Aufgaben zum Thema 01 Persönlichkeit und Lehrbeginn

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Transkript:

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung ABU SCHLUSSPRÜFUNG TEIL 1 Aufgaben zum Thema 01 Persönlichkeit und Lehrbeginn Aufgaben zu Ziel G01: Sie sind nun daran, Ihre Lehre zu beenden. Werfen Sie einen Blick zurück auf Ihre Ausbildung. 1. Beurteilen Sie die folgenden Aussagen zu den Möglichkeiten, die Sie nach der Lehre haben. a) Sie können die Berufsmatura (BM) berufsbegleitend absolvieren. 2/ b) Sie können direkt an eine Fachhochschule gehen. c) Um ein Studium an einer Universität zu beginnen, genügt die erfolgreich absolvierte BM. d) Sie können die BM nur als Vollzeitausbildung machen. e) Mit dem EFZ können Sie an eine Höhere Fachschule gehen. 2. Welche Gesetze enthalten Regelungen zum Lehrvertrag? a) Obligationenrecht 2/ b) Zivilgesetzbuch c) Berufsbildungsgesetz d) Personenrecht e) Strafgesetzbuch 3. Beurteilen Sie die Aussagen zu den Lernorten. a) In der Berufsfachschule erhalten Sie nur theoretisches Grundwissen für Ihren Beruf. 2/ b) Überbetriebliche Kurse vertiefen nur theoretische Grundlagen. c) Im Lehrbetrieb erwerben Sie vor allem praktisches berufliches Wissen und Können. d) Die Berufsfachschule vermittelt theoretische Kenntnisse für den Beruf und bereitet Sie auch auf Ihr privates Leben vor. Seite 1 von 11

4. Beurteilen Sie die Aussagen zur Beendigung Ihrer Lehre. a) Es gelten die Kündigungsfristen des Einzelarbeitsvertrags. 2/ b) Die Lehre ist beendet, sobald das QV bestanden ist. c) Die Kündigungsfrist ist je nach Beruf unterschiedlich. d) Es braucht keine Kündigung, da der Vertrag befristet ist. 5. Ordnen Sie die Lernorte a) c) den Aussagen 1. 4. zu. a) Überbetrieblicher Kurs 2/ b) Berufsfachschule c) Lehrbetrieb 1. Dieser Lernort verpflichtet sich, Sie fachgemäss auszubilden. 2. Hier erlernen Sie grundlegende praktische und theoretische Fähigkeiten Ihres Berufs. 3. Sie erlernen theoretische Hintergründe und bereiten sich auf das Berufs- und Privatleben vor. 4. An diesem Lernort verbringen Sie die meiste Zeit Ihrer Ausbildung. a) b) c) a) b) c) a) b) c) a) b) c) 6. Beschreiben Sie die Hauptaufgabe des Lehrbetriebs stichwortartig. 7. Beschreiben Sie die Hauptaufgabe der Berufsfachschule stichwortartig. Stand: 09.01.2017 Seite 2 von 11

8. Beschreiben Sie die Hauptaufgabe der überbetrieblichen Kurse stichwortartig. 9. Was versteht man unter einer Biografie? Aufgaben zu Ziel G02: Menschen, die in einer Gesellschaft zusammenleben, haben Rechte und Pflichten. Damit das Zusammenleben funktioniert, werden verbindliche Regeln aufgestellt. Die Schweiz hat eine bestimmte Rechtsordnung. Grundlage ist die Bundesverfassung, nach der sich alle Gesetze richten. Im Personenrecht sind die Voraussetzungen definiert, um Rechte und Pflichten wahrzunehmen. 10. Was trifft auf die Bundesverfassung (BV) zu? a) Die BV ist das Grundgesetz der Schweiz. b) Das Personenrecht ist in der BV enthalten. c) Die BV gilt nur auf Bundesebene. d) Die BV richtet sich nicht nach den Menschenrechten. 11. Welche Reihenfolge der Rechtsnormen ist richtig? Kreuzen Sie die zutreffende Reihenfolge an. a) Gesetz BV Verordnung b) BV Gesetz Verordnung c) Verordnung BV Gesetz Stand: 09.01.2017 Seite 3 von 11

12. Bei wem handelt es sich um eine juristische Person? Kreuzen Sie die zwei zutreffenden Beispiele an. a) FC Luzern 2/ b) Anwalt P. Bieri c) Jurist A. Meyer d) Karst AG e) Richterin P. Muster 13. Welches Gesetz enthält privates Recht? Kreuzen Sie das zutreffende Gesetz an. a) Strafgesetzbuch b) Jugendstrafgesetz c) Strassenverkehrsgesetz d) Obligationenrecht e) Betäubungsmittelgesetz 14. Welche Gesetze enthalten öffentliches Recht? Kreuzen Sie die zwei zutreffenden Gesetze an. a) Zivilgesetzbuch 2/ b) Jugendstrafrecht c) Sachenrecht d) Obligationenrecht e) Strassenverkehrsgesetz 15. Welche der folgenden Situationen betreffen das öffentliche Recht? a) Sie schliessen einen Kaufvertrag ab. 2/ b) Peter begeht nach einem Unfall Fahrerflucht. c) Petra wird bei einem Ladendiebstahl erwischt. d) Sie ziehen in eine eigene Wohnung. e) Urs reicht die Scheidung ein. Stand: 09.01.2017 Seite 4 von 11

16. Welche der folgenden Situationen betreffen das private Recht? a) Sie wollen ein Auto leasen. 2/ b) Peter fährt mit seinem Auto ohne Fahrausweis. c) Urs macht sich einer schweren Körperverletzung schuldig. d) Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag. e) Sie werden mit Kokain in der Tasche erwischt. 17. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf die Handlungsfähigkeit. Handlungsfähig ist, a) wer rechtsfähig und urteilsfähig ist. b) wer rechtsfähig und volljährig ist. c) wer urteilsfähig und volljährig ist. d) wer volljährig ist. e) wer urteilsfähig ist. 18. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf die Volljährigkeit in der Schweiz. Volljährig ist, a) wer das 16. Altersjahr zurückgelegt hat. b) wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. c) wer urteilsfähig ist. d) jedermann. Stand: 09.01.2017 Seite 5 von 11

19. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf eine jugendliche Person von 16 Jahren. Ein 16-jähriger Jugendlicher ist 2/ a) nicht rechtsfähig. b) handlungsfähig. c) rechtsfähig. d) beschränkt handlungsunfähig. e) volljährig. 20. Wer ist in der Schweiz gemäss Jugendstrafrecht strafmündig? a) Kinder ab 6 Jahren b) Kinder ab 10 Jahren c) Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren d) Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren 21. Ordnen Sie die Aussagen a) d) dem entsprechenden Rechtsgrundsatz 1. 4. zu. a) Wer vor Gericht etwas behauptet, muss konkrete Begründungen vorbringen können. 2/ b) Jeder Mensch soll grundsätzlich auf die Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit der anderen Menschen vertrauen können. c) Richterinnen und Richter haben bei ihren Entscheidungen einen gewissen Spielraum. d) Niemand darf diskriminiert werden. 1. Treu und Glauben a) b) c) d) 2. Rechtsgleichheit a) b) c) d) 3. Beweislast a) b) c) d) 4. Gerichtliches Ermessen a) b) c) d) Stand: 09.01.2017 Seite 6 von 11

22. Ordnen Sie die Aussagen a) d) den Begriffen des Personenrechts 1. 4. zu. a) Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben 2/ b) Vollendetes 18. Altersjahr c) Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln d) Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen 1. Handlungsfähigkeit a) b) c) d) 2. Volljährigkeit a) b) c) d) 3. Rechtsfähigkeit a) b) c) d) 4. Urteilsfähigkeit a) b) c) d) 23. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf die Bundesverfassung (BV). a) Die BV gilt nur für Schweizer Bürger. 2/ b) Die BV gilt für alle Menschen in der Schweiz. c) Die BV gilt nur für handlungsfähige Personen. d) Die BV ist das Grundgesetz der Schweiz. 24. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf das öffentliche Recht. a) Im öffentlichen Recht klagt der Staat gegen den Bürger. 2/ b) Im öffentlichen Recht klagt ein Bürger gegen einen Bürger. c) Im öffentlichen Recht klagt ein Bürger gegen den Staat. d) Im öffentlichen Recht klagt der Staatsanwalt gegen den Bürger. Stand: 09.01.2017 Seite 7 von 11

25. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf das private Recht. a) Im privaten Recht klagt der Staat gegen den Bürger. 2/ b) Im privaten Recht klagt ein Bürger gegen einen Bürger. c) Im privaten Recht klagt ein Bürger gegen den Staat. d) Im privaten Recht klagt der Staatsanwalt gegen einen Bürger. 26. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf das Jugendstrafrecht. a) Unter das Jugendstrafrecht fallen Straftaten, die Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr begehen. 2/ b) Unter das Jugendstrafrecht fallen Straftaten, die Kinder unter 10 Jahren begehen. c) Unter das Jugendstrafrecht fallen Straftaten, die zwischen 16 und 20 Jahren begangen werden. d) Unter das Jugendstrafrecht fallen Straftaten, die Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre begehen. 27. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf die Rechtsfähigkeit. a) Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Schulpflicht. 2/ b) Rechtsfähig sind alle Menschen. c) Die Rechtsfähigkeit kann bei Menschen mit geistiger Behinderung eingeschränkt werden. d) Die Rechtsfähigkeit ist im Personenrecht festgehalten. Stand: 09.01.2017 Seite 8 von 11

28. Ordnen Sie die Begriffe a) b) den Gesetzesbüchern 1. 4. zu. a) Privatrecht 2/ b) Öffentliches Recht 1. Obligationenrecht a) b) 2. Strassenverkehrsgesetz a) b) 3. Zivilgesetzbuch a) b) 4. Betäubungsmittelgesetz a) b) 29. Ordnen Sie die Begriffe a) b) den Fallbeispielen 1. 4. zu. a) Privates Recht 2/ b) Öffentliches Recht 1. Sie kaufen ein paar Sportschuhe. a) b) 2. Sie leasen ein Auto. a) b) 3. Sie fahren unter Alkoholeinfluss Fahrrad. a) b) 4. Sie entwenden im Betrieb ein Werkzeug. a) b) 30. Welches sind die zwei Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit? 31. Was versteht man unter der Bundesverfassung? 32. Was ist ein Gesetz? Stand: 09.01.2017 Seite 9 von 11

33. Was bedeutet der Begriff Recht? Aufgaben zu Ziel G03: Wer handlungsfähig ist, kann Verträge abschliessen. Gültige Verträge kommen zustande, wenn sich die Vertragsparteien in den wesentlichen Punkten einig sind. 34. Welche Vertragsform trifft auf den Lehrvertrag zu? a) Mündlich b) Einfache Schriftlichkeit c) Qualifizierte Schriftlichkeit d) Öffentliche Beurkundung 35. In welchen der folgenden Fälle sind die Verträge anfechtbar? a) Ein Vertrag verstösst gegen das Gesetz. 2/ b) Beim Vertragsabschluss liegt eine gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung der beiden Vertragsparteien vor. c) Jemand kommt durch eine Drohung gegenüber dem Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss. d) Jemand erreicht einen Vertragsabschluss durch eine absichtliche Täuschung des anderen Partners. 36. Welche Verträge sind gemäss OR nichtig (ungültig)? a) Ein Lehrvertrag sieht 50 Stunden Arbeitszeit pro Woche vor. 2/ b) Gemäss einem Vertrag wird der Bodensee an Deutschland verkauft. c) Ein Vertrag wird mündlich abgeschlossen. d) Beim Vertragsabschluss besteht ein wesentlicher Irrtum. Stand: 09.01.2017 Seite 10 von 11

37. Beurteilen Sie die Aussagen in Bezug auf den Lehrvertrag. a) Ein Lehrvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. b) Der Lehrvertrag wird zwischen einem Berufsbildner und einem Lernenden abgeschlossen. c) Die Dienststelle für Berufs- und Weiterbildung DBW (Berufsbildungsamt) überprüft die Lehrverträge. d) Ein Lehrverhältnis kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. 38. Ordnen Sie die Vertragsbeispiele a) c) den verschiedenen Formen von Verträgen 1. 4. zu. a) Ein Vertrag kann mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. 2/ b) Der Vertrag muss schriftlich abgefasst werden und die Unterschrift der Vertragspartner enthalten. c) Der Vertrag wird unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossen. 1. Einfacher schriftlicher Vertrag a) b) c) 2. Vertrag mit öffentlicher Beurkundung a) b) c) 3. Formloser Vertrag a) b) c) 4. Lehrvertrag gehört zu diesem Vertragsbeispiel a) b) c) 39. Was ist ein Vertrag? 40. Was bedeutet das Begriffspaar Recht und Pflicht? Erklären Sie stichwortartig. Stand: 09.01.2017 Seite 11 von 11