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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3191 21. Wahlperiode 15.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 09.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Elektromobilität EKennzeichen und Sonderrechte Zur Förderung der Elektromobilität hat Hamburg als erstes Bundesland von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, Elektrofahrzeuge kostenlos parken lassen zu können und sie so gegenüber den Kraftfahrzeugen mit konventionellen Antriebstechniken bevorrechtigt. Seit 01. November 2015 dürfen Elektrofahrzeuge mit einem E Kennzeichen kostenlos in Hamburg parken und an Ladesäulen im Straßenraum bevorrechtigt halten. Darüber hinaus können nach der Reform der entsprechenden Bundesgesetze im letzten Jahr zusätzliche Sonderrechte für Elektrofahrzeuge gewährt werden. Um in den Genuss dieser Vorrechte zu kommen muss ein EKennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Elektrofahrzeuge erhalten am Ende ihres Kennzeichens ein E zur Erkennung. Ich frage den Senat: 1. Wie viele zugelassene Elektrokraftfahrzeuge gibt es derzeit? In Hamburg sind derzeit 4.157 Elektrokraftfahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zugelassen (davon 1.137 mit reinem ElektroAntrieb). 2. Für wie viele Elektrokraftfahrzeuge wurden bereits E Kennzeichen beantragt und erteilt? In Hamburg sind derzeit für 372 Elektrokraftfahrzeuge E Kennzeichen zugeteilt. 3. Welche Sonderrechte können nach der letzten Reform der StVO für Elektrofahrzeuge durch das Anbringen von entsprechenden Vorschriftzeichen gewährt werden? Bevorrechtigungen im Sinne der Fragestellung sind möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten. 4. Welche dieser Zeichen wurden bereits in Hamburg angebracht und wenn ja, wo sind deren jeweilige Standorte? Seit Änderung der StVO am 26. September 2015 ist es möglich, durch eine Parkbeschilderung (Zeichen 314 Parken ) mit einem das neu eingeführte Sinnbild Elektrofahrzeug darstellenden Zusatzzeichen Sonderparkplätze einzurichten, auf denen ausschließlich Elektrofahrzeuge parken dürfen; Kraftfahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik dürfen auf den so beschilderten Straßenflächen generell nicht parken. Von dieser Möglichkeit der Beschilderung ist bereits an den in Anlage 1 dargestellten Standorten von ElektroLadesäulen Gebrauch gemacht worden. Durch zwei weitere Zusatzzeichen wird jeweils geregelt, dass bevorrechtigte Elektrofahrzeuge werktags

Drucksache 21/3191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode zwischen 9 und 20 Uhr unter Verwendung einer Parkscheibe längstens zwei Stunden dort parken dürfen (Anlage 2). 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3191 Anlage 1 Standortliste der beschilderten Elektroladesäulen Bezirk Straße Nr. PLZ Altona Holstenplatz 14 22765 Altona ErikBlumenfeldPlatz 9 22587 Altona Königstraße 4 22767 Altona Elbchaussee 139 22763 Altona Palmaille 73 22765 Altona Schillerstraße 44 22767 Altona MaxBrauerAllee 54 22765 Altona Ohnhorststraße 18 22609 Bergedorf Vierlandenstraße 5 21029 Bergedorf Schulenbrooksweg 1 21029 Bergedorf Bodestraße 10 21031 Bergedorf Neuer Weg Nr. 21 21 21029 Bergedorf Lohbrügger Landstraße 8 21031 Bergedorf Walther RudolphiWeg o.n. 21035 Eimsbüttel Alsterufer 2 20354 Eimsbüttel Moorweidenstraße 22 20148 Eimsbüttel Garstedter Weg 4 22459 Eimsbüttel Bornstraße 14 20146 Eimsbüttel Grindelberg 66 20144 Eimsbüttel Hallerstraße 85 20149 Eimsbüttel Henriettenstraße 77 20259 Eimsbüttel Altonaer Straße 61 20357 Eimsbüttel Eppendorfer Weg 203 20259 Eimsbüttel Koppelstraße/ Lokstedter Grenzstraße o.n. 22527 Eimsbüttel Hohe Weide 10 20259 Eimsbüttel Jungfrauenthal 8 20149 Eimsbüttel Stellinger Weg 37 20255 Eimsbüttel Bei St.Johannis 1 20148 Hamburg Heiligengeistbrücke 2 20354 Hamburg ABC Straße 52 20354 Hamburg Büschstraße 12 20354 Hamburg BernhardNochtStraße 99 20359 MItte Hamburg Glockengießerwall 2226 20095 Hamburg Kattrepel 14 20095 Hamburg Osakaallee 6 20457 Hamburg Hachmannplatz 2 20099 Hamburg Feldstraße 51 20357 Hamburg Gertrudenkirchhof 810 20095 Hamburg Steindamm 94 20099 Hamburg Dragonerstall 13 20335 Hamburg An der Alster 65 20099 3

Drucksache 21/3191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Bezirk Straße Nr. PLZ Hamburg Holstenwall 12a 20355 Hamburg Harburger Chaussee 17 20539 Hamburg Große Bäckerstraße o.n. 20095 Hamburg Alstertor o.n. 20095 Hamburg Altstädter Straße o.n. 20095 Hamburg EduardRheinUfer 1 22087 Hamburg Kümmellstraße 5 20249 Hamburg Essener Bogen 1 22419 Hamburg Lehmweg 27 20251 Hamburg Bebelallee 1 22303 Hamburg Borgweg 10 22303 Hamburg Kiwittsmoor 4 22417 Hamburg Lattenkamp 92 22299 Hamburg Poppenhusenstraße o.n. 22305 Harburg Schwarzenbergstraße 93 21073 Harburg Sand 13 21073 Harburg Zum Handwerkszentrum 1 21079 Harburg Großer Schippsee 18 21073 Wandsbek Stormarnplatz 1 22393 Wandsbek Kattjahren 4 22359 Wandsbek Steinhardenbergstraße 85 22045 Wandsbek Wandsbeker Königstraße 9 22041 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3191 Anlage 2 420 140 10 2 Std. 683 werktags 9 20 h 10 420 POLIZEI HAMBURG / Verkehrsdirektion VD 513 VZNr. (StVO) VZGröße Schrifthöhe Schriftfarbe Schriftart Farbe Symbol Bauart ReflexionsKlasse 314 mit ZS 1 Schwarz RVZ RA 1/B Dienststelle VD 50 Polizei Hamburg Verkehrsdirektion VD 513 Oberste Landesbehörde Anlage 2 zur stvbanordnung VD 50 vom 20.10.2015 Maßstab 1:10 5