Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Untersuchung für den Bebauungsplan Barmbek-Nord 11

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Transkript:

Kap. 1 Einleitung D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de 16. September 2012 Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Untersuchung für den Bebauungsplan Barmbek-Nord 11 Gutachten im Auftrag Bezirksamtes Hamburg - Nord Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie... 3 2.1 Zu berücksichtigende Arten... 3 2.2 Methode... 3 2.3 Gebietsbeschreibung... 4 2.4 Potenziell vorkommende Fledermausarten... 5 2.5 Potenziell vorhandene Brutvögel... 10 2.6 Potenzial für weitere Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie... 12 3 Beschreibung des Vorhabens... 13 3.1 Technische Beschreibung... 13 3.2 Wirkungen auf Brutvögel... 15 3.3 Wirkung auf Fledermäuse... 22 4 Artenschutzprüfung... 23 4.1 Zu berücksichtigende Arten... 24 4.2 Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten... 24 4.3 Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen.... 25 4.4 Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44... 26 4.5 Vermeidungsmaßnahmen und Anregungen für Kompensationsmaßnahmen... 27 5 Zusammenfassung... 28 6 Literatur... 29 7 Artenschutztabelle (europäisch geschützte Arten)... 30 Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040/540 76 11 1

Kap. 1 Einleitung 1 Einleitung Für eine Wohnbebauung soll in Hamburg-Barmbek ein Bereich mit Kleingärten, Gewerbegebäuden und mit Gehölzen bestandenen Flächen mit einem Bebauungsplan überplant werden. Ein Bebauungsplan kann selbst nicht gegen die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG verstoßen, sondern nur dessen Vollzug. Er verstößt jedoch gegen 1 Abs. 3 BauGB, wenn bei der Beschlussfassung absehbar die Zugriffsverbote des 44 unüberwindliche Hindernisse für die Verwirklichung darstellen. Es ist also festzustellen, ob eventuelle Verletzungen der Zugriffsverbote überwunden werden können. Abbildung 1: Lageplan des Untersuchungsgebietes (rote Linie) und 1 km Umgebung. (Luftbild aus Google-Earth ) Es ist zu erwarten, dass bei der Verwirklichung Bäume gefällt und weitere Vegetation beseitigt wird. Außerdem ist beabsichtigt, die Gebäude abzureißen. Davon können Arten, die nach 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen sein. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 2

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Daher wird eine faunistische Potenzialanalyse für geeignete Artengruppen unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und streng geschützter Arten angefertigt. Zunächst ist eine Relevanzprüfung vorzunehmen, d.h. es wird ermittelt, welche Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und welche Vogelarten überhaupt vorkommen. Mit Hilfe einer Potenzialabschätzung wird das potenzielle Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie anderen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ermittelt (Kap. 2). Danach wird eine artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt. (Kap. 4). Falls die Verbote des 44 BNatSchG verletzt werden, muss eine Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen durchgeführt werden. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 2.1 Zu berücksichtigende Arten Bei der Feststellung der vorkommenden und zu betrachtenden betroffenen Arten wird unterschieden, ob sie nach europäischem (FFH-RL, VSchRL) oder nur deutschem Recht geschützt sind. Im BNatSchG ist klargestellt, dass für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten, gelten. Für Arten, die nur nach nationalem Recht (z.b. Bundesartenschutzverordnung) besonders geschützt sind, gilt der Schutz des 44 (1) nur für Handlungen außerhalb von nach 15 zugelassenen Eingriffen. Eine Verordnung nach 54 (1) Nr. 2 BNatSchG, die weitere Arten benennen könnte, wurde bisher nicht erlassen. Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und alle Vogelarten. 2.2 Methode Es wurde am 29. Februar 2012 eine Ortsbegehung durchgeführt, bei der auch die Gebäude begangen und nach Fledermausspuren gesucht wurde. Zusätzlich wurden Begehungen am 23.04.2012, 22.05.2012, 08.06.2012 und 29.06.2012 durchgeführt. Die beiden letzten Begehungen wurden in den Abendstunden durchgeführt, um einfliegende Mauersegler und ausfliegende Fledermäuse festzustellen. Die Auswahl der potenziellen Arten erfolgt einerseits nach ihren Lebensraumansprüchen (ob die Habitate geeignet erscheinen) und andererseits nach ihrer allgemeinen Verbreitung im Raum Hamburg-Barmbek. Maßgeblich ist dabei für die Brutvögel der aktuelle Brutvogelatlas Hamburgs (MITSCHKE & BAUMUNG 2001). Die Verbreitung von Fledermäusen und Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 3

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie anderen Arten des Anhangs IV ist weniger gut bekannt. Verwendet werden die relativ aktuellsten Angaben in DEMBINSKI et al. (2002), PETERSEN et al. (2004) sowie BfN (2007). 2.3 Gebietsbeschreibung Das Untersuchungsgebiet ist ca. 10,2 ha groß (Abbildung 2). Abbildung 2: Luftbild aus Google-Earth mit den Teilgebieten des Untersuchungsgebietes (blaue Linien). Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 4

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Das Untersuchungsgebiet kann in 3 Teilgebiete unterteilt werden: A. Bereich der östlichen Kleingärten und weiterer Gehölzsäume (ca. 2,4 ha). Einige mittelalte Bäume gemischt mit schwachstämmigen Obst- und Zierbäumen sowie Hecken. Mittelalt bedeutet, dass die Bäume über das junge Stadium des Stangenholzes herausgewachsen sind, jedoch noch voll in der Wachstumsphase stehen. Altersbedingte Totholzpartien, in denen sich größere Höhlen entwickeln können, sind noch nicht vorhanden. Zudem bestehen Rasenflächen, Ziergebüsche und Staudenrabatten. Die größeren Bäume wurden im Hinblick auf Höhlen, die für Fledermäuse geeignet sind, betrachtet. Höhlen befinden sich nicht darin. Die in diesem Teil bestehenden Kleingartengebäude sind unterschiedlich gestaltet, aber noch vollständig genutzt, unterhalten und intakt. Ökologisch zum östlichen Kleingelände gehören das nördlich anschließende Gehölz und das zugewachsene ehemalige Becken der Schiffbauversuchsanstalt. B. Bereich der westlichen Kleingärten (ca. 2,1 ha). Beschreibung wie A. Die Gehölzreihen (überwiegend Pyramidenpappeln) sind hier mit einbezogen. C. Bereich des Staatsopernfundus (ehemalige Schiffbauversuchsanstalt, ca. 3,1 ha). Überwiegend versiegelte Hoffläche. Kleinflächig auch Ruderalfluren auf befestigten (festgefahrenen) oder verdichteten Böden. Innerhalb der Fläche bestehen Lagerhallen, Werkstätten und ältere Verwaltungsbauten. Die Gebäude sind kontinuierlich gepflegt und unterhalten (d.h. ohne größere Schäden oder zersprungene Fenster). D. Gewerbeflächen (Autohandel, Schrotthandel) und Sportplatz (ca. 2,6 ha). Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem Gehölzbestand. Moderne Gebäude oder offene Schuppen. 2.4 Potenziell vorkommende Fledermausarten Aufgrund der Verbreitungsübersichten in DEMBINSKI et al. (2002), PETERSEN et al. (2004) sowie BfN (2007) können im Raum Hamburg-Barmbek die in Tabelle 1 aufgeführten Arten vorkommen. Während der Beobachtungen in den Abendstunden des Juni (08. u. 29.06.) wurden nur fliegende Zwergfledermäuse beobachtet. Der Untersuchungsumfang ist jedoch zu gering, um andere Arten sicher ausschließen zu können. Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind im Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH-Richtlinie aufgeführt und damit auch nach 7 BNatSchG streng geschützt. Die meisten potenziell vorhandenen Fledermausarten haben nach der FFH-Meldung Hamburgs (NATURSCHUTZAMT 2007) einen unzureichenden oder günstigen, jedoch keinen schlechten Erhaltungszustand in Hamburg. Die Einstufungen der Roten Liste Hamburgs (DEMBINSKI et al 2002) sind wahrscheinlich veraltet. Z.B. ist eine Einstufung als stark gefährdet (Großer Abendsegler) nicht mit einem günstigen Erhaltungszustand (die aktuel- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 5

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie lere Einstufung der hamburgischen FFH-Meldung nach NATURSCHUTZAMT 2007) vereinbar. Tabelle 1: Potenziell aufgrund ihrer Verbreitung vorkommende Fledermausarten RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL HH = Rote Liste der Säugetiere Hamburgs (DEMBINSKI et al. 2002); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär; - = nicht auf der Roten Liste geführt (+) = günstiger Erhaltungszustand, (-) = unzureichender Erhaltungszustand, Vorwarnstufe, (---) = ungünstiger Erhaltungszustand (schlecht), nach NATURSCHUTZAMT (2007) Art Kommentar RL-D RL-HH Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Großer Abendsegler Nyctalus noctula Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Braunes Langohr Plecotus auritus Wasserfledermaus Myotis daubentoni Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Fransenfledermaus Myotis nattereri Typische Fledermaus der Siedlungen. Quartiere in Gebäuden. Waldart, Quartiere nur in größeren Bäumen (Spechthöhlen) oder in Gebäuden. Hier nur Jagdrevier möglich Verbreitete Siedlungs- und Waldfledermaus. Quartiere in Gebäuden oder Bäumen. Während der Beobachtungen im Untersuchungsgebiet fliegend. Waldfledermaus, die auch in Parks und Gärten vorkommt. Quartiere in Bäumen und Gebäuden. An Gewässer gebunden, Quartiere überwiegend in Bäumen in Gewässernähe. G 3 (+) V 2 (+) - 3 (+) V 2 (-) - 3 (+) Waldfledermaus. Quartiere in Bäumen. - 3 (+) Wälder und Siedlungsbereich. Höhlen in Bäumen und in Gebäuden - 3 (-) 2.4.1 Bewertungsschema für Lebensraumstrukturen (Biotope) für Fledermäuse Fledermäuse benötigen drei verschiedene wichtige Biotopkategorien: Sommerquartiere (verschiedene Ausprägungen) und Winterquartiere als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Jagdreviere (Nahrungsräume). Zu jeder dieser Kategorien wird ein dreistufiges Bewertungsschema mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung aufgestellt. geringe Bedeutung. Biotop trägt kaum zum Vorkommen von Fledermäusen bei. In der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss vorhanden. Diese Biotope werden hier nicht dargestellt. mittlere Bedeutung. Biotop kann von Fledermäusen genutzt werden, ist jedoch allein nicht ausreichend um Vorkommen zu unterhalten (erst im Zusammenhang mit Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 6

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Biotopen hoher Bedeutung). In der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss vorhanden, daher kein limitierender Faktor für Fledermausvorkommen. hohe Bedeutung. Biotop hat besondere Qualitäten für Fledermäuse. Für das Vorkommen im Raum möglicherweise limitierende Ressource. 2.4.1.1 Winterquartiere Winterquartiere müssen frostsicher sein. Dazu gehören Keller, Dachstühle in großen Gebäuden, alte, große Baumhöhlen, Bergwerksstollen. mittlere Bedeutung: Altholzbestände mit Baumhöhlen; alte, nischenreiche Häuser mit großen Dachstühlen hohe Bedeutung: alte Keller oder Stollen; alte Kirchen oder vergleichbare Gebäude; bekannte Massenquartiere 2.4.1.2 Sommerquartiere Sommerquartiere können sich in Gebäuden oder in Baumhöhlen befinden. mittlere Bedeutung: ältere, nischenreiche Wohnhäuser oder Wirtschaftsgebäude; alte oder strukturreiche Einzelbäume oder Waldstücke. hohe Bedeutung: ältere, nischenreiche und große Gebäude (z.b. Kirchen, alte Stallanlagen); Waldstücke mit höhlenreichen, alten Bäumen; bekannte Wochenstuben. 2.4.1.3 Jagdreviere Fledermäuse nutzen als Nahrungsräume überdurchschnittlich insektenreiche Biotope, weil sie einen vergleichsweise hohen Energiebedarf haben. Als vergleichsweise mobile Tiere können sie je nach aktuellem Angebot Biotope mit Massenvermehrungen aufsuchen und dort Beute machen. Solche Biotope sind i.d.r. Biotope mit hoher Produktivität, d.h. nährstoffreich und feucht (eutrophe Gewässer, Sümpfe). Alte, strukturreiche Wälder bieten dagegen ein stetigeres Nahrungsangebot auf hohem Niveau. Diese beiden Biotoptypen sind entscheidend für das Vorkommen von Fledermäusen in einer Region. mittlere Bedeutung: Laubwaldparzellen, alte, strukturreiche Hecken; Gebüschsäume / Waldränder; Kleingewässer über 100 m 2, kleine Fließgewässer, altes strukturreiches Weideland. hohe Bedeutung: Waldstücke mit strukturreichen, alten Bäumen; eutrophe Gewässer über 1000 m 2 ; größere Fließgewässer. 2.4.2 Charakterisierung der Biotope des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für Fledermäuse Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurde nach den oben aufgeführten Lebensraumstrukturen gesucht. Daraus wird die Bewertung der Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse abgeleitet. Die Gebäude wurden intensiv auf Aufenthalts- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 7

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie spuren von Fledermäusen durchsucht. An zwei Abenden im Juni wurde mit dem Bat- Detektor überprüft, ob Fledermäuse sich im Bereich des B-Planes aufhalten. 2.4.2.1 Quartiere Die Bäume des Untersuchungsgebietes sind überwiegend noch zu jung oder zu gepflegt (Gärten, öffentliche Anlagen), um Höhlen aufweisen, die als Quartiere geeignet sind. Die Suche nach Baumhöhlen und nach Fledermausspuren in den Gebäuden der ehemaligen Schiffbauversuchsanstalt erbrachte keine Hinweise auf Fledermausquartiere. Das Vorhandensein von Spalten, die als Tagesverstecke kleiner Arten, z.b. der Zwergfledermaus dienen, kann im strukturreichen Gebäudebestand (in der ehemaligen Schiffbauversuchsanstalt und in Schuppen der Kleingärten) nicht ausgeschlossen werden. Die Gewerbebauten des Teilgebietes D bieten kein Potenzial für Fledermausquartiere. Die Gehölze sind zwar in Teilen strukturreich, aber nicht alt genug, so dass das Gebiet keine besondere potenzielle Bedeutung für Fledermäuse als Sommerquartier hat. Tagesverstecke sind in den relativ strukturreichsten Bäumen, einer älteren Eiche und einer Pappelreihe möglich (siehe Abbildung 3). Eine Bedeutung als Winterquartier ist auszuschließen. Abbildung 3: Potenzielle Jagdgebiete mittlerer Bedeutung (Schraffur). Die strukturreichen Bäume sind mit Sternen markiert (Pappelreihe und alte Eiche). Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 8

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 2.4.2.2 Jagdgebiete (Nahrungsräume) Das Gehölz im Norden des Teilgebiets A kann in seinem aktuellen Zustand als strukturreicher Waldsaum und strukturreiche, alte Hecke mit strukturreichen Säumen eingestuft werden. Damit hat es potenziell mittlere Bedeutung als Jagdgebiet. Auch die Pappelreihe mit der alten Eiche im Teilgebiet B kann in dieser Weise eingestuft werden. 2.4.2.3 Zusammenfassung Fledermäuse Weil die Bäume noch zu jung sind, besitzt das Untersuchungsgebiet kein besonderes Potenzial für Fledermausquartiere. Keiner der Bäume kommt als Fledermausquartier in Frage. Tagesverstecke sind in der Pappelreihe und der relativ ältesten Eiche nicht ausgeschlossen. In den Gebäuden der Schiffbauversuchsanstalt und der Gewerbebetriebe befinden sich keine Fledermausquartiere. Das Untersuchungsgebiet hat im Nordosten und mit der Pappelreihe als Jagdhabitat für Fledermäuse potenziell mittlere Bedeutung. 2.5 Potenziell vorhandene Brutvögel Die potenziell vorhandenen Brutvogelarten sind in Tabelle 2 dargestellt. Es wird dargestellt, ob die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel sein kann oder diesen Bereich nur als Teilrevier oder als Nahrungsgast nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen, wenn die Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet aber viel zu klein für ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung mit nutzen. Der Hinweis kolonial bedeutet, dass die Individuen dieser Arten nur sehr kleine Nestreviere haben, somit eng beieinander brüten und ein großes gemeinsames Streifgebiet haben. Semikolonial bedeutet, dass diese Arten zwar nicht eng beieinander brüten, jedoch ebenfalls nur kleine Nestterritorien verteidigen und größere Nahrungsräume gemeinsam nutzen. Insgesamt besteht ein Potenzial für 29 Arten, die nicht alle gleichzeitig auftreten, sondern in der Realität in einer Auswahl, die jedoch nur durch eine Erfassung des realen Bestandes in der Brutzeit ermittelt werden könnte. Alle Vogelarten sind nach 7 BNatSchG besonders geschützt. Es kommt keine Art vor, die nach Roter Liste Hamburgs (MITSCHKE 2007) gefährdet ist. Drei Arten (Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling) sind auf der Vorwarnliste Hamburgs verzeichnet. Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind Höhlen- oder Nischenbrüter und finden hier nur wenig geeigneten Nistplätze. Sie sind vor allem auf künstliche Nisthilfen in den Kleingärten angewiesen. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 9

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Tabelle 2: Artenliste der potenziellen Vogelarten Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel, tr: Teilrevier, d.h. Flächen der Umgebung müssen mitgenutzt werden, ng: Nahrungsgast; Rote-Liste-Status nach MITSCHKE (2007) und SÜDBECK et al. (2007). - = ungefährdet, V = Vorwarnliste, ACDD Vorkommen in den Teilgebieten: = Brutvorkommen, = nur Nahrungsgebiet; Revier.: Reviergröße nach BAUER et al. (2005); Hö = Höhlenbrüter, im Untersuchungsgebiet auf künstliche Nisthilfen angewiesen Art Status RL RL AC DD Revier HH D Amsel, Turdus merula b - - 0,1-0,4 ha Blaumeise, Parus caeruleus b - - 0,1-1 ha Hö Buchfink, Fringilla coelebs b - - 0,4-1,2 ha Gartenrotschwanz, Phoenicurus p. b V - ca. 1 ha Hö Grünfink, Carduelis chloris b - - 1 ha Hausrotschwanz, Phoenicurus ochruros b - - 1-7 ha Heckenbraunelle, Prunella modularis b - - 0,2 1,5 ha Klappergrasmücke, Sylvia curruca b - - 0,3 1,1 ha Kohlmeise, Parus major b - - 0,1-1 ha Hö Misteldrossel, Turdus viscivorus b - - 1,5 5 ha Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla b - - 0,3 1 ha Rotkehlchen, Erithacus rubecula b - - 0,2-1 ha Singdrossel, Turdus philomelos b - - 0,2-0,7 ha Tannenmeise, Parus ater b - - 1-3 ha Hö Zaunkönig, Troglodytes t. b - - 0,2-2 ha Zilpzalp, Phylloscopus collybita b - - 0,02-0,3 ha Arten mit großen Revieren > 2 ha oder kolonieartigem Brutverhalten Buntspecht, Dendrocopos major b/tr - - 10-60 ha Dompfaff, Pyrrhula pyrrhula b - - semikolonial Eichelhäher, Garrulus glandarius b/tr - - > 10 ha Elster, Pica pica b/tr - - 3-30 ha Feldsperling, Passer montanus b/tr - V kolonial Grauschnäpper, Muscicapa striata b V - 3-4 ha Hö Haussperling, Passer domesticus b V V kolonial Rabenkrähe, Corvus corone b/tr - - 14-49 ha Ringeltaube, Columba palumbus b/tr - - 5 20 ha Schwanzmeise, Aegithalos caudatus b - - semikolonial Sperber, Accipiter nisus ng - - 6-7 km2 Türkentaube, Streptopelia decaocto b - - 0,3 10 ha Der Gartenrotschwanz ist eine Art, die strukturreiche, halboffene Landschaften wie Waldränder, Streuobstwiesen oder alte Gärten benötigt. Insbesondere leidet er unter dem Verlust von Brutnischen in den modernen Ziergärten im Vergleich zu ehemaligen Nutzgärten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 10

Kap. 2 Potenzialanalyse zu Vorkommen von Brutvögeln und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Der Grauschnäpper benötigt einerseits nischenreiche Gehölze, da er ein Höhlenbrüter ist, und andererseits lückige Wälder (oder Parklandschaften), so dass sonnige Kronenbereiche vorhanden sind. Eine Rückgangsursache bei dieser zwar ungefährdeten, aber in Hamburg aufgrund langfristiger Bestandsrückgänge auf der Vorwarnliste verzeichneten Art, ist der Verlust von Brutnischen (BAUER & BERTHOLD 1996). Nahrungsflächen sind somit nicht limitierend, so dass deren Verlust kompensiert werden kann. Der Haussperling verliert im Siedlungsbereich durch die Abdichtung (energetische Sanierung) der Gebäude seine Brutplätze. Darüber hinaus verschwinden die von im benötigten schütter bewachsenen Bodenflächen durch entweder vollständige Versiegelung (Pflasterung) oder Umwandlung in Grünflächen mit vollständiger Bodendeckung (Zierrasen, Ziergebüsche). Er benötigt zumindest kleinflächig Ruderalstellen, die immer weniger im Siedlungsbereich vorhanden sind. Mit dem Sperber kommt potenziell eine streng geschützte, aber ungefährdete Greifvogelart als Nahrungsgast vor. Der Sperberbestand in Hamburg beträgt ca. 90 Paare. Er hat in der ferneren Vergangenheit im Stadtbereich zugenommen. Seit einigen Jahrzehnten ist der Bestand stabil (MITSCHKE 2007). Der Lebensraum des Sperbers in Hamburg ist gekennzeichnet durch ein Mosaik von gehölzdominierten Strukturen und Siedlungsgebieten, in denen vergleichsweise große Grundstücke und Einzelhausbebauung vorherrschen. Sperber brüten bevorzugt in 20-40 Jahre alten Nadel-Stangenhölzern mit hoher Baumdichte (MITSCHKE & BAUMUNG 2001). Die hier vorhandene stark gemischte Baumartenzusammensetzung mit hohem Laubholzanteil ist demnach nur gering als Brutplatz geeignet. Feldsperlinge kommen im Allgemeinen in Ortschaften mit vielfältigen Strukturen und gutem Bestand an alten Obst- und Zierbäumen vor. Außerhalb von Ortschaften, in der Knicklandschaft und Feldgehölzen ist der Feldsperling heute spärlich verbreitet. Er benötigt zumindest kleine Brachestrukturen, überwinternde Krautvegetation (z.b. Stoppelfelder, im Untersuchungsgebet die Ruderalflächen) zur Nahrungssuche, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft kaum noch vorhanden sind. In Hamburg hat sich sein Bestand nicht vermindert. Er findet insbesondere in Kleingärten guten Lebensraum (MITSCHKE & BAU- MUNG 2001). Aufgrund eines Hinweises von Mitarbeitern der Staatsoper wurden im Juni die Fassaden der Hallen am Abend auf einfliegende Mauersegler beobachtet. Es konnten jedoch keine beobachtet werden. 2.6 Potenzial für weitere Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie Die Käferart Eremit (Osmoderma eremita) kann in mächtigen, alten Laubbäumen vorkommen. Die bis zu 7,5 cm großen Larven des Eremiten leben 3-4 Jahre im Mulm von Baumhöhlen, die z.b. von Spechten angelegt worden sind. Eine Larve benötigt zu ihrer Entwicklung mindestens 1 l Mulm. Brutstätte des Eremiten kann fast jeder Laubbaum sein, der einen Mindestdurchmesser von ca. 80 Zentimetern hat und große Höhlungen im Stamm Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 11

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens oder an Ästen aufweist. Bevorzugt werden aber die ganz alten Bäume. Solch große Bäume mit großen Höhlungen sind hier nicht vorhanden. Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die übrigen Arten des Anhangs IV sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Moore, alte Wälder, spezielle Gewässer, marine Lebensräume, Trockenrasen und Heiden), die hier nicht erfüllt werden. Sie sind sämtlich ausgesprochene Biotopspezialisten und benötigen sehr spezielle Habitate. Da keine geeigneten Gewässer vorhanden sind, können Lebensstätten von Mollusken, Krebsen und Libellen des Anhangs IV nicht vorhanden sein. Haselmaus, Fischotter, Zauneidechse und die Amphibienarten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie kommen in Hamburg-Barmbek nicht vor. In Schleswig-Holstein und Hamburg kommen nur 4 sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor (PETERSEN et al. 2003): Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer) Luronium natans (Froschzunge) (Gewässerpflanze) Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten) Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer) Diese Pflanzenarten des Anhangs IV benötigen ebenfalls sehr spezielle Standorte und können hier nicht vorkommen. 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Technische Beschreibung Das Untersuchungsgebiet wird zum größten Teil umgestaltet. Die Gewerbeflächen und die ehemalige Schiffbauversuchsanstalt (Teilgebiete C u. D) werden völlig beseitigt. Der Sportplatz wird ebenfalls völlig beseitigt. Die Kleingärten im Teilgebiet A werden ungefähr zur Hälfte beseitigt, während von den Kleingärten des Teilgebietes B ungefähr ¾ überbaut werden. Im Bereich des ehemaligen Sportplatzes und der ehemaligen Schiffbau- Versuchsanstalt werden neue Kleingärten geschaffen, so dass insgesamt die Fläche der Kleingärten gleich bleibt. Es werden auf ca. der Hälfte der Fläche Wohnblocks errichtet, die mit Ziergärten ausgestattet sein werden. Der bestehende Baumbestand wird zum größten Teil gerodet. Die relativ älteste Eiche soll bestehen bleiben. Die vorhandenen Gebäude werden fast vollständig beseitigt. Insgesamt wird der Versiegelungsgrad der Flächen abnehmen, jedoch geht älterer, vergleichsweise strukturreicherer Bestand verloren, während neue Garten- und Ziergrünanlagen über viele Jahre noch strukturarm sind. Neue Gebäude haben keine Nischen mehr, die Tieren, die in oder an Gebäuden brüten, Brutmöglichkeiten bieten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 12

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens Die Wirkungen des Baubetriebes werden im Rahmen des im Hochbau üblichen liegen. Spezielle Arbeiten, die besonderen Lärm oder Schadstoffemissionen verursachen, sind nicht vorgesehen und wären wegen des Schutzes der umliegenden Wohnbebauung unzulässig. Zum Brutvogelschutz wird der zu entnehmende Gehölzbestand gemäß der allgemein gültigen Regelung des 39 BNatSchG in der Zeit nach dem 30. September und vor dem 01. März beseitigt und die Arbeiten zur Baufeldräumung beginnen in diesem Zeitraum außerhalb der Brutzeit. Abbildung 4: Entwurf der Planung. Die blauen Linien zeigen das Untersuchungsgebiet mit seinen Teilgebieten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 13

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens 3.2 Wirkungen auf Brutvögel Kurzfristig gehen durch die Baumaßnahmen mit den Kleingärten und Bäumen große Teile des potenziellen Lebensraumes der in Tabelle 2 aufgeführten potenziellen Brutvogelarten verloren. Es werden jedoch neue Gärten und Ziergrünanlagen geschaffen, die langfristig neue Lebensräume bieten. Allerdings sind erfahrungsgemäß moderne Gärten nicht mehr so vielfältig und strukturreich wie die alten. Während zu erwarten ist, dass die anpassungsfähigeren Arten wieder einwandern, kann das von den anspruchsvolleren Arten (Arten der Vorwarnliste: Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Feldsperling, Haussperling) nicht erwartet werden. Abbildung 5: Lage der zukünftigen Flächennutzung. Der nicht markierte Bereich (Vereinsheim) bleibt im Wesentlichen erhalten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 14

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens Arten mit großen Revieren oder Arten, die hier nur Nahrungsgebiete haben, können in die Umgebung ausweichen. Die Arten Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Rabenkrähe und Ringeltaube gehören zu den Arten, deren Bestand in Hamburg deutlich zunimmt (MITSCHKE 2009, Tabelle 3). Auch der Feldsperling hat in Hamburg einen stabilen Bestand. Die Vögel der Tabelle 2 Arten mit großen Revieren verlieren nur kleine Teile ihres Lebensraums. Die Arten mit großen Revieren oder kolonieartigem Brutverhalten können in die Umgebung, die insgesamt reichhaltigeren Gehölzbestand trägt als das Untersuchungsgebiet (Abbildung 1), ausweichen oder zusammenrücken. Die Arten mit kleinen Revieren verlieren zunächst soviel Fläche, dass davon auszugehen ist, dass mindestens ein komplettes Brutrevier zerstört oder doch so beschädigt wird, dass es seine Funktion verliert, da wesentliche Revierteile verloren gehen. In der Realität kann es sein, dass vorhandene Reviere nur angeschnitten werden, da aber potenziell ein Revier genau den zu beseitigenden Vegetationsbestand umfassen kann, muss vom Verlust eines ganzen Reviers ausgegangen werden. Weitere Arten können mit dem Verlust der Gebäude (Teilgebiet C) mindestens ein potenzielles Revier bzw. Brutplatz verlieren, da die neuen Gebäude keine Brutmöglichkeiten bieten und typische Ziergrünanlagen für diese Arten ungeeignet sind. Betroffen sind davon Haussperling und der Hausrotschwanz. Ein Ausweichen wäre für die betroffenen Arten nur möglich, wenn in den Alternativlebensräumen keine bereits besetzten Reviere bestünden. Vorsorglich (und aus biologisch - ökologischen Gesetzmäßigkeiten heraus) muss jedoch angenommen werden, dass benachbarte potenzielle Reviere bereits besetzt sind und nicht zum Ausweichen zur Verfügung stehen. Zumindest müsste in die am schlechtesten geeigneten (und deshalb bisher gemiedenen) Habitate ausgewichen werden. Ein Ausweichen in benachbart bestehende Parkoder Gartenlandschaft ist daher aus biologischen Überlegungen nicht möglich. Zwischen 2000 und 2006 hat sich der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hamburg von 57,0 % auf 59,4 % erhöht. Darüber hinaus weist der Versiegelungsgrad der Siedlungs- und Verkehrsflächen ebenfalls zunehmende Tendenzen auf, so dass die quantitative Tendenz noch durch eine qualitative Tendenz verstärkt wird (STATISTISCHES AMT 2007). Im städtischen Bereich ist das Vorhandensein unversiegelter Fläche wahrscheinlich bestandslimitierend für diese Arten. Andererseits nimmt allgemein der Gehölzanteil in Schleswig-Holstein und Hamburg zu, so dass zu erwarten ist, dass langfristig kontinuierlich Ausweichmöglichkeiten für die ungefährdeten und nicht auf der Vorwarnliste verzeichneten Gehölzvogelarten im Umfeld entstehen (BERNDT 2007, MITSCHKE 2007). Darüber hinaus ergibt eine aktuelle Untersuchung der Bestandsentwicklung gerade dieser Vögel Hamburgs (MITSCHKE 2009), dass die Bestände in den letzten Jahren (z. T. stark) angestiegen sind (Tabelle 3). Von Bestandsverminderungen sind eher Arten gehölzärmerer Lebensräume betroffen. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 15

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens Tabelle 3: Gehölzbrüter mit Bestandszunahmen in Hamburg (Mitschke 2009) Art Bestandsentwicklung von 1982/83 2007/2008 Amsel Zunahme ( 20-50%) Blaumeise Zunahme (Verdopplung) Buntspecht starke Zunahme > 50 % Dompfaff starke Zunahme ( 6 fach) Eichelhäher starke Zunahme > 50 % Elster Grünfink Heckenbraunelle Klappergrasmücke Kohlmeise starke Zunahme ( 10 fach) Dichte gleichbleibend Zunahme (Verdopplung) Dichte gleichbleibend Zunahme (Verdopplung) Misteldrossel starke Zunahme > 50 % Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Ringeltaube Rotkehlchen Schwanzmeise Tannenmeise Zaunkönig Zilpzalp starke Zunahme (Vervierfachung) starke Zunahme ( 10 fach) starke Zunahme ( 4 fach) starke Zunahme ( 5 fach) starke Zunahme ( 20 fach) Zunahme (Verdopplung) sehr starke Zunahme ( 10 fach) starke Zunahme (> Verdreifachung) Offenbar entstehen aktuell ständig neue Lebensräume für diese Arten durch die allgemeine Landschaftsentwicklung, so dass der Verlust durch die Tendenz der Landschaftsentwicklung an anderer Stelle ausgeglichen wird. Langfristig kommt es deshalb für diese Arten nicht zu einer Verminderung des Brutbestandes. Die Funktionen der betroffenen Lebensstätten bleiben langfristig im räumlichen Zusammenhang 1 erhalten. Alle betroffenen Arten sind ungefährdet. Der Verlust einzelner Brutreviere würde nicht den Erhaltungszustand dieser Arten gefährden. Ein eventueller Verlust der Reviere wird nicht zu einem ungünstigen Erhaltungszustand und damit Gefährdung der Arten im Raume Hamburgs führen. Die kurzfristige Bestandsverminderung bis zur Neuentwicklung von Gehölzen können diese 1 Da Vögel vergleichsweise mobil sind, ist anzunehmen, dass die in Norddeutschland vorkommenden Individuen der betreffenden Arten eine zusammenhängende Population bilden. Der räumliche Zusammenhang dieser Population ist demnach sehr weit. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 16

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens Arten mit ihren großen Populationen überstehen, ohne dass es zu einem Bestandseinbruch kommt. Mit Verminderungen des Brutbestandes muss theoretisch bei den Arten gerechnet werden, deren Bestand in Hamburg aktuell rückläufig ist. Sie werden offenbar durch aktuelle Entwicklungen bedrängt und können weitere Belastungen nicht mehr ohne Weiteres abpuffern. Diese Arten sind in Tabelle 4 aufgeführt.. Tabelle 4: Brutvögel mit Bestandsabnahmen in Hamburg (Mitschke 2009) Art Bestandsentwicklung von 1982/83 2007/2008 Gartenrotschwanz starke Abnahme um > 50 % Grauschnäpper leichte Abnahme Haussperling starke Abnahme um > 50 % Singdrossel starke Abnahme um > 50 % Türkentaube starke Abnahme um > 50 % Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Türkentaube und Haussperling leiden unter dem Rückgang ungepflegter Ecken im Siedlungsbereich. Gartenrotschwanz und Grauschnäpper benötigen reich strukturierte Gehölzlandschaften mit vielen Säumen und geeigneten Brutnischen. Der Haussperling verliert zunehmend die von ihm genutzten, schütter bewachsenen Ruderalstellen mit Offenbodenanteilen entweder durch Versiegelung oder durch Umwandlung in dauerhaftes Ziergrün. Außerdem verliert er Brutmöglichkeiten durch Gebäudesanierung. Die Rückgangsursachen der Türkentaube sind unbekannt, vermutet wird ein Zusammenhang mit dem Rückgang von Nutzgärten, Ruderalflächen und Hühnerhaltung. Diese Veränderungen stehen nicht im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, sondern mit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Der Rückgang von Nutzgärten und Nutztierhaltung würde auch ohne bauliche Entwicklung eintreten. Die Rückgangsursachen der Singdrossel sind derzeit unbekannt. Sie ist eine der wenigen Waldvogelarten, die gegen den Trend der allgemeinen Zunahme von Waldvogelarten in Hamburg im Bestand zurückgeht (MITSCHKE 2009). Lebensraumverluste sind wahrscheinlich nicht die Ursache. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 17

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens Tabelle 5: Wirkung des Vorhabens auf Brutvögel (sortiert nach Vorhabensfolge). Begründung der Folgen der Vorhabenswirkungen im Text (siehe unten, I - V). Wirkung des Vorhabens Folgen der Vorhabenswirkungen Verlust eines Teiles des Ausweichen in benachbartes Gelände Brut- und Nahrungshabitats möglich (I). Art (Anzahl) Alle Arten der Tabelle 2 mit nur Nahrungsflächen oder Arten mit großen Revieren (> 2 ha, außer Grauschnäpper) Arten des Gehölzbestandes mit kleinen Nahrungshabitat. Verlust von Brutplatz und Reviergrößen (außer Gartenrotschwanz) Singdrossel Verlust von Brutplatz und Nahrungshabitat. Hausrotschwanz, Haussperling Nahrungshabitat Verlust von Brutplatz und Gartenrotschwanz, Verlust von Brutplatz und Grauschnäpper Nahrungshabitat. Verlust von Revieren. Ausweichen langfristig möglich(ii). Verlust von Revieren.. Ausweichen jedoch möglich (III) Verlust von Revieren.. Ausweichen nicht möglich (IV) Verlust von Revieren.. Ausweichen nicht möglich (V) I. Ausweichen in benachbarte Biotope möglich. Buntspecht, Ringeltauben, Eichelhäher, Elstern und Rabenkrähen brüten im Allgemeinen flächendeckend in Schleswig- Holstein und Hamburg verbreitet, so dass Bruten in der Nähe des Untersuchungsgebietes wahrscheinlich sind. Sie können als sehr anpassungsfähige Arten problemlos in die Umgebung ausweichen. Auch der Feldsperling hat in Hamburg in Kleingärten und der Gartenstadt gute Lebensbedingungen und nimmt im Bestand nicht ab. Auch die anderen Gehölzvogelarten mit großen Revieren können in die Umgebung ausweichen. Da alle diese Arten im Bestand seit Jahren zunehmen, ist offenbar ein anwachsendes Lebensraumpotenzial zum Ausweichen vorhanden. Im Umfeld des Vorhabensgebietes (Abbildung 1) bleiben genug ähnliche Flächen erhalten, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. II. Verlust kompletter Reviere. Ausweichen langfristig möglich. Durch den Verlust der Kleingartenflächen gehen zunächst Lebensräume verloren. Mit der Neugestaltung von Kleingärten und Ziergrünflächen an den Wohnhäusern werden aber langfristig neue Lebensräume geschaffen. Fast alle dieser Arten nehmen in Hamburg im Bestand zu. Offenbar entstehen aktuell ständig neue Lebensräume für diese Arten durch die allgemeine Landschaftsentwicklung, so dass der Verlust durch die Planung durch die Tendenz der Landschaftsentwicklung ausgeglichen wird. Langfristig kommt es deshalb für diese Arten nicht zu einer Verminderung des Brutbestandes. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 18

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens III. IV. Verlust eines Reviers. Ausweichen möglich. Die Singdrossel nimmt derzeit in Hamburg ab, jedoch sind Lebensraumveränderungen bisher nicht als Ursache festgestellt (MITSCHKE 2009). Wenn der Rückgang der Singdrossel nicht durch Lebensraumverluste bedingt ist, sondern durch andere Ursachen, ist nach derzeitiger Kenntnis daher nicht zu erwarten, dass die Verminderung des Gehölzbestandes zu einer Verminderung der Population führt. Die Umwandlung von kleinteiligen (Garten-) -flächen in parkartige Zierrasenflächen ist für diese Art förderlich. Die ökologischen Funktionen bleiben erhalten. Verlust von Revieren. Ausweichen nicht möglich. Hausrotschwanz und Haussperling sind auf das Vorhandensein unversiegelter, offener Fläche mit stellenweise geringem Vegetationsdeckungsgrad oder sehr geringer Vegetationshöhe angewiesen. Das Betriebsgelände der ehemaligen Schiffbauversuchsanstalt stellt für sie einen guten Lebensraum dar. Aufgrund des Verlustes solcher Flächen nimmt der Bestand des Haussperlings rapide ab, so dass er in die Vorwarnliste eingestuft wurde. Mit dem Verlust der Ruderalflächen verlieren diese Arten in Verstärkung des allgemeinen Trends weiteren Lebensraum, so dass zu befürchten ist, dass der Raum seine Funktion als Brutgebiet für diese Arten verlieren könnte. Die Fortpflanzungsstätten würden damit zumindest beschädigt. Ausweichmöglichkeiten können für diese Arten durch Dachbegrünungen geschaffen werden. Die dort aufwachsende, schüttere Vegetation bietet Ersatz für die Verluste an Ruderalvegetation. Hausrotschwanz und Haussperling können darüber hinaus mit der Installation künstlicher Nisthilfen wirkungsvoll gefördert werden. V. Verlust von Revieren. Ausweichen nicht möglich. Gartenrotschwanz und Grauschnäpper können ein potenzielles Revier verlieren. Aufgrund der oben dargelegten Überlegungen ist ein Ausweichen in die besser geeigneten Reviere nicht möglich. Die Einstufung in die Vorwarnliste Hamburgs deutet an, dass zurzeit zwar keine kritische Situation besteht, aber auch kein langfristig positiver Trend wie in Nr. II besteht. Beide Arten leiden in Hamburg am Verlust hergebrachter dörflicher Strukturen mit verwilderten Ecken und ungepflegten Gebüschen, die einstmals auch in der Gartenstadt vorhanden waren. Sie leiden auch am Verlust geeigneter Brutnischen, die sich früher in Siedlungen in alten Gebäuden, Schuppen oder Tierställen befanden. Die sich heute entwickelnden, gepflegten Ziergärten bieten ihnen nur wenig geeignete Lebensräume. Die relativ nischenreichen Gehölzflächen der alten Gärten mit alten Obstbäumen gehen zum Teil verloren und weitere Nahrungsgebiete mit jüngeren Gehölzbeständen werden verkleinert. Als Ausweichmöglichkeiten können für diese Arten die Schaffung von strukturreichen Säumen, z.b. dichten Knicks, Feldgehölzen, Streuobstwiesen oder Ähnliches in Frage kommen. Auch die Schaffung abgestufter Waldränder an bisher scharfen Wald/Acker Grenzen wäre möglich. Die beiden Arten verlieren darüber hinaus voraussichtlich als wichtige Lebensraumbestandteile potenzielle Brutnischen. Diese Nischen sind in neu angelegten Hecken oder Streuobstwiesen noch nicht vorhanden und müssten durch die Installation künstlicher Nisthil- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 19

Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens fen neu geschaffen werden, so dass die ökologische Funktion des Lebensraums im Sinne des 44 (5) BNatSchG erhalten bleibt. Alle betroffenen Arten sind weit verbreitet und ungefährdet. Ein eventueller Verlust der Reviere wird nicht zu einem ungünstigen Erhaltungszustand und damit Gefährdung der Arten in Hamburg führen. Es ist deshalb nicht erforderlich, eventuelle Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von CEF - Maßnahmen dem Vorhaben vorzuziehen. Die Populationen können eine geringe Bestandserniedrigung ertragen. Die hier mit Brutrevieren vorkommenden Arten bauen in jedem Jahr ein neues Nest, so dass außerhalb der Brutzeit keine dauerhaft genutzten Fortpflanzungsstätten vorhanden sind. Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den störungsunempfindlichen Arten. Baumaßnahmen in der Umgrenzung des B-Plangebietes werden kaum weiter reichen als das geplante Gewerbegebiet. Es kommt also nicht zu nennenswerten Störungen über die Baufelder hinaus. Im Übrigen wären die vorkommenden Arten häufig und ungefährdet, so dass selbst die Störung einzelner Brutpaare nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des 44 BNatSchG führen würde, da der lokale Erhaltungszustand günstig bleiben würde. 3.3 Wirkung auf Fledermäuse Da potenziell keine bedeutenden Quartiere in den Gebäuden vorhanden sind (Kap. 2.4.2.3), gehen dort keine verloren. Mit dem Gehölzverlust (Pappelreihe und Gebüsch in ehemaligem Becken) verlieren Fledermäuse auf ca. ⅓ ha eine Jagdmöglichkeit mittlerer Bedeutung. Es kommt zu einer graduellen Verminderung der Nahrungsproduktion für diese Arten. Angesichts der großen Ausdehnung vergleichbarer, potenzieller Nahrungsgebiete in der 1- km-umgebung (Abbildung 1 Gehölze), die bei allen Arten im normalen Radius des Jagdgebietes um ein Quartier liegt, werden voraussichtlich keine Mangelsituationen eintreten, die dazu führen, dass in der Umgebung liegende Fortpflanzungs- und Ruhestätten unbrauchbar und damit beschädigt werden. Die hier betroffene Fläche ist daher nicht essentiell für das Vorkommen der Fledermäuse im Raum Barmbek. Solche Nahrungsräume gelten nicht als Lebensstätten im Sinne des 44 BNatSchG (vgl. Kap. 4.3). Aufgrund ihres großen Aktionsradius können die potenziell vorhandenen Arten ausweichen. Die Fledermäuse finden in der Umgebung genügend weitere Gehölze zur Nahrungssuche, so dass der Verlust nicht dazu führt, dass benachbarte Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt werden. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 20

Kap. 4 Artenschutzprüfung Abbildung 6: Verluste an Fledermaus- Jagdgebieten mittlerer Bedeutung. 4 Artenschutzprüfung Im Kapitel 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bestimmungen zum Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ( 39) sind im 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und streng geschützter Arten festgelegt. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 21

Kap. 4 Artenschutzprüfung 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder der Standorte wild lebender Pflanzen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann, führt dies zu einer Teilfreistellung von den Verboten des 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG. Ein Verstoß gegen das Verbot liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird ( 44 (5) BNatSchG). Von Bedeutung ist, dass die Funktion der Lebensstätte für die Populationen der betroffenen Arten kontinuierlich erhalten bleibt. Kann dies bestätigt werden oder durch Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Geht die Funktion der Lebensstätte dauerhaft verloren oder wird sie zeitlich begrenzt derart unterbrochen, dass dies für die Populationen der relevanten Arten nicht tolerabel ist, ist von einem Verbotstatbestand auszugehen. Kann die Lebensstätte als solche ihre Funktion bei einer Beschädigung weiter erfüllen, weil nur ein kleiner, unerheblicher Teil einer großräumigen Lebensstätte verloren geht ohne dass dieses eine erkennbare Auswirkung auf die ökologische Funktion bzw. auf die Population haben wird, ist der Verbotstatbestand nicht erfüllt. 4.1 Zu berücksichtigende Arten Im BNatSchG ist klargestellt, dass für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben nach 18 (Abs. 2) BNatSchG in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten, gelten. Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) und alle Vogelarten. 4.2 Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten Nach 44 BNatSchG ist es verboten, europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Tatbestand des Tötens, Verletzens oder der Entnahme von Individuen sowie des Störens wird durch die Wahl des Rodungszeitpunktes von Gehölzen im Winterhalbjahr vermieden. Es verbleibt in dieser Untersuchung die Frage nach der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 22

Kap. 4 Artenschutzprüfung Fortpflanzungsstätten sind die Nester der Vögel incl. eventueller dauerhafter Bauten, z.b. Spechthöhlen. Für Brutvögel, die sich jedes Jahr einen neuen Nistplatz suchen, ist das Nest nach dem Ausfliegen der letzten Jungvögel funktionslos geworden und eine Zerstörung des alten Nestes somit kein Verbotstatbestand. In diesen Fällen ist das gesamte Brutrevier als relevante Lebensstätte heranzuziehen: Trotz eventueller Inanspruchnahme eines Brutplatzes kann von der Erhaltung der Brutplatzfunktion im Brutrevier ausgegangen werden, wenn sich innerhalb des Reviers weitere vergleichbare Brutmöglichkeiten finden, an denen die Brutvögel ihr neues Nest bauen können. In diesem Fall ist die Gesamtheit der geeigneten Strukturen des Brutreviers, in dem ein Brutpaar regelmäßig seinen Brutplatz sucht, als relevante Lebensstätte (Fortpflanzungs- und Ruhestätte) anzusehen. Soweit diese Strukturen ihre Funktionen für das Brutgeschäft trotz einer teilweisen Inanspruchnahme weiter erfüllen, liegt keine nach 44 relevante Beschädigung vor. Vogelfortpflanzungs- und Ruhestätten sind also dann betroffen, wenn ein ganzes Brutrevier, indem sich regelmäßig genutzte Brutplätze befinden, so beschädigt wird, dass es seine Funktion verliert. Das ist z.b. dann der Fall, wenn die Fläche des beseitigten Gehölzes ungefähr der halben Größe eines Vogelreviers entspricht. Zu betrachten ist also, ob Brutreviere von europäischen Vogelarten komplett beseitigt werden. Diese Frage wird in Kap. 3.2 beantwortet: Es werden potenzielle Brutreviere von potenziell mit Fortpflanzungsstätten vorkommenden Arten beschädigt. Die meisten betroffenen Arten können aufgrund der allgemeinen Landschaftsentwicklung voraussichtlich langfristig ausweichen, so dass langfristig die Funktionen der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben. Bei Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sowie Haussperling und Hausrotschwanz ist das jedoch nicht zu erwarten, da diese Arten keinen positiven Bestandstrend zeigen, sondern im Gegenteil durch Lebensraumverschlechterungen im Bestand zurück gehen. 4.3 Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten Bedeutung erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Durch das Vorhaben gehen keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen verloren. Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt (Kap. 3.3). Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 23