Kap. 1 Rechtsgrundlagen

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2 Kap. 1 Rechtsgrundlagen 2

3 natürliche Personen öff.-rechtl. =>Körperschaften Rechtspersonen Personenvereinigungen i.w.s. rechtsfähig nicht rechtsfähig juristische Personen Personenvereinigung i.e.s. privatrechtl. => Kapitalgesellschaften wirtschaftlich =>Personengesellschaften nicht wirtsch. o Parteien o Vereine o... 6

4 Grundrechte => Handlungsfreiheit (Art. 2.1 GG) o Vertragsfreiheit o Konsumfreiheit o Unternehmensfreiheit o Wettbewerbsfreiheit => Gleichheitsgrundsatz o gleiche Sachverhalte gleich behandeln => Koalitionsfreiheit o Arbeitsvereinigungen o Wirtschaftsvereinigungen => Eigentumsgarantie => Berufsfreiheit o Berufswahl o Berufsausübung 7

5 Kap. 2 Handelsgesetze 11

6 AGB Def.: Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei aufgestellt werden => "Kleingedrucktes" => muss nicht Vertragsbestandteil sein ( 1) AGB`s werden nur dann gültig, wenn o Vertragspartner ausdrücklich auf AGB`s hingewiesen wurde o unter zumutbaren Bedingungen Einsicht nehmen kann o Vertragpartner einverstanden ist => 2 31

7 3 Überraschende Klauseln => werden nicht vertragswirksam z.b. "Betreten des Geschäfts verpflichtet zum Kauf" 5 Unklarheitenregel => Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders Unwirksamkeit von Klauseln: => alles, was gegen Treu & Glauben benachteiligt => alles, was gegen die Natur des Kaufvertrages spricht => alles, was gegen Gesetze verstößt => 9 32

8 im einzelnen unwirksam: o unangemessene Lieferfrist o unangemessen lange Nachfrist o jederzeitiger Rücktrittsvorbehalt o Vorbehalt, die Leistung zu ändern o Fingierte Erklärungen "Schweigen verpflichtet zum Kauf" o unangemessen hohe Nutzungsgebühren bei Rücktritt o unangemessen hoher Ersatz von Aufwendungen 33

9 Kap. 3 Computerrecht 38

10 Computerrecht C Copyright by XYZ => gilt in Deutschland nicht aber: Schutz geistigen Eigentums ist möglich Patentrecht: => "normale" Software nicht patentfähig (kein technisches Verfahren) => Software als Bestandteil einer technischen Erfindung patentfähig (Steuer- & Regelungssoftware) 39

11 Urheberrecht: => Urheberrechtsgesetz (1966) Werke der: - Kunst - Literatur - Wissenschaft sind geschützt => Schaffung eines geistigen Werkes ist Teil der Persönlichkeit seines Schöpfers => Urheberrecht entsteht automatisch => Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Schöpfers => Urheberrechte nicht übertragbar 40

12 Kap. 4 Vertragsrecht 46

13 Gütererwerb Rechts- & Geschäftsfähigkeit => Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein => Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt ( 1 BGB) => rechtsfähig: - natürliche Personen - juristische Personen: o Bund, Länder & Gemeinden (Gebietskörperschaften) o Kirchen o öff.-rechtl. Einrichtungen o Kammern o Unternehmen 47

14 Geschäftsfähigkeit => Voraussetzung für Abschluss von Rechtsgeschäften: Rechts- und Geschäftsfähigkeit => Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und gültig abzuschliessen => geschäftsunfähig ist, - wer jünger als 7 J. ist - krankhaft geistesgestört - wegen Geisteskrankheit entmündigt ist ( 104 BGB) 48

15 Verpflichtungsgeschäft Angebot Angebot = Kaufantrag Best. = Kaufannahme V Bestellung K K Bestellung Auftragsbestätigung V Best. = Kaufantrag Bestätigung = Kaufannahme Erfüllungsgeschäft Lieferung Erfüllung des Kaufvertrages V Bezahlung K 60

16 Außergerichtliches Mahnverfahren Freundliche Erinnerung (evtl. Zweitrechnung) Erste höfliche Mahnung Zweite bestimmte Mahnung (i.d.r. nach 14 Tagen) Dritte scharfe Mahnung (i.d.r. nach 14 Tagen) Postnachnahme = Einzug durch Post (i.d.r. nach 8 Tagen) Vierte Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheides 73

17 Kap. 5 Unternehmensrecht 86

18 87

19 Kap. 6 Arbeitsrecht 114

20 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen: => Arbeitsvertrag = Dienstvertrag ( 611 BGB, 59 ff. HGB) => Pflichten des Angestellten o Dienstleistungspflicht o Verschwiegenheitspflicht o Beachtung des Wettbewerbsverbotes => Pflichten des Arbeitgebers o Gehaltszahlungspflicht o Fürsorgepflicht o Zeugniserteilungspflicht ( 630 BGB) - einfaches Zeugnis - qualifiziertes Zeugnis 115

21 Sozialpartner: Globale Regelungen Bundesverband der Arbeitgeber Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesebene Tarifverträge Arbeitgeberverbände Einzelgewerkschaften Tarifgebiete / außerbetriebliche Ebene Gewerkschaft Arbeitgeber Betriebsvereinbarung Betriebsrat BVerfG Betr.-Ordnung betriebliche Ebene A R B E I T N E H M E R 130

22 Kap. 7 Europäisches Recht 133

23 Europäisches Recht: Institutionen: => Europarat (1949) Ziel: Zusammenschluss zu "Verein. Staaten von Europa" o Menschenrechts-Konvention o Sozial-Konvention - soziale Sicherung - medizin. Behandlung etc. o Kultur-Konvention - Zeugnisanerkennung - Studienzeiten etc. o sonstige Konventionen - Niederlassungsrecht - Abschaffung des Passzwanges 134

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