Solar-Deutschlandportfolio V CFB-Fonds 180 Nachtrag Nr. 2 zum Verkaufsprospekt vom 20. Februar 2013 sowie Nachtrag Nr. 1 vom 26.

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Transkript:

Solar-Deutschlandportfolio V, Nachtrag Nr. 2 1 Solar-Deutschlandportfolio V CFB-Fonds 180 Nachtrag Nr. 2 zum Verkaufsprospekt vom 20. Februar 2013 sowie Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013 Nachtrag Nr. 2 nach 11 Vermögensanlagengesetz der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbh vom 16. Dezember 2013 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 20. Februar 2013 sowie zum Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013 betreffend das öffentliche Angebot von Treuhandkommanditanteilen an einem geschlossenen Solarfonds der HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. Solarkraftwerke KG. Dieser Nachtrag Nr. 2 wird zusammen mit Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013 im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung Bestandteil des Verkaufsprospektes vom 20. Februar 2013, der mit Ausnahme der in Nachtrag Nr. 1 aufgeführten Änderungen sowie der in diesem Nachtrag Nr. 2 aufgeführten Änderungen seine Gültigkeit behält. Nach 11 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags Nr. 2 eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlagen gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags Nr. 2 widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. Solarkraftwerke KG, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die inhaltliche Richtigkeit der im Nachtrag Nr. 1 und Nachtrag Nr. 2 gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes und etwaiger Nachträge durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2 Solar-Deutschlandportfolio V, Nachtrag Nr. 2 Die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbh gibt folgende, zum 16. Dezember 2013 eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 20. Februar 2013 sowie den Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013 bekannt: Wirtschaftliche Grundlagen Die Photovoltaikkraftwerke Die Kapitel Die Photovoltaikanlagen (Verkaufsprospekt, S. 52 f.) sowie Die Photovoltaikanlagen (Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013, S. 2) werden um folgende Ausführungen aktualisiert: Die Photovoltaikanlagen Die Photovoltaikkraftwerke und die Umspannwerke sind im Laufe des Aprils 2013 vollständig in Betrieb genommen und an das Stromnetz angeschlossen worden. Die Photovoltaikkraftwerke speisen seitdem ihren Strom in das Netz des Verteilnetzbetreibers E.on edis AG ein und erzielten per Oktober 2013 kumulierte Erträge in Höhe der Prognose. Aufgrund der Vereinbarung von Preisgleitklauseln in der All-Parteien Vereinbarung bleibt die Wirtschaftlichkeit für den Investor durch einen späteren als ursprünglich angenommen Netzanschluss unverändert (vgl. All-Parteien Vereinbarung, S. 74 f. des Verkaufsprospektes). Die im Verkaufsprospekt beschriebenen Ausschüttungsprognosen für eine exemplarische Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro bleiben unverändert (vgl. Wirtschaftlichkeitsberechnung, S. 102 und Die Handlungsalternativen, S. 105 f. des Verkaufsprospektes). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Investoren, die im Jahr 2014 der Fondsgesellschaft beitreten, die prognostizierte Ausschüttung für das Jahr 2014 zeitanteilig in Abhängigkeit des Zeitpunktes ihres Beitrittes erhalten und für das Jahr 2013 keine Ausschüttung erhalten. Insoweit verringern sich die Summen der Barausschüttungen und des Mittelrückflusses nach Steuern und 35 Einkommensteuergesetz der im Verkaufsprospekt beschriebenen Ausschüttungsprognose für eine Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Beitritts der Investoren. Das Vertragswerk Die Kapitel Kaufvertrag (Verkaufsprospekt, S. 61 f.), Generalübernehmerverträge der Photovoltaikkraftwerk KGs (Verkaufsprospekt, S. 64 f.), Generalübernehmervertrag der Infrastrukturgesellschaften (Verkaufsprospekt, S. 71 f.) sowie Generalübernehmerverträge der Photovoltaikkraftwerk KGs / Generalübernehmervertrag der Infrastruk turgesellschaften (Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013, S. 2) werden um folgende Ausführungen aktualisiert: Kaufvertrag Im Kaufvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und BELECTRIC zum Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile an den Photovoltaikkraftwerk KGs sowie deren Geschäftsanteilen an drei Infrastrukturgesellschaften wurden sowohl für BELECTRIC als auch für die Fondsgesellschaft verschiedene Rücktrittsrechte vereinbart. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrages Nr. 2 besteht kein Anlass mehr zur Ausübung eines Rücktrittsrechtes von den Kaufverträgen. Generalübernehmerverträge der Photovoltaikkraftwerk KGs / Generalübernehmervertrag der Infrastrukturgesellschaften Die Photovoltaikkraftwerk KGs und die Infrastrukturgesellschaften hatten Rücktrittsrechte für den Fall vereinbart, dass der Netzanschluss der Photovoltaikkraftwerke nicht bis zum 31. Mai 2013 erfolgt. Aufgrund des im Laufe des Aprils 2013 erfolgten Netzanschlusses ist dieser Rücktrittsgrund entfallen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrages Nr. 2 besteht auch kein Anlass mehr zur Ausübung weiterer Rücktrittsrechte. Darstellung der Risiken der Vermögensanlage Die Kapitel Erwerb der Beteiligungen (Verkaufsprospekt, S. 25) und Bau der Photovoltaikanlagen (Verkaufsprospekt, S. 26 f.) sowie Bau der Photovoltaikanlagen (Nachtrag Nr. 1 vom 26. März 2013, S. 3) werden um folgende Ausführungen aktualisiert: Da kein Anlass mehr zur Ausübung von Rücktrittsrechten besteht, entfallen die hierzu beschriebenen Risiken der Investoren bei Ausübung von Rücktrittsrechten.

Solar-Deutschlandportfolio V, Nachtrag Nr. 2 3 Wirtschaftliche Grundlagen Motive für Ihre Beteiligung Das Vertragswerk Die Kapitel Platzierungsgarantievertrag (Verkaufsprospekt, S. 84) und Darlehensvertrag Eigenkapitalzwischenfinanzierung (Verkaufsprospekt, S. 84) werden um folgende Ausführungen aktualisiert: Platzierungsgarantievertrag Die Fondsgesellschaft hat am 17. Juli 2012 sowie mit Nachträgen vom 28. November 2012 und 18. Januar 2013 einen Platzierungsgarantievertrag mit der CFB abgeschlossen. Hierin wurde eine Frist zur vollständigen Einzahlung der Eigenkapitalanteile bis zum 31. Dezember 2013 vereinbart. Diese Frist wurde mit Nachtrag vom 27. November 2013 bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Per 30. November 2013 wurden rund 50,9 Prozent des einzuwerbenden Eigenkapitals platziert. In der Prognose wurde aus Vorsichtsgründen kalkulatorisch von einer Vollplatzierung zum 30. Juni 2013 sowie einer entsprechenden anteiligen Ausschüttung für 2013 von Prozent p. a. bezogen auf das Eigenkapital ausgegangen. Durch die insgesamt spätere Platzierung des Eigenkapitals wird einerseits die Liquidität der Fondsgesellschaft gestärkt, da Ausschüttungen auf die noch nicht platzierten Anteile entfallen. Andererseits entstehen der Fondsgesellschaft aufgrund der derzeitig niedrigen Zinsaufwendungen in Höhe von unter 1,0 Prozent p. a. im Verhältnis zur Ausschüttung geringere Belastungen aus der Eigenkapitalzwischenfinanzierung. Darlehensvertrag Eigenkapitalzwischenfinanzierung Der Darlehensvertrag für die Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft bis zur vollständigen Einzahlung des Eigenkapitals wird mit der Commerzbank AG bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Das Kapitel Assetmanagement: Erfahrene Partner (Verkaufsprospekt, S. 9 f.) wird um folgende Ausführungen aktualisiert: Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbh Mit 30 Jahren Erfahrung aus 180 realisierten Fonds und einem Investitionsvolumen von umgerechnet 13,7 Milliarden Euro zählt die CFB zu den führenden Anbietern in Deutschland. Für über 74.000 Kunden mit rund 142.000 Beteiligungen betreut die CFB Eigenkapital in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2012). 1 Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung oder künftige Ausschüttungen. 2 Investoren haben von der Fondsgesellschaft entsprechend der Prognose Auszahlungen erhalten, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und insofern als Rückzahlungen der Einlage dazu führen, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinken kann. Soweit die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Investor bis maximal in Höhe der eingetragenen Haftsumme in Höhe von 10 % der Einlage. Treugeber haften indirekt über ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Treuhandkommanditisten. Das vom Investor bei der Zeichnung der Beteiligung zu zahlende Agio in Höhe von 5 % der Einlage ist nicht Teil der Einlage. Auszug aus der Leistungsbilanz 2012 der CFB-Solarfonds 1 (vollständige Leistungsbilanz vgl. Internetauftritt der CFB unter www.commerzreal.com / cfb-fonds) CFB-Fonds 174 Solar-Deutschlandportfolio I CFB-Fonds 175 Solar-Deutschlandportfolio II CFB-Fonds 177 Solar-Deutschlandportfolio III CFB-Fonds 179 Solar-Deutschlandportfolio IV Emissionsjahr Nominaleigenkapital in T Investitionsvolumen in T 2009 18.650 77.938 2010 2011 2012 2009 19.000 74.849 2010 2011 2012 2010 49.600 184.800 2011 2012 Ausschüttungen 2 in % des Nominaleigenkapitals Jahr Soll Ist 2011 67.400 239.296 2012 7,0 8,0 8,0 8,0 8,5 9,0 8,5

Solar-Deutschlandportfolio V, Nachtrag Nr. 2 4 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Abwicklungshinweise Das Kapitel Angaben über die Vermögensanlage (Verkaufsprospekt, S. 131 ff.) wird um folgende Ausführungen aktualisiert: 5. Kapitaleinzahlungen Am 1. Februar 2014 werden mit SEPA (Single Euro Payments Area) europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen und Lastschriften) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Die Kontoverbindung der HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. Solarkraftwerke KG, auf welche die Kapitaleinzahlungen erfolgen müssen, lautet daher ab dem 1. Februar 2014: Kontoinhaber: HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. Solarkraftwerke KG International Bank Account Number (IBAN): DE23 3004 0000 0248 9151 01 Bank Identifier Code (BIC): COBADEDDXXX Commerzbank AG, Filiale Düsseldorf Das Kapitel Abwicklungshinweise (Verkaufsprospekt, S. 198 ff.) wird um folgende Ausführung aktualisiert: 4. Einzahlung Der Einzahlungsbetrag ist in Euro ( ) auflagen- und gebührenfrei auf das folgende Konto zu leisten (Zahlstelle): HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. Solarkraftwerke KG International Bank Account Number (IBAN): DE23 3004 0000 0248 9151 01 Bank Identifier Code (BIC): COBADEDDXXX Commerzbank AG, Filiale Düsseldorf Die in diesem Nachtrag Nr. 2 dargestellten Fotografien stellen die Photovoltaikanlagen des CFB-Fonds 180 dar. Datum des Nachtrags Nr. 2: 16. Dezember 2013 Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbh, Düsseldorf Arnd Ludwig (Prokurist) Rolf-Dieter Müller (Geschäftsführer)

Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbh Mercedesstraße 6 40470 Düsseldorf Tel. +49 211 7708-2200 Fax +49 211 7708-3281 cfb-fonds@commerzreal.com www.commerzreal.com/cfb-fonds