DBU Naturerbe GmbH. Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH

Ähnliche Dokumente
DBU Naturerbe GmbH. Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH

Zweieinhalb Säulen zur Finanzierung von DBU Naturerbe

Merkblatt zur Grundsteuer

TOP 2 Vortrag Zahlungsansprüche in der Gemeinsamen Agrarpolitik, Dr. Michael Winkelmüller

Überblick über das Management von Flächen des Nationalen Naturerbes. Dr. Sabine Kathke & Adrian Johst, Naturstiftung David

Die neue GAP-Reform die konkreten Auswirkungen für Ihren Betrieb

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

Pachtvertrag Rechnungsnummer:.

Dr. Michael Winkelmüller, Bonn, Perspektiven der Schafbeweidung - Pächter und Verpächter im Dialog

UMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20

Versicherungsschutz im Ehrenamt

E L E R

Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014

HLBS-Jahrestagung März 2012

Gemeinsame Agrarpolitik Überblick Veranstaltung LRA Rastatt am auf Grundlage eines Vortrags Frau Hespe MLR

Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen!

Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen

Produktionsintegrierte Kompensation in Kooperation mit landwirtschaftlichen Betrieben. Dipl.-Ing. Armin Tuinmann Landkreis Friesland

Deutsche Bundesstiftung Umwelt / DBU DBU Naturerbe GmbH

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel

Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen

Bodenmarkt und Zahlungsansprüche aus Sicht der Landgesellschaften

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Auswirkungen der neuen Förderperiode GAP 2020 auf die Schafhaltung

L a n d p a c h t v e r t r a g

Umweltverbände gemeinsam aktiv. Adrian Johst Geschäftsführer Naturstiftung David / Koordinator DNR-Strategiegruppe Naturschutzflächen

EXPOSÉ. Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Weilmünster

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und die Neuerungen für Niedersachsen

Agrarförderung in Hessen und wie sie in benachteiligten Regionen wie dem Odenwald ankommt

Der Bodenmarkt im Freistaat Sachsen Erfahrungen aus Verpachtung und Verkauf landwirtschaftlicher Flächen 2015

Aktuelles zu Landpachtrecht, Grundstücksverkehrsgesetz. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Zwenkau

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand )

Direktzahlungen. Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Pferdeunfälle. Arbeitsunfallstatistik der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

GAP Zukunftsperspektiven für Ackerbauern. Präsident Walter Heidl

GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STGW.

EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!

Rechtliche Situation von Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Grünland

ENTWURF-ELER-VO 2014 Forst-Förderung Art , 35 Petra Reden MIL, Ref Referat Wald und Forstwirtschaft

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern

Kombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz

Regionales Entwicklungsprogramm für den Ökolandbau Entwicklungsschritte Kompetenzzentrum - Förderung

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung

Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland

Stabstelle Asyl und Zuwanderung Fachtag: Engagement für Geflüchtete Datum:

Die Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen Rudolstadt, Prof. em. Dr. Wolfgang Schumacher

Vorschläge der EU-Kommission zur GAP nach 2020 und welche Auswirkungen können diese für MV haben Güstrow,

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten:

PACHTVERTRAG FÜR REBFLÄCHEN. Zwischen... (Vor- und Zuname, Straße, PLZ, Ort) und... (Vor- und Zuname, Straße, PLZ, Ort) 1 Gegenstand der Pacht

Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU- Stiftung Nationales Naturerbe in Baden-Württemberg

Informationen aus dem Bereich Vor-Ort-Kontrolle

Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie

PACHTVERTRAG FÜR REBFLÄCHEN

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

Das System der Ökokonten Chancen für die Landwirtschaft?

Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 2016

Neujustierung der Agrarpolitik nach 2013: Neue Möglichkeiten für Naturschutz und biologische Vielfalt in ländlichen Gebieten?

Jagden in der SVLFG. SVLFG Berufsgenossenschaft Alterskasse Krankenkasse Pflegekasse. sicher & gesund aus einer Hand.

3.2 Bodenmarkt. Agrarstruktur Bodenpreise landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland. Situationsbericht 2009

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?

Vertragsgrundlagen für die Nutzung von Sportanlagen durch Sportvereine

Betriebliche Auswirkungen der GAP nach 2013/14

Europäische Agrarpolitik nach 2013

Die EU-Agrarsubventionen ab 2014 aus ökonomischer Sicht

Präambel. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat gemäß

DBU Naturerbe GmbH. Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH

Rente von der Alterskasse Schaf und Ziegentag in Groitzsch am

der Stadt Zweibrücken über die Erhebung einer Jagdsteuer vom

Die Ermittlung von Hochwasserschäden in der Landwirtschaft. - Dr. F. Dittrich, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Leipzig -

Die Grundstücke, die zur Verpachtung stehen, sind auf den nachfolgenden Lageplänen abgebildet.

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7354 -

Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland. Bioland-Pressekonferenz, Internationale Grüne Woche

Rückschau und Ausblick. ELER-Jahrestagung 12. Februar 2014

1. Kapitel Bewertungsgesetz

Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung in Brandenburg

DBU Naturerbe GmbH. Katja Cherouny/ Kathrin Wiener November Stiftungsfamilie

Antrag auf Genehmigung der Umwandlung oder des Pflegeumbruches von Dauergrünland (DGL)

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn.

Informationen für Presse, Funk und Fernsehen vom 24. Juli 2008

Landpachtverträge wirksam errichten und ändern

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Abkürzungsverzeichnis 11

Bescheid über Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre.

Grundsteuer gesetzliche Grundlagen

Kreis der versicherten Personen

STATISTIK DER SOZIALGERICHTSBARKEIT Widerspruchsverfahren in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung

GAP-Reform Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zahlungsansprüche

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text BVwG W W /2E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI

Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators

Transkript:

DBU Naturerbe GmbH Rechtsanwalt Josef Feldmann Prokurist der DBU Naturerbe GmbH 1

Finanzielle und rechtliche Aspekte des Offenlandmanagements Trends bei Flächenprämie, Grundsteuern und Verbandsabgaben 2

DBU- Naturerbefläche n Erste Tranche ca. 45.000 ha 33 Liegenschaften 9 Bundesländer Zweite Tranche ca. 15.000 ha 17 Liegenschaften 6 Bundesländer Gesamt: ca. 60.000 ha 3

Flächenbeschaffenheit der DBU Naturerbeflächen 4

Nutzungsarten Aufteilung im Offenland 42 2 8 48 Beweidung Grünland (Mahd) Ackerland Sonstige 5

Ausgaben + Einnahmen einmalige Ausgaben + Einnahmen wiederkehrende Ausgaben + Einnahmen 6

Einmalige Ausgaben Vorbereitung Flächenübertragung (Kartenmaterial, Grundbücher, Vermessung) Kosten der Flächenübertragung: Notartermin: Kosten richten sich gem. GNotKG nach Größe und Wert/ha Grunderwerbssteuer: Je nach Bundesland zwischen 4,5% und 6,5 % des Grundstückswertes 7

Munitionsbelastung Entmunitionierung: sehr teuer, jedoch teils notwendig, um Nutzbarkeit zu ermöglichen 8

Rückbau Rückbau von baulichen Anlagen (Bunker, Kasernengebäude u.ä.): ebenfalls mit hohen Kosten verbunden für Planungsbüros und Bauunternehmen. Teils jedoch aus Gründen der Verkehrssicherung zwingend, da sonst kein Versicherungsschutz zu erhalten ist oder dieser gefährdet wird (fahrlässig). Hier fallen auf einzelnen Liegenschaften bereits Kosten teils im siebenstelligen Bereich an. 9

10 Beispiel: Rückbau von Fahrzeughallen auf der DBU Naturerbefläche Roßlauer Elbauen

(Jährlich) Wiederkehrende Kosten Verbandsbeiträge (Wasser- und Bodenverband) Grundsteuer, Feldwegebeitrag, Versicherungen, Beiträge Berufsgenossenschaft Kammerbeiträge, Kosten für Pflegemaßnahmen, wenn nicht zu verpachten, Verkehrssicherungsmaßnahmen Kosten für Naturerbeentwicklungsplanung und Monitoring 11

Personalkosten Rechtsbereich: Pachtvertragsgestaltung, Vertragsabschluss und Kündigung, Information über Fördermöglichkeiten, Notarielle Angelegenheiten, Ausgleichsmaßnahmen, Auftragsvergabemanagement Finanzbereich: Zahlungsüberwachung, Forderungsmanagement Naturschutzbereich: Entwicklungskonzepte, Bewirtschaftungsauflagen, Evaluation, Betreuung Öffentlichkeitsarbeit, Besucherlenkung und Presse 12

Beiträge zum Wasser- und Bodenverband Wasserverbandsgesetz (WVG) Öffentlich-rechtliche Abgabe, grundsätzlich Zwangsmitgliedschaft Adressat der Abgabe Eigentümer der im Einzugsgebiet befindlichen Flächen 13

Förderung durch Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt mittlerweile sehr gering Verbandssatzung legt Beitragshöhe fest, Richtwert: 10 pro Jahr und Hektar Sehr restriktive Rechtsprechung zu Austrittsmöglichkeiten und Befreiungen (Maßstab: flächenbezogen / nicht nutzungsbezogen) 14

Erstattung der Umlagebeiträge über nutzungsbezogenen Ansatz 80 Abs. 2 BbgWG: Umlagebeiträge für Flächen, die aufgrund einer Schutzausweisung nach BbgNatSchR als Totalreservate oder als Naturentwicklungsge biete nach Nationalparkgesetz Unteres Odertal als Schutzzone Ia oder nach WaldG Bbg als Naturwald einer wirtschaftlichen Nutzung entzogen sind, werden vom Land auf Antrag erstattet. 15

Grundsteuer Bemisst sich am Wert der Fläche (BewG) Einheitswert in alten Bundesländern Ersatzwirtschaftswert in neuen Bundesländern Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid Grundsteuerbescheid als Folgebescheid Prüfung der Grundlagenbescheide! 16

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet wird ( 10 I GrStG) Praxis neue Bundesländer: Der jährliche Steuerbescheid über die Grundsteuer ergeht an den tatsächlichen Nutzer der Fläche (Pächter). 17

Befreiung gemeinnütziger Eigentümer gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3b Grundsteuergesetz, wenn Fläche im Eigentum und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke genutzt. Problem: Landwirtschaftliche Verpachtung; Finanzämter beurteilen dies sehr unterschiedlich! 18

19 Jede tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung schließt die Grundsteuerbefreiung aus; das gilt auch dann, wenn die Nutzung im Vergleich zur Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke nur untergeordnete Bedeutung hat (BFH, II R 17/96, 16.10.1996) Bestätigt d. Urt. v. 18.11.2009, II R 30/08 (keine Befreiung für sich selbst überlassene Waldfläche)

20 Erlass: für Kulturgut und Grünanlagen gem. 32 Abs. 1 GrStG Erlass für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft sowie Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wenn die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen. Achtung: Dreimonatsfrist beachten.

Feldwegebeiträge Einige Kommunen erschließen aufgrund angespannter Haushaltssituationen dadurch neue Einnahmequellen Grundlage: Kommunale Beitragssatzung Betroffene: Anlieger an Feldwegen Beiträge oft um ein vielfaches höher als Grundsteuer (10-20-fach höher) 21

Gesetzliche Unfallversicherung Bisherige landw. Berufsgenossenschaft, Alterskassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie Spitzenverband der landw. Sozialversicherung ab 01.01.2013 in neuer Trägerschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 22

23 zusammenfassende Regelung in SGB VII Mitgliedschaft kraft Gesetzes Unternehmer i. S. d. Unfallversicherung ist derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar verantwortet. Rechtsprechung im Wandel: BSG, Urt. v. 28.09.1999 (B 2 U 40/98 R) solange forstwirtschaftlicher Unternehmer, wie auf seinem Boden forstwirtschaftliche Pflanzen wachsen, mag er auch keine forstwirtschaftliche Tätigkeit entfalten. Selbst das bloße

Wachsenlassen von Pflanzen und Bäumen unter Verzicht auf Kultivierungsmaßnahmen sei eine planvolle Aufzucht von Bodenge -wächsen. Wo liegt hier das versicherte Risiko? BSG, Urt. v. 18.01.2011 (B 2 U 16/10 R) Landwirtschaftliches Unternehmen ist bereits bei zweimaligem Mähen gegeben. 24

25 Weite Auslegung des Unternehmerbegriffs: Geringste Anzeichen planvoller und wirtschaftlicher Tätigkeit kann zur Einordnung in die landw. BG führen. aber: neuere Tendenzen: SG Karlsruhe, Urt. v. 09.04.2014 (S 15 U 2643/13R): An Waldeigentum oder sonstige Nutzungsrechte geknüpfte Vermutung des Bestehens eines forstwirtschaftlichen Unternehmens ist widerlegt, wenn forstwirtschaftliche Nutzung plausibel bestritten.

Danach ist nicht mehr nur auf das bloße Nutzungsrecht sondern auf tatsächliche Nutzung abzustellen. Auch im Fall der Verpachtung einer Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung wird nicht auf Eigentümer sondern auf Nutzer abgestellt: 136 III Nr. 1 SGB VII: Unternehmer ist, wem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. 26

Versicherung Haftpflichtversicherung als Flächeneigentümer für Haftungsrisiken aus Schäden Dritter auf der Fläche / Gebäude. Marktpreis ermitteln! Individuelle Angebote je nach Risiko und Flächengröße 27

Kosten für Pflegemaßnahmen Wenn Flächen nicht verpachtbar oder förderfähig sind, besteht insbesondere in Naturschutzgebieten und aus NNE- Verpflichtungen Notwendigkeit zur Pflege. Kosten variieren je nach notwendiger Maßnahme (z.b. Entbuschen, Entkusseln, etc.) 28

29 Beispiel: Extensive Mahd in Feuchtgebieten (Peenemünde, Förderung Orchideen)

30 Sonstige Kosten z.b. Müllentsorgung

Einnahmen im Offenlandbereich Pacht: Offenlandbereiche eignen sich unter entsprechenden Nutzungseinschränkungen als Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto) Zahlungsansprüche nach GAP und Agrarumweltmaßnahmen (Umlage von Nebenkosten) 31

Verpachtbarkeit Naturerbeflächen aus 1. und 2. Tranche zu ca. 69% verpachtbar Offenland 31% 69% verpachtet nicht verpachtet 32

Pacht Verpachtung mit Priorität ökologisch wirtschaftender Betriebe Pachtpreis über Gutachten Abbedingung des 586a BGB (Lasten der Pachtsache) Agrarförderung - Zahlungsansprüche - Agrarumweltmaßnahmen (Bed. in Pachtvertrag) 33

34 Zahlungsansprüche VO (EU) Nr. 1307/2013- Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der GAP, VO (EU) Nr. 1306/2013- Finanzierung, Durchführung und Überwachung der GAP VO (EU) Nr. 1305/2013- Ländliche Entwicklung (ELER), VO (EU) Nr. 1308/2013- Gemeinsame Marktorganisation - EGMO

Nationale Umsetzung über: DirektZahlDurchfG v. 09.07.2014 DirektZahlDurchfV v. 03.11.2014 AgrarzahlVerpflG v. 02.12.2014 AgrarzahlVerpflV v. 17.12.2014 zuletzt geändert 10.07.2015 Neustart ab 01.01.2015 Einrichtung von Feldblöcken Zahlungsansprüche werden an die Bewirtschaf -ter als aktive Landwirte zugeteilt. 35

Grds. BGH Urt. v. 24.04.2009, LwZR 11/08: Die Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den früheren produktionsbezogenen Prämien zu den jetzigen davon entkoppelten Zahlungsansprüchen schließt es nicht aus, einem aus Vereinbarungen in Altpachtverträgen, in denen sich der Pächter gegenüber dem Verpächter zur (Rück-) Übertragung der Ansprüche auf Beihilfen verpflichtet hat, ersichtlichen Vertragswillen Rechnung zu tragen und die vertragliche Regelung auch auf die neuen Zahlungsansprüche anzuwenden. 36

37 Vereinbarungen in Pachtverträgen über landwirtschaftliche Betriebe oder Nutzflächen, in denen sich der Pächter gegenüber dem Verpächter verpflichtet, bei Pachtende diese Ansprüche auf den Verpächter oder einen anderen von diesem ihm benannten Betriebsinhaber zu übertragen, sind jedoch auch nach der GA-Reform möglich.

38 Glücksburger Heide

39

40

41

42

Höhe der Zahlungsansprüche Basisprämie: Von rd. 300,- in 2014 auf 175,- in 2020 (Anpassung an bundeseinheitliches Niveau) Zuschläge rd. 50,- für die ersten 30 ha und rd. 30,- für die nächsten 16 ha. Greeningprämie rd. 87,- (Grünlandumbruchverbot, Anbaudiversivizier ung, Vorhalten ökolog. Vorrangflächen 5%) Junglandwirteförderung rd. 44,- /ha max 90 ha. 43

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!