Ordentliche Gemeindeversammlung

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Transkript:

68 Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 9. Dezember 2011, 20.00-21.20 Uhr im Kirchgemeindehaus Frutigen Anwesend Vorsitz Sekretär Bürgerinnen/Bürger Kurt Zimmermann, Gemeindepräsident Peter Grossen, Gemeindeschreiber 167 (+ 2 Nicht-Stimmberechtigte) Traktanden 1. Beratung und Genehmigung des Voranschlags 2012 / Festsetzung der Steueranlagen 2. Revision der Gemeindeordnung (GO) / Beratung und Beschlussfassung 3. Leistungseinkaufsverträge mit der Kantonspolizei Bern für Patrouillendienste und Interventionen / Beratung und Genehmigung (Rückzug - siehe Seite 69) 4. Langsamverkehrsverbindung Widi - Bahnhof: Genehmigung des Projekts und Bewilligung eines Bruttokredites von Fr. 440 000.-- 5. Ersatzbeschaffung Meili: Ersatzbeschaffung gutheissen und Bewilligung eines Bruttokredites von Fr. 140 000.-- 6. Verschiedenes u. a. mit aktuellen Informationen aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung Die Botschaften des Gemeinderates mit den notwendigen Unterlagen und den genau formulierten Anträgen lagen 20 Tage vor der Gemeindeversammlung (ab Freitag, 18. November) zu Handen der Stimmberechtigten auf der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Die Botschaften konnten während der Auflagefrist auf der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaftstexte waren zudem ab dem 18. November auch im Internet unter www.frutigen.ch abrufbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

69 Das Protokoll wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung aufgelegt und im Internet unter www.frutigen.ch veröffentlicht. Sofern dagegen während der Auflage keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, genehmigt es der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Frutigen wohnhaft sind. Verhandlungen Gemeindepräsident Kurt Zimmermann begrüsst die Anwesenden zur heutigen Versammlung. Speziell willkommen heisst er die neu in unsere Gemeinde zugezogenen Bürgerinnen und Bürger. Vor der heutigen Versammlung fand für sie ein Willkommensanlass statt. Der Gemeindepräsident gratuliert zudem Jürg Grossen (GLP) und Hansruedi Wandfluh (SVP) zur Wahl bzw. Wiederwahl in den Nationalrat. Schliesslich heisst Zimmermann alt Nationalrat Walter Donzé, Grossrat Hans Schmid sowie die Pressevertreter willkommen: Vom Berner Oberländer Hansruedi Schneider und vom Frutigländer Andreas Kühner. Entschuldigt hat sich Gemeinderat Samuel Schmid. Der Vorsitzende stellt fest, dass die heutige Versammlung vorschriftsgemäss einberufen/publiziert wurde: In den amtlichen Anzeigern Nr. 45 vom 8. November 2011 und Nr. 49 vom 6. Dezember 2011. Die Rechtmässigkeit wird von niemandem in Frage gestellt. Nichtstimmberechtigte werden ersucht, separate Plätze einzunehmen (in der ersten Reihe vorne links). Dort nimmt eine Person Platz. Rückzug des Traktandums Nr. 3 Kurt Zimmermann gibt bekannt, dass das Traktandum 3 Leistungseinkaufsverträge mit der Kantonspolizei Bern für Patrouillendienste und Interventionen / Beratung und Genehmigung vom Gemeinderat zurückgezogen wird. Der Abschluss dieser Verträge liegt im Kompetenzbereich des Gemeinderates. Als Stimmenzähler werden bestimmt: Walter Fischer-Stoller und Verena Rohr-Lehmann

70 Traktandum 1 Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2012 Festsetzung der Steueranlagen Referent: Bernhard Schüpbach, Gemeinderat Vorbemerkung Der Voranschlag ist nach dem Kontenplan HRM (Harmonisiertes Rechnungsmodell) gestaltet und wie folgt gegliedert: Voranschlag Laufende Rechnung Voranschlag Investitionsrechnung Währenddem der Voranschlag der Laufenden Rechnung der Kreditbereitstellung für das Jahr 2012 dient, gilt der Voranschlag zur Investitionsrechnung nur als Information des Gemeinderates an die Bürgerinnen und Bürger über das geplante Vorgehen bezüglich der Investitionen. Gesamtwirkung des FILAG 2012 Die Gesamtwirkung des FILAG 2012 beträgt 0,06 Steueranlagezehnteln. Somit wäre der Gemeinderat aufgrund der Uebergangsregelung befugt gewesen, den Voranschlag 2012 mit einer Steueranlage von 1,86 zu beschliessen. Er hat aber auf diese Erhöhung und auf die gleichzeitige Kompetenzerteilung verzichtet und beantragt der Versammlung eine unveränderte Steueranlage von 1,85. Grundlagedaten Als Grundlage für den Voranschlag 2012 diente neben dem Voranschlag 2011 die Finanzplanung 2012-2016, die wie folgt aussieht: Rechnungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 Steueranlagezehntel 564'400 576'000 582'700 593'400 606'700 Laufende Rechnung Aufwandüberschuss 703'000 698'000 593'000 950'000 767'000 Investitionsrechnung Nettoinvestitionen 6'346'000 2'971'500 4'897'300 2'445'900 1'042'100 Selbstfinanzierung 1'004'000 900'000 1'251'000 875'000 978'000 Finanzierungssaldo -5'342'000-2'071'500-3'646'300-1'570'900-64'100

71 Laufende Rechnung Voranschlag 2011 2011 Total Aufwand 31 048 779 29 118 930 Total Ertrag 30 353 744 28 843 256 Aufwandüberschuss 695 035 275 674 Aufwand- / Ertragsart 2012 2011 Abweichung in % 30 Personalaufwand 5'436'020 5'311'900 124'120 2.3% 31 Sachaufwand 5'029'275 5'001'161 28'114 0.6% 32 Passivzinsen 396'500 413'500-17'000-4.1% 33 Abschreibungen 1'732'200 1'901'100-168'900-8.9% 34 Anteile u. Beiträge ohne Zweckbindung 0 0 0 0.0% 35 Entschädigungen an Gemeinwesen 6'448'300 6'031'800 416'500 6.9% 36 Eigene Beiträge 8'789'376 7'262'726 1'526'650 21.0% 37 Durchlaufende Beiträge 100'000 100'000 0 0.0% 38 Einlagen in Spezialfinanzierungen 1'210'950 1'126'240 84'710 7.5% 39 Interne Verrechnungen 1'906'158 1'970'503-64'345-3.3% Total Aufwand 31'048'779 29'118'930 1'929'849 6.6% 40 Steuern 12'332'900 12'174'400 158'500 1.3% 41 Regalien und Konzessionen 268'200 268'200 0 0.0% 42 Vermögenserträge 596'094 591'914 4'180 0.7% 43 Entgelte 4'936'950 4'859'390 77'560 1.6% 44 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 2'640'600 1'694'400 946'200 55.8% 45 Rückerstattungen von Gemeinwesen 5'789'943 4'768'795 1'021'148 21.4% 46 Beiträge für eigene Rechnung 671'492 863'649-192'157-22.2% 47 Durchlaufende Beiträge 100'000 100'000 0 0.0% 48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 1'111'407 1'552'005-440'598-28.4% 49 Interne Verrechnungen 1'906'158 1'970'503-64'345-3.3% Total Ertrag 30'353'744 28'843'256 1'510'488 5.2% Aufwandüberschuss 695'035 275'674 419'361 Begründungen Aufwand Abweichung zu 2011 Personalaufwand 124 120 Im Voranschlag sind 1% für den Ausgleich der Teuerung und individuelle Lohnanpassungen vorgesehen. Aufgrund der zusätzlichen Wegmeisterstelle und der Integration der Feuerwehr Kandergrund erhöht sich der Personalaufwand gesamthaft um 2,3% Sachaufwand 28 114 Die Veränderungen bei verschiedenen Positionen ergeben eine gesamte Erhöhung um 0,6%. Passivzinsen -17 000 Durch die Umschuldung eines Darlehens kann vom allgemein tiefen Zins profitiert werden.

72 Abschreibungen -168 900 Die harmonisierten Abschreibungen nehmen aufgrund der hohen Investitionen um Fr. 168 700 zu. Die Abschreibungen im Abwasserbereich nehmen gesamthaft um Fr. 330 000 ab. Entschädigungen an Gemeinwesen 416 500 Die Lastenausgleiche nehmen, zum Teil aufgrund des FILAG 2012, wie folgt zu: Lehrergehälter: Fr. 362 900, öffentlicher Verkehr: Fr. 34 300, Sozialhilfe: Fr. 6 200, Familienzulagen Nichterwerbstätige: Fr. 6 700. Eigene Beiträge 1 526 650 Die Beiträge an den Kanton für EL und Abwasserfonds erhöhen sich um Fr. 49 600. Mit dem FILAG 2012 wurde ein neuer Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung geschaffen, welcher Fr. 589 600 beträgt. Die Beiträge an die Sportzentrum AG für Hallen- und Freibad erhöhen sich um Fr. 179 000 und die lastenausgleichsberechtigten Unterstützungen / Zuschüsse an private Haushalte um Fr. 705 000. Hingegen nimmt der Beitrag an die Musikschule aufgrund des neuen Musikschulgesetzes um Fr. 25 000 ab. Einlagen in Spezialfinanzierungen 84 710 Die GVB unterstützt die Uebernahme der Feuerwehr Kandergrund finanziell mit einem einmaligen Betrag von Fr. 200 000. Trotz den nötigen Anschaffungen können Fr. 108 450 in die Spezialfinanzierung Feuerwehr eingelegt werden. Im Bereich Zivilschutz gehen die Schutzraumersatzabgaben ab 2012 an den Kanton. Somit fällt die Einlage von bisher Fr. 40 000 weg. Der Einnahmenüberschuss im Abfallwesen (Fr. 38 000) wird in die entsprechende Spezialfinanzierung eingelegt. Ertrag Abweichung zu 2011 Steuerertrag 158 500 Dieser wurde mit einer Anlage von 1,85 aufgrund der Hochrechnung nach der 2. Rate 2011 berechnet und ergibt Mindereinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern von Fr. 398 600. Hingegen nehmen die Gewinn- und Kapitalsteuern um Fr. 217 700 zu. Die im 2011 budgetierten Rückstellungen aufgrund der Steuergesetzrevision von Fr. 95 700 müssen im 2012 aufgelöst werden. Die Zunahmen bei Lotterie, Grundstückgewinn- und Liegenschaftssteuern sowie den Sonderveranlagungen betragen Fr. 218 000 und die Abnahmen bei den Quellensteuern und den Steuerteilungen belaufen sich auf Fr. 64 000. Regalien und Konzessionen 0 Die Konzessionsgebühren der BKW bleiben unverändert. Vermögenserträge 4 180 Den höheren Miet- und Pachtzinsen von Fr. 16 180 stehen tiefere Verzugszinseinnahmen bei den Steuern von Fr. 12 000 entgegen. Entgelte 77 560 Die Feuerwehrersatzabgaben nehmen um Fr. 35 000 (Kandergrund) zu. Die Schutzraumersatzabgaben fallen weg (-40 000). Die Waaggebühren nehmen durch die Reduzierung der Ausmerzungen um Fr. 20 000 ab. Die Rückerstattungen im Sozialbereich erhöhen sich um Fr. 100 000.

73 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 946 200 Durch das FILAG 2012 erhöhen sich die Leistungen aus dem Finanzausgleich um Fr. 966 200. Diese werden aber durch den neuen Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung (siehe Aufwand Eigene Beiträge ) und den Wegfall des Kantonsbeitrags an den Strassenunterhalt beinahe wieder eliminiert. Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern wird mit einem Minderertrag von Fr. 20 000 gerechnet. Rückerstattungen von Gemeinwesen 1 021 148 Da die lastenausgleichsberechtigten Aufwände zunehmen, erhöhen sich auch die Rückerstattungen um Fr. 605 000. Die Rückerstattungen für die Besoldung der Sozialarbeiter nehmen um Fr. 40 400 zu. Die Schulkostenbeiträge erhöhen sich aufgrund der Veränderungen, welche das FILAG 2012 ausgelöst haben, um Fr. 360 500. Beiträge für eigene Rechnung -192 157 Der GVB-Beitrag an die Feuerwehr erhöht sich um Fr. 223 600 (inkl. einmaliger Beitrag für Fusion). Mit dem FILAG 2012 fallen die Kantonsbeiträge an den Strassenunterhalt (-330 000) und durch den Verzicht auf die Tagesschule die Kantonsbeiträge (- 70 160) weg. Durch die Anpassungen bei den Ausmerzungen reduzieren sich die Kantonsbeiträge um F. 15 000. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen -440 598 Durch den Ertragsüberschuss bei der Feuerwehr sind keine Entnahmen nötig (- 145 100). Aus der Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Verwaltungsvermögen und Baulanderschliessungen werden Fr. 159 000 weniger entnommen. Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt im Abwasserwesen reduziert sich um Fr. 140 000. Investitionsrechnung Dem Bürger steht bei diesem Voranschlag keine Genehmigungsbefugnis zu. Mit dem Investitions-Voranschlag wird zur Kenntnis gebracht, welche Objekte im nächsten Jahr geplant sind und wie die Nettokosten finanziert werden. Voranschlag Investitionsrechnung 2012 2011 Investitionen brutto 7 996 000 7 661 500./. Beiträge, Subventionen 1 650 000 635 000 Nettoinvestitionen 6 346 000 7 026 500 Selbstfinanzierung: Aufwandüberschuss -695 035-275 674 Harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1 581 700 1 492 000 übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen 67 500 312 500 Einlagen Spezialfinanzierungen 1 210 950 1 126 240 Entnahmen Spezialfinanzierungen -1 111 407-1 552 005 Total 1 053 708 1 103 061 Finanzierungs-Fehlbetrag 5 292 292 5 923 439 Selbstfinanzierungsgrad 16,60% 15,70%

74 Wesentliche Investitionen im Verwaltungsvermögen In folgenden Ressorts sind wesentliche Investitionen vorgesehen: o Bildung: Ersatz von Informatikgeräten und Mobiliar o Hochbau und Raumplanung: Sanierungen und Ausbauten an Schul- und Verwaltungsliegenschaften, Weitere Etappe Erschliessung underes Widi mit Anschluss Nord, Erschliessungen (Leimbachgasse und Gebiet Widi-Kanderbrück) o Tiefbau / Verkehr / Wasserbau: Strassensanierungen, Langsamverkehrsverbindung Widi-Bahnhof, Hochwasserschutz Kander und Engstligen, Sanierung Spielplatz Widi o Umwelt und Betriebe: ARA-Sanierung, Fertigstellung Meteorwasserleitung Reinisch, Umgebungsgestaltung beim Friedhof Eigenkapital Das Eigenkapital wird sich wie folgt entwickeln: Stand 31.12.2010 3 115 689.97 Aufwandüberschuss Voranschlag 2011-275 674.00 Aufwandüberschuss Voranschlag 2012-695 035.00 Stand 31.12.2012 2 144 980.97 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Voranschlag 2012 die Genehmigung zu erteilen und folgende Steueranlagen festzusetzen: Gemeindesteueranlage von 1,85 Liegenschaftssteuer von 1,3 Promille der amtlichen Werte Hundetaxe von Fr. 60.00 je Tier Diskussion und Anträge aus der Versammlung Keine Wortbegehren Beschluss Die Versammlungsbesuchenden stimmen dem gemeinderätlichen Antrag ohne Gegenstimme zu.

75 Traktandum 2 Revision der Gemeindeordnung (GO) Beratung und Beschlussfassung Referent: Ruedi Egger, Gemeinderatspräsident Gestützt auf veränderte übergeordnete Bestimmungen sowie organisatorische Anpassungen hat der Gemeinderat am 17.5.2011 eine Arbeitsgruppe mit der Aktualisierung der Gemeindeordnung (GO) beauftragt. Eine Umfrage ergab Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: Allgemeiner Teil: Redaktionelle Anpassungen sowie Ueberprüfung der heutigen Nachkreditkompetenzen; Revision Anhang 1: Aktualisierung der Organigramme; Revision Anhang 2 (Ständige Kommissionen): Aktualisierung der Bereiche Öffentliche Sicherheit (ZSO Niesen, RFO Gehrihorn, etc.), Strukturen Hochbau und Raumplanung sowie Bereich Ver- und Entsorgung überprüfen; Revision des Anhangs 4 (KG- und Schulreglement KSR). Zudem wurde das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) gebeten, uns ihren Anpassungsbedarf aus rechtlicher Sicht mitzuteilen. Im August präsentierte die Gruppe unter dem Vorsitz von Ruedi Egger dem Gemeinderat die Vorschläge. Der Gemeinderat nahm zu einzelnen Punkten und Vorschlägen Stellung und gab die aktualisierte GO am 11.8.2011 zur Vernehmlassung an die politischen Parteien sowie zur Vorprüfung durch das AGR frei. Die Stellungnahmen von vier Ortsparteien gingen fristgerecht ein. Den Vorprüfungsbericht des AGR erhielten wir mit Schreiben vom 7.10.2011. Kurz zu den einzelnen Erlassen: Allgemeiner Teil Art. 10 (Amtsdauer) Das Revisionsstellenmandat wird jeweils auf eine Dauer von vier Jahren vergeben und anschliessend wieder öffentlich ausgeschrieben (was schon bisher so gehandhabt wurde). Art. 18 (Disziplinarische Verantwortlichkeit) Absatz 7, der die Abberufung regelt, wurde an die neuen übergeordneten Bestimmungen angepasst. Art. 28 (Nachkredite) Neuformulierung: 1 Das für einen Nachkredit zuständige Organ bestimmt sich, indem der ursprüngliche Kredit und der Nachkredit zu einem Gesamtkredit zusammengerechnet werden. 2 Den Nachkredit beschliesst dasjenige Organ, das für den Gesamtkredit ausgabenberechtigt ist.

76 3 Beträgt der Nachkredit weniger als 10 % des ursprünglichen Kredits, beschliesst ihn immer der Gemeinderat, maximal jedoch bis Fr. 100 000.--. 4 Der Gemeinderat kann seine Nachkreditkompetenz an das zuständige Ressort delegieren. Er regelt die Einzelheiten in einer entsprechenden Verordnung. Art. 40, Abs. 4 (Konsultativabstimmung) Neuformulierung: 4 Der Gemeinderat kann die Versammlung einladen, sich zu Geschäften zu äussern, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Er ist an diese Stellungnahme nicht gebunden. Das Verfahren ist gleich wie bei Abstimmungen. Art. 41, Abs. 3 (Referendum für Reglemente) Neuaufnahme eines Absatzes 3: 3 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage innerhalb Jahresfrist ab Zeitpunkt der Einreichung zum Entscheid. Art. 63, Abs. 2 (Hinweis auf Zuständigkeit) 2 Über den Anhang 4 (Kindergarten- und Schulreglement (KSR)) beschliesst der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 41 der Gemeindeordnung. Art. 64 (Übergangsbestimmungen) gemäss Vorschlag AGR: 1 Die Gemeindeorgane werden erstmals am... auf den 1. Januar... nach diesem Reglement gewählt. 2 Die unter dem bisherigen Reglement geleisteten Amtsdauern werden, unter Vorbehalt von Abs. 3, in die Berechnung der Amtszeitbeschränkung vollumfänglich einbezogen. 3 Die Amtsdauern der bisherigen Gemeindeorgane enden am 31. Dezember... Hat diese letzte Amtsdauer unter altem Reglement nicht volle vier Jahre gedauert, wird sie nicht an die Amtszeitbeschränkung angerechnet.* *Absatz 3 hat der Gemeinderat am 3.11.2011 an die bisherige Regelung angepasst. (siehe Art. 11, Abs. 5). Beträgt die Amtszeit weniger als zwei Jahre, wird sie bei einer Wiederwahl nicht angerechnet. Die Art. 64 und 65 Entwurf-GO werden bei Übernahme dieser Bestimmung zu Art. 65 und 66 GO. Die Art. 14 (Ausstand), Art. 22 (Finanzplan), Art. 25 (den Ausgaben gleichgestellte Geschäfte), Art. 34 (Organe) und Art. 55 (Kann-Formulierung betreffend Funktionendiagramm) erfuhren unwesentliche redaktionelle Anpassungen.

77 Anhang 1 (Organigramme) Redaktionelle Anpassungen Anhang 2 (Ständige Kommissionen) Kommission Öffentliche Sicherheit: Infolge Zusammenschluss der Feuerwehren Frutigen und Kandergrund nehmen bei Feuerwehrvorlagen jeweils zusätzlich zwei Vertreter der Gemeinde Kandergrund Einsitz in der Kommission. Aufgaben aktualisiert. Einbürgerungskommission: Aus der bisherigen nicht-ständigen Kommission soll eine ständige Kommission geschaffen werden. Hauptaufgaben: Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Frutigen vorbereiten und zu Handen des Gemeinderates Antrag stellen. Der endgültige Entscheid bleibt also weiterhin beim Gemeinderat. Zivilschutzkommission NIESEN: Anpassung an die neue Organisation (vorher ZSO Kandertal PLUS). Ressort Bildung (Zentralschulkommission, Kindergarten- und Schulkommission Dorf und Umgebung sowie Kindergarten- und Schulkommission Innere Gebiete): Aktualisierung der Aufgaben. Kultur- und Freizeitkommission: Betriebsleiter künftig nicht mehr beratend und mit Antragsrecht. Hochbau- und Raumplanungskommission: Weiterhin nur EINE Kommission. Die Arbeitsgruppe beantragte die Schaffung einer eigenständigen Raumplanungskommission. Der Gemeinderat möchte es auch künftig bei einer Kommission bewenden lassen, jedoch bei wichtigen Planungsgeschäften den Gemeinderatspräsidenten beiziehen. Aktualisierung der Aufgaben. Bauverwalter/in und Bauinspektor/in beratend mit Antragsrecht. Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau sowie Kommission Umwelt und Betriebe: Bauverwalter/in und Bauinspektor/in beratend mit Antragsrecht. Aktualisierung der Aufgaben. Kommission Regionale Sozialbehörde (KRSB): Mitgliederzahl vorher: 4-7. Neu: 8. Anhang 3 (Reglement über Abstimmungen und Wahlen RAW) Redaktionelle Anpassungen

78 Anhang 4 (Kindergarten- und Schulreglement KSR) Im Anhang 4 wurden folgende Artikel bearbeitet: Inhaltsverzeichnis aktualisiert; Art. 2, Abs. 4 (schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst - Zuständigkeit) Art. 3 (Aufgaben und Zuständigkeiten); Art. 4 (Anstellung der Lehrkräfte für den Kindergarten und die Volksschule: Neufassung in Art. 9 aufgeführt); Art. 5 (Zuständigkeit des Gemeinderates - aktualisiert); Art. 8 (Schulleitung - Gemäss Abs. 2 wird die Schulleitung von der zuständigen Kindergarten- und Schulkommission nach Anhörung der Lehrerkonferenz angestellt); Art. 9 (Anstellung der Lehrkräfte für den Kindergarten und die Volksschule: Der Schulleitung obliegt die Anstellung der Lehrpersonen; Art. 10 (Aufgaben - Redaktionelle Anpassung); Art. 11 Funktionendiagramm als Anhang zum Kindergarten- und Schulreglement; Art. 12 (Trägerschaft Kindergärten - redaktionelle Anpassung); Art. 13 (voll- und teilzeitliche Kindergärten); Art. 15, Abs. 3 (Schulkreis Dorf - redaktionelle Anpassung); Art. 18 (Hinweis auf Tagesschulverordnung und Betriebskonzept Tagesschule); Art. 19 (Elternmitsprache - redaktionelle Anpassung). Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die vorerwähnten Aktualisierungen und Anpassungen im Allgemeinen Teil sowie in den Anhängen 1, 2, 3 und 4 gutzuheissen und der Neufassung der Gemeindeordnung GO in diesem Sinne zuzustimmen. Hinweis: Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Februar 2012 vorgesehen. Diskussion und Anträge aus der Versammlung Keine Wortbegehren Beschluss Mit grossem Mehr zu null Gegenstimmen wird der Aktualisierung der Gemeindeordnung GO antragsgemäss zugestimmt.

79 Traktandum 3 Leistungseinkaufsverträge mit der Kantonspolizei Bern für Patrouillendienste und Interventionen / Beratung und Genehmigung Dieses Traktandum wurde (wie eingangs erwähnt) vom Gemeinderat zurückgezogen, da der Abschluss der Verträge im Kompetenzbereich des Gemeinderates liegt. Traktandum 4 Langsamverkehrsverbindung Rollstrasse - Bahnhof; Genehmigung des Projekts und Bewilligung eines Bruttokredits von Fr. 440 000.-- Referent: Urs Kallen, Gemeinderat Die Fusswegverbindung muss im Zusammenhang mit dem Landi-Neubau realisiert werden und garantiert den direkten Anschluss an den öffentlichen Verkehr. In der Botschaft vom 5. Juni 2005 Teilrevision der Ortsplanung war im Erschliessungsprogramm die Fusswegverbindung Rollstrasse-Bahnhof zum ersten Mal erwähnt. Damals wurde mit Bruttokosten von Fr. 500 000.-- und einem Grundeigentümerbeitragssatz von 50 % gerechnet. Mit der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 über die Revision der Ortsplanung wurde die Fusswegverbindung Rollstrasse-Bahnhof im Erschliessungsprogramm erneut aufgeführt. Neu wurde mit Bruttokosten von Fr. 340 000.-- gerechnet. Der Grundeigentümerbeitragssatz blieb auf 50 % bestehen. Zwischenzeitlich hat das Architektur- und Ingenieurbüro Gottfried Schmid, Frutigen für die Fusswegverbindung ein konkretes Projekt ausgearbeitet. Es ist eine gedeckte Holzbrücke mit einer Spannweite von 51 m, befahrbar mit 5.5 To und mit einer Gehwegbeleuchtung vorgesehen. Die Steigungen der beidseitigen Rampen betragen rund 6 %. Die beidseitigen Zugangswege werden planiert und mit einer Belagsschicht von rund 7 cm überzogen. Die Breite der beidseitigen Zugangswege beträgt rund 2.20 m. Die Kostenschätzung für das Projekt liegt bei Fr. 310 000.--. Hinzu kommen für den Landerwerb und die Nebenkosten (Geometer/Notar/Grundbuch, usw.) Fr. 130 000.--. Dies ergibt Gesamtkosten von Fr. 440 000.--. Die Fr. 440 000.-- übersteigen den bewilligten Bruttokredit von Fr. 340 000.--. Somit braucht es eine neue Genehmigung des Bruttokredits durch die Stimmberechtigten. Der Grundeigentümerbeitragssatz soll bei 50 % belassen werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Langsamverkehrsverbindung mit den beidseitigen Zugangswegen zu genehmigen, den hierfür nötigen Bruttokredit von Fr. 440 000.-- gutzuheissen und den Grundeigentümerbeitragssatz von 50 % zu bestätigen.

80 Diskussion und Anträge aus der Versammlung Gemeinderat Urs Kallen gibt bekannt, dass dieser Vorlage bereits (wie vorne erwähnt) zwei Beschlüsse bzw. Zustimmungen zugrunde liegen: Einerseits anlässlich der Urnenabstimmung über die Teilrevision der Ortsplanung vom 5.6.2005 (gemäss Erschliessungsprogramm wurde damals noch mit Bruttokosten von Fr. 500 000.-- gerechnet inkl. 50 % Grundeigentümerbeiträge), andererseits anlässlich der Urnenabstimmung über die Revision der Ortsplanung vom 28.11.2010. Aufgrund einer inzwischen abgespeckten Vorlage ging man im 2010 von Bruttokosten in der Höhe von Fr. 340 000.-- und Grundeigentümerbeiträgen von ebenfalls 50 % aus. Die nun erneut zur Beschlussfassung unterbreitete und aktualisierte Vorlage geht von Bruttokosten von Fr. 440 000.-- aus. Ueli Schneider stellt Antrag, das geplante Brückenprojekt abzulehnen und allenfalls die Gemeinde zu beauftragen, eine Alternative mittels Ausweitung des Busbetriebes zu prüfen. Falls die Brücke vorallem zu Gunsten der Landi gebaut werden müsse, sollte sich auch diese an den Kosten beteiligen. Das Gebiet sei bereits heute gut an den ÖV angebunden: In 5-7 Minuten sei man mit dem Velo beim Bahnhof. Deshalb seine Frage: Braucht es wirklich drei Brücken innerhalb eines Kilometers? Zudem stört sich Schneider daran, dass sie nicht mit Velos befahren werden darf. Letztlich würden nur wenige davon profitieren. Schliesslich sei unklar, wie hoch die finanzielle Belastung für die Grundeigentümer sein werde. Auch später würden weitere Kosten für Unterhalt und Abschreibung anfallen. Die finanziellen Aussichten der Gemeinde seien nicht rosig, deshalb könnte man hier auf etwas verzichten, was kein echtes Bedürfnis sei. Ueli Schneider spricht von einem überflüssigen Luxusprojekt. Ruedi Egger nimmt Stellung zum Antrag von Ueli Schneider. Eine Erschliessung des Gebietes mit dem öffentlichen Verkehr liegt nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde. Sie kann aber ein entsprechendes Begehren an die Regionale Verkehrsplanung einreichen, welches dann allenfalls einen Versuchsbetrieb von zwei oder drei Jahren auslöst. Anschliessend wird ausgewertet und entschieden. Eine solche Lösung würde aber auch seinen Preis kosten. Letztlich weist Egger darauf hin, dass man die Rollstrasse vom Schwerverkehr entlasten wollte. Eine ÖV-Erweiterung stünde also in einem gewissen Widerspruch dazu. Christian Lörtscher erachtet die Vorlage als überflüssig. Wer hat diese Brücke verlangt? Wie will man die Rollstrasse schwerverkehrsfrei machen und gleichzeitig die Betriebe beliefern? Ruedi Egger: gibt bekannt, dass Teile der Bevölkerung aus diesem Gebiet und nicht der Gemeinderat diese Verbindung verlangten. Die Landi erhielt die Baubewilligung erst, als die Verbindung planerisch sichergestellt war und den Bürgern vorgelegt wurde. Sie hat eine rechtsgültige Baubewilligung und kann - ungeachtet des heutigen Beschlusses - fertig bauen. Daniel Bieri wohnt im Gebiet der Rollstrasse und ist Befürworter einer Verbindung - vorallem zu Gunsten der Kinder. Erstaunt hat ihn, dass diese nun nicht mit Velos befahren werden darf. Das sollte möglich gemacht werden, sonst müsste bezüglich Kosten-/Nutzenverhältnis ein Fragezeichen gesetzt werden. Wir sind grundsätzlich für diese Verbindung, jedoch inkl. Veloverbindung.

81 Martin Allenbach wohnt neu am Distelweg und spricht sich zu Gunsten des Projekts aus. Die Verbindung (sprich Querung der Umfahrungsstrasse!) werde schon heute notabene ohne Brücke benützt und sei ein gefährliches Unterfangen. Die Brücke sei zwar nur 2.20 m breit und es bestehe ein Fahrverbot. Aber schliesslich könne man das Velo ja auch stossen. Martin Röthlisberger spricht sich ebenfalls für die Vorlage aus, wünscht jedoch, dass diese auch mit Fahrrädern befahren werden darf. Nur so hätte das Projekt eine Chance, von den Stimmberechtigten angenommen zu werden. Seine Frage: Bezahlt die Landi auch etwas an das Projekt? Ruedi Egger: Die Landi muss sich ebenfalls an den Kosten beteiligen: Aufgrund eines Perimeters würden Grundeigentümerbeiträge erhoben. Egger erwähnt zudem, dass eine Erlaubnis, die Brücke mit Velos befahren zu dürfen, eine Verbreiterung auf 3.00 m zur Folge hätte. Dies würde auch Mehrkosten sowie höhere Grundeigentümerbeiträge auslösen. Hans-Peter Josi möchte als Anwohner wissen, wo die Fussgänger den neuen Kreisel überqueren. Gemäss Aussagen von Gemeinderat Hans Germann wird es vom Bahnhof her bis zur Jost AG ein durchgehendes Trottoir geben. Der Richtplan liege noch vor Weihnachten auf. Urs Kallen zeigt mögliche Varianten auf: Statt 51 m nur 30 m Spannweite, was Einsparungen von Fr. 30 000.-- brächte oder eine Verbreiterung von 2,2 m auf gesetzlich velotaugliche 3 m, was wiederum Mehrkosten von Fr. 80 000.-- zur Folge hätte. Walter Donzé weist darauf hin, dass die Brücke nicht nur den heutigen Bedürfnissen sondern auch den künftigen genügen müsse. Er stellt einen Rückweisungsantrag, verbunden mit dem Auftrag, dass der Gemeinderat weitere Varianten prüft. Jakob Wäfler möchte die Diskussion beenden und endlich abstimmen. Ruedi Egli setzt sich in seinem Votum für die Brücke ein, weist aber ebenfalls darauf hin, dass diese ohne die Erlaubnis, mit dem Velo befahren zu dürfen, keine Chance habe. Eine Rückweisung müsste aber mit klaren Aufträgen an den Gemeinderat verbunden werden. Walter Donzé: Eine Rückweisung ist keine Ablehnung. Es werden weitere Ideen und Varianten geprüft. Ruedi Egger: Die Bürgerinnen und Bürger haben in zwei Abstimmungen der Idee einer Brücke planerisch zugestimmt. Eine Rückweisung oder Ablehnung ist trotzdem möglich. Die Vorlage könnte später wieder traktandiert werden. Der Vorsitzende schlägt aufgrund von Art. 17, Bst. c des Anhangs 3 der Gemeindeordnung (RAW) vor, zuerst über den Rückweisungsantrag abzustimmen (JA/NEIN). Der Antragsteller Walter Donzé ist anderer Ansicht und besteht darauf, dass sein Antrag dem vorerwähnten Ablehnungsantrag aus der Versammlungsmitte und der

82 aus dieser Abstimmung obsiegende Antrag dem gemeinderätlichen Antrag gegenübergestellt wird. Den anwesenden Versammlungsteilnehmenden ist dieses Abstimmungsvorgehen genehm. Beschluss Abstimmungen: Rückweisungsantrag Walter Donzé: 80 Stimmen Ablehnungsantrag Ueli Schneider: 56 Stimmen Mit grossem Mehr zu einigen Gegenstimmen verabschieden die Versammlungsbesuchenden den Rückweisungsantrag im vorerwähnten Sinne. Christian Lörtscher möchte festhalten, dass in der Rückweisung auch die Argumente von Ueli Schneider berücksichtigt werden. Traktandum 5 Kauf eines neuen Kommunalfahrzeuges für die Gemeinde Frutigen; Ersatzbeschaffung gutheissen und Bewilligung eines Bruttokredits von Fr. 140 000.-- Referent: Urs Kallen, Gemeinderat Der Meili VM 3500 HS45 wurde im November 2003 gekauft. Das Fahrzeug steht praktisch täglich im Einsatz und leistet vor allem in den Wintermonaten beim Pflügen, Splittern und Salzstreuen wertvolle Dienste. Die 6 000 Betriebsstunden zeugen vom intensiven Einsatz des Kommunalfahrzeugs. In nächster Zeit stehen diverse grössere Revisionsarbeiten an. Fachleute raten, das Fahrzeug zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein neues Fahrzeug einzutauschen, solange noch keine grösseren Reparatur- und Revisionsarbeiten anfallen. Im Vorfeld wurden unterschiedliche Kommunalfahrzeuge getestet und Probe gefahren. Von verschiedenen Anbietern liegen Richtofferten vor. Für die Beschaffung des neuen Kommunalfahrzeuges muss mit Bruttokosten von Fr. 140'000.- (inkl. MwSt.) gerechnet werden. Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten müssen nicht aufgerechnet werden, weil es sich um eine Ersatzanschaffung handelt und der Unterhalt in der Laufenden Rechnung bereits enthalten ist. Im Investitionsprogramm 2011 ist für die Ersatzbeschaffung ein Bruttobetrag von Fr. 170 000.- vorgesehen. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, für die Ersatzanschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges einen Bruttokredit von Fr. 140'000.00 gutzuheissen und den Gemeinderat zur Vornahme dieses Kaufes zu ermächtigen.

83 Diskussion und Anträge aus der Versammlung Arnold Brügger möchte wissen, mit welchen Kosten man noch zusätzlich rechnen muss. Gemäss Aussagen von Urs Kallen sollte in den Bruttokosten von Fr. 140 000.-- alles enthalten sein. Beschluss Die Versammlungsbesuchenden stimmen dem vorerwähnten Antrag des Gemeinderates mit grossem Mehr zu sieben Gegenstimmen zu. Traktandum 6 Verschiedenes Ruedi Egger, Gemeinderatspräsident informiert die Versammlungsbesucherinnen und -besucher über folgende zur Zeit aktuelle Themen aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung: Personelles: Der Gemeinderat hat am 24.11.2011 eine weitere Wegmeisterstelle bewilligt. Stellenantritt: Frühling 2012. Einsparungen im Bereich Winterdienst und Strassenunterhalt (weniger nebenamtl. Wegmeisterstellen); Projekt Umbau/Ausbau altes Gewerbeschulhaus am 3.11.2011 zurückgestellt; Unwetter vom 10.10.2011: Letzte Woche Besprechung und Besichtigung mit Vertretern des Kantons sowie dem RST; Im Bereich Kander wurden die Sofortmassnahmen besprochen und konkretisiert; Hochwasserschutz Engstligen: Der Gemeinderat fällt einen Variantenbeschluss an einer nächsten Sitzung; Kreisel im undere Widi : Infos über Projekt sowie über den aktuellen Stand; Zeughausstrasse: Infos über aktuellen Stand; Christoph Kunz-Olympiastrasse: Infos über aktuellen Stand; Fussgängerbrücke im Hohstalden: Infos über aktuellen Stand Fristverlängerung bis 29. Februar 2012; Ausbau Schulhaus Kanderbrück: Infos über aktuellen Stand. *** Das Traktandum Verschiedenes wird anschliessend von folgenden Personen mit folgenden Anliegen benützt: Abraham Lauber: bedauert die neue Regelung, welche die Gemeinde mit den Schneepflügern vereinbart hat. Bezüglich Bereitstellungskosten bzw. -pauschalen für Pflüge und Schneefräsen wurden restriktivere Konditionen beschlossen. Er bittet Gemeinderat Urs Kallen, die Versammlung kurz darüber zu informieren.

84 Urs Kallen orientiert über den GR-Beschluss vom 14.7.2011. Mit den Unternehmen wurden Preisverhandlungen geführt. Die Bereitstellungspauschalen sollen künftig mit den geleisteten Einsätzen verrechnet werden. Mit Ausnahme eines Beauftragten wurden alle Verträge unterzeichnet. Es sei bisher kein grosser Unmut festzustellen. Gerhard Schranz zeigt den Versammlungsbesuchenden mittels einer Powerpoint- Präsentation einige eindrückliche Bilder anlässlich des Unwetters vom 10. Oktober 2011 im Gebiet Gastern und Mitholz. Zum Abschluss dankt Kurt Zimmermann den Besuchenden für ihr Erscheinen sowie dem Sigristen-Ehepaar Frick-Wandfluh für das Gastrecht im Kirchgemeindehaus. Ihnen überreicht er ein kleines Präsent. Der Gemeindepräsident wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern schöne, besinnliche Weihnachtstage und alles Gute im 2012. Die nächsten Gemeindeversammlungen finden am Montag, 26.3.2012 (a. o. GV) und Freitag, 1.6.2012 (ord. Frühjahrs-GV) statt. Namens der Einwohnergemeindeversammlung Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Kurt Zimmermann Peter Grossen