ÜG Eingangsdatum DSt : OrgZ : DKZ : GebDat : KdNr : E.-Nr : Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach 57 SGB III Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Ich werde am eine selbständige Tätigkeit als in aufnehmen und beantrage hierfür Überbrückungsgeld. 2. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (bitte Beiblatt verwenden): Vermerke der Agentur für Arbeit Tag der Antragstellung: Alg-/ Alhi-Bezug bis: wöchtl. Euro Alg/ Alhi fiktiv wegen 57 Abs. 2 Nr. 1a 57 Abs. 2 Nr. 1b seit wöchentlich Euro Schwerbehindert(r) RVNr. 2.1 Sind Sie in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden? 2.2 Sind Sie in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden? 2.3 Unternehmerrisiko: Eigenes Unternehmerrisiko (z.b. eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume, eigenes Betriebskapital)? Eigenes Auftreten am Markt?
Angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (z.b. eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung)? - Seite 2 - - Seite 2-3. Handelt es sich um die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen? Wenn, ausführliche Darlegung, warum die aus dem Betrieb erzielten Einnahmen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen (ggf. auf Beiblatt): 4. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens Stunden. 5. Haben Sie bereits in der Vergangenheit Überbrückungsgeld oder einen Existenzgründungs-zuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten? Wenn, letzter Bezug: bei der Agentur für Arbeit in: 6. Die Leistungen bitte ich an Name bei Geldinstitut Kontonummer zu überweisen. Bankleitzahl Erklärung - Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich werde der Agentur für Arbeit unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistung haben könnten. - Ich bin damit einverstanden, dass der Agentur für Arbeit in die Unterlagen bei der fachkundigen Stelle erforderlichenfalls Einsicht nimmt.
- Das Merkblatt 3 Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -, in dem auch auf die Mitteilungspflichten und den Datenschutz hingewiesen ist (Nr. 8), habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen. (Ort, Datum) (Unterschrift Antragsteller) (Bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Die Richtigkeit der Änderung/Ergänzung zu Nummer(n) wird bestätigt (Unterschrift Antragsteller) Für die Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche. Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten) Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen bzw. handwerksnahen Bereich) Bescheinigung über die Teilnahme am Existenzgründerseminar Sonstiges:
Nur von der Agentur für Arbeit auszufüllen! Stellungnahme zum Antrag Liegen Versagungsgründe vor? Wenn, Antragsteller hat in engem zeitlichen Zusammenhang (bis zu einem Monat) mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder bis zu der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung keine Entgeltersatzleistungen nach 116 SGB III bezogen und auch keine Ansprüche darauf. Beschäftigung ausgeübt, die als ABM nach 260-271 SGB III gefördert worden ist. verspätete Antragstellung; unbillige Härte gem. 324 (1) SGB III liegt nicht vor Arbeitslosigkeit wird nicht beendet oder vermieden die fachkundige Stelle hat die Tragfähigkeit der Existenzgründung nicht befürwortet keine Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt Antragsteller bezog vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Eingliederungshilfe nach 418 SGB III Bezug von Überbrückungsgeld oder eines Existenzgründungszuschusses in den letzten 24 Monaten; besondere Gründe liegen nicht vor Sonstige Versagungsgründe (Datum /Unterschrift/) Entscheidung Überbrückungsgeld nach 57 SGB III wird abgelehnt bewilligt ab für sechs Monate bzw. bei Vollendung des 65. Lebenshres bis in Höhe von Euro monatlich. Ablehnungsgründe: siehe Stellungnahme Im Auftrag In Bewa eintragen Datum Nz. In colei abmelden Datum Nz. Verfügung Datum /Entscheidungsbefugter 1. Überbrückungsgeld wird abgelehnt Überbrückungsgeld wird bewilligt ab für sechs Monate in Höhe von Euro monatlich 2. Bewilligungsbescheid Ablehnungsbescheid erstellen 3. Auszahlungsanordnung (FINAS-HB) fertigen Datum Nz.
4. 5. Z.d.A. Wv. am Im Auftrag (Ort, Datum) (Sachbearbeiter/Bearbeiter) (Anordnungs-/Entscheidungsbefugter) ÜG Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anrede: Name: Straße: PLZ Ort: Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung ( 57 SGB III) 1. Tag der Antragstellung auf Überbrückungsgeld: 2. Ich beabsichtige am eine selbständige Tätigkeit als in aufzunehmen. 3. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (bitte Beiblatt verwenden): 4. Ich war bereits in der Vergangenheit selbständig tätig? Wenn : In welchem Zeitraum: In welcher Branche: Wurde die Existenzgründung mit Überbrückungsgeld gem. 57 SGB III gefördert? Warum wurde die Selbständigkeit wieder aufgegeben (Beiblatt verwenden): 5. Fachkundige Stelle für die Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer berufsständische Kammer (z.b. Innung) Fachverband Kreditinstitut Sonstige (z.b. Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/ Steuerbevollmächtigte/Unternehmensberater) 6. Als Grundlage für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt und sind beigefügt:
Urschriftlich an: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee Lebenslauf (einschl. Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweis) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan *) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau *) Begründung der letzten Geschäftsaufgabe (s. Punkt 4) *) Bei der endgültigen Festlegung dieser Unterlagen kann ggf. die fachkundige Stelle Hilfestellung leisten. 7. Ein Beratungsgespräch über Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren für das Überbrückungsgeld wurde geführt. 8. Ich bin damit einverstanden, dass die Stellungnahme von der Agentur für Arbeit unmittelbar bei der fachkundigen Stelle angefordert wird. 9. Ich bin damit einverstanden, dass die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Beschleunigung des Antragsverfahrens direkt der Agentur für Arbeit zugeleitet wird. 10. Ich bin darüber informiert, dass der Agentur für Arbeit durch die Abgabe einer fachlichen Stellungnahme keine Kosten entstehen dürfen. 11. Anlage: Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung (Ort, Datum) (Antragsteller) (Sichtvermerk des Arbeitsamtes) Absenderangabe: Hinweis: Die Stellungnahme ist vertraulich! Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III A. Allgemeines 1. Alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Gründungsvorhabens wurden vorgelegt. B. Zur Person Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee Lebenslauf (einschl. Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweis) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Begründung der letzten Geschäftsaufgabe (s. Punkt 4) BA Ib3 ÜG 2 01/04
1. 2. Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben gegeben? a) In fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht b) In kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht c) Zulassungsvoraussetzungen (z.b. Konzession, Eintragung ins Handelsregister, in die Handwerksrolle u.ä.) C. Zum Vorhaben 1. Erscheint das Leistungsangebot auch in absehbarer Zeit konkurrenzfähig? 2. Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein? 3. Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuern realistisch ein? 4. Schätzt der Existenzgründer den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein? 5 Kann das zu erwartende Einkommen dem Existenzgründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten? 6. An der Selbständigkeit bestehen insbesondere Zweifel, weil örtliche, zeitliche, inhaltliche bzw. fachliche Weisungsbindung besteht; Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers bzw. Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers gegeben ist; keine eigene Unternehmensorganisation (z.b. kein Auftreten am Markt, keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken) vorliegt. 7. Erscheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt realisierbar? Falls, kurze Begründung (ggf. auf Beiblatt ): Diese Stellungnahme wurde von der fachkundigen Stelle gem. 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen sowie aufgrund der vom Antragsteller gemachten Angaben abgegeben. (Ort, Datum) (Unterschrift der fachkundigen Stelle) (Stempel bzw. Anschrift) Anlage: Zu Ziffer 6) der Stellungnahme der fachkundigen Stelle zu Tätigkeiten der Existenzgründung nach 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Die selbständige Arbeit dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit und die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko BA Ib3 ÜG 3 11/02
seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen einhergehen. Dagegen kann scheinselbständig, d.h. faktisch abhängig beschäftigt sein, wer wirtschaftlich und persönlich im Regelfall nur an einen Auftraggeber gebunden ist, z.b. durch Eingliederung in den organisierten Betriebs- und Arbeitsablauf des Auftraggebers und durch genaue Auftrags- und Terminvorgaben. Die Situation eines Scheinselbständigen gleicht der eines abhängigen Arbeitnehmers, der an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in einem fremden Betrieb gebunden ist (örtliche, zeitliche und inhaltliche Weisungsbindung) Die folgenden Anhaltspunkte sind bei der Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung zu beachten. Dabei ist nicht auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind: Persönliche Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit), insbesondere Örtliche Weisungsbindung Zeitliche Weisungsbindung Inhaltliche bzw. fachliche Weisungsbindung, Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, insbesondere Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers (personelle Eingliederung) Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers (materielle Eingliederung) Fehlendes Unternehmerrisiko, insbesondere Keine eigene Unternehmensorganisation Keine eigenen Mitarbeiter Keine eigenen Geschäftsräume Kein eigenes Betriebskapital Kein Auftreten am Markt Nur Auftraggeber Keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken Keine örtliche unternehmerische Freiheit Keine zeitliche unternehmerische Freiheit (freie Zeiteinteilung) Keine inhaltliche unternehmerische Freiheit, Kein eigener Kundenstamm Keine freie Preisgestaltung Beispiele für verbreitete Betätigungsfelder in der Scheinselbständigkeit: Unterfrachtführer (Selbstfahrer), Kurierfahrer, die nur für eine Firma arbeiten, Ausbeiner (Fleischzerleger) in Schlachthöfen, Regalauffüller bzw. Plazierungshilfen in Warenhäusern und Supermärkten, Eisenbieger Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.98 (BGBL I S. 3843) wird zum 01.01.99 die Einbeziehung scheinselbständiger Arbeitnehmer in die Sozialversicherung erleichtert. In Zweifelsfällen, d.h. wenn der Sachverhalt trotz Amtsermittlung unklar geblieben ist, obliegt es dem Antragsteller, die Vermutung des 7 Abs. 4 SGB IV zu widerlegen. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Krankenkasse. BA Ib3 ÜG 4 11/02