Abstimmungserläuterungen Einwohnergemeinde Lupsingen

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Transkript:

Abstimmungserläuterungen Einwohnergemeinde Lupsingen Kommunale Abstimmungen vom 26. September 2010

Die Erläuterungen zu den kommunalen Abstimmungen können in A4-Form mit Normalschriftgrösse auf Papier bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder bestellt werden (Tel. 061 915 90 50, gemeinde@lupsingen.bl.ch). Sie finden die Erläuterungen zudem als PDF-Datei auf der Homepage www.lupsingen.ch. Seite 2 von 8

Einwohnergemeinde, 4419 Lupsingen Abstimmungsvorlagen 26. September 2010 1. Der Gemeinderat wird ermächtigt, zur Teilfinanzierung der Mehrzweckhallen- Sanierung die Parzelle 438 mit 2'186 m 2 zu aktuellen ortsüblichen Baulandpreisen zu veräussern. 2. Die Käuferschaft der Parzelle 438 wird vertraglich dazu verpflichtet, Mindestanforderungen bezüglich Landausnutzung, Bauweise und Energieeffizienz einzuhalten. Die Vorlage 2 ist nur relevant, wenn die Vorlage 1 angenommen und dem Landverkauf zugestimmt wird. An die Stimmberechtigten Sehr geehrte Damen und Herren Die beiden oben aufgeführten Vorlagen wurden an der Gemeindeversammlung vom 26 April 2010 durch die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit grossem Mehr angenommen. Gemäss Gemeindegesetz werden Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt, wenn dies von mindestens 10 % der Stimmberechtigten verlangt wird (fakultatives Referendum). Gegen beide Beschlüsse wurde das Referendum ergriffen und in beiden Fällen ist ein Referendum mit genügend gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Gemeinderat hat zu beiden Vorlagen Erläuterungen beschlossen. Gemäss 19 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist dem Referendumskomitee ebenfalls Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte in angemessenem Umfang und auf eigene Verantwortung selbst darzustellen. Von dieser Möglichkeit hat das Referendumskomitee Gebrauch gemacht. Die Redaktion und Herausgabe der vorliegenden Darstellung besorgte die Gemeindeverwaltung Lupsingen. Gemeindeverwaltung Lupsingen Seite 3 von 8

Erläuterungen des Gemeinderates zur Vorlage 1 Der Gemeinderat wird ermächtigt, zur Teilfinanzierung der Mehrzweckhallen- Sanierung die Parzelle 438 mit 2'186 m 2 zu aktuellen ortsüblichen Baulandpreisen zu veräussern. Der Erlös aus dem Landverkauf wird ausschliesslich für eine langfristige Investition in das Verwaltungsvermögen eingesetzt, nämlich für die 2. Sanierungsetappe des Mehrzweckgebäudes. Diese Gesamtsanierung ist ein Zukunftsprojekt für mindestens 30 Jahre. Der Kredit im Betrag von CHF 1.85 Mio. wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. April 2010 beschlossen. Die Mehrkosten für Verzinsung und Abschreibung würden die Rechnung der nächsten Jahre mit CHF 180'000 pro Jahr belasten. Dies ist mit den aktuellen Steuereinnahmen und dem jetzigen Steuerfuss nur schwer zu verkraften. Im Sinne einer umsichtigen Finanzpolitik soll deshalb die Parzelle 438 mit 2'186 m 2 Bauland verkauft werden. Mit dem Erlös von rund CHF 1.2 Mio. kann ein grosser Teil der Investition in das Mehrzweckgebäude direkt bezahlt und mit dem Buchgewinn können ausserordentliche Abschreibungen getätigt werden. So wird die laufende Rechnung um CHF 140 000 pro Jahr entlastet. Ohne Landverkauf müsste ein weiteres Darlehen aufgenommen werden. In diesem Fall würden die mittel- und langfristigen Schulden von aktuell 4.3 Mio. auf 5.5 Mio. ansteigen. Die Pro-Kopf- Verschuldung würde somit auf ein im kantonalen Vergleich sehr hohes Niveau von CHF 4'000.- ansteigen. Unnötiges Blockieren von baureifem Land ist nicht im Sinne der Gemeinde, zumal bereits über CHF 300'000 für die Erschliessung dieser gemeindeeigenen Parzellen 438 und 466 ausgegeben wurde. Auch dieses Geld ist blockiert. Die Gemeinde besitzt weitere Baulandreserven in der Obermatt (3'400 m 2 ) und beim VOLG ca. (1'800 m 2 ), welche im Gemeindebesitz bleiben. Es ist im Interesse der Gemeinde, dass baureifes, erschlossenes Land entsprechend der vorgesehenen Nutzung bebaut wird. So fliessen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch die durch die Gemeinde in die Erschliessung getätigten Investitionen in Form von Anschlussbeiträgen zurück. Zudem kann mit Steuereinnahmen durch Neuzuzüger gerechnet werden. Der Gemeinderat hat durchaus Verständnis für die Anliegen der Anstösser, die Grünfläche zu erhalten. Das Land ist aber zum Bauen vorgesehen, weshalb das ganze Gebiet Obermatt vor wenigen Jahren eingezont und erschlossen wurde. Zudem ist der Nutzen als Landwirtschaftsland inmitten der Siedlung nur noch bedingt gegeben. Der Gemeinderat ist verpflichtet, im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung zu handeln und ist daher überzeugt, dass dieser Landverkauf im Interesse unseres Dorfes ist. Empfehlung: Die Vorlage wurde an der Gemeindeversammlung vom 26.4.2010 mit 54 Ja-Stimmen deutlich angenommen. Der Gegenantrag, das Land nicht zu verkaufen erhielt 21 Stimmen. Der Gemeinderat empfiehlt der Bevölkerung, dem Landverkauf zuzustimmen. Lupsingen, 10. August 2010 Der Gemeinderat Lupsingen Dario Bischofberger Yvonne Kaspar Ftaïma Semeraro Daniel Siegrist Stefan Vögtli Seite 4 von 8

Stellungnahme des Referendumskomitees Warum wurden zwei Referenden formuliert? An der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. April 2010 wurde unter dem Traktandum Landverkauf Obermatt getrennt über die folgenden zwei Anträge abgestimmt: Der Gemeinderat wird ermächtigt, zur Teilfinanzierung der Mehrzweckgebäude-Sanierung die Parzelle 438 in der Obermatt mit 2'186 m 2 zu aktuellen ortsüblichen Baulandpreisen zu veräussern. Der Verkauf wird an Mindestanforderungen wie Landausnutzung, Bauweise und Energieeffizienz gebunden. Beide Vorlagen wurden angenommen. Da beide Anträge recht weitreichende Folgen haben, sollen jetzt die Einwohner von Lupsingen nochmals die Möglichkeit bekommen, über diese beiden Anträge getrennt an der Urne abzustimmen. Die beiden Referenden sind voneinander unabhängig. Dementsprechend kann man entweder beide Referenden annehmen oder nur das eine oder das andere. Begründungen: 1. Referendum gegen den Landverkauf Obermatt Die Parzelle 438 soll mit ca. 1.2 Mio. Fr. Verkaufserlös an die Teilfinanzierung der Sanierung des Mehrzweckgebäudes beitragen. Dagegen ist einzuwenden: Beim Bauland handelt es sich um Tafelsilber der Gemeinde Lupsingen. Es ist die Aufgabe der Gemeinde, eine weitsichtige Finanzpolitik zu betreiben. Limitierte Baulandreserven dürfen in diesem Sinne nur für neue Investitionen und nicht für Renovationen und Ersatzbeschaffungen verwendet werden. Das Bauland in der Obermatt kann zum Beispiel zukünftig verwendet werden für: - Landabtausch für ein Grundstück an zentraler Lage (für Gemeindebauten; Wohnen im Alter) - Abgabe im Baurecht Lupsingen ist durch einen ausgewogenen Steuerfuss und mit guten Steuereinnahmen finanziell gut positioniert. Für die Aufnahme eines Darlehens von Fr. 1.2 Mio. braucht es keine Steuererhöhung: - Von den historisch tiefen Zinssätzen profitieren. - Die zusätzliche finanzielle Mehrbelastung kann sehr gut abgefedert werden, wenn nicht notwendige Auslagen reduziert werden. - Zitat Gemeinderat: Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Steuereinnahmen im 2010 wieder wesentlich höher ausfallen werden. (EGV, 14. Juni 2010) Ohnehin gilt, dass Steuererhöhungen vom Souverän (stimmberechtigte Einwohner von Lupsingen) bewilligt werden müssen. Wenn Sie gegen den Landverkauf Obermatt sind, dann stimmen Sie Nein zum Landverkauf Seite 5 von 8

Erläuterungen des Gemeinderates zur Vorlage 2 Die Käuferschaft der Parzelle 438 wird vertraglich dazu verpflichtet, Mindestanforderungen bezüglich Landausnutzung, Bauweise und Energieeffizienz einzuhalten. Eine Umfrage in Lupsingen durch die Arbeitsgruppe Alter aus dem Jahre 2006 zeigt klar, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner im Alter gerne von ihrem Einfamilienhaus in eine möglichst altersgerechte Wohnung in Lupsingen umziehen möchten. Solcher Wohnraum ist noch rar in Lupsingen. Der Gemeinderat will mit den Auflagen erreichen, dass auf dem Grundstück solche Wohnungen entstehen und damit dieses Bedürfnis aus der Bevölkerung ernst genommen wird. Angestrebt wird eine gemischte Wohnform für Familien und ältere Personen. Die Zone WG2 wurde mit der Absicht geschaffen, dass auch Wohnungen für Eigentum oder Miete gebaut werden können. In Lupsingen gibt es relativ wenig Gebiete, welche für diese Wohnform zugelassen sind. Durch die Auflagen kann der Gemeinderat zudem Einfluss nehmen, dass das Bauvorhaben in das Dorf- und Landschaftsbild passt. Um die Gestaltungsmöglichkeiten gross zu halten und Wohnungen überhaupt zu ermöglichen, soll die ganze Parzelle am Stück verkauft werden. Auf der Parzelle muss mindestens ein Mehrfamilienhaus mit ca. 6 Wohnungen mit Lift (alters- und familiengerecht) gebaut werden. Bezüglich Gebäudeabmessungen gelten die üblichen Bau- und Zonenvorschriften für WG2. Das oder die Häuser sollen die Anforderungen an Minergie oder Minergie-P erfüllen. Auf Grund der bereits hohen gesetzlichen Anforderungen an Neubauten seit 1.1.2010 stellt dies für die Käuferschaft praktisch keine zusätzliche Einschränkung dar. Das Land wird zu Marktpreisen verkauft und muss beim Erwerb bezahlt werden. Durch die Auflage, dass das eingegebene Projekt innerhalb von 2 Jahren realisiert und das Land nicht unbebaut weiterverkauft werden darf, werden Spekulationen verhindert. Die Bedingungen werden privatrechtlich mittels entsprechenden Kaufvertrags geregelt. Der Gemeinderat zieht zur Ausarbeitung und Durchsetzung der entsprechenden Verträge einen Immobilienfachmann bei. Öffentliche Ausschreibung, Bewertung durch Gemeinderat und Baukommission: Der Landverkauf mit Auflagen wird öffentlich bekannt gemacht. Unternehmungen und Private können Angebote (bestehend aus Projektidee und Kaufpreis) eingeben. Zusammen mit der Baukommission bewertet der Gemeinderat die Angebote und entscheidet, welcher Interessent den Zuschlag erhält. Empfehlung: Die Vorlage wurde an der Gemeindeversammlung vom 26.4.2010 mit 60 Ja-Stimmen deutlich angenommen. Der Gegenantrag, das Land ohne Auflagen zu verkaufen, erhielt 15 Stimmen. Der Gemeinderat empfiehlt der Bevölkerung, der Vorlage "Mindestanforderungen" zuzustimmen. Die Vorlage 2 ist nur relevant, wenn die Vorlage 1 angenommen und dem Landverkauf zugestimmt wird. Lupsingen, 10. August 2010 Der Gemeinderat Lupsingen Dario Bischofberger Yvonne Kaspar Ftaïma Semeraro Daniel Siegrist Stefan Vögtli Seite 6 von 8

Stellungnahme des Referendumskomitees 2. Referendum gegen die Auflagen bei einem Landverkauf Obermatt Der Verkauf der Parzelle 438 soll mit zusätzlichen Bauauflagen verkauft werden (Mehrfamilienhäuser, Bauweise und Energieeffizienz). Mit anderen Worten: Die Parzelle soll an einen Generalunternehmer oder eine Baufirma verkauft werden. Solche Auflagen kann nur ein Generalunternehmer oder eine Baufirma erfüllen. Der direkte Verkauf an Endnutzer ist somit ausgeschlossen. Dagegen ist einzuwenden: Die gesetzlichen Bestimmungen sind vor allem betreffend Bauweise und Energieeffizienz bereits heute sehr streng. Noch mehr zusätzliche Auflagen braucht es nicht. Die Gemeinde darf nicht die Spekulation fördern und weder an einen Generalunternehmer noch an einen Architekten verkaufen. Der Verkauf soll direkt an den Endnutzer erfolgen. Bei der vorgesehenen Regelung ist die Bezahlung des Landpreises unklar. In jedem Fall hat die Bezahlung des Landpreises bei Vertragsabschluss zu erfolgen. Dem bis jetzt schönen und einheitlichen Dorfbild ist grosse Sorge zu tragen. Wenn Sie gegen die Auflagen beim Landverkauf Obermatt sind, dann stimmen Sie Nein zu den Auflagen Seite 7 von 8

Empfehlung an die Stimmberechtigten Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten von Lupsingen, am 26. September 2010 wie folgt zu stimmen: JA zu Der Gemeinderat wird ermächtigt, zur Teilfinanzierung der Mehrzweckhallen- Sanierung die Parzelle 438 mit 2'186 m 2 zu aktuellen ortsüblichen Baulandpreisen zu veräussern. JA zu Die Käuferschaft der Parzelle 438 wird vertraglich dazu verpflichtet, Mindestanforderungen bezüglich Landausnutzung, Bauweise und Energieeffizienz einzuhalten. Seite 8 von 8