Interessengemeinschaft. Westhilbeck

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Transkript:

Interessengemeinschaft Westhilbeck Avifaunistisches Gutachten zur Eignung einer Fläche in Werl-Hilbeck (Kreis Soest) als Konzentrationszone für Windkraftanlagen Stand 25. November 2010

Auftraggeber: Interessengemeinschaft Westhilbeck Weststraße 50 59457 Werl Bearbeiter: Dipl.-Biologe Frank Wierzchowski Diplom Geograph Volker Stelzig

Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation... 1 2. Untersuchungsgebiet... 2 3. Artenauswahl und Methodik... 4 4. Ergebnisse... 6 4.1 Habicht... 7 4.2 Mäusebussard... 8 4.3 Rotmilan... 8 4.4 Schleiereule... 9 4.5 Schwarzmilan... 9 4.6 Steinkauz...10 4.7 Turmfalke...10 4.8 Wachtel...11 4.9 Waldkauz...11 4.10 Wespenbussard...11 4.11 Weitere Arten...12 5. Bewertung und Konfliktanalyse...13 5.1 Bewertung...13 5.2 Konfliktanalyse...14 6. Fazit...18 7. Literatur...19 I

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes mit 1.000 m und 2000 m Untersuchungsradius... 2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Termine und Witterungsbedingungen während der Brutvogelerfassungen... 5 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Status und Brutpaarzahl potenziell von Windenergienutzung beeinträchtigter Vogelarten im Untersuchungsgebiet.... 6 Im Untersuchungsgebiet festgestellte Brutvogelarten mit Angaben zur Gefährdung..... 7 Mögliche oder nachgewiesene Betroffenheit von Vögeln gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen (nach Reichenbach & Handke 2006 und Langston & Pullan 2003)....14 Tabelle 5: Abstandsempfehlungen Vögel und Windenergieanlagen (LAG VSW 2008)....16 II

1. Ausgangssituation Die Interessengemeinschaft Westhilbeck, Weststraße 50 in 59457 Werl, plant auf einer Fläche westlich des zu Werl gehörenden Stadtteils Hilbeck die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA). Am 05.10.2010 hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Werl diesbezüglich einem Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl (80. Änderung des Flächennutzungsplanes) und der Ausweisung einer ca. 54 ha großen Zone westlich des Stadtteils Hilbeck als Konzentrationsfläche für Windkraftlanlagen zugestimmt. Derzeit plant die Interessengemeinschaft Westhilbeck die Errichtung von drei WEA mit einer Nabenhöhe von ca. 130 m, einer Gesamthöhe von ca. 180 m und einer Leistung von jeweils 2-2,3 MW je Anlage. Die mögliche Lage der Windkraftkonzentrationsfläche und der mögliche Standort der drei geplanten WEA ist Abbildung 1 zu entnehmen. Die Interessengemeinschaft Westhilbeck hat das Büro Stelzig Landschaft / Ökologie / Planung aus Soest im Frühjahr 2010 mit der Erstellung eines Brutvogelgutachtens zur Errichtung der geplanten WEA westlich von Werl-Hilbeck beauftragt. Ziel dieses Teilgutachtens ist es, Aussagen zu möglichen Konflikten des geplanten Vorhabens in Hinsicht auf die Brutvögel des Gebietes zu treffen. Ebenfalls werden Aussagen zur Wertigkeit des Gebietes als Brutvogellebensraum getroffen. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) nach den Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetzes ist nicht Bestandteil dieses Gutachtens. 1

Interessengemeinschaft Westhilbeck - Avifaunistisches Gutachten zur Eignung einer Fläche 2. Untersuchungsgebiet Die geplante, ca. 54 ha große Windkraftkonzentrationszone liegt westlich der Werler Stadtteile Hilbeck und Westhilbeck. Als Untersuchungsgebiet (UG) wurde ein Radius von 1.000 m bzw. 2.000 m um diese geplanten WEA ausgewählt (Abbildung 1). Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes mit 1.000 m und 2000 m Untersuchungsradius. 2

Die Landschaft des UG ist vorwiegend intensiv landwirtschaftlich geprägt. Im zentralen Untersuchungsgebiet dominieren offene bis halboffene Ackerflächen, die im Osten und Nordosten in die Wohnbebauung der Stadtteile Hilbeck und Westhilbeck übergehen. Auch im Süden des UG überwiegen offene Ackerschläge. Der Westen und der Nordwesten des UG, zu großen Teilen bereits im angrenzenden Kreis Unna gelegen, gestalten sich strukturreicher als der Osten und der Süden. Prägend für diesen Landschaftsausschnitt sind insbesondere zahlreiche Feldgehölze und Wälder. Hervorzuheben sind hierbei das Steiner Holz im Westen, sowie das Kuhholz und der Wald bei Pedinghausen im Nordwesten des UG. Allgemeine Vorbelastungen des Gebietes bestehen in der vorwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, dem Straßenverkehr, der Wohnbesiedelung und dem bereits bestehenden Windpark Brünningsen im Süden des UG. 3

3. Artenauswahl und Methodik Zahlreiche wissenschaftliche Studien (u.a. BUND Landesverband Bremen e.v. 2004, Hötker et al. 2004, Möckel & Wiesner 2007, Reichenbach et al. 2004, TU Berlin 2002) haben gezeigt, dass WEA auf Brutvögel vor allem auf Singvögel keine oder nur geringe Auswirkungen haben. Ausnahmen hiervon gelten für verschiedene Großvogelarten wie einige Greifvögel, Störche, Kranich, Wachtel und Wachtelkönig (Möckel & Wiesner 2007, Reichenbach et al. 2004). Die hier durchgeführten Untersuchungen konzentrieren sich daher auf die Erfassung der Brutvogelarten, für die potenziell Auswirkungen durch WEA zu erwarten sind. Erfasst wurden alle Arten der Greifvögel, Watvögel, Störche, Reiher, der Hühnervögel Wachtel und Wachtelkönig sowie der Eulen. Die Erfassung der ausgewählten Arten-(gruppen) erfolgte in einem Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA-Standorte. Groß- und Greifvögel wurden darüber hinaus in einem Umkreis von 2.000 m kartiert. Die oben genannten Arten wurden mittels einer Revierkartierung (Oelke 1980, Fischer et al. 2005) erfasst. Zum Nachweis versteckt lebender und heimlicher Vogelarten wie Habicht, Sperber, Wachtel, Wachtelkönig sowie Eulen und Käuze wurde eine Klangattrappe (Vorspielen arteigener Rufe, die vorhandene Revierinhaber zur Reaktion veranlasst) verwendet, wie es Andretzke et al. (2005) empfehlen. Die Erfassungen wurden nach der in Südbeck et al. (2005) beschriebenen Methodik durchgeführt. Es fünf Tag- und drei Nachtbegehungen sowie eine spezielle Horstsuche im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Juni 2010 durchgeführt. Die Untersuchungstermine und die vorherrschenden Witterungsbedingungen sind Tabelle 1 zu entnehmen. Der Untersuchungsumfang wird als geeignet angesehen, um Aussagen über die im UG vorkommenden Arten, deren Häufigkeit sowie deren Gefährdung durch das geplante Vorhaben treffen zu können. Bei der Ermittlung der Brutpaarzahlen wurde den Angaben in Andretzke et al. (2005) gefolgt. Dabei werden drei Kategorien unterschieden: Brutzeitfeststellung (einmaliger Nachweis einer Art im Gebiet), Brutverdacht (mind. einmalige Feststellung von Revierverhalten einer Art im geeigneten Bruthabitat oder zweimaliger Nachweis einer Art im Gebiet im Abstand von mindestens 7 Tagen), Brutnachweis (sicherer Nachweis einer Brut). Die Zahl der Brut- und Revierpaare ergibt sich aus der Summe von Brutverdacht und Brutnachweis. 4

Tabelle 1: Termine und Witterungsbedingungen während der Brutvogelerfassungen. Datum Art der Begehung Wetter 06.03.10 Horstsuche/Tag leicht bewölkt, trocken, Wind 2 bft, 8 C 28.03.10 Nacht leicht bewölkt, trocken, Wind 1 bft, 7 C 13.04.10 Tag wolkenlos, trocken, Wind 1-2 bft, 10 C 28.04.10 Tag leicht bewölkt, trocken, Wind 1-2 bft, 24 C 08.05.10 Tag stark bewökt, trocken, Wind 1-2 bft, 10 C 25.05.10 Tag stark bewölkt, trocken, Wind 2-3 bft, 21 C 14.06.10 Nacht leicht bewölkt, trocken, Wind 1 bft, 17 C 24.06.10 Nacht bewölkt, trocken, Wind 1 bft, 17 C 27.06.10 Tag bewölkt, trocken, Wind 1 Bft, 24 C 5

4. Ergebnisse Während der Untersuchungen konnten mit Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Schleiereule Schwarzmilan, Steinkauz, Turmfalke, Wachtel, Waldkauz und Wespenbussard zehn Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden, die potenziell im Konflikt zu einer Windkraftnutzung stehen (Tabelle 2). Eine Übersicht über die Brutstandorte und die Abgrenzung der Greifvogelreviere geben die Karten in den Anhängen I-V. Weitere potenziell konfliktträchtige Brutvogelarten wurden nicht festgestellt. Alle zehn festgestellten Brutvogelarten gelten nach 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG als Europäische Vogelarten und zählen somit nach 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG gleichzeitig zu den besonders geschützten Arten (Tabelle 3). Mit Ausnahme der Wachtel zählen diese Arten ebenfalls zu den streng geschützten Arten nach 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG. Nach den Roten Liste (Südbeck et al. 2008, Sudmann et al. 2008) besteht für Habicht, Mäusebussard, Schleiereule, Turmfalke und Waldkauz keine Gefährdung, Habicht und Turmfalke werden jedoch landesweit in der Vorwarnliste geführt (Kategorie V). Rotmilan, Steinkauz, Wachtel und Wespenbussard gelten als gefährdet (Kategorie 3) oder als stark gefährdet (Kategorie 2). Der Schwarzmilan wird aufgrund der durch Nordrhein-Westfalen verlaufenden natürlichen Verbreitungsgrenze der Art als extrem selten (Kategorie R) eingestuft. Die Vorkommen von Schleiereule, Steinkauz, Turmfalke und Wachtel sind von Schutzmaßnahmen abhängig (Zusatzkategorie S). Tabelle 2: Status und Brutpaarzahl potenziell von Windenergienutzung beeinträchtigter Vogelarten im Untersuchungsgebiet. Die Brutpaarzahl ergibt sich aus der Addition der Spalten Brutnachweis und Brutverdacht. Brutzeitfeststellungen werden nicht als Brutpaar gewertet. Art Brutzeit- Brut- Brut- Anzahl Brutpaare feststellung verdacht nachweis Gesamt Untersuchungsgebiet 1.000 m Schleiereule - 1-1 Steinkauz 1 1-1 Wachtel - 1-1 Waldkauz - 1-1 Untersuchungsgebiet 2.000 m Greif- und Großvögel Graureiher 1 - - - Habicht - 1-1 Mäusebussard - 8-8 Rohrweihe 2 - - - Rotmilan - - 1 1 Schwarzmilan - - 2 2 Turmfalke - 2-2 Wespenbussard - 1-1 Wiesenweihe 1 - - - 6

Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet festgestellte Brutvogelarten mit Angaben zur Gefährdung. Zur Rote Liste-Einstufung siehe Südbeck et al. (2008) und Sudmann et al. (2008). A r t Rote Liste Europäische Vogelarten Streng geschützte Arten Westf. nach 7 Abs. 2 Nr.13 nach 7 Abs. 2 Nr. 14 D NRW Bucht BNatSchG BNatSchG Habicht - V V x x Mäusebussard - - - x x Rotmilan - 3 3 x x Schleiereule - S S x x Schwarzmilan - R R x x Steinkauz 2 3S 3S x x Turmfalke - VS VS x x Wachtel - 2S 2S x Waldkauz - - - x x Wespenbussard V 2 2 x x Im Folgenden werden die Vorkommen der festgestellten, potenziell von einer Windenergienutzung gefährdeten Brutvogelarten im UG detailliert dargestellt. Darüber hinaus werden für die Arten Angaben zu Lebensraumansprüchen, aktueller Verbreitung sowie zur Bestandsentwicklung gemacht. Die Angaben entstammen sofern nicht anders angegeben NWO (2002) und Kiel (2007). 4.1 Habicht Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate werden Gehölze ab einer Größe von 1-2 ha genutzt. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Ein Brutpaar kann in optimalen Lebensräumen ein Jagdgebiet von insgesamt 4-10 km² beanspruchen. In Nordrhein-Westfalen ist der Habicht in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Der bundesweite Bestand ist seit Ende der 1980er Jahre konstant (Mammen & Stubbe 2005), in Nordrhein-Westfalen stabil. In den letzten Jahren kam es zu lokalen Rückgängen, die hauptsächlich durch illegale Verfolgung verursacht wurden (Sudmann et al. 2008). Der Gesamtbestand in Nordrhein-Westfalen liegt bei etwa 1.600 Brutpaaren (eig. Recherchen). Der Erhaltungszustand der Art in Nordrhein-Westfalen ist günstig. Im UG (2.000 m Radius) kommt der Habicht mit einem Revierpaar im Nordteil des Steiner Holzes vor. 7

4.2 Mäusebussard Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft. Als Bruthabitat benötigt er kleine Altholzbestände. Feldgehölze oder Baumgruppen, aber auch Randbereiche von Wäldern sind geeignete Horststandorte. Der Nahrungserwerb findet in Offenlandbereichen statt. Optimale Jagdreviere eines Brutpaares können eine Größe von lediglich 1,5 km² umfassen. Bundesweit hat der Bestand seit Ende der 1980er Jahre leicht zugenommen (Mammen & Stubbe 2005). Nach Guthmann et al. (2005) beträgt der Gesamtbestand in Nordrhein-Westfalen 8.500-11.800 Brutpaare, nach den Ergebnissen der ÖFS (Ökologische Flächen Stichprobe) 10.000-15.000 Brutpaare. Der Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ist günstig. Im Untersuchungsgebiet (2.000 m Radius) konnten acht Reviere der Art abgegrenzt werden. 4.3 Rotmilan Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit niedriger Vegetation und einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Jagdreviere können eine Fläche von 15 km² beanspruchen. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1-3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Etwa 50% des Weltbestandes des Rotmilans kommen in Deutschland vor, weshalb Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art zukommt (Mebs 1995, BirdLife International 2004). Der deutsche Bestand liegt aktuell bei 11.329-12.237 Brutpaaren (Mebs & Schmidt 2006) wovon 420-510 Brutpaare (2000-2001) in Nordrhein-Westfalen vorkommen. Der deutsche Bestand ist seit 1994 um schätzungsweise ein Viertel zurückgegangen (Mammen 2000, Mammen & Stubbe 2005). Der Nordrhein-Westfälische Bestand ist seit 1975 um etwa 30 % gesunken (AG Greifvögel NRW 1997). In Nordrhein-Westfalen kommt der Rotmilan vor allem im Weserbergland, im Sauerland sowie in der Eifel vor. Im Tiefland ist ein flächiger Rückzug festzustellen. Gründe für den Rückgang der Art liegen vorwiegend in der Intensivierung der Landwirtschaft (Schumann et al. 2007) und dem Verlust von Nahrungshabitaten (vgl. Brune et al. 2002). Weiterhin treten Verluste durch illegale Greifvogelverfolgung (Schumann et al. 2007, Langgemach et al. 2010) und in den letzten Jahren vermehrt durch Vogelschlag an Windenergieanlagen (vgl. Dürr 2010, Langgemach et al. 2010) auf. Der Erhaltungszustand in der atlantischen Klimaregion Nordrhein-Westfalens ist ungünstig/schlecht. Die Art kommt mit einem Revierpaar am nordwestlichen Rand des UG (2.000 m Radius) vor. 8

4.4 Schleiereule Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen Landschaften, die in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungen stehen. Bewohnt werden Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Als Jagdgebiete nutzt die Art Wiesen, Weiden und Äcker, Randbereiche von Wegen und Straßen sowie Brachen. Ein Jagdrevier kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden genutzt, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Kirchtürme). Die Schleiereule gilt als ausgesprochen reviertreu. Sie kommt in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend mit einem Verbreitungsschwerpunkt in der Westfälischen Bucht vor. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.400-5.400 Brutpaare geschätzt (König & Santora 2007). Die Bestandsentwicklung ist stabil (eig. Recherchen), der Erhaltungszustand günstig. Für das UG (1.000 m Radius) wurde ein Revierpaar der Schleiereule auf einem Hof am Nordrand des Steiner Holzes festgestellt. 4.5 Schwarzmilan Der Schwarzmilan tritt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger aber seltener Brutvogel auf. Der Lebensraum werden alte Laubwälder, meist in Gewässernähe aufgesucht. Zur Nahrungssuche dienen zumeist große Flussläufe und Stauseen. Der Horst wird in Laub- oder Nadelbäumen errichtet, oftmals werden alte Horste anderer Vogelarten genutzt. Nordrhein-Westfalen liegt an der nordwestlichen Verbreitungsgrenze der Art. Seit Mitte des 20. Jh. kommt der Schwarzmilan regelmäßig, aber in geringer Anzahl als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen vor. In den letzten Jahren ist eine Arealerweiterung nach Norden zu beobachten, in Folge derer die landesweiten Bestände leicht zugenommen haben. Der Nordrhein-Westfälische Gesamtbestand beträgt ca. 20 Brutpaare (Schumann et al. 2007, Sudmann et al. 2008). Deutschlandweit ist eine kontinuierliche Bestandszunahme des Schwarzmilans festzustellen (Mammen & Stubbe 2005). Nach Südbeck et al. (2008) lag der bundesweite Bestand 2005 bei 5.000-7.500 Brutpaaren. Weltweit ist der Schwarzmilan eine der häufigsten Greifvogelarten. Durch illegale Greifvogelverfolgung, aber auch durch Vogelschlag an Windkraftanlagen, Freileitungen und im Straßenverkehr kommt es zu anthropogenen Individuenverlusten des Schwarzmilans (vgl. Langgemach et al. 2010). Der Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen wird als ungünstig/schlecht eingestuft. 9

Im UG (2.000 m Radius) wurden nach der von Südbeck et al. (2005) beschriebenen Methodik zwei Brutpaare des Schwarzmilans abgegrenzt. Ein Paar brütete hierbei im südwestlichen Teil des Kuhholzes. Ein weiteres Paar brütete am nordwestlichen Rand des UG in nur geringer Entfernung zum dortigen Rotmilanbrutpaar. Ende Mai wurde am nordwestlichen Brutplatz ein Schwarzmilan tot unter dem dortigen Horst aufgefunden (schriftliche Mitteilung Jens Brune). Ob es sich bei der Brut im Kuhholz um eine Zeitbrut mit einem neuen Partner oder um die Brut eines zweiten Schwarzmilanpaares handelt kann nur gemutmaßt werden. 4.6 Steinkauz Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 5 und 50 ha erreichen. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v. a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Der Steinkauz ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland nahezu flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes sowie im Münsterland. Nach Südbeck et al. (2008) wird der Steinkauzbestand in Deutschland auf 8.200-8.400 Brutpaare geschätzt. Nordrhein-Westfalen ist dabei mit 6.000 Brutpaaren das mit großem Abstand am dichtesten besiedelte Bundesland (Jöbges & Franke 2007). Da Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt der Art bildet, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu (Jöbges & Franke 2007). Der Erhaltungszustand der Art für Nordrhein-Westfalen ist günstig. Im UG (1.000 m Radius) wurde ein Brutpaar des Steinkauzes in der Nähe eines, östlich des Kuhholz gelegen Hofes festgestellt. 4.7 Turmfalke Turmfalken besiedeln offene und strukturreiche Kulturlandschaften bis hinein in menschliche Siedlungsgebiete. Große Waldgebiete werden hingegen gemieden. Die Größe der Jagdreviere liegt in optimalen Habitaten Lebensräumen mit einem hohen Anteil an Dauergrünland, Äckern und Brachen bei 1,5 bis 2,5 km². Deutschlandweit hat der Bestand seit Ende der 1980er Jahre stark zugenommen (Mammen & Stubbe 2005). In Nordrhein-Westfalen ist es in den letzten Jahren durch Intensivierung der Landwirtschaft zu lokalen Bestandsabnahmen gekommen (Sudmann et al. 2008). Der Nordrhein- 10

Westfälische Bestand des Turmfalken liegt derzeit bei 4.100-7.500 Brutpaaren (König & Santora 2007). Der Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ist günstig. Im Untersuchungsgebiet (2.000 m Radius) konnten zwei Reviere der Art festgestellt werden. 4.8 Wachtel Wachteln kommen in offenen und gehölzfreien Landschaften vor, wo sie bevorzugt in Ackerbrachen und Getreidefeldern teils sogar kolonieartig brüten. Die Wachtel zeigt in NRW eine lückige Verbreitung. Verbreitungsschwerpunkte liegen in der Hellwegbörde, der Kölner Bucht und auf der Paderborner Hochfläche. Die Bestände der Wachtel schwanken jährlich sehr stark, sind aber langfristig rückläufig. Die Bestandsverluste werden auf den Verlust von geeigneten Bruthabitaten, vornehmlich aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft zurückgeführt (Sudmann et al. 2008). Schätzungen gehen für die Wachtel von einem Bestand von 2.000-3.000 Brutpaaren in Nordrhein-Westfalen aus. Der Erhaltungszustand der Art in Nordrhein-Westfalen ist ungünstig/unzureichend. Im UG (1.000 m Radius) wurde ein rufendes Männchen der Wachtel festgestellt. Die genaue Lage des Brutstandortes ist nicht bekannt. 4.9 Waldkauz Der Waldkauz besiedelt ein breites Spektrum von Lebensräumen von geschlossenen Wäldern bis hin zu Dörfern und Städten und ist in ganz Westfalen weit verbreitet. Die Art gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Bruthöhlen bereithalten. Ein Brutrevier der Art kann eine Größe zwischen 25 und 80 ha erreichen. Die Bestandsentwicklung ist deutschlandweit stark rückläufig; seit Ende der 1980er Jahre ist der Bestand um mehr als 40 % zurückgegangen (Mammen & Stubbe 2005). Der momentane Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ist günstig. Im UG (1.000 m Radius) wurde ein Brutpaar des Waldkauz im Steiner Holz festgestellt. 4.10 Wespenbussard Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horstbau findet vorwiegend in Laubgehölzen statt, Althorste anderer Greifvogelarten werden gerne genutzt. In Nordrhein-Westfalen ist der Wespenbussard in allen Naturräumen nur lückig verbreitet. Regionale Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Parklandschaften des Münsterlandes. 11

Der Bestandstrend des Wespenbussards in Nordrhein-Westfalen ist sowohl lang- als auch kurzfristig rückläufig (Sudmann et al. 2008). Für Deutschland gehen (Mammen & Stubbe 2005) zwischen 1988 und 2002 von einem Bestandsrückgang von 3% jährlich aus. Deutliche Verluste erleidet die Art vor allem auf den Zugwegen und in den Überwinterungsgebieten in Afrika. Weitere Ursachen des Bestandsrückgangs sind vermutlich illegale Greifvogelverfolgung an den Brutstandorten und ein Rückgang des Nahrungsangebots. Der Nordrhein-Westfäliche Gesamtbestand wird auf unter 350 Brutpaare geschätzt (2000-2006). Der Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ist ungünstig/unzureichend. Im UG (2.000 m Radius) kommt die Art mit einem Revierpaar im Westen des Steiner Holzes vor. 4.11 Weitere Arten Eine weibliche Rohrweihe wurde am 13. und 28.04.2010 jagend im UG beobachtet. Eine Brut der Art innerhalb des UG kann sicher ausgeschlossen werden. Eine männliche Wiesenweihe wurde am 27.06.2010 jagend im UG beobachtet. Eine Brut der Art innerhalb des UG kann sicher ausgeschlossen werden. Rohr- und Wiesenweihe werden daher als temporäre Nahrungsgäste im UG angesehen. 12

5. Bewertung und Konfliktanalyse 5.1 Bewertung Die früher häufig angewandten Parameter "Vielfalt" und "Diversität" (Artenzahl und Individuenzahl) gelten heute nicht mehr als geeignete Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung und Wertigkeit von Vogellebensräumen (vgl. Flade 1994, Brinkmann 1998). Zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit erfolgt hier stattdessen eine Darstellung nach dem Gefährdungsgrad und der Bestandsgröße. Die Anwendung des Bewertungsmodels von Wilms et al. (1997) ist wie auch eine Bewertung der Vollständigkeit der Brutvogelgemeinschaften nach dem Leitartenmodell von Flade (1994) nicht möglich, da nur die potenziell von WEA gefährdeten Brutvogelarten quantitativ erfasst wurden. Eine Bewertung des UG kann daher nur argumentativ und anhand dieser ausgewählten Arten erfolgen. Im UG wurden die sechs Greifvogelarten Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke und Wespenbussard, die drei Eulenarten Schleiereule, Steinkauz und Waldkauz sowie die Hühnervogelart Wachtel als Brutvögel festgestellt. Darüber hinaus wurden Rohr- und Wiesenweihe als Nahrungsgäste beobachtet. Legt man die Gefährdung (vgl. Tabelle 3) und die Bestandsgröße (vgl. Kapitel IV) als Kriterien zur Bewertung der Arten zu Grunde, handelt es sich bei Rotmilan, Schwarzmilan, Steinkauz, Wachtel und Wespenbussard um bemerkenswerte Brutvogelvorkommen im UG. Berücksichtigt man die Verteilungsmuster dieser Arten innerhalb des UG (vgl. Anhänge I-V) fällt die Ungleichverteilung dieser Arten auf, wonach sich die Vorkommen vorwiegend auf den struktur- und waldreichen Westen und Nordwesten des UG konzentrieren. Eine Ausnahme hiervon stellt die Wachtel dar, die im nordöstlichen Untersuchungsgebiet vorkommt und eine offene und gehölzfreie Ackerlandschaft als Lebensraum benötigt. Aufgrund der bemerkenswerten Brutvorkommen von Rotmilan, Schwarzmilan, Steinkauz und Wespenbussard werden der strukturreiche West- und Nordwestteil des UG einschließlich der Waldgebiete Steiner Holz, Kuhholz und Wald bei Pedinghausen als wertvoller Brutvogellebensraum von regionaler Bedeutung bewertet. Andere Teilgebiete des UG, insbesondere der der Osten und der Südosten sind hingegen von geringer Bedeutung als Lebensraum für Brutvogel. Zu berücksichtigen sind hier eine geringere Strukturdichte und bestehende Vorbelastungen durch Straßenverkehr, Wohnbesiedelung und Windenergienutzung. Der Osten und der Südosten des UG einschließlich der Stadtteile Hilbeck und Westhilbeck werden als Brutvogellebensraum von geringer bis lokaler Bedeutung bewertet. 13

5.2 Konfliktanalyse Welche Wirkungen und Konflikte können auftreten? Nach Reichenbach & Handke (2006) und Langston & Pullan (2003) lassen sich die Wirkungen von WEA auf Vögel zu den vier Wirkungskomplexen Scheuchwirkung, Barrierewirkung, Kollisionswirkung und direkten Habitatverlust zusammenfassen. Hiernach ist für die Greifvogel- und Eulenarten des Gebietes (Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Schleiereule Schwarzmilan, Steinkauz, Turmfalke, Waldkauz und Wespenbussard sowie die Nahrungsgäste Rohr- und Wiesenweihe) alleinig von einer Kollisionswirkung durch WEA auszugehen. Für die Wachtel nennen die Autoren eine mögliche Scheuchwirkung. Für keine der Arten ist nach Ansicht der Autoren hingegen mit einer Barrierewirkung oder einem Habitatverlust zu rechnen. Eine Übersicht über die möglichen Wirkungen und die Vogelarten des Gebietes gibt Tabelle 4. Tabelle 4: Mögliche oder nachgewiesene Betroffenheit von Vögeln gegenüber den Wirkungen von Windenergieanlagen (nach Reichenbach & Handke 2006 und Langston & Pullan 2003). Art Scheuchwirkung Barrierewirkung Kollisionswirkung Habitatverlust Habicht x Mäusebussard x Rohrweihe (Nahrungsgast) x Rotmilan x Schleiereule x Schwarzmilan x Steinkauz x Turmfalke x Wachtel x Waldkauz x Wiesenweihe (Nahrungsgast) x Wespenbussard x Kollisionswirkung Ein Kollisionsrisiko mit den geplanten WEA besteht nach Reichenbach & Handke (2006) und Langston & Pullan (2003) generell für alle Greif- und Eulenvögel des UG, eingeschlossen die Nahrungsgäste. Das Kollisionsrisiko mit WEA ist jedoch nicht für alle Arten gleich zu bemessen, wie aus der von Dürr (2010) geführte zentrale Fundkartei von Vogelverlusten an Windenergieanlagen in Deutschland abgeleitet werden kann. 14

Habicht, Schleiereule, Steinkauz, Waldkauz und Wespenbussard Nach Dürr (2010) liegen bundesweit für den Habicht drei, für die Schleiereule vier, für den Steinkauz keine, für Waldkauz und Wespenbussard je eine Todfundmeldung an WEA vor. Die Kernlebensräume der fünf Arten liegen zumeist abseits des Standorts von WEA, innerhalb von Wäldern (Habicht, Waldkauz, Wespenbussard), an Gehöften (Schleiereule) oder Streuobstwiesen (Steinkauz). Setzt man die Todfundzahlen in Relation zur Verbreitung und zur Bestandsdichte der fünf Arten innerhalb Deutschlands ist allgemein von einem sehr geringen Kollisionsrisiko mit WEA auszugehen. Mäusebussard und Turmfalke Beim Mäusebussard sind aktuell 158, beim Turmfalken 40 und beim Wespenbussard ein Todfund unter WEA bekannt. Beide Arten jagen während der Nahrungssuche gezielt Kleinsäuger innerhalb der offenen Feldflur und damit auch häufig in der Nähe von WEA-Standorten. Anhand der bundesweiten Bestandszahlen der insgesamt als mittelhäufig zu bezeichnenden Arten Mäusebussard und Turmfalke ist für diese beiden Arten allgemein von einem geringen Kollisionsrisiko mit WEA auszugehen. Rohr- und Wiesenweihe Für die Rohrweihe liegen bislang acht und für die Wiesenweihe zwei Todfunde an WEA vor. Rohr- und Wiesenweihen erbeuten ihre Nahrung vorwiegend innerhalb der offenen Agrarlandschaft. Im Vergleich der Todfundzahlen mit den bundesdeutschen Beständen erscheint das Kollisionsrisiko höher zu sein als bei den weit häufigeren Arten Mäusebussard und Turmfalke. Es ist daher für beide Arten allgemein von einem mittleren Kollisionsrisiko auszugehen. Rot- und Schwarzmilan Für den Rotmilan liegen bislang 138 und für den Schwarzmilan 18 Todfundmeldungen an WEA vor. Zur Nahrungssuche im UG suchen beide Arten Äcker, Grünland und Saumstrukturen auf. Der Schwarzmilan nutzt darüber hinaus, sofern vorhanden, auch große Gewässer zur Nahrungssuche. Unter Berücksichtigung der bundesweiten Bestände ist allgemein für den Rotmilan von 15

einem mittleren für den Schwarzmilan von einem geringen bis mittleren Kollisionsrisiko auszugehen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2008) hat bezüglich des Konfliktes zwischen Windenergienutzung und Vogelschutz generelle Abstandsregelungen erarbeitet. Diese Abstandregelungen haben einen rein empfehlenden Charakter und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Die Abstandregelungen sehen einerseits einen generellen Abstand zwischen WEA und den Brutplätzen der Arten vor, andererseits werden Prüfbereiche empfohlen, die auf häufig genutzte Nahrungsflächen der Arten hin untersucht werden sollen. Hierzu empfiehlt sich die Durchführung einer gezielten Raumnutzungsanalyse. Die von LAG VSW (2008) empfohlenen Abstände fasst Tabelle 5 zusammen. Tabelle 5: Abstandsempfehlungen Vögel und Windenergieanlagen (LAG VSW 2008). Art Abstand Brutplatz - WEA Prüfradius Nahrungsflächen Habicht - - Mäusebussard - - Rohrweihe 1.000 m 6.000 m Rotmilan 1.000 m 6.000 m Schleiereule - - Schwarzmilan 1.000 m 4.000 m Steinkauz - - Turmfalke - - Wachtel - - Waldkauz - - Wiesenweihe 1.000 m 6.000 m Wespenbussard - - Die LAG VSW (2008) empfiehlt bei vier der zwölf im UG festgestellten Vogelarten Abstandsradien einzuhalten. Hierbei handelt es ich um die Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wiesenweihe. Der vom Rotmilan im Jahr 2010 genutzte Brutplatz lag in einer Entfernung von 1.900 m zur nächstgelegenen geplanten WEA, die Brutplätze des Schwarzmilans in einer Entfernung von 1.100 m bzw. 1.700 m. Die Brutplätze von Rohr- und Wiesenweihe lagen in unbekannter Entfernung außerhalb des UG (2.000 m Radius). Alle Brutplätze lagen damit im Jahr 2010 außerhalb der von der LAG VSW (2008) geforderten Radien. Zur Raumnutzung der Arten liegen partielle Daten aus dem Jahr 2010 und aus einer Voruntersuchung des Jahres 2009 vor. Für eine vertiefende Analyse könnten im Jahr 2011 weitere Untersuchungen zur Raumnutzung von Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wiesenweihe erfolgen. 16

Scheuchwirkung WEA üben nach Reichenbach & Handke (2006) und Langston & Pullan (2003) eine Scheuchwirkung auf die Hühnervogelart Wachtel aus. Ein rufendes Männchen der Art wurde 2010 in einem Abstand von ca. 450 m zur nächstgelegenen geplanten WEA festgestellt. Der genaue Brutplatz ist nicht bekannt. Es ist ein Brutstandort in der näheren Umgebung (ca. 200 m Umkreis) anzunehmen. Nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Forschung ist weitgehend abgesichert von einer Meidung von WEA durch Wachteln auszugehen. Die Meidungsdistanzen liegen bei ca. 200-250 m (Bergen 2001, Müller & Illner 2001, Reichenbach 2003, Reichenbach & Schadek 2003, Reichenbach & Steinborn 2004, Sinning 2004; zusammengetragen in Reichenbach et al. 2004). Das Vorkommen der Wachtel im UG liegt somit im Randbereich der von den geplanten WEA zu erwartenden Meidungs- /Scheuchradien. Aufgrund der unklaren Lage des Brutplatzes der Art ist eine Konflikt zwischen Wachtelvorkommen und Windenergienutzung nicht auszuschließen. Ergebnis der Konfliktanalyse Konflikte zwischen Vogelwelt und der geplanten Windenergienutzung westlich von Werl- Hilbeck können primär für die Greifvogelarten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wiesenweihe (Kollisionswirkung) auftreten. Für den Hühnervogel Wachtel sind aufgrund der unklaren Lage des Brutplatzes ein Konflikt (Scheuchwirkung) ebenfalls nicht auszuschließen. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2008) empfohlenen Abstände zwischen Brutplätzen und geplanten WEA werden aktuell für alle Arten eingehalten. 17

6. Fazit Die im Jahr 2010 westlich von Werl-Hilbeck durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen bezüglich einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen erbrachten den Nachweis von zwölf Arten, die potenziell im Konflikt zu der geplanten Windenergienutzung stehen. Die Arten Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Schleiereule Schwarzmilan, Steinkauz, Turmfalke, Waldkauz und Wespenbussard traten als Brutvögel, Rohr- und Wiesenweihe als temporäre Nahrungsgäste auf. Der Westen und der Nordwesten des UG (2.000 m Radius) werden als Gebiete von regionaler Bedeutung als Brutvogellebensraum angesehen. Der Osten und der Südosten als Gebiete von geringer bis lokaler Bedeutung. Eine Konfliktanalyse ergab, dass Konflikte zwischen Vogelwelt und WEA-Nutzung primär bei den Greifvogelarten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wiesenweihe (Kollisionswirkung) sowie für den Hühnervogel Wachtel (Scheuchwirkung) auftreten können. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2008) empfohlenen Abstände zwischen Brutplätzen und geplanten WEA werden aktuell für alle Arten eingehalten. Partielle Daten zur Raumnutzung der Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wiesenweihe liegen aus den Jahren 2009 und 2010 vor. Diese sollten für eine umfassende Raumnutzungsanlyse durch weitere Daten ergänzt werden. Nach den vorliegenden Ergebnissen (Fachbeitrag Brutvögel) erscheint die untersuchte Fläche westlich von Werl-Hilbeck grundsätzlich als geeignet als Konzentrationszone für Windkraftanlagen und die Errichtung der drei geplanten WEA. Es können jedoch Konflikte, primär mit den Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtel und Wiesenweihe auftreten. Die zu erwartenden Konflikte sind aber derzeit nicht als Hinderungsgrund für die von der Interessengemeinschaft Westhilbeck angestrebte Errichtung von drei WEA westlich von Werl-Hilbeck zu werten. Eine abschließende Aussage hierzu ist jedoch erst im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu treffen. 18

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