Migros-Genossenschafts-Bund MERKBLATT. Glutenfreie Ernährung. (Ernährung bei Zöliakie)

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Transkript:

Migros-Genossenschafts-Bund MERKBLATT Glutenfreie Ernährung (Ernährung bei Zöliakie) Migros-Genossenschafts-Bund, Dezember 2016

Das Wichtigste in Kürze Falls ein Produkt glutenhaltige Zutaten enthält, muss dies offen deklariert werden, unter Nennung der glutenhaltigen Getreide (Weizen, Dinkel, Roggen, Gerste etc.) Deshalb: Zutatenliste beachten! Auf Spuren durch mögliche Verschleppungen im Herstellungsprozess muss am Ende der Zutatenliste mit einem Kann-enthalten-Hinweis hingewiesen werden ( Kann Gluten enthalten oder Kann Spuren von Gluten enthalten ). Produkte mit dem Gütesiegel von aha! und dem Hinweis glutenfrei sind für Betroffene besonders geeignet. 2

1. Allgemeine Informationen 1.1. Wer sollte sich glutenfrei ernähren? Eine glutenfreie Ernährung ist die Therapie für Menschen, welche an Zöliakie leiden. Aber auch Dermatitis Herpetiformis Duhring, eine stark juckende, chronische Hauterkrankung, die oft mit Schädigungen der Dünndarmschleimhaut einhergeht, spricht gut auf eine glutenfreie Kost an. Zöliakie ist eine Unverträglichkeit des Dünndarms gegenüber dem Getreideeiweiss Gluten. Die Dünndarmschleimhaut entzündet sich, und die Zotten (unzählige feine Vorwölbungen der Schleimhautoberfläche) flachen ab oder verschwinden sogar ganz. Da die Zotten für die Aufnahme der Nährstoffe verantwortlich sind, kommt es zu einer ungenügenden Verwertung der Nahrung. Die Symptome können unterschiedlich sein. Bei Erwachsenen sind Eisenmangel und Magen-Darm- Beschwerden typisch, bei Kindern stehen Wachstums- und Gedeihstörungen im Vordergrund. Heute werden aber immer mehr auch symptomarme Fälle von Zöliakie diagnostiziert. Bei Verdacht auf Erkrankung kann eine Blutuntersuchung (Antikörpertest) durch den Arzt / die Ärztin durchgeführt werden. Zur Sicherung der Diagnose ist zusätzlich eine Dünndarmbiopsie (Entnahme von Dünndarmgewebe) nötig. Heute werden mehr Betroffene im Erwachsenenalter diagnostiziert als im Kindesalter. Bei Frauen scheint die Erkrankung häufiger vorzukommen als bei Männern. Insgesamt wird die Häufigkeit auf 1:100 geschätzt. Die Ursache von Zöliakie ist unbekannt. Sicher spielen die genetische Veranlagung und die Ernährung eine wichtige Rolle. Zusätzliche Faktoren (wie Infekte, Schwangerschaften) kommen als Auslöser in Betracht. Die Therapie besteht aus einer lebenslangen, glutenfreien Ernährung. Auch bei symptomarmen Fällen ist dies sehr wichtig, denn eine glutenfreie Diät behebt nicht nur die Symptome, sondern vermindert auch das Risiko für Spätschäden. 1.2. Was ist Gluten? Gluten ist ein Sammelbegriff für bestimmte Proteine (Eiweisse), welche in Getreidesorten wie Weizen, Dinkel (einschliesslich Grünkern), Gerste, Roggen etc. enthalten sind. Wer sich glutenfrei ernährt, muss deshalb diese Getreidesorten und alle daraus hergestellten Produkte oder Speisen wie Brot, Gebäck, Teigwaren, Flocken, Paniertes, Mehlsaucen etc. meiden. Auch viele Fertigprodukte enthalten Gluten in irgendeiner Form. Es ist deshalb wichtig, dass Zöliakiebetroffene jede Speise und jedes Fertigprodukt, welches verzehrt werden soll, kritisch hinterfragen. Die Zutatenliste, die auf verpackten Produkten aufgedruckt ist, stellt dabei eine wertvolle Hilfe dar. 1.3. Die glutenfreie Ernährung Mais, Reis, Kartoffeln, Hirse, Buchweizen, Soja etc. sind von Natur aus glutenfrei und stellen eine gute Alternative zu den glutenhaltigen Getreidesorten dar. Ebenso sind natürlich auch unverarbeitete Grundnahrungsmittel wie Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Gemüse, Obst, Öle und Zucker gut geeignet. Glutenfreie Spezialprodukte stellen eine gute Alternative zu beliebten glutenhaltigen Produkten wie Mehl, Brot, Teigwaren etc. dar. (siehe unter 2.1) 3

1.4. Gesetzliche Bestimmungen 1.4.1. Deklarationspflicht von glutenhaltigen Zutaten Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) hält fest, dass die wichtigsten allergenen Zutaten - und dazu zählen auch glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und daraus hergestellte Erzeugnisse immer deklariert werden müssen! Glutenhaltige Zutaten dürfen nicht versteckt werden. Glutenhaltige Zutaten und alle anderen Zutaten, die bei der Herstellung eines Produktes verwendet werden, werden in mengenmässig absteigender Reihenfolge deklariert. Ob ein Produkt Gluten in irgendeiner Form enthält, lässt sich wie oben erwähnt also aufgrund der Zutatenliste eines Produktes erkennen. Seit dem 1.1.2016 müssen allergene Zutaten in der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden, zum Beispiel durch Fettdruck oder mit Grossbuchstaben (Beispiele: Weizenstärke, WEIZENmehl) Es ist wichtig, dass Zöliakiebetroffene grundsätzlich immer die Angaben auf der Verpackung studieren. Wichtig: Deklariert wird nicht Gluten. Achten Sie also nicht auf das Wort Gluten, sondern auf das Vorkommen der Worte Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel etc. in der Zutatenliste. Sehen Sie dazu auch die nachfolgende Tabelle sowie die Erläuterungen unter 1.4.2. 4

ERLAUBT VERBOTEN - Reis, Wildreis - Hirse - Buchweizen - Mais - Kartoffeln - Soja, Sojamehl, Tofu - Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen etc.) - Kastanien, Kastanienmehl - Quinoa, Amarant - Sago, Tapioka, Maniok - Weizen - Roggen - Hafer ** - Gerste - Dinkel - Grünkern - Einkorn - Emmer - Kamut - Triticale - Gewürze - Gewürzmischung, -extrakte - Gewürzzubereitungen * - Würze * - Streuwürze, Würzmischung * - Sojasauce * - Curry * und sämtliche daraus hergestellten Produkte und Zutaten - Alle Zusatzstoffe (E-Nummern), inkl. Gelier- und Verdickungsmittel! (Ausnahme: modifizierte Weizenstärke) - Maltodextrin - Malzzucker, Maltose - Maltit - Isomalt - Glukose / Dextrose - Glukosesirup - Pflanzliche Nahrungsfasern: Inulin, Oligofructose, Fructo-Oligosaccharide * Falls glutenhaltige Zutaten enthalten sind, ist dies ersichtlich (z.b. Streuwürze (mit Weizen)). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist vernachlässigbar gering. Bei hoher Empfindlichkeit evt. meiden (siehe Erläuterungen unter 1.4.2.) ** Laut den aktuellen Schweizer Empfehlungen können die meisten Betroffenen geringe Mengen Hafer in die Ernährung einschliessen. Es eignet sich aber nur speziell produzierter Hafer, der nicht mit Weizen, Dinkel, Roggen oder Gerste verunreinigt ist. Maximal empfohlene Mengen pro Tag: 25g für Kinder und 50g für Erwachsene. Es wird zu einer kontrollierten Einführung unter ärztlicher Betreuung geraten. 5

1.4.2. Häufige Fragen im Zusammenhang mit Deklarationen: Gewürze, Gewürzmischungen und extrakte: In der Lebensmittelverordnung steht: Gewürze sind getrocknete, kräftig riechende oder schmeckende Pflanzenteile (Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln, Rinden, Blätter, Kräuter, Blüten, Früchte, Samen oder Teile davon), die Lebensmitteln zur Erhöhung des Wohlgeschmacks zugegeben werden. Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschliesslich aus Gewürzen bestehen. Gewürzextrakte sind Extrakte, die durch physikalische Verfahren aus Gewürzen gewonnen werden. Gewürze, Gewürzmischungen und extrakte sind glutenfrei. Gewürzzubereitung: In der Lebensmittelverordnung steht: Gewürzzubereitungen sind Mischungen von einem oder mehreren Gewürzen oder Küchenkräutern mit weiteren Zutaten wie Ölen, Fetten, Zuckerarten, Stärken, Hefeextrakt oder Speisesalz, die zum Zwecke der Geschmacksbeeinflussung bzw. Aromaerhaltung zugegeben werden. Enthält eine Gewürzzubereitung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.b. so: Gewürzzubereitung (mit Weizenstärke) ). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. Curry: In der Lebensmittelverordnung steht: Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma (auch als farbgebender Bestandteil), Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken, Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wie Stärke, Zuckerarten oder Speisesalz zugegeben werden. Enthält Curry Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.b. so: Curry (mit Weizenstärke) ). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. Sojasauce: In der Lebensmittelverordnung steht: Sojasauce ist eine würzähnliche Sauce, die durch enzymatischen und teilweise auch säurehydrolytischen Abbau überwiegend von Sojabohnen und entfettetem Sojamehl hergestellt wird. Zur Geschmackbeeinflussung kann sie Zutaten wie Speisesalz oder Zuckerarten enthalten. Neben Sojabohnen wird oft auch glutenhaltiges Getreide (Weizen) als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Sojasauce verwendet. Während der Herstellung wird das Gluten allerdings weitgehend abgebaut und somit inaktiviert. Dennoch sind Spuren von Gluten möglich es sei denn, es handle sich um eine Sojasauce, welche ausschliesslich aus Sojabohnen hergestellt wird; eine solche wäre natürlich glutenfrei. Wird bei der Herstellung einer Sojasauce auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend deklariert (z.b. Sojasauce (mit Weizen)) Würze: In der Lebensmittelverordnung steht: Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, das der Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient. Zur Erzielung bestimmter Geschmacksrichtungen können ihr Zutaten wie Fleisch-, Hefe-, Pilz-, Gewürz- oder Gemüseextrakte sowie Zuckerarten zugegeben werden. Als Ausgangsmaterial, also als Eiweissstoff, kann auch Gluten (Weizen) dienen. In der Regel erfolgt die Herstellung mittels Säurehydrolyse (Abbau der Eiweissstoffe mit Hilfe von starker Säure), was zu einem vollständigen Abbau und damit zur Inaktivierung von Gluten führt. Würze, als Zutat aufgeführt, gilt somit als glutenfrei. 6

Ausnahme: Würze, welche im Fläschchen für den Hausgebrauch angeboten wird (z.b. Toro-Würze), kann auch mittels enzymatischer Hydrolyse oder auf der Basis von Sojasauce hergestellt worden sein. Hier sind Spuren von Gluten möglich, weil bei der enzymatischen Hydrolyse der vollständige Abbau der Eiweissstoffe nicht gewährleistet ist. Wird bei der Herstellung einer Würze auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend deklariert (z.b. Würze (mit Weizen)) Streuwürze, Würzmischung: In der Lebensmittelverordnung steht: Streuwürze ist ein festes, mischfähiges, auf Basis von Speisesalz hergestelltes Erzeugnis, dem weitere Zutaten wie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze und, zur Erzielung einer besseren Rieselfähigkeit, Stärke oder Fett zugegeben werden können. Würzmischung ist Streuwürze mit mindestens 10 Massenprozent Gewürzen, Küchenkräutern oder deren Mischungen. Enthält Streuwürze oder eine Würzmischung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden (z.b. so: Streuwürze (mit Weizenstärke) ). Der Gehalt an Gluten im Endprodukt ist aber auch dann vernachlässigbar gering. 7

1.4.3. Definition glutenfrei Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt: die Verordnung des EDI über Speziallebensmittel) definiert den Begriff glutenfrei wie folgt: Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit sind Lebensmittel, die in spezieller Weise hergestellt, zubereitet und verarbeitet wurden, damit sie die besonderen diätetischen Anforderungen von Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit erfüllen. Sie können mit «glutenfrei» gekennzeichnet werden, wenn ihr Glutengehalt höchstens 20 mg/kg beträgt. 1.4.4. Kann Gluten enthalten Bei vielen industriell hergestellten Produkten können Spuren von Gluten nie ganz ausgeschlossen werden, auch wenn sie rezepturmässig ohne glutenhaltige Zutaten hergestellt wurden. Bei der Ernte, beim Transport oder der Lagerung von Rohmaterialen, im Produktionsbetrieb oder auf einer Produktionsanlage kann es zu einer unbeabsichtigten Verschleppung von Zutaten und damit zu einer Verunreinigung kommen (sogenanntes Carry over ). Derartige Verschleppungen sind in vielen Bereichen der traditionellen und modernen Herstellung von Lebensmitteln schon immer aufgetreten und in manchen Bereichen nicht zu vermeiden. Besonders heikel diesbezüglich sind Cerealien, Müllereiprodukte (wie Polentamais oder Hirseflocken), Biscuits, Trockensuppen und saucen. Mit Guter Herstellungspraxis, d.h. mit Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktions-abläufe und - umgebung in der Lebensmittelproduktion, können unbeabsichtigte Vermischungen minimiert werden. Die Lebensmittelverordnung (genauer gesagt die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln) schreibt vor, dass auf unbeabsichtigte Vermischungen mit glutenhaltigen Zutaten hingewiesen werden muss, falls der Gehalt an Gliadin 10mg (entspricht 20mg Gluten) pro 100g Trockenmasse übersteigt oder übersteigen könnte. Dies hat mittels eines entsprechenden Hinweises (zum Beispiel Kann Gluten enthalten ) am Ende der Zutatenliste zu geschehen. Der Hinweis kann auch anders formuliert sein, zum Beispiel kann Spuren von Gluten enthalten : Der Hersteller muss jedoch belegen könnten, dass alle im Rahmen der Guten Herstellungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Auf Vermischungen, die unter 10mg Gliadin (resp. 20mg Gluten) pro 100g Trockenmasse liegen, darf in gleicher Art freiwillig hingewiesen werden. Vom Wortlaut her kann also nicht zwischen einem obligatorischen und einem freiwilligen Hinweis unterschieden werden. Zusammenfassend lässt sich bezüglich Spuren von Gluten folgendes sagen: Bei Produkten ohne glutenhaltige Zutaten (gemäss Zutatenliste) und ohne Hinweis kann erwartet werden, dass kein Gluten enthalten ist bzw. dass ein allfälliger Gehalt unter 20mg Gluten pro 100g liegen würde. Bei Produkten mit dem Hinweis Kann Gluten enthalten oder einem ähnlichen Hinweis liegt ein allfälliger Gehalt an Gluten unter oder über 20mg Gluten pro 100g. Bei glutenfreien Spezialprodukten (Produkte mit dem Hinweis glutenfrei, Produkte mit der durchgestrichenen Ähre, glutenfreie Produkte mit dem Gütesiegel von aha!) liegt der Gehalt an Gluten unter 2mg pro 100g. Eine absolute Garantie für Glutenfreiheit kann es nicht geben. 8

2. Geeignete Produkte bei Zöliakie 2.1. Produkte mit dem Gütesiegel von aha! Glutenfreie Produkte mit dem Gütesiegel von aha! Allergiezentrum Schweiz sind für Zöliakiebetroffene besonders geeignet. Das Gütesiegel von aha! wird vergeben durch die Service Allergie Suisse SA und zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die unter besonderer Berücksichtigung der Allergie- und Intoleranzproblematik hergestellt, gekennzeichnet und vertrieben werden. Es basiert auf strengen Richtlinien, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Produkte werden in einem strengen dreistufigen Zertifizierungsablauf durch unabhängige Stellen geprüft. Für die Empfehlung und die Einhaltung der strengen Richtlinien stehen die massgebenden medizinischen Fachleute und wichtigen Institutionen ein. Weitere Informationen über das aha! Allergiezentrum Schweiz sowie das aha!-gütesiegel finden Sie unter www.aha.ch und www.service-allergiesuisse.ch. aha!-produkte sind im Hinblick auf einen oder auch mehrere Auslöser von Allergien oder anderen Unverträglichkeiten optimiert. Um welche(n) Auslöser es sich handelt, ist im gelben Balken neben dem aha!- Logo deutlich angegeben. Studieren Sie deshalb die Informationen auf der Verpackung sorgfältig und treffen Sie die Wahl gemäss Ihren individuellen Einschränkungen und Bedürfnissen. Beachten Sie, dass nur diejenigen aha!-produkte für Zöliakie-Betroffene geeignet sind, welche zusätzlich zum aha!-logo den Hinweis glutenfrei oder glutenfrei, mit Hafer tragen. Allfällige zusätzliche Eigenschaften (wie ohne Weizen, laktosefrei etc.) sind angegeben. Informationen zu den aha!-produkten finden Sie unter http://aha.migros.ch/aha/de.html http://www.service-allergie-suisse.ch/seiten/produktsuche Das Sortiment an Produkten mit dem Gütesiegel von aha! wird laufend erweitert. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte in allen Filialen und Genossenschaften erhältlich sind. Die Verfügbarkeit der Produkte in den einzelnen Migros-Filialen lässt sich über das Migros-Produktportal einsehen: https://produkte.migros.ch/ (Produkt eingeben Verfügbar in Ihrer Filiale ). Die meisten Produkte können auch online über www.leshop.ch bestellt werden. 2.2. aha!-produkte, glutenfrei Die nachfolgend aufgelisteten Produkte tragen das Gütesiegel von aha! für die Eigenschaft glutenfrei. Allfällige zusätzliche Eigenschaften (wie ohne Weizen, laktosefrei etc.) sind auf der Verpackung angegeben. 1112.063 aha! Pane bianco 1112.064 aha! Pane rustico 1119.104 aha! Zöpfli 1119.106 aha! Ciabatta rustica 1119.107 aha! Baguette 1119.108 aha! Laugenbaguette 1603.919 aha! Brotblume (tiefgekühlt) 1603.920 aha! Weggli (tiefgekühlt) 1603.921 aha! Laugenbrötchen (tiefgekühlt) 9

1046.132 aha! Mehlmischung 1046.790 aha! Brotbackmischung dunkel 1103.229 aha! Fibre Cracker 1019.026 aha! Käse-Zwiebel-Snack 1102.015 aha! Salzstangen 1042.193 aha! M-Classic Reiswaffeln Balsamico 1042.192 aha! M-Classic Reiswaffeln Sweet Chili 1042.137 aha! 5-Getreide-Waffeln Bio 1132.073 aha! Mini Cake Citron 1132.068 aha! Muffin Schokolade 1132.067 aha! Muffin Nuss 1101.881 aha! Kleiner Kuchen mit Zitronengeschmack 1025.210 aha! Backmischung Zitronencake 1150.212 aha! Kuchenteig 1101.882 aha! Chocolate Chips Cookie 1101.884 aha! Mailänderli 1101.890 aha! Brunsli 1104.009 aha! Lebkuchen 1101.753 aha! Elisen-Lebkuchen Bio 1042.150 aha! Farmer Crunchy Corn Flakes 1042.318 aha! Farmer Soft Heidelbeere und Brombeere 1042.344 aha! Farmer Nuts&Fruits Cranberry 1042.328 aha! Sesam-Krokant Riegel Bio 1041.674 aha! Spaghetti 1041.673 aha! Penne 1041.676 aha! Lasagneblätter 1044.690 aha! Terrasuisse Polenta Maisgriess fein 1044.681 aha! Terrasuisse Bramata Maisgriess grob 1044.698 aha! Quinoa rot Bio 1044.699 aha! Quinoa weiss Bio 1044.700 aha! Quinoa Tricolore Bio 1572.631 aha! Pasta Funghi Subito 1572.632 aha! Pasta Carbonara Subito 1301.123 aha! Anna s Best Mezzelune mozzarella e pomodori secchi 1301.124 aha! Anna s Best Fiori spinaci e ricotta 1301.125 aha! Anna s Best Mezzelune manzo e pomodoro 1301.206 aha! Anna's Best Spätzli 1601.703 aha! Pizza Margherita (tiefgekühlt) 1650.412 aha! Fischstäbchen (tiefgekühlt) 1625.238 aha! Lasagne al Pesto (tiefgekühlt) 1062.742 aha! Paniermehl 1062.218 aha! Streuwürze 1061.299 aha! Gemüsebouillon 1065.026 aha! Bratensauce 1306.237 aha! Salatsauce Vitafrench 1585.173 aha! Kikkoman Sojasauce 1042.072 aha! Quinoaflocken Bio 1042.726 aha! Corn Flakes Bio 1042.123 aha! Crisp Rice M-Classic 1073.012 aha! Kakaogetränk 10

2.3 aha!-produkte, glutenfrei, mit Hafer Laut den aktuellen Schweizer Empfehlungen können die meisten Betroffenen geringe Mengen Hafer in die Ernährung einschliessen. Es eignet sich aber nur speziell produzierter Hafer, der nicht mit Weizen, Dinkel, Roggen oder Gerste verunreinigt ist. Maximal empfohlene Mengen pro Tag: 25g für Kinder und 50g für Erwachsene. Es wird zu einer kontrollierten Einführung unter ärztlicher Betreuung geraten. Die nachfolgend aufgelisteten Produkte tragen das Gütesiegel von aha! für die Eigenschaft glutenfrei, mit Hafer. Der enthaltene Hafer wurde speziell produziert, d.h. er ist nicht mit glutenhaltigem Getreide wie Weizen, Roggen etc. verunreinigt. Allfällige zusätzliche Eigenschaften (wie ohne Weizen, laktosefrei etc.) sind auf der Verpackung angegeben. 1042.070 aha! Hafervollkornflocken Bio 1042.002 aha! Früchtemüesli Bio 1042.062 aha! Knuspermüesli Waldbeeren Bio 2052.140 aha! Joghurt Crunchy 2.4. Warum hat die Migros keine vollständige Liste mit Produkten, welche sich für die glutenfreie Ernährung eignen? Eine vollständige Liste finden wir nicht sinnvoll. Sie würde unter anderem eine falsche Sicherheit vortäuschen. Mit unseren Informationen über eine glutenfreie Ernährung möchten wir lieber Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Entscheidend ist, dass die Zutatenlisten auf unseren Verpackungen genau studiert werden, damit glutenhaltige Zutaten erkannt werden. Dies ist anfänglich zwar aufwändig und mühsam. Letztendlich fahren Betroffene aber besser so davon sind wir überzeugt. Für allfällige Fragen stehen wir von der Fachstelle Ernährung gerne zur Verfügung: Migros-Genossenschafts-Bund Fachstelle Ernährung Postfach 8031 Zürich Telefon: +41 (0)44 277 31 50 Sie erreichen uns auch via Kontaktformular unter www.migros.ch Suchbegriff Fachstelle Ernährung eingeben. 11

3. Angebot in Migros-Restaurants Die Migros-Gastronomie hat erkannt, dass das Auswärtsessen für Zöliakie-Betroffene nicht einfach ist und reagiert mit einem entsprechenden Angebot. In verschiedenen Verkaufsstellen (Restaurants, Take away) ist ein ausgewähltes Sortiment an glutenfreien aha!-produkten - einzeln verpackte Brötchen, Cakes, Sandwiches, Knuspermüesli, glutenfreie Salatsaucen und Menüs - erhältlich. Die Produkte sind mit den Gütesiegel von aha! gekennzeichnet und stammen aus Produktionsbetrieben, die von Service Allergie Suisse zertifiziert wurden. Aktuelle Informationen finden sich unter www.service-allergie-suisse.ch/gastronomie und http://aha.migros.ch/aha/de/aha-gastro.html 4. Nützliche Adressen IG Zöliakie der Deutschen Schweiz Güterstrasse 141 4053 Basel Tel.: 061 / 271 62 17 Fax: 061 / 271 62 18 e-mail: sekretariat@zoeliakie.ch http://www.zoeliakie.ch/ Association Suisse Romande de la Cœliakie (ARC) p.a. Ligues vaudoises de la santé Av. de Provence 12 1007 Lausanne Tél.: 021 623 37 33 Fax: 021 623 37 38 e-mail: info@coeliakie.ch http://www.coeliakie.ch/ Gruppo Celiachia della Svizzera Italiana Via Campagna 25L 6503 Bellinzona Tel.: 079 614 07 79 e-mail: info@celiachia.ch http://www.celiachia.ch/ Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Allergien oder anderen Unverträglichkeiten können Sie sich an das aha! Allergiezentrum Schweiz wenden: aha!infoline: 031 359 90 00 Postadresse: aha! Allergiezentrum Schweiz Postfach 1, 3000 Bern 22 Homepage: www.aha.ch, E-Mail: info@aha.ch 12

5. Hinweis Die aktuellste Version unseres Merkblattes finden Sie immer auf der Migros-Homepage: http://aha.migros.ch/aha/de/allergien-und-intoleranzen.html. Das Merkblatt kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zöliakie bzw. Sprue und Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) haben ähnliche Symptome und treten manchmal gemeinsam auf. Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf auch unser Merkblatt Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) zu. Oder Sie finden es unter dem oben angegebenen Link. 13