VERBESSERUNG FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS

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Transkript:

VERBESSERUNG des FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS gemäß 4 ff Übernahmegesetz der AIRPORTS GROUP EUROPE S.À R.L. 6C, rue Gabriel Lippmann 5365 Munsbach Luxemburg (die "Bieterin") an die Aktionäre der FLUGHAFEN WIEN AKTIENGESELLSCHAFT Flughafen 1300 Wien-Flughafen ISIN: AT0000911805 (die "Zielgesellschaft") 1. Dezember 2014

2 6 1. EINLEITUNG 1.1 Die Airports Group Europe S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 7. November 2014 ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß 4 ff ÜbG zum Erwerb von bis zu 6.279.000 (sechs Millionen zweihundertneunundsiebzig tausend) auf Inhaber lautende Stückaktien der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, eine börsenotierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in der politischen Gemeinde Schwechat und der Geschäftsanschrift Flughafen, 1300 Wien- Flughafen, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg unter FN 42984 m (die "Zielgesellschaft"), die zum amtlichen Handel an der Wiener Börse (Prime Market) unter der ISIN AT0000911805 gehandelt werden und 29,9% des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft entsprechen, veröffentlicht (das "Angebot"). Die Definitionen des Angebots gelten auch in diesem Dokument. 1.2 Die Bieterin hat von bestimmten Aktionären (Silchester und Kairos) unwiderrufliche Zusagen erhalten, das Angebot mit insgesamt 2.487.398 Aktien anzunehmen - dies entspricht etwa 11,84% des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft - sofern die Bieterin (i) den Angebotspreis auf EUR 82 (Euro zweiundachtzig) verbessert und (ii) auf die Mindestannahmeschwelle (wie unten definiert) verzichtet. 1.3 Gemäß Punkt 4.6 des Angebots hat sich die Bieterin eine nachträgliche Verbesserung des Angebots vorbehalten, einschließlich eines Verzichts der Mindestannahmeschwelle. Gemäß 15 (2) ÜbG hat die Verbesserung so rechtzeitig zu erfolgen, dass nach dessen Veröffentlichung zumindest acht (8) Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Gemäß Section 14e-1 (b) des Exchange Act ist es erforderlich, dass nach der Veröffentlichung zumindest zehn (10) US Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. 2. ZUSAMMENFASSUNG DIESER VERBESSERUNG DES ANGEBOTS Verbesserter Angebotspreis Verzicht auf Mindestannahmeschwelle Verbleibende Aufschiebende Bedingung Verlängerte Annahmefrist EUR 82 (Euro zweiundachtzig) pro Aktie cum Dividende 2014. Die Bieterin verzichtet auf die Mindestannahmeschwelle. D.h. das Angebot unterliegt nicht mehr der Aufschiebenden Bedingung, dass die Bieterin bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttausend) Aktien erhalten haben muss; dies entspricht 20% des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Angebot unterliegt nur noch der Aufschiebenden Bedingungen, dass die zuständige Wettbewerbsbehörde in Österreich den Aktienerwerb gemäß dem Angebot bis zum Long Stop Date ohne Auflagen und Verpflichtungen genehmigt hat. Von Freitag, den 7. November 2014, bis einschließlich Donnerstag, den 18. Dezember 2014, 15.00 Uhr (Wiener Ortszeit); dies entspricht einer Annahmefrist von fünf (5) Wochen und vier (4) (US) Börsetagen bzw neunundzwanzig (29) (US) Börsetagen. Diese Zusammenfassung beinhaltet lediglich ausgewählte Informationen dieser Verbesserung des Angebots. Den Angebotsadressaten wird daher geraten, diese Verbesserung des Angebots und das Angebot jeweils in ihrer Gesamtheit zu lesen.

3 6 3. VERLÄNGERUNG DER ANNAHMEFRIST 3.1 Gemäß Punkt 6.1 des Angebots betrug die Annahmefrist bisher fünf (5) Wochen bzw fünfundzwanzig (25) (US) Börsetagen. Das Angebot konnte daher von Freitag, den 7. November 2014 bis einschließlich Freitag, den 12. Dezember 2014, 15.00 Uhr (Wiener Ortszeit), angenommen werden. 3.2 Um eine Verbesserung des Angebots gemäß den anwendbaren Bestimmungen des Übernahmegesetzes und des Exchange Acts zu ermöglichen, verlängert die Bieterin hiermit die Annahmefrist um vier (4) (US) Börsetage. Die Annahmefrist dauert daher von Freitag, den 7. November 2014 bis und einschließlich Donnerstag, den 18. Dezember 2014, 15:00 Uhr (Wiener Ortszeit). Dies entspricht eine Annahmefrist von fünf (5) Wochen und vier (4) (US) Börsetagen bzw neunundzwanzig (29) (US) Börsetagen. 3.3 Durch die Verlängerung der Annahmefrist stehen den Aktionären nach der Veröffentlichung dieser Verbesserung zumindest die erforderlichen acht (8) Börsetage bzw zehn (10) US Börsetage für die Annahme des Angebots zur Verfügung. 3.4 Wird ein konkurrierendes Angebot abgegeben, verlängert sich die Annahmefrist gemäß 19 (1c) ÜbG automatisch für alle bereits abgegebenen Angebote bis zum Ende der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, sofern die Bieterin nicht gemäß Punkt 6.9 des Angebots den Rücktritt von dem Angebot erklärt. 4. VERBESSERUNG DES ANGEBOTSPREISES 4.1 Gemäß Punkt 4.2 des Angebots betrug der Angebotspreis bisher EUR 80 (Euro achtzig) je Angebotsaktie cum Dividende 2014. 4.2 Die Bieterin verbessert den Angebotspreis hiermit um EUR 2 (Euro zwei) auf EUR 82 (Euro zweiundachtzig) je Angebotsaktie cum Dividende 2014. "Cum Dividende 2014" bedeutet, dass die Annehmenden Aktionäre zusätzlich zum Angebotspreis keine Dividende für das Geschäftsjahr 2014 erhalten, sofern Dividenden ausgeschüttet werden. 4.3 Der nach den Handelsvolumen gewichtete Durchschnittskurs ("VWAP") für den letzten Monat sowie die letzten drei (3), sechs (6) und zwölf (12) Kalendermonate vor dem letzten Börsetag vor der Bekanntgabe der Angebotsabsicht (10. Oktober 2014) in Euro, sowie die Prozentsätze, um die der verbesserte Angebotspreis diese Kurse jeweils übersteigt, betragen: 1 Monat 3 Monate 6 Monate 12 Monate VWAP in EUR 64,50 66,31 67,50 64,49 Aufschlag in % 27,13% 23,66% 21,48% 27,15% Quelle: Wiener Börse, eigene Berechnungen der Bieterin, Schlusskurs am 10. Oktober 2014.

4 6 4.4 Ausgehend von dem erhöhten Angebotspreis von EUR 82 (Euro zweiundachtzig) pro Aktie, ergibt sich für die Bieterin unter Außerachtlassung der voraussichtlichen Transaktions- und Abwicklungskosten für das verbesserte Angebot ein Gesamtfinanzierungsvolumen von EUR 514.878.000 (Euro fünfhundertvierzehn Millionen achthundertachtundsiebzigtausend). Die Bieterin verfügt über ausreichend liquide Mittel für die Finanzierung des Erwerbs aller Angebotsaktien und hat sichergestellt, dass diese zur Erfüllung des Angebots rechtzeitig zur Verfügung stehen. 5. VERZICHT AUF MINDESTANNAHMESCHWELLE 5.1 Das Angebot unterlag bisher der Aufschiebenden Bedingung, dass die Bieterin bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttausend) Aktien erhalten hat (die "Mindestannahmeschwelle"); dies entspricht 20% des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft. 5.2 Die Bieterin verzichtet hiermit auf die Aufschiebende Bedingung gemäß Punkt 5.1(A) des Angebots (Mindestannahmeschwelle). Aufgrund dieses Verzichts, (A) (B) (C) steht das Angebot nicht mehr unter der Aufschiebenden Bedingungen, dass die Bieterin bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttausend) Aktien erhalten haben muss; wie in Punkt 6.5 Absatz zwei des Angebots dargestellt, ist 19 (3) Z 3 ÜbG nicht anwendbar und die Annahmefrist verlängert sich nicht um die Nachfrist, unabhängig davon, ob die Bieter bis zum Ende der Annahmefrist Annahmeerklärungen für zumindest 4.200.000 (vier Millionen zweihunderttausend) Aktien erhalten hat, oder nicht; wie in Punkt 6.6 Absatz zwei des Angebots dargestellt, erhalten sämtliche Annehmenden Aktionäre den (erhöhten) Angebotspreis Zug um Zug gegen Übertragung der Eingereichten Aktien innerhalb von drei (3) US Börsetagen nach Ablauf der Annahmefrist. 5.3 Sofern die Annahmefrist nicht (weiter) verlängert wird, wird der (erhöhte) Angebotspreis daher spätestens am Dienstag, den 23. Dezember 2014, ausbezahlt. 6. WIDERSPRUCHSRECHT Wie in Punkt 5.2 des Angebots dargestellt, haben sämtliche Aktionäre, die das Angebot bis zur Veröffentlichung dieser Verbesserung des Angebots bereits angenommen haben, gemäß 15 (3) ÜbG das Recht, der Verbesserung des Angebots spätestens bis zum Ende der Annahmefrist zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich, per Email oder Fax gegenüber der Bieterin oder der Zustellungsbevollmächtigten der Bieterin, der Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH zu erklären (Email: viennaairport@ehlaw.at, Fax: +43 1 606 3647-58, weitere Details siehe Punkt 11.4 (A) des Angebots. Für diese Aktionäre bleiben die Mindestannahmeschwelle sowie der (ursprüngliche) Angebotspreis von EUR 80 (Euro achtzig) je Angebotsaktie cum Dividende 2014 weiterhin Inhalt des mit der Bieterin gemäß dem Angebot abgeschlossenen Vertrags.