Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012



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Transkript:

33 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2012 Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Andreas Glarner, Gemeindeammann Uwe Krzesinski, Gemeindeschreiber Peter Villiger und Martin Schüpfer Stimmberechtigte laut Stimmregister 1 578 Für die definitive Beschlussfassung ( 30 GG) notwendige Stimmenzahl (20 %) 316 Anwesende Stimmberechtigte laut Ausweiskarten 119 Anmerkung: Alle materiellen Beschlüsse dieser Versammlung unterliegen damit dem fakultativen Referendum. Sie erwachsen - gemäss 30 und 31 Gemeindegesetz und Ziffer V der Gemeindeordnung - nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist von 30 Tagen am 3. Januar 2013 in Rechtskraft.

34 Traktanden: 1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 15.06.2012 2. Voranschlag 2013 mit Neufestsetzung Steuerfuss (65 %) für 2013 3. Erschliessung Chilchächer, privatrechtliche Erschliessung, Kostenanteile Gemeinde, Kreditantrag (Gesamtkredit Fr. 1 113 000.00 inkl. MwSt.) a) Abwasser, Teilkredit Fr. 444 000.00 b) Wasser, Teilkredit Fr. 258 000.00 c) Elektra, Teilkredit Fr. 411 000.00 4. Birmensdorfer-/Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit: Fr. 483 000.00 inkl. MwSt.) a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr. 100 000.00 b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr. 383 000.00 5. Sanierung Lielistrasse, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit: Fr. 889 000.00 inkl. MwSt.) a) Strasse, Teilkredit Fr. 605 000.00 b) Abwasser, Teilkredit Fr. 100 000.00 c) Wasser, Teilkredit Fr. 184 000.00

35 6. Oberholzstrasse, Ersatz Wasserleitung, Teilersatz Sauberwasserleitung, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit Fr. 451 000.00 inkl. MwSt.) a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr. 381 000.00 b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr. 70 000.00 7. Sanierung Büelstrasse, 2. Etappe, Bau- und Kreditantrag (Gesamtkredit Fr. 207 500.00 inkl. MwSt.) a) Strassensanierung und Beleuchtung, Teilkredit Fr. 89 000.00 b) Abwasser, Teilkredit Fr. 82 500.00 c) Wasser, Teilkredit Fr. 12 500.00 d) Elektra, Teilkredit Fr. 23 500.00 8. Sanierung KSM 1 und Turnhalle, Antrag Projektierungskredit (Gesamtkredit Fr. 660 000.00, Gemeindeanteil Fr. 93 000.00 inkl. MwSt.) 9. Teilerneuerung der Fernsteuerungsanlage der Wasserversorgung, Kreditantrag, Fr. 282 000.00 inkl. MwSt. 10. Verschiedenes und Umfrage Gemeindeammann Andreas Glarner eröffnet die Versammlung mit der Begrüssung der Stimmberechtigten. Im speziellen begrüsst er die neu stimmberechtigten Jungbürger und Jungbürgerinnen sowie die neu zugezogenen Personen, dann aber auch die anwesenden Pressevertreter, Frau Obrist vom Bremgarter Bezirksanzeiger sowie Frau Knecht von der Aargauer Zeitung.

36 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Gemeindeversammlung ordnungsgemäss erfolgt ist. Gegen die veröffentlichten Traktanden und deren Reihenfolge werden keine Einwendungen erhoben. Damit abschliessende Beschlüsse durch die Versammlung gefasst werden können, müsste die beschliessende Mehrheit wenigstens 1/5 aller Stimmberechtigten ausmachen. Bei insgesamt 1 578 Stimmberechtigten wären dies somit 316 Stimmen. Er stellt fest, dass weniger Stimmberechtigte anwesend sind, demnach werden die heutigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen. 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 Das Protokoll der Sommergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 ist im Gemeindebüchlein auf den Seiten 39-61 wiedergegeben. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Abstimmung Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 wird von den anwesenden Stimmberechtigten grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, genehmigt.

2. Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde Oberwil-Lieli mit Neufestsetzung des Steuerfusses von 65 % für 2013 37 Zum Budget 2013 gibt der Botschaftstext auf den Seiten 6 und 7 sowie 62-122 mit detaillierten Zahlen Auskunft. Gemeindeammann Andreas Glarner erläutert den Voranschlag anhand von Grafiken zu ausgesuchten Teilbereichen inkl. der Investitionsrechnung. Der Voranschlag 2013 weist gegenüber 2012 im Nettoaufwand lediglich Mehrkosten von rund Fr. 94 000 oder 1.4 % auf. Es gilt jedoch zu beachten, dass vom Voranschlag 2011 auf 2012 eine massive Kostensteigerung von rund Fr. 753 000 oder 12.8 % zu verzeichnen war. Gegenüber der Rechnung 2011 resultiert damit effektiv ein höherer Nettoaufwand von rund Fr. 1 094 000 und begründet sich vor allem mit der neuen Spitalfinanzierung per 1.1.2012. Wie in den Vorjahren bereits immer wieder festgestellt, weisen vor allem die Bereiche Gesundheit (neue Spitalfinanzierung, neue Pflegefinanzierung, Spitex), Bildung, Soziales (Restkosten Sonderschulung, Heimaufenthalt) und Verkehr (Ausbau ÖV, Lärmsanierung, Strassenunterhalt) eine überdurchschnittliche Kostenentwicklung auf, worauf die Gemeinden praktisch keinen Einfluss nehmen können. Die massiven Aufgabenverschiebungen der letzten Jahre im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (GAT-Pakete) und zwischen Bund und Kantonen (Neuregelung NFA) führen zu grossen Unsicherheiten in der langjährigen Finanzplanung. Namentlich bei der Spital- und Pflegekostenfinanzierung liegen immer noch keine gesicherten Zahlen vor. Doch läuft im Bereich Spitalfinanzierung bereits wieder eine Vernehmlassung betreffend Kantonalisierung der gesamten Spitalkosten. Die möglichen Gesetzesänderungen führen bei den Gemeinden nicht zu einer Entlastung, sondern werden bei andern Positionen, wie Finanzausgleich oder Personalaufwand der Lehrkräfte, wieder kompensiert. Oberwil-Lieli kann aktuell die beträchtlichen Mehraufwendungen - namentlich im Gesundheitswesen - im nächsten Jahr mit massiv höheren Steuererträgen kompensieren. Bei einem Steuerfuss von 65 % resultiert für 2013 ein Ertragsüberschuss von rund Fr. 666 300. Zusammen mit den Reserven der guten Rechnungsabschlüsse der Vorjahre sowie mit bereits erfolgten und geplanten Landverkäufen ist

38 die Finanzierung der diversen, grossen Investitionsvorhaben gesichert. Das mit rund Fr. 10.6 Mio. überdurchschnittlich hohe Investitionsvolumen, kann aufgrund der vorhandenen Mittel ohne Fremdkapitalbeschaffung finanziert werden. Die Verschiebungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Steuergesetzrevisionen der vergangenen Jahre wirken sich ausgabenseitig auf den Finanzhaushalt der Gemeinde aus. Die entsprechenden Vorgaben wurden bei der Erstellung des Budgets 2013 entsprechend berücksichtigt. Auch bei künftigen Änderungen der Rahmenbedingungen strebt der Gemeinderat längerfristig einen ausgeglichenen Haushalt mit einem tiefen Steuerfuss an. Die Löhne des voll- und nebenamtlichen Personals basieren auf dem Dienst- und Besoldungsreglement. Berücksichtigt sind die üblichen Stufenanstiege sowie Treueprämien gemäss Reglement. Es wurde keine Teuerung aufgerechnet. Diskussion Adrian Hasler, Präsident der Finanzkommission nimmt zum Voranschlag 2013 Stellung. Die Finanzkommission hat den Voranschlag inkl. Investitionsrechnung geprüft und stellt fest, dass dieser sauber und ausführlich erstellt wurde und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Voranschlag 2013 wurde umsichtig geplant. Die Senkung des Steuerfusses ist begründet und kann voraussichtlich auf längere Zeit gehalten werden. Die Finanzkommission beantragt, dem Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 65 % zuzustimmen. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Voranschlag 2013 mit einem Steuerfuss von 65 % zu genehmigen.

Abstimmung Die Abstimmung erfolgt durch den Präsidenten der Finanzkommission. 39 Der Antrag des Gemeinderates betreffend Voranschlag 2013 sowie die Festsetzung des Steuerfusses von 65 % wird grossmehrheitlich genehmigt. 3. Erschliessung Chilchächer, privatrechtliche Erschliessung; Kostenanteile Gemeinde, Kreditantrag a) Ausgangslage Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2008 der Teilzonenplanänderung im Gebiet Chilchächer zugestimmt. Mit Beschluss vom 14. November 2011 hat der Regierungsrat den dazu gehörenden Gestaltungsplan genehmigt. Mit der Rechtskraft der Einzonung sowie des Gestaltungsplanes mit Sondernutzungsvorschriften ist der Weg frei für die weiterführende Planung in Bezug auf die künftige Überbauung. Die Landumlegung ist erfolgt, und die Erschliessungswerke (Strassen, Wasser, Abwasser, Elektra) sind geplant. b) Rechtliches; Baureife und Erschliessung Erst nach Baureife dürfen die betroffenen Parzellen überbaut werden. Nach 32 Baugesetz definiert sich die Baureife wie folgt: Bauten und Anlagen dürfen nur auf baureifen Grundstücken erstellt werden. Baureif ist ein Grundstück, wenn es a) nach Lage, Form und Beschaffenheit für die Überbauung geeignet ist, und b) erschlossen ist, das heisst wenn eine Zufahrt oder ein Zugang, die dem Zweck der Nutzung genügen, und die nötigen Anlagen für

40 Trinkwasser, Löschwasser- sowie Energieversorgung und für eine vorschriftsgemässe Abwasserbeseitigung vorhanden sind oder mit der Baute oder Anlage erstellt werden. Nach Baugesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen oder auf Antrag erschliessungswilliger Grundeigentümer erschliessen zu lassen. Die Erschliessung hat grundsätzlich im Rahmen von Sondernutzungsplänen zu erfolgen, damit der Boden umweltschonend, Land sparend und wirtschaftlich genutzt wird. Da ein vom Regierungsrat genehmigter Sondernutzungsplan vorliegt, können die Grundeigentümer mit Bewilligung des Gemeinderates die geplanten Erschliessungsanlagen auf eigene Kosten erstellen. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Erschliessungsanlagen den Anforderungen an öffentliche Anlagen entsprechen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Gemeinde übernimmt die Erschliessungsanlagen in der Regel spätestens im Zeitpunkt, in dem sie nach dem Erschliessungsprogramm hätten erstellt werden müssen. Der Gemeinderat ist befugt, die Einzelheiten der Durchführung und Finanzierung der Erschliessung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Grundeigentümern zu regeln. Die gemäss den einschlägigen Reglementen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Elektra zu übernehmenden Kostenanteile der Gemeinde werden an die Ersteller der Erschliessungsanlagen vergütet, wenn sie die Finanzierung vorgängig auf eigene Rechnung übernommen haben. c) Private Erschliessung Die Erschliessung durch Private hat verschiedene Vorteile gegenüber der Realisierung durch die öffentliche Hand. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine private Erschliessung günstiger realisiert werden kann, als wenn diese durch die Gemeinde erstellt wird. Private unterstehen nicht dem Submissionsdekret, weshalb die Arbeiten vermutlich zu besseren Konditionen verge-

41 ben werden können. Bei den Grundeigentümern besteht ein Konsens, dass privat erschlossen werden soll. Sofern sich die Gemeinde für eine Erschliessung durch die öffentliche Hand entschieden hätte, wären Diskussionen über Zeitpunkt, Kostenfolge und Zuständigkeiten zu erwarten gewesen. In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, die Erschliessungsarbeiten den Grundeigentümern zu überlassen, sofern sich diese bereit erklären, die nötigen finanziellen Mittel vorzuschiessen. Von Seiten der Grundeigentümer wurde diesem Vorgehen zugestimmt sowie die Bereitschaft erklärt, die Federführung im gesamten Projekt zu übernehmen. Auch wenn die Realisierung durch die privaten Grundeigentümer erfolgt, müssen trotzdem gewisse Koordinationsaufgaben durch die öffentliche Hand wahrgenommen werden. Dies betrifft in erster Linie die Projektprüfung durch die kommunalen Fachingenieure, die Frage der Etappierung (gestaffelter Baubeginn), aber auch die Kostenverteilung zwischen Grundeigentümern und öffentlicher Hand. Weiter ist die Gemeinde daran interessiert, dass die gebauten Werke den kommunalen Qualitäts-Standards entsprechen, wenn die Bauten anschliessend ins Eigentum der Gemeinde übernommen werden. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sowie die Kostenaufteilung zwischen privaten Grundeigentümern und der öffentlichen Hand wurden in öffentlich-rechtlichen Verträgen - unter Vorbehalt der Genehmigung des Erschliessungsbeitrages durch die Gemeindeversammlung - geregelt.

42 d) Kosten Gestützt auf die Kostenberechnung der Grundeigentümer, vertreten durch die Firmen Gerber und Partner AG und Coneco AG, gestützt auf die Reglemente der Gemeinde Oberwil-Lieli sowie die vom Gemeinderat unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung abgeschlossenen Erschliessungsvereinbarungen ergeben sich folgende Kostenanteile zu Lasten der Gemeinde Oberwil-Lieli: Abwasser Gemeindeanteil Fr. 411 000.00 MwSt. Fr. 33 000.00 Total Projektkosten Abwasser Fr. 444 000.00 Wasser Gemeindeanteil Fr. 239 000.00 MwSt. Fr. 19 000.00 Total Projektkosten Wasser Fr. 258 000.00 Elektra Gemeindeanteil Fr. 381 000.00 MwSt. Fr. 30 000.00 Total Projektkosten Elektra Fr. 411 000.00 Gesamttotal, inkl. MwSt. Fr. 1 113 000.00

43 Für die Erstellung der Strassen ist kein Gemeindebeitrag vorgesehen, weil diese ausschliesslich der Feinerschliessung dienen. Die Kosten für die Strassenentwässerung gehören ebenfalls zum Strassenbau und sind vollumfänglich durch die Grundeigentümer zu finanzieren. Von den gesamten Projektkosten in Höhe von Fr. 4 543 000.00 übernimmt die private Eigentümerschaft Fr. 3 430 000.00. Die Gemeinde Oberwil-Lieli erachtet den Anteil der öffentlichen Hand an den Erschliessungskosten als Vorinvestition für künftige Erträge. Diese bestehen einerseits aus Anschlussgebühren, andererseits aus jährlich wiederkehrenden Steuereinnahmen der neu zuziehenden Einwohnerschaft. e) Anschlussgebühren bei Baubeginn der Wohnbauten Unabhängig von der Finanzierung der Erschliessungsanlagen sind die Grundeigentümer verpflichtet, bei Baubeginn der Wohnbauten die reglementarischen Anschlussgebühren zu entrichten. Diese betragen beim Wasser 1.5 % des Gebäudeversicherungswertes; beim Abwasser sind dies 3.5 %. Die Anschlussgebühren der Elektra bemessen sich nach Anzahl Wohnungen pro Gebäude und betragen zurzeit Fr. 5 256.00 für die erste Wohnung und Fr. 2 224.00 für jede weitere Wohneinheit. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt.

44 Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Kreditantrag für die Erschliessung des Gebietes Chilchächer (Kostenanteil an die private Erschliessung) wie folgt zu genehmigen: a) Abwasser, Teilkredit Fr. 444 000.00 b) Wasser, Teilkredit Fr. 258 000.00 c) Elektra, Teilkredit Fr. 411 000.00 Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr. 1 113 000.00 Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu. 4. Birmensdorfer-/Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Bau- und Kreditantrag a) Ausgangslage Ausgelöst durch die diversen Neu- und Umbauten am Abwassernetz im Dorfteil Lieli, welche in den vergangenen Jahren ausgeführt wurden, sowie die Zonenplananpassungen in den Gebieten Rütene, Chilchächer und Letten, drängte sich eine hydraulische Gesamtüberprüfung und eine Teilanpassung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) auf. Insbesondere auch, da für das Gebiet Chilchächer zwischenzeitlich ein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt. Das Gebiet ist in Privatbesitz und soll baldmöglichst bebaut werden können; ein erstes Baugesuch für Wohnbauten lag bereits auf. Das Büro Gerber + Partner aus Windisch wurde beauftragt, auf

45 Basis des Gestaltungsplanes ein Erschliessungsprojekt zu erarbeiten und zu realisieren. Der Teil Abwasser des besagten Projektes wurde in der hydraulischen Überprüfung Lieli ebenfalls mitberücksichtigt. Als Folge der Überbauung Chilchächer ergeben sich im bestehenden Abwassernetz - sowohl bei den Sauberwasserleitungen wie auch bei den Schmutzwasserleitungen - neue Überlastungen. Diese gilt es bis spätestens vor der vollständigen Bebauung des Chilchächer zu eliminieren, um die nötigen Abflusskapazitäten gewährleisten zu können. Das Erschliessungsprojekt Chilchächer sieht jedoch u.a. einen Direktanschluss der Sauberwasserleitung in den Schulwegbach vor, dessen Ausführung ist im Frühjahr 2013 geplant. Folglich wird die Birmensdorferstrasse im Bereich Volg (zwischen der Bushaltestelle und dem Schulwegbach) auf einer Länge von rund 50m durch die Bauarbeiten tangiert. Um Synergien während dem Bau nutzen zu können und die Behinderungen auf diesem Strassenabschnitt möglichst zu minimieren, werden die GEP-Massnahmen sowie ein Teilersatz der Wasserversorgung vorgezogen und zeitgleich ausgeführt. b) Abwasser Schmutzwasser Das Erschliessungsprojekt Chilchächer sieht vor ca. 8m westlich des Kontrollschachtes KS Nr. 1675 mit einem neuen Kontrollschacht (KS Nr. 1357) an die bestehende Schmutzwasserkanalisation anzuschliessen. Der Neuanschluss weist einen Durchmesser von 600mm auf und beinhaltet nebst dem verschmutzten Abwasser des Baugebietes Chilchächer ebenfalls Teile des Abwassers aus dem Gebiet oberhalb des Tunnels (Gebiet östlich der Oberholzstrasse). Dies ist noch eine offene Pendenz aus den Bauarbeiten des Umfahrungstunnels. Als Folge ist der rund 60m lange Abschnitt bis Höhe Kreuzung Grossächerstrasse (KS Nr. 1065) hydraulisch überlastet und muss durch ein Rohr DN 700mm ersetzt werden. Die Haltungen von KS 1357 bis KS 1065 werden im bestehenden Trassee durch eine grössere Leitung ersetzt.

46 Sauberwasser Gemäss den neuen hydraulischen Berechnungen ist die bestehende Sauberwasserleitung in der Grossächerstrasse ab KS 1509.7 bis zum Schulwegbach überlastet und bedarf eines Ersatzes. Die neue Leitung DN 400 wird aus dem Privatgrund auf die östliche Strassenseite verlegt, wo sie parallel zwischen Strassenrand und best. Schmutzwasserleitung bis in den Einmündungsbereich geführt wird. Aus Platzmangel muss die heutige bestehende Strassenentwässerung angepasst werden. Im Einmündungsbereich erfolgt der Zusammenschluss mit der bestehenden Leitung DN 300 aus der Juchächerstrasse (VS 1509.10). Via neuen Vereinigungsschacht VS 3550 DN 2000 erfolgt die Einleitung in den bestehenden Schulwegbach. Der Anschluss der Sauberwasserleitung Chilchächer (Büro Gerber + Partner) ist ebenfalls im VS 3550 geplant und mit dem hier vorliegenden Projekt abgestimmt. Die bestehende Leitung SBR DN 250 innerhalb der Parzelle 450 wird im Boden belassen und dient künftig ausschliesslich als Anschlussmöglichkeit der besagten Parzelle. Die Zugänglichkeit wird mittels neuem KS DN 1000 rund 5m unterhalb des KS 1509.7 gewährleistet. c) Wasser Im Zusammenhang mit der Erschliessung des Gebietes Chilchächer ist neben den Abwasserleitungen auch die Wasserleitung an der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Die Projektierung der Wasserleitung erfolgte durch das Büro Waldburger Ingenieure AG, Mellingen. Das Projekt sieht vor, die bestehende 56jährige Eternit-Wasserleitung entlang der projektierten Schmutz- bzw. Sauberwasserleitung in der Birmensdorferstrasse durch eine neue Gussleitung zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die Hauszuleitung der Parz. 412 bis ausserhalb der Strasse erneuert sowie die Hydranten Nr. 39 und 40 inkl. der Zuleitungen ersetzt. Die Bauarbeiten auf dem ca. 70m langen Teilstück sollen in Koordination mit dem Kanalisationsbau erfolgen. Die Kosten belaufen sich gemäss Schätzung des Büros Waldburger auf ca. Fr. 100 000.00.

47 d) Elektrisch/Beleuchtung, Swisscom, UPC Cablecom Gemäss Besprechung vom 05.09.2012 mit der Elektra Oberwil-Lieli (Ingenieurbüro E. Kern, Spreitenbach) besteht kein Bedarf im Bereich der geplanten Leitungsbauten. Die Swisscom AG sowie die UPC Cablecom GmbH haben im Planungsbereich ebenfalls keinen Bedarf an eigenen Anpassungen am Netz angemeldet. e) Strasseninstandstellung Die betroffenen Strassen werden im Bereich der Leitungsgräben wieder instand gestellt. Eine Gesamtsanierung inkl. Umgestaltung der Birmensdorferstrasse ist für die kommenden Jahre geplant. f) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse zeigen sich wie folgt: Wasser Wasserleitungsersatz Birmensdorferstrasse Fr. 89 800.00 Ersatz Hauszuleitung Fr. 2 800.00 MwSt. Fr. 7 400.00 Total Projektkosten Wasser Fr. 100 000.00

48 Abwasser Fr. 346 000.00 MwSt. Fr. 27 700.00 Bewilligungen / Abnahmen Fr. 1 700.00 Instandstellung Markierungen Fr. 5 000.00 Gitterrost Bachauslauf Fr. 2 600.00 Total Projektkosten Abwasser Fr. 383 000.00 Birmensdorfer- und Grossächerstrasse, Sanierung und Werkerweiterung, Gesamttotal, inkl. MwSt. Fr. 483 000.00 Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für die Sanierung und Werkerweiterung der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse wie folgt zu genehmigen: a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr. 100 000.00 b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr. 383 000.00 Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr. 483 000.00

49 Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu. 5. Sanierung Lielistrasse, Bau- und Kreditantrag a) Ausgangslage Die Lielistrasse, welche die beiden Ortsteile Oberwil und Lieli verbindet, war bis zur Inbetriebnahme des Autobahnzubringers und Umfahrungstunnels, eine Kantonsstrasse (K409). Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat im Jahr 2007 entschieden, im Rahmen der Bereinigung des Kantonsstrassennetzes den Strassenabschnitt K409 an die Gemeinde Oberwil-Lieli abzutreten. Im Zusammenhang mit der Abtretung wurde vereinbart, dass die Strasse ohne vorgängige Sanierung an die Gemeinde übergeben wird. Für die noch ausstehende Sanierung wurde die Gemeinde im Übernahmeverfahren mit Fr. 495 000.00 entschädigt. Die Gutschrift basierte auf dem damals geschätzten Sanierungsbedarf im entsprechenden Strassenabschnitt. Der Gemeinderat beschloss im Frühjahr 2012 durch die Firma MSL Ingenieurbüro AG, Muri, ein Sanierungsprojekt ausarbeiten zu lassen, damit der notwendige Baukredit durch die Gemeindeversammlung beschlossen und die Strasse anschliessend saniert werden kann.

50 b) Projekt Aufgrund der vorhandenen Unterhaltsdaten des Departementes Bau Verkehr und Umwelt, sowie aufgrund der Sondierungen des bestehenden Strassenoberbaus und der Entnahme von Bohrkernen der bestehenden Beläge wurde folgendes Sanierungskonzept der rund 500m langen Strecke festgelegt: Seitliche Randverstärkungen, bestehenden Belag fräsen und liegen lassen, bestehenden Oberbau brechen und mischen mit bestehendem Belag, anschliessend stabilisieren, Einbau von 100mm Kaltmischfundationsschicht und überziehen mit neuer Asphaltschicht, mit seitlichen Randabschlüssen: Fr. 605 000.00 Mit dem gewählten Sanierungskonzept können Dutzende von LKW Fahrten (Abfuhr von Belägen und Aushubmaterial) eingespart werden, weil der bestehende Belag und der Oberbau vor Ort weiter verarbeitet wird. Die Strassenbreite soll gegenüber heute nicht verändert werden, sie weist weiterhin eine Breite zwischen zirka 5.30m und 5.50m auf. Die bestehende Hydrantenleitung aus Eternitröhren wird in den Bereichen, wo sie innerhalb der Strasse verlegt ist, ersetzt. Im östlichen Abschnitt der Lielistrasse, ab der Einmündung in die Birmensdorferstrasse, wird mit der Strassensanierung eine rund 80m lange Meteorwasserleitung Richtung Moos erstellt. Diese wird später in der Birmensdorferstrasse nach Osten verlängert und dient der Ableitung von Dach- und Sickerwasser aus dem Baugebiet nördlich der Birmensdorferstrasse.

51 c) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Lielistrasse zeigen sich wie folgt: Strasse Sanierung Lielistrasse Fr. 560 200.00 MwSt. Fr. 44 800.00 Total Projektkosten Strasse Fr. 605 000.00 Abwasser Erstellung Meteorwasserleitung Fr. 92 600.00 MwSt. Fr. 7 400.00 Total Projektkosten Abwasser Fr. 100 000.00 Wasser Ersatz Wasserleitung Fr. 170 400.00 MwSt. Fr. 13 600.00 Total Projektkosten Wasser Fr. 184 000.00 Gesamttotal Sanierung Lielistrasse, inkl. MwSt. Fr. 889 000.00 Diskussion Walter Stamm erkundigt sich, ob sich beim Kreditantrag um die Restkosten handelt, welche bei der Gemeinde verbleiben, oder ob sich der gesamte Projektkredit um die Entschädigung des Kantons von Fr. 495 000.00 erhöht.

52 Gemeinderat Paul Wälti erklärt, dass es sich beim Betrag von Fr. 889 000.00 um die Gesamtkosten handelt. Die Entschädigung des Kantons wurde bereits in der Gemeindekasse vereinnahmt und können für die Sanierung verwendet werden. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für die Sanierung der Lielistrasse wie folgt zu genehmigen: a) Strasse, Teilkredit Fr. 605 000.00 b) Abwasser, Teilkredit Fr. 100 000.00 c) Wasser, Teilkredit Fr. 184 000.00 Gesamtkredit, inkl. MwSt. Fr. 889 000.00 Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, bei einer Gegenstimme, zu.

6. Oberholzstrasse, Ersatz Wasserleitung, Teilersatz Sauberwasserleitung, Bau- und Kreditantrag 53 a) Ausgangslage In den letzten Jahren traten in grosser Häufigkeit und in immer kleiner werdenden zeitlichen Abständen Rohrleistungsbrüche an den Haupt- und Erschliessungsleitungen in der Oberholzstrasse (zwischen der Englisächer- und der Grossächerstrasse) auf. Mit den Leitungsbrüchen verbunden sind jeweils hohe Reparaturkosten und Wasserverluste für die Wasserversorgung Oberwil-Lieli, sowie Umtriebe und Behinderungen für die betroffenen Anwohner. In der Oberholzstrasse im Gemeindeteil Lieli soll deshalb im kommenden Jahr die Trinkwasserleitung ersetzt werden. Mit der Ausarbeitung des Projektes wurde das Ingenieurbüro Waldburger, Mellingen, beauftragt. Im Bereich der Englisächerstrasse bis zum Haus Nr. 21 ist vorgesehen, auf einer Länge von ca. 60 Metern die Kanalisationsleitung zu erneuern. Im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung des generellen Entwässerungsprojektes (GEP) im Dorfteil Lieli wurde das Ingenieurbüro KIP, Wohlen, beauftragt, die Abwasseranlagen im Baubereich bezüglich Zustand und hydraulischer Belastung zu überprüfen. Mit einer gleichzeitigen Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen im Strassenbereich können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden. b) Wasser Die bestehenden Grauguss-Wasserleitungen mit Schraubmuffen in der Oberholzstrasse wurden zwischen 1956 und 1978 erstellt und vermutlich ungenügend mit Leitungskies umhüllt. Die Wasserleitungen sollen auf der gesamten Länge (ca. 360m) in der Oberholzstrasse ersetzt werden. Die Linienführung der neuen Wasserleitungen muss der Lage der anderen bestehenden Werkleitungen angepasst werden. Es ist vorgesehen, sämtliche bestehenden Hydranten durch neue Modelle zu ersetzen. Alle abgehenden Leitungen (zum Reservoir Lieli / Rossweidstrasse / Zürcherstrasse / Grossächerstrasse) sollen wieder an die neuen Leitungen angeschlossen und mit neuen Abstellschiebern versehen werden. Ebenfalls ersetzt werden sollen sämtliche Hauszuleitungen im Strassenbereich, inkl. der dazugehörigen Hausanschluss-Abstellschieber.

54 Aufgrund der grossen Anzahl von Rohrbrüchen in den letzten Jahren und dem gleichzeitigen Kanalisationsbau auf einem Teil der Oberholzstrasse ist ein Ersatz der Wasserleitung dringend nötig. Die bestehende Wasserleitung nicht zu ersetzen, würde heissen, dass jährlich immer noch höhere und unnötige Kosten für die Wasserversorgung anständen. Mit jedem weiteren Leitungsbruch und den daraus resultierenden Reparaturen an den bestehenden Leitungen wird die gesamte Leitung noch mehr geschwächt und anfälliger für weitere Schäden und Rohrbrüche. c) Abwasser Die Schmutzwasserleitung befindet sich gemäss GEP-Unterlagen aus dem Jahre 2002 in einem genügenden Zustand. Allfällige Reparaturarbeiten könnten mittels Roboter grabenlos ausgeführt werden. Auch bezüglich hydraulischer Belastung besteht kein Handlungsbedarf. Die Auslastung beträgt zwischen 30 und 65 %. Diejenigen Haltungen, welche sich innerhalb der Schutzzone befinden, werden im Rahmen des separaten Projektes Sanierungsmassnahmen Quellschutzzone Oberholz abgehandelt. Da von der bestehenden Sauberwasserleitung in den GEP-Unterlagen keine, bzw. nur ungenügende Kanal-TV-Aufnahmen vorhanden waren, wurde diese Leitung einer Überprüfung unterzogen. Die Aufnahmen vom 20.7.2012 zeigen, dass sich die PVC-Leitung, bis auf vereinzelte Kalkablagerungen, in einem guten Zustand befindet. Diese Ablagerungen können im Rahmen der Bauarbeiten entfernt werden. Der hydraulische Nachweis hat gezeigt, dass der Abschnitt überlastet ist. Der Bedarf einer Vergrösserung in diesem Abschnitt ist angezeigt. Grundsätzlich ist das Gebiet im Teil-Trennsystem zu entwässern. Das massgebende Einzugsgebiet ist bereits heute vollständig überbaut, jedoch sind noch nicht alle Liegenschaften im Teil-Trennsystem angeschlossen. Gemäss der aktuell laufenden hydraulischen Überprüfung des bestehenden Leitungsnetzes im Dorfteil Lieli sind die heutigen Haltungen KS 3510 - KS 3511 (105 %), KS 3511 - KS 1631 (151 %) und KS 1631 - KS 1631.1 (96 %) überlastet. Durch die geplanten Neubauten können diese Überlastungen eliminiert werden.

55 d) Kosten Die Kosten für die Sanierung der Oberholzstrasse zeigen sich wie folgt: Wasser Wasserleitungsersatz Oberholzstrasse Fr. 310 200.00 Hauszuleitungen Fr. 42 600.00 MwSt. Fr. 28 200.00 Total Projektkosten Wasser Fr. 381 000.00 Abwasser Fr. 64 000.00 MwSt. Fr. 5 100.00 Bewilligungen / Abnahmen Fr. 900.00 Total Projektkosten Abwasser Fr. 70 000.00 Gesamttotal Sanierung Oberholzstrasse, inkl. MwSt. Fr. 451 000.00 Diskussion Robert Kobler stellt fest, dass an der Birmensdorfer- und Grossächerstrasse die alten Eternitleitungen durch Gussleitungen ersetzt werden. An der Oberholzstrasse wird jedoch festgestellt, dass auch Gussleitungen brechen. Müssen denn die neuen Guss-Leitungen bereits in 20 Jahren wieder ersetzt werden?

56 Gemeinderat Paul Wälti erläutert, dass in den 70er Jahren Graugussleitungen in schlechter Qualität eingebaut wurden. Heute werden Buderus-Stahlgussrohre hergestellt, welche innen beschichtet sind. Damit sollte eine bessere Qualität gewährleistet sein. Conradin Koch stellt fest, dass im kommenden Jahr ganz Lieli umgebaut werde. Wie können die Zufahrten gewährleistet werden? Gemeinderat Paul Wälti erklärt, dass die Zufahrten gewährleistet sind. Die Bauunternehmen werden im Rahmen der Bauarbeiten darauf Rücksicht nehmen. Gemeindeammann Andreas Glarner erklärt, dass die Anwohner rechtzeitig über die Bauarbeiten informiert werden. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Bau- und Kreditantrag für den Ersatz der Wasserleitung und den Teilersatz der Sauberwasserleitung an der Oberholzstrasse wie folgt zu genehmigen. a) Ersatz Wasserleitung, Teilkredit Fr. 381 000.00 b) Teilersatz Sauberwasserleitung, Teilkredit Fr. 70 000.00 Gesamtkredit inkl. MwSt. Fr. 451 000.00 Abstimmung Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag grossmehrheitlich, ohne Gegenstimme, zu.