GRUNDLAGEN EINES EFFEKTIVEN BETEILIGUNGS- UND BESCHWERDEWESENS

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Transkript:

Praxistag Partizipation und Beschwerdeverfahren 10. April 2013 GRUNDLAGEN EINES EFFEKTIVEN BETEILIGUNGS- UND BESCHWERDEWESENS Sabine Triska Referentin für Erziehungshilfe Diözesancaritasverband Freiburg

Erfahrungen mit Partizipation und Beschwerden 20 Jahre Arbeit in der stationären Jugendhilfe 5 Jahre Caritas Jugendforum Projektleitung der Initiative Habakuk Kinderrechte und Kinderschutz als Schwerpunktthema im Diözesancaritasverband

BZ Interview mit Eberhard Stilz Präsident des Staatsgerichtshofes vom 03.04.2013 Seit 01.04.13 können Bürger ihre Grundrechte im Land einklagen Ist die Kompetenzerweiterung also mehr als grün rote Lyrik aus dem Poesiealbum des Gehörtwerdens?. Heute steht der Bürger und nicht mehr der Staat im Mittelpunkt der Verfassung Wenn auch nur eine Beschwerde erfolgreich ist, hat man im Land dafür gesorgt, dass anstelle von Unrecht Recht tritt.

Gesellschaftliche und caritative Gründe für Beteiligung und Beschwerde Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention: Kinder als Subjekte mit Rechten Verpflichtung zur Verankerung der Kinderrechte in der nationalen Gesetzgebung Art 12 UN KRK / 8 SGB VIII Kinder haben entsprechend ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes ein Recht darauf, an allen sie berührenden Entscheidungen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar oder mittelbar angehört und beteiligt zu werden

Gesellschaftliche und caritative Gründe für Beteiligung und Beschwerde öffentliche Diskussion ehemaliger Heimkinder / Ergebnisse des runden Tisches Beteiligung und Beschwerde als Prävention vor Übergriffen und Missbrauch Bischöfliche Leitlinien im Umgang mit sexueller Gewalt / Amtsblatt 10/2012 Caritaskonzept Kinderrechte / Selbstverpflichtungserklärung Worauf ihr euch verlassen könnt! Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung

Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn 3. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden

Beschwerdewesen in der Kinder- und Jugendhilfe Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe erfordern ein Beschwerdewesen aufgrund der vorhandenen MACHTASYMETRIE zwischen den hilfesuchenden Personen und den Fachkräften (sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern) Beziehungsgestaltung zwischen Hilfesuchenden und Helfern (Nähe und Distanz) Dynamische Maßnahmenverläufe (insbesondere im Hilfeplanverfahren)

Monitoring zum Umsetzungsstand der Empfehlungen des Runden Tisches sexuellen Missbrauch Zwischenbericht 2013 Bei zwei Dritteln der Heime ist die Mitsprache von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen fest verankert und in Gremien realisiert 53 % der Heime haben interne Beschwerdeverfahren 46 % haben interne Ansprechpartner zum Thema sexualisierte Gewalt Fast jedes fünfte Heim hat einen externen Ansprechpartner 59 % der Hauptamtlichen sind geschult

BIBEK STUDIE 2013 Studie zu den Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt von der FU Berlin, Prof. Dr Urban Stahl im Auftrag des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Zeitrahmen: 2011-2013

BIBEK STUDIE 2013 Ziel der Studie: Der Praxis sollte eine Handreichung mit Anregungen und Hilfestellungen für die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung einrichtungsinterner Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe bereit gestellt werden.

1. Vorüberlegungen Adressatinnen und Adressaten Was ist meine/unsere Motivation? Welches Verständnis haben wir von Beschwerden? Beteiligte am Entwicklungsprozess

2. Beachtung der strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Einrichtung Organisationsstruktur Angebotsstruktur Größe der Einrichtung Klientel der Einrichtung vorhandene Ressourcen (Konzepte, Gremien, Strategien )

3. Die Sicherstellung der Zugänglichkeit von Beschwerdewegen Start der Präsentation Die Ziele vorstellen Einführung Handbuch E 01 Handbuch insgesamt Informationen über Beschwerdewege Aufbau und Intention der Arbeit erläutern Qualitätspolitik skizzieren nein nein nein Verantwortung der Leitung A 01 Altersentsprechend / Beachtung der kognitiven Kompetenzen Grundlagen u. Prinzipen von Leitung im DiCV skizzieren Schlüsselaspekte zur Umsetzung des QM-Systems darlegen alles o.k. keine Rückfragen nein nein Qualitätsmangementsystem A 02 Lenkung der Qualitätsaufzeichung A 09 Prozeßlenkung A 09 Verfahrens anweisungen Möglichkeit der Beschwerdeäußerung ohne Kenntnis Dritter ja Ende der Präsentation

4. Die Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen Kenntnis der Rechte (bereits bei Aufnahme) Altersentsprechende Information (Visualisierung, Sprache) Rechte dürfen nicht in Abhängigkeit zu Pflichten gesehen werden Haltung Einstellung Kinderrechte = Technik

5. Die Notwendigkeit der Beteiligung von MitarbeiterInnen sowie Kinder und Jugendlichen Zitat eines Jugendlichen: Die Erwachsenen machen immer alles so kompliziert. Es kann doch nicht so schwer sein, uns einfach mal zu fragen. Raum für Bedenken geben Arbeitsgruppen, Fortbildungen, Fachtage Kinder und Jugendliche geben uns wichtige Informationen und Impulse

6. Die Entwicklung vielfältiger Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche Zitat eines Jugendlichen: Je mehr Hände da sind, desto eher kann auch eine gegriffen werden. einrichtungsintern einrichtungsextern Beschwerdeverfahren Interne Ansprechpartner / Vertrauenspersonen Externe Ombudsund Beschwerdestellen

Exkurs interne und externe Ansprechpartner Gewählte oder bestimmte Vertrauenspersonen Sie setzten sich in ihren Einrichtungen und Diensten dafür ein, dass Kinderrechte und Partizipation Bestandteile der Qualitätsentwicklung sind Sie informieren die Beteiligten über ihre Rechte Sie nehmen eine Vermittlerposition ein Sie achten auf die Einhaltung institutioneller Beschwerdewege Sie nehmen eine wichtige Position im präventiven Kinderschutz ein Sie setzten sich mit ihrer Rolle als Vertrauensperson auseinander Externe Ansprechpartner Externe einrichtungsspezifische Ansprechpartner KVJS Ombuds- und Beschwerdestellen (BW Initiative Habakuk)

7. Vertrauen, Transparenz und Verlässlichkeit der Beschwerdebearbeitung Alle Beschwerden werden ernst genommen Zeit Vertrauen Transparenz Zuverlässigkeit Neutralität Objektivität Erreichbarkeit Bedürfnisse der Adressaten und der Mitarbeiter

8. Die Implementierung von Beschwerdeverfahren braucht Zeit Der Prozess muss bewusst gestaltet werden Er ist langfristig Er ist fortlaufend Die Themen Beschwerde, Partizipation und Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen kontinuierlich bearbeitet werden, um sie für alle Beteiligten im Alltag lebendig zu halten und neuen Kindern und Jugendlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermitteln. ( Bibek 2013, S. 24)

10. Die Schlüsselrolle der Einrichtungsleitung Startschuss und Prozessbegleitung Bereitstellung von Ressourcen Bereitstellung der Strukturen Beschwerdefreundliche Kultur Thema am Leben erhalten

10. Das Thema braucht einen Kümmerer Verfahren im Blick Impulsgeber Im Kontakt mit den Jugendlichen Enge Zusammenarbeit mit der Leitung

Ein letztes Argument Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema Beschwerde, Beteiligung und Rechte der Kinder und Jugendlichen verändert das Klima in der Einrichtung. Sie führt zu einer offeneren Streitkultur und höheren Kritikbereitschaft und trägt somit zu einer konstruktiveren und innovativeren Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung bei. (Prof- Dr. Urban Stahl, 2013, S. 29)

Politische Forderungen an die Landesregierung Einführung eines Landes(heim)beirates mit Vertreterinnen und Vertreter aus allen stationären Einrichtungen Gesetzliche Verankerung der Ombuds- und Beschwerdestelle im LKJHG auf Grundlage eines neuen Paragraphen

Empfehlenswerte Literatur Rechtsgutachten für die Netzwerkstelle Ombudschaften in der Jugendhilfe: Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII Prof Dr. Wiesner, Februar 2012 Expertise Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Prof. Dr. Ulrike Urban - Stahl Bibek Studie: Beschweren erlaubt, 2013 Prof. Dr. Ulrike Urban - Stahl

Die Initiative wird