Beck`sche Steuerkommentare. Steuerstrafrecht. Mit Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht. Kommentar AO, 32 ZollVG

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Transkript:

Beck`sche Steuerkommentare Steuerstrafrecht Mit Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht. Kommentar 369-412 AO, 32 ZollVG Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Joecks, Prof. Dr. Markus Jäger, Dr. Karsten Randt, Dr. Markus Ebner, Dr. Anne Lipsky 8. Auflage 2015. Buch. XXVIII, 987 S. In Leinen ISBN 978 3 406 65094 9 Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Steuern > Steuerrecht allgemein, Gesamtdarstellungen Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Joecks/Jäger/Randt Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht mit Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht KOMMENTAR 369 412 AO; 32 ZollVG bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Joecks o. Professor an der Universität Greifswald Dr. Karsten Randt Rechtsanwalt FA für Steuerrecht und Strafrecht Prof. Dr. Markus Jäger Richter am BGH Honorarprofessor an der TU Dresden Dr. Markus Ebner, LL.M. Staatsanwalt Wiss. Mitarbeiter am BFH Dr. Anne Lipsky Richterin am FG begründet von Dr. Klaus Franzen Staatsrat a.d., vormals MinDirg am BMF Bonn Dr. Brigitte Gast-DeHaan Rechtsanwältin FAin für Steuerrecht 8., völlig überarbeitete Auflage 2015

Bearbeiterverzeichnis Es wurden bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Joecks Einleitung 369, 370, 371, 375 378, 393, 394, 398 403, 405 407, 412 Prof. Dr. Markus Jäger 370, 372 374, 379 382, 384, 396, 397; 32 ZollVG Dr. Anne Lipsky 383, 383a, 395, 408 411 Dr. Karsten Randt 370, 385 392, 404 Dr. Markus Ebner, LL.M. 380 382 Paragrafenangaben ohne Normangaben sind solche der Abgabenordnung (AO). www.beck.de ISBN 978 3 406 65094 9 2015 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck und Bindung: Beltz Bad Langensalza GmbH Neustädter Straße 1 4, 99947 Bad Langensalza Satz: Druckerei C. H. Beck Nördlingen Umschlaggestaltung: Druckerei C. H. Beck Nördlingen Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort zur 8. Auflage Das Steuerstrafrecht bleibt im Fokus des Gesetzgebers, der Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit. Prominente Steuerstraftäter und angekaufte Steuerdaten-CDs bescherten vor allem in jüngerer Vergangenheit der Beraterschaft und den Gerichten viel Arbeit. In der allgemeinen Wahrnehmung hat die Steuerhinterziehung ihren Charakter als Kavaliersdelikt längst verloren und reiht sich gleichwertig in die Kategorien der herkömmlichen Wirtschaftsdelikte ein. Die veränderte Gesetzgebung und Strafverfolgungspraxis ist daher nicht zuletzt auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels, der der Steuergerechtigkeit einen höheren Stellenwert beimisst. Dazu gehört vor allem die Einschränkung der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit mittels Selbstanzeige nach 371 AO. Die Straffreiheit oder das Absehen von Strafverfolgung muss über erhebliche Zuschläge erkauft werden und ist an diverse Voraussetzungen geknüpft, die die Handhabe und Rechtssicherheit erheblich einschränken. Die ehemals goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit stellt sich heute als schwer zu beschreitender Weg dar, der mit einer Vielzahl von Fallstricken gespickt ist. Aber auch im Unternehmensteuerrecht sind veränderte Rahmenbedingungen spürbar, auch wenn hier die Ausgangslage eine andere ist. Die Komplexität der Veranlagung in Unternehmensstrukturen ist aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht fehleranfällig, weswegen stets Anpassungen in Betriebsprüfungen oder durch den Steuerpflichtigen selbst vorzunehmen sind. Die strafrechtliche Relevanz des Erklärungsverhaltens wird dabei zunehmend in den Blick genommen, was ebenso zu veränderten Klimabedingungen führt. Das gilt auch auf der Ebene des Ordnungswidrigkeitenrechts, das die Finanzbehörden neu für sich entdeckt haben. Das Strafrecht ist im Steuerrecht allgegenwärtig, weswegen Risiko-Vorsorge und Tax Compliance weiter an Bedeutung gewinnen. Die Erläuterung und kritische Würdigung dieser gesetzgeberischen Maßnahmen, die Entwicklung der Rechtsprechung sowie die Auswertung der neueren Literatur sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ist das Anliegen dieses Kommentars, der nunmehr in der 8. Auflage vorgelegt wird. Mit dem Wechsel der namengebenden Herausgeberschaft von Franzen/Gast/Joecks in Joecks/Jäger/Randt wollen wir uns den gegenwärtigen und neuen Problemlagen des Steuerstrafrechts widmen und die verschiedenen Blickwinkel von Wissenschaft, Rechtsprechung und Verteidigung weiter fortführen. Die Manuskripte zu der vorliegenden Neuauflage wurden im August 2015 abgeschlossen. Die Schwerpunkte der Bearbeitung sind: Einarbeitung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung im Tatbestand der Steuerhinterziehung; insbesondere die Behandlung der Hinterziehung verschiedener Steuerarten wurde deutlich erweitert; Berücksichtigung der Änderungen der strafbefreienden Selbstanzeige zum Mai 2011 und zum Januar 2015, einschließlich der Regelung über die Einstellung nach Selbstanzeige ( 398a AO); Aktualisierung der 372 374, 379 ff., insbesondere wegen zahlreicher Änderungen in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung; Entwicklungen bei der Amts- und Rechtshilfe ( 399 AO); Einführung in den Zollkodex der EU; Fortschreibung der Erläuterungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Steuerfahndung ( 404 AO). Der Leser ist gerne aufgefordert, kritische Hinweise und Anregungen an steuerrecht@beck.de zu senden. Im August 2015 Verlag und Autoren V

Vorwort zur 1. Auflage Das Steuerstrafrecht umfasst ein Grenzgebiet, auf dem sich das Strafrecht und das Steuerrecht überschneiden. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint es jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Eine bleibende Schwierigkeit rührt daher, dass die Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze in Blankettvorschriften normiert sind, die durch das Steuerrecht ausgefüllt werden müssen. Zudem wurde das Steuerstrafrecht bis zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1967 (BGBl. I 625) vorwiegend von den Finanzbehörden im Verwaltungsstrafverfahren praktiziert, das dem Einblick der Öffentlichkeit entzogen war. Es ist daher verständlich, dass die öffentliche Meinung über die Handhabung des Steuerstrafrechts in starkem Maße von gefühlsbetonten Vorstellungen bestimmt war und dass die besonderen Probleme des Steuerstrafrechts durch die Rechtsprechung bisher nur unvollständig erhellt werden konnten. Nach dem Inkrafttreten der Gesetze zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung vom 10. August 1967 (BGBl. I 877) und vom 12. August 1968 (BGBl. I 953) sowie des neuen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I 481) wird das Steuerstrafrecht deutlicher in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und mit zunehmender Zahl der veröffentlichten Entscheidungen vielleicht auch der Rechtswissenschaft einen stärkeren Anreiz bieten. Durch die Gesetzesänderungen ist manche überkommene Streitfrage gegenstandslos geworden. Anderseits hat die Einführung von Steuerordnungswidrigkeiten neue Fragen hervorgerufen. Wir hoffen, dass die durch die Reform zunächst ausgelöste Rechtsunsicherheit bald überwunden wird und das vorgelegte Erläuterungswerk sich hierbei als zuverlässiges Hilfsmittel bewährt. Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Belange eines mehr strafrechtlich und eines mehr steuerrechtlich vorgebildeten Benutzers haben wir über den Wortlaut der 391 409 AO hinaus auch die Grundbegriffe und Grundsätze des allgemeinen Strafrechts und des Steuerrechts kurz erläutert und das weiterführende Schrifttum aus beiden Bereichen so ausführlich angegeben, wie dies im vorgegebenen Rahmen vertretbar war. Das Manuskript wurde am 1. April 1969 abgeschlossen; nach diesem Stichtag konnten Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum nur noch vereinzelt berücksichtigt werden. Die Einleitung und die 391 401, 404 AO sind von Klaus Franzen, die 402, 405 409 AO von Dr. Brigitte Gast bearbeitet worden. Verbesserungsvorschläge werden wir stets dankbar begrüßen. Bonn und Köln, im Mai 1969 KLAUS FRANZEN BRIGITTE GAST VI

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 8. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... V VI IX Geschlossene Wiedergabe des Gesetzestextes ( 369 412 AO)... 1 Einleitung... 15 Achter Teil. Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren Erster Abschnitt. Strafvorschriften 369 Steuerstraftaten... 57 370 Steuerhinterziehung... 114 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung... 285 372 Bannbruch... 378 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel... 401 374 Steuerhehlerei... 425 375 Nebenfolgen... 444 376 Verfolgungsverjährung... 465 Zweiter Abschnitt. Bußgeldvorschriften 377 Steuerordnungswidrigkeiten... 490 378 Leichtfertige Steuerverkürzung... 510 379 Steuergefährdung... 531 380 Gefährdung der Abzugsteuern... 555 381 Verbrauchsteuergefährdung... 571 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben... 593 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen.. 613 383a Zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach 139a... 619 384 Verfolgungsverjährung... 627 Dritter Abschnitt. Strafverfahren 1. Unterabschnitt. Allgemeine Vorschriften 385 Geltung von Verfahrensvorschriften... 633 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten... 643 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde... 660 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde... 669 389 Zusammenhängende Strafsachen... 679 390 Mehrfache Zuständigkeit... 683 391 Zuständiges Gericht... 688 392 Verteidigung... 700 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren... 726 394 Übergang des Eigentums... 759 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde... 761 396 Aussetzung des Verfahrens... 764 VII

Inhalt 2. Unterabschnitt. Ermittlungsverfahren I. Allgemeines 397 Einleitung des Strafverfahrens... 781 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit... 816 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen... 825 II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde... 832 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls... 874 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren... 882 III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde... 886 403 Beteiligung der Finanzbehörde... 889 IV. Steuer- und Zollfahndung 404 Steuer- und Zollfahndung... 893 V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen... 924 3. Unterabschnitt. Gerichtliches Verfahren 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren... 928 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen... 930 4. Unterabschnitt. Kosten des Verfahrens 408 Kosten des Verfahrens... 934 Vierter Abschnitt. Bußgeldverfahren Inhaltsverzeichnis 409 Zuständige Verwaltungsbehörde... 940 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren... 942 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer... 948 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten... 951 Anhang: 32 ZollVG Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags... 954 Sachverzeichnis... 969 VIII