbare Zuschlagsleistungen Position Leistung Parameter/Bemerkungen Zuschlag 9531 Nachtzuschlag (gemäss kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben). Pro Einsatz Der Nachtzuschlag gilt von Massgebend ist der Einsatzbeginn (gemäss kantonalen arbeitsgesetzlichen Vorgaben). 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr +25 % auf Personalkosten 9532 Samstag/Sonntag-/Feiertagszuschlag Pro Einsatz Der Samstag/Sonntag- /Feiertagszuschlag gilt für Einsätze, welche zwischen 00.00 Uhr und 24.00 Uhr des betreffenden Tages begonnen werden. +42.85 % auf Personalkosten 9533 zwei Patienten im Fahrzeug Die Rechnung wird um 50% erhöht und die Gesamtkosten werden auf die Patienten anteilsmässig verteilt. 9534 drei Patienten im Fahrzeug Die Rechnung wird um 50% erhöht und die Gesamtkosten werden auf die Patienten anteilsmässig verteilt. Zusatzaufwendungen (werden regional spezifiziert) (kumulierbare Leisungen) Position Leistung Parameter/Bemerkungen Zuschlag 9540 Standard Das Material des Standardeinsatzes ist in der In Grundtaxe
Projet annexe 1 Transports FR_RHU_août 2012Page 4 sur 5 Grundpauschale inbegriffen. Dazu gehören: Grundmonitoring, Infusion und Blutentnahme sowie Wäsche und Einwegmaterial. 9541 Standard erweitert Das erweiterte Standardsortiment umfasst Telemetrie, Multifunktionselektroden, Sauerstoff, Spritzen und 9542 Reanimation, Narkoseeinleitung und weitere Behandlungsmittel 9543 Weitere Aufwendungen Medikamente. Zusätzlich zum Standard umfasst das Sortiment Material und Medikamente, welche für Reanimation bei Narkose/ Polytrauma gebraucht werden. Dazu gehören u.a. Beatmungsgerät, Lucas, Halskragen, Beckengurt. Weitere begründete Ausgaben wie z.b. Isolette, Strassen- und Tunnelgebühren, Einsatz zusätzlicher Partner (z.b. Feuerwehr). inbegriffen 80.-- 320.-- effektive Ausgaben Art. 3 Schlussbestimmungen (Genehmigung, Inkrafttreten, Dauer) 1 Dieser Anhang ist Bestandteil des Vertrags vom 2 Er tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kantonsregierung gemäss Art. 46, Abs. 4 KVG am 1. Januar 2013 in Kraft. 3 Er wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. 4 Er kann einzeln von einer der vertragsschliessenden Parteien gemäss Vertragsbestimmungen gekündigt werden. Dieser Anhang wurde in 6-facher Ausführung ausgefertigt. Für Ambulances Sud Fribourgeois Vertreten durch HFR Vertreten durch ASF Pierre-André Kolly M.D. Burger Für Ambulanz- und Rettungsdienst Murten und Umgebung Präsident Sekretärin Dr. E. Ruckstuhl E. Rollier
Page 5 sur 5 Für Ambulanz- und Rettungsdienst Sense AG VR-Leiter Rettungsdienst VR-Leiter Finanzen Jean-Pierre Boschung Philipp Boschung Für SAS Villars-sur-Glâne Direktor Präsident der ACSMS Jean-Manuel Pillonel Carl-Alex Ridoré tarifsuisse ag Abteilung Ambulante Versorgung Juerg B. Reust Leiter Abteilung, Mitglied der Direktion Renée Hueser Verhandlungsleiterin