Anforderungen an den Brandschutz bei der Verwendung von PAM-GLOBAL S-Rohrsystemen.

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Transkript:

SAINT-GOBAIN HES GmbH Ettore-Bugatti-Str. 35 51149 Köln/Porz-Gremberghoven Brandschutz Anforderungen an den Brandschutz bei der Verwendung von PAM-GLOBAL S-Rohrsystemen. Systemeigenschaften PAM-GLOBAL -Rohrsysteme aus Gusseisen verfügen über hervorragende Flammschutz- und Branddämmeigenschaften. Das bestätigen Untersuchungen im Inland und Ausland (C.T.I.C.M./IBMB). Prüfzeugnis-Nr.: P-3725/4130-MPA BS. (Rockwool Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohrleitungen). Bei erhhten Brandschutzanforderungen im Hochbau sind PAM-GLOBAL - Rohrsysteme praktisch unverzichtbar. Die wichtigsten Vorteile des PAM-GLOBAL Rohrsystems aus Gusseisen Der Werkstoff Gusseisen, mit der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102, bietet an sich schon die besten Voraussetzungen in puncto Brandsicherheit. Aber die Anforderungen in der DIN EN 877 verlangen den Nachweis der Brandklasse für das gesamte Rohrsystem. In einem so genannten SBI-Test, in dem ein Rohrstrang mit Rohren, Formstücken und Verbindern von auen beflammt wird, werden Rauchintensität sowie das Abtropfen brennender Bestandteile analysiert und bewertet. Alle PAM-GLOBAL Rohrsysteme vom Standardtyp S über PLUS bis hin zu B und C erfüllen die Anforderungen der Brandklasse A2-s1,d0. Diese Brandklasse wird zusammen mit der Brandklasse A1 als nichtbrennbar eingestuft und darf in allen Bereichen eines Gebäudes verwendet werden, auch in Flucht und Rettungswegen. Brandlast Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke gelten als nichtbrennbar, Brandlasten müssen nicht berücksichtigt werden. Der Begriff Brandlast wird wie folgt definiert: Die Brandlast eines Baustoffes ist die jenige Energiemenge, die durch Verbrennung freigesetzt wird. Sie ist von der Art und Menge der brennbaren Werkstoffe abhängig, die zur Herstellung des Baustoffes dienen. Seit Einführung der MLAR 03/2000 wird in allen Flucht- und Rettungswegen eine?null-brandlast? verlangt. Zum Vergleich: 1 kg Polyethylen (PE) erzeugt eine Brandlast von 12 KWh. 1 kg Heizl hat einen Heizwert von 11,7 KWh. Rauchentwicklung Das System bleibt im Brandfall geschlossen; entstehender Rauch im Inneren der Rohre wird durch die Hauptlüftung über Dach abgeführt. Zum Vergleich: 10 kg Polyethylen (PE) oder Polyprophylen (PP) erzeugen ca. 23.000 m3 hochgiftigen Rauch, bestehend aus Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd und Ru. Damit knnte man 100 groe Wohnungen mit 100 m2wohnfläche so verrauchen, dass für die Bewohner keine Überlebenschance bestünde.1) 1) Bernd Prümer?Brandschutz in der Haustechnik?, Gentner Verlag SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 1

Längenausdehnung Der Wärmeausdehnungskoeffizient von Gusseisen beträgt nur 0,0105 mm/mk. Bei einem Temperaturwechsel von 50 K und einer Rohrlänge von 10 m in DN 100 beträgt die Ausdehnung nur 5,3 mm! Diese Ausdehnung wird in den Verbindungen aufgenommen. Zum Vergleich: Bei einem Temperaturwechsel von 50 K beträgt die Längenausdehnung eines 10 m langen Abwasserrohres in DN 100 aus Polyethylen (PEh) 45 mm! Daher sind bei der Verlegung Dehnungskompensatoren erforderlich. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Ausgabe 11/2005 MLAR 11/2005? LAR/RbALei? MBO 2002 Die brandschutztechnische Planung und Montage von Rohrleitungen erfolgt entsprechend der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR 11/2005. Die baurechtliche Einführung in allen Bundesländern ist als Leitungs-Anlagenrichtlinie (LAR+RbALei) erfolgt. Abweichungen sind nur bei den Bezügen zu den Paragraphen der jeweils zutreffenden Landesbauordnungen zu beachten, da inzwischen eine neue MBO 2002 gültig ist. Ausführungsdetails finden Sie auf den nächsten Seiten. Geltungsbereich MLAR 11/2005 LAR/RbALei Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeauenwänden, die Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken, den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 2

Geltungsbereich Gebäudearten Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Gebäude Gebäude geringer Hhe (siehe Gebäudeklasse 1 bis 3 - MBO 2002, 2 Begriffe) Gebäude mittlerer Hhe (siehe Gebäudeklasse 4 bis 5 - MBO 2002, 2 Begriffe) Gebäude besonderer Art und Nutzung (siehe MBO 2002, 2 Begriffe) Krankenhäuser Schulen Kindergärten Altenpflegeheime Hochhäuser etc. Zusätzliche Anforderungen für Leitungsanlagen in den Sonderbauordnungen sind zu beachten. Industrielle Gebäude und Gebäudekomplexe Zusätzliche Anforderungen für Leitungsanlagen in der Industrie-Baurichtlinie sind zu beachten. SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 3

MLAR Abschnitt 4: Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken MUSTER- UND LANDESBAUORDNUNGEN Die Musterbauordnung 11/2002 (MBO) beschreibt im Abschnitt 4?Wände, Decken und Dächer? die allgemeinen Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen für tragende Wände, Stützen Auenwände Trennwände Brandwände Decken Dächer Im 6. Abschnitt?Technische Gebäudeausrüstung? wird die Durchführung von Leitungsanlagen, Installationsschächten und?kanälen wie folgt geregelt: Leitungen dürfen durch raumabschlieende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt wer-den, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken 1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, 2. innerhalb von Wohnungen, 3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m2 in nicht mehr als zwei Geschossen. Hinsichtlich der baurechtlichen Einführung der Landesbauordnungen sind noch nicht alle Bundesländer auf die Systematik der Musterbau-ordnung 2002 umgestellt. Dadurch ergeben sich in den Ländern unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf?feuerbeständige? (nicht F30 Länder) und?feuerwider-standsfähige? (F30 Länder) Anforderungen an Abschottungen. In den F30 Ländern müssen Abschottungen für Bauteile F30, 60 und 90 eingeplant und montiert werden. 4.2 ERLEICHTERUNGEN FÜR EINZELNE LEITUNGEN Unter bestimmten Voraussetzungen und Anforderungen dürfen einzelne Leitungen durch Wände und Decken abweichend von den Regelungen für geprüfte R90-Lsungen geführt werden. Dabei wird nach 3 Leitungstypen unterschieden: Elektrische Leitungen Nichtbrennbare Rohrleitungen bis 160 mm Auendurchmesser ausgenommen Aluminium und Glas, auch mit brennbaren Beschichtungen bis 2 mm Dicke Rohrleitungen aus brennbaren Baustoffen bis 32 mm Auendurchmesser Bei einzelnen Leitungen ohne Dämmung in eigenen Durchbrüchen genügt es, den Raum zwischen der Leitung und dem um-gebenden Bauteil oder Hüllrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen aus Mineralfasern oder im Brandfall aufschäumenden Bau-stoffen vollständig in Bauteildicke (Wand- bzw. Deckenstärke) zu verschlieen. Werden einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen verlegt, sind entsprechende Mindestabstände zwischen den Rohrtypen a), b) und c) zu berücksichtigen. Bei einzelnen Leitungen mit Dämmung in Durchbrüchen oder Bohrffnungen gelten entsprechend andere Mindestabstände. Diese sind von der Wahl der Isolierung abhängig (brennbare oder nichtbrennbare weiterführende Isolierungen). Eine Zusammenfassung zum Thema PAM-GLOBAL Brandschutz steht hier zum Download zur Verfügung: PAM-GLOBAL Brandschutz-Anforderungen und Lsungen SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 4

Zusammenfassung Leitungen dürfen durch Wände und Decken, die feuerbeständig sein müssen, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist, oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Rohrleitungen müssen durch R90 Abschottungen geführt werden! MLAR Abschnitt 3: Leitungsanlagen in notwendigen Fluren, Treppenräumen und Räumen dazwischen sowie Ausgänge ins Freie (Flucht- und Rettungswege) Anforderungen an offen verlegte Abwasserleitungen *Verbinder mit offenliegenden Gummiteilen (z.b. CV) sind brandschutztechnisch nicht geprüft und knnen daher nicht empfohlen werden. 3. Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeauenwänden Nach 35 und 36 in Verbindung mit Absatz 4 der MBO 2002 dürfen Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, notwendigen Fluren und offenen Gängen nur angeordnet werden, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungsanlagen in diesen Räumen und offenen Gängen den nachfolgenden Anforderungen entsprechen. 3.1 Allgemeine Anforderungen 3.1.1 Gemä 40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in a) notwendigen Treppenräumen gemä 35 Abs. 1 MBO, b) Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie gemä 35 Abs. 3 Satz 3 MBO und c) notwendigen Fluren gemä 36 Abs. 1 MBO nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 5

ausreichend lang mglich ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungsanlagen in diesen Räumen den Anforderungen der Abschnitte 3.1.2 bis 3.5.6 entsprechen. 3.1.2 Leitungsanlagen dürfen in tragende, aussteifende oder raumabschlieende Bauteile sowie in Bauteile von Installationsschächten und -kanälen nur so weit eingreifen, dass die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit erhalten bleibt. 3.1.3 In Sicherheitstreppenräumen gemä 33 Abs. 2 Satz 3 MBO und in Räumen zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgän-gen ins Freie sind nur Leitungsanlagen zulässig, die ausschlielich der unmittelbaren Versorgung dieser Räume oder der Brandbe-kämpfung dienen. 3.3 Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Medien 3.3.1 Die Rohrleitungsanlagen einschlielich der Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen - auch mit brennbaren Dichtungs- und Verbindungsmitteln und mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 0,5 mm Dicke - dürfen offen verlegt werden. PAM-GLOBAL -Rohrsysteme mit PAM-GLOBAL RAPID-Verbindern entsprechen den Forderungen des Absatzes 3.3.1. MLAR Abschnitt 4.1: Beispiel für geprüfte Lsungen Deckendurchführungen beim PAM-GLOBAL S-System DN 40 bis DN 100 ABP-3725/4130-MPA BS Für die handwerkliche Ausführung bei der Verlegung von PAM-GLOBAL Rohren bedeutet die Anwendung des Abschnitts 4 der MLAR: ffnungen für Durchdringungen auf das technisch notwendige Ma beschränken. Verbleibende ffnungen mit nichtbrennbaren Baustoffen, z.b. Zementmrtel, Beton oder Mineralwolle verschlieen. Bei Verwendung von Mineralwolle muss diese entsprechend MLAR eine Schmelztemperatur von? 1000 C und ein Stopf-/Raumgewicht von min. 90 kg/m3 aufweisen. Wird ausschlielich Zement verwendet, so bildet dieser Verschluss eine Krperschallbrücke. Umhüllungen, aufgrund von Wärme-, Kälte- oder Schallschutz, im Bereich der Wand- und Deckendurchführungen, an die Anforderungen hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt werden, müssen ebenfalls mit Mineralwolle in der oben beschriebenen Qualität nach MLAR ausgeführt werden. Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 6

Beispiel für geprüfte Lsungen Deckendurchführungen beim PAM-GLOBAL S-System DN 125 und DN 150 ABP-3725/4130-MPA BS Bild 2 Bild 3 Bild 4 LAR Abschnitt 4.1: Beispiel für geprüfte Lsungen Wanddurchführungen beim PAM-GLOBAL S-System DN 40 bis DN 150 ABP-3725/4130-MPA BS ULTIMATE U TFA 34 Brandschutz-Filz P-MPA-E-07-028 PAM-GLOBAL Gussrohre/-formstücke mit Gussrohrabzweigen R 90/R 120* Abzweig mit U TFA 34 durchgehende, vom Rohrdurchmesser unabhängige Verlegung von U TFA 34 sorgt für eine leichte und schnelle Verarbeitung kein kompliziertes Zuschneiden oder Ausklinken SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 7

Formstück und Abzweig mit U TFA 34 einfache Ausführung auch direkt auf der Massivdecke spart Platz und erhht die Planungsfreiheit Abzweig mit U TFA 34 und BSR 90 alu geringere Übergreifungslängen unterhalb der Massivdecke durch Kombination mit der Protect BSR 90 alu Brandschutzrohrschale im Durchbruch Bogen mit U TFA 34 und BSR 90 alu effiziente Verlegung, da Bgen, Abzweige, Verbinder sowie das Rohr selbst mit dem U TFA 34 ummantelt werden Ausführung direkt auf der Massivdecke mglich Gussrohr-Schrägeinbauten R 90 Schrägeinbau mit U TFA 34 SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 8

durchgehende, unkomplizierte und schnelle Ausführung mit dem U TFA 34 Brandschutz-Filz ohne zeitaufwendige Zuschnitte für gerade oder schräge Deckendurchbrüche Schrägeinbau mit U TFA 34 und BSR 90 alu in Kombination mit der Protect BSR 90 alu Brandschutzrohrschale geringere Übergreifungslängen ober- und unterhalb der Massivdecke realisierbar Anschlüsse an Gussrohr-Sammelleitungen R 90/R 120* Sammelleitungsanschluss mit U TFA 34 durchgehende, schnelle und unkomplizierte Verarbeitung von U TFA 34 Brandschutz-Filz zur Herstellung von Konstruktionen der Feuerwiderstandsklasse R 90 ohne kompliziertes Zuschneiden und Ausklinken Sammelleitungsanschluss mit U TFA 34 und BSR 90 alu in Kombination mit der Protect BSR 90 alu Brandschutzrohrschale auch für die Feuerwiderstandsklasse R 120 geprüft Konstruktionsdetails 1) U TFA 34 Brandschutz-Filz 2) Protect BSR 90 alu Brandschutzrohrschale SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 9

Mischinstallation von PAM-GLOBAL S-Abflussrohren mit brennbaren Rohren aus Kunststoff Beim Anschluss von brennbaren Abflussrohren (Kunststoff) an nichtbrennbare Abflussohre (PAM-GLOBAL S) innerhalb von Geschossen gelten seit 01.01.2013 neue Vorschriften. Danach dürfen nur noch solche Brandschutzlösungen eingebaut werden, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) oder eine Europäisch-Technische Zulassung (ETA), ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erhalten haben. Möglich sind auch Brandschutzlösungen, für die eine Zustimmung im Einzelfall durch ein Gutachten vorliegt. Das Szenario für eine mögliche Brandausbreitung bei dieser Installationsvariante wird vom DIBt als kritisch angesehen, da beim Versagen des angeschlossenen Kunststoffrohres im Brandfall das Einschlagen von Feuer in die nichtbrennbare Leitung zu überhöhten Temperaturübertragungen im Folgegeschoss führen könnte. Alle Brandschutzlösungen müssen daher einer Prüfung gem. den Vorgaben des DIBt unterzogen werden um so eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu erhalten. Alle Abschottungssysteme für die Komplettinstallation mit PAM-GLOBAL S-Abflussrohren können mit den weiterhin gültigen ABP?s verwendet werden. Die Lösung: Lückenloser Brandschutz mit einer kompletten Installation aus nichtbrennbaren PAM-GLOBAL Abflussrohren und Formstücken! SAINT GOBAIN HES: Service > Fachinformationen > Brandschutz 10