Preis- und Leistungsverzeichnis. Stand: 20. August 2007 freibleibend



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Preis- und Leistungsverzeichnis. Stand: 20. August 2007 Finanzdienstleistungen gemäß 4 Ziffer 8 UStG sind mehrwertsteuerfrei. Steuerpflichtige leistungen sind als solche gekennzeichnet. Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. AAB - cz (08.2007) Der Kunde trägt alle Auslagen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).

Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Lastschriftverkehr, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden Kapitel D Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden A B C D Kapitel E Hinweis zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren für Privatkunden und Geschäftskunden E Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 2 von 26

A A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Lastschriftverkehr, Sparverkehr, Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale, Reisezahlungsmittel, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodell für Privatkonten (Girokonto) Leistungen und Preise in der Einzelabrechnung Für folgende Leistungen zahlen Sie einen Monatspreis von 4,00 * Kontoführung, darin enthalten sind 7 Freiposten pro Monat Daueraufträge (Einrichtung, Änderung, Ausführung, Löschung) Scheckeinlösung und Scheckeinzug (Inland) Lastschriften Überweisungsaufträge auf Vordrucken Überweisungseingänge (Inland) Für alle anderen Leistungen, die nicht im Monatspreis enthalten sind, werden jeweils Einzelpreise pro Vorgang berechnet Porto (entfällt bei Selbstausdruck über Online-Banking -AKP) 0,55 Maestro-BankKarte; ggf. Zweitkarte pro Jahr Jeder nach den Freiposten weitere Buchungsposten 0,50 * * Für PC-Banking-Nutzer und die Online-Nutzung im Augsburger Kunden-Portal entfallen die Monatspauschale für Kontoführung und Gebühren für Buchungsposten 2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang) Monatsauszug (Service-Konto) p. a. 18,00 Quartalsauszug Selbstabholer Versand Zwischenkontoauszug 5,00 Zusendung - der gesammelten Abholerpost Portokosten Nacherstellung von Kontoauszügen und Belegen Pro Auszug/Beleg 7,50 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 3 von 26

A Augsburger Aktienbank AG 3. Lastschriftverkehr Lastschriften im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren Lastschrifteinlösung Nachricht über Nichteinlösung der Lastschrift 4. Wertstellungen (außer Überweisungsverkehr 1) ) a. Wertstellungen bei Gutschriften auf dem Konto Bareinzahlungen (Giro- und Sparkonten) Einzahlungstag Lastschrifteinreichungen auf Buchungstag folg. Arbeitstag Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten auf Buchungstag folg. Arbeitstag - Inkasso DBB wirksamer Eingangstag b. Wertstellungen bei Abbuchungen vom Konto Lastschriften Schecks Sparkonten Tag der Vorlage Tag der Vorlage Buchungstag Barauszahlungen mit Debitkarte 2) am Schalter am Geldausgabeautomat beim eigenen Kreditinstitut je Tag der Verfügung Verfügung beim fremden Kreditinstitut je Tag der Vorlage Vorlage mit Kreditkarte beim fremden Kreditinstitut je DBB wirksamer Eingangstag Eingangstag 1) 2) Siehe Kapitel B. I. Debitkarten sind Kundenkarten und noch im Umlauf befindliche ec-karten. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 4 von 26

II. Sparkonto Zusendung von Kontoauszügen bei Loseblattsparbuch Gutschriftsanzeigen Kennwortvereinbarung Übertragung eines Sparkontos 5,00 Mindestguthaben 10,00 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 5 von 26

A IV. Regelleistungen bei Privatkrediten 1. Beispiel: Abrufkredite ab Kreditbetrag 5.000,00 Zinssatz variabel pro Jahr 8,99 % Bearbeitungsentgelt (vom Auszahlungsbetrag) 2,00 % Effektiver Jahreszins laufzeitabhängig 60 Monate Laufzeit pro Jahr 10,30 % Gesamtkosten: Bei einer Laufzeit von 60 Monaten ergeben sich für Kredite bis zu pro 500 Kreditbetrag Gesamtkosten von 135,06 Hinweis: Eine Tabelle mit den sich aus verschiedenen Kreditbeträgen und Laufzeiten ergebenden Kosten halten wir am Schalter für Sie zur Einsicht bereit. V. Sonderleistungen im Kreditgeschäft 1. Kreditbearbeitung Mahnung nach Verzugseintritt 3,00 Stundung/Tilgungsaussetzung 10,00 Sonstige Vertragsmodifizierungen je Arbeitsaufwand, mind. 75,00 Erstellung einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, ohne dass eine Verpflichtung der Bank vorliegt 75,00 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 6 von 26

A 2. Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in Register oder Einholung eines Registerauszuges für den Kunden (zzgl. ggf. anfallender Registergebühren) 10,00 Austausch von Sicherheiten oder Schuldnern je Arbeitsaufwand, mind. 250,00 Abgabe von grundbuchlichen Erklärungen und Grundschuldverwaltungen 75,00 VI. Auskünfte Erteilte Auskünfte und Bestätigung für Dritte 10,00 VII. Avale Bearbeitungsentgelt (Grundlage Bearbeitungsbetrag) 0,5 % mindestens 75,00 Avalprovision 2,0 % p. a. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 7 von 26

A VIII. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 % mindestens 2,50 Barauszahlung von Reiseschecks USD bis 1.000,- 0,60 % mindestens 6,00 USD ab 1.000,- 0,60 % IX. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) + 19 % MwSt.. Gesamt. 5 cm 20,00 3,80 23,80 10 cm 25,00 4,75 29,75 15 cm 30,00 5,70 35,70 20 cm 35,00 6,65 41,65 30 cm 40,00 7,60 47,60 50 cm 75,00 14,25 89,25 X. Sonstiges Überweisungsgebühr zu Gunsten des Referenzkontos kostenfrei Überweisungsgebühr auf andere Konten * 1,00 Überweisungsrückruf 10,00 Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung pro Konto 10,00 Zinsbescheinigung Vorjahr Zinsbescheinigung Sonstige pro Jahr/pro Konto 7,50 Annahme einer Verpfändungserklärung 50,00 Annahme einer Verpfändungserklärung (Lebensarbeitszeitkonten) inkl. 19 % MwSt. 50,00 Bearbeitungsgebühr (Lebensarbeitszeitkonten) inkl. 19 % MwSt. 25,00 Vertrag zugunsten Dritter 10,00 Außergewöhnliche Maßnahmen im Kundeninteresse bei Sicherung und Bearbeitung des Nachlasses für den Erben 50,00 Münzeinzahlungen an der Kasse Für Kunden bzw. Einzahlungen auf ein Konto bei AAB Für Kunden bzw. Einzahlungen auf fremde Konten 5,00 Ermittlung einer Kundenadresse 15,00 Kontenübertragung auf andere Namen 5,00 Telefon-Banking unter 01802 777-000, -002, -003 und -004: für Inlandsgespräche aus dem Festnetz der Deutschen Telekom pro Anruf 0,06 * gültig für folgende Kontoarten: Goldene Kombination, Service-Konten, Sparkonto, Tagesgeld Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 8 von 26

B B Preise und Leistungsmerkmale beim Überweisungs- und Scheckverkehr sowie kartengestützten Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Überweisungsverkehr 1. Inlandsüberweisungen und EU-Standardüberweisungen Eine EU-Standardüberweisung ist eine vom überweisenden Kunden auf dem von der Bank ausgegebenen Vordruck EU-Standardüberweisung oder in dem von der Bank festgelegten Datensatzformat EU- Standardüberweisung erteilte grenzüberschreitende Überweisung an einen Begünstigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union 1) oder in einem EWR-Staat 2) in Euro bis zu einem Betrag von 50.000 Euro bei der der Überweisende in der Überweisung - die IBAN 3) des Begünstigten, - den BIC 4) des Kreditinstituts des Begünstigten sowie - die Weisung SHARE 5) angegeben hat. a. Überweisungsausgänge aa. Annahmefrist/en für Überweisungen 11:00 Uhr 1) 2) 3) 4) 5) werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number ( Internationale Kontonummer) BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code ( Bankidentifikationscode). SHARE ist die im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr übliche Abkürzung für die Entgeltweisung des Kunden, dass der Überweisende die Entgelte bei seiner Bank und der Begünstigte die übrigen Entgelte trägt. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 9 von 26

B bb. Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: (1) Inlandsüberweisung Überweisungsart Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen 1) Überweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut Überweisung in Euro innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle der Bank (Hausüberweisung) Überweisung in Euro an eine andere Haupt- oder Zweigstelle der Bank in Deutschland Überweisung an ein anderes Kreditinstitut, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet Überweisung innerhalb der Bank, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates bis zu einem Gegenwert von höchstens Euro lautet Überweisung, die weder auf Euro noch auf eine Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates lautet (Drittstaaten-Währung) 2) binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten binnen eines Bankgeschäftstags auf das Konto des Begünstigten binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten werden baldmöglichst bewirkt (2) EU-Standardüberweisung Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal: Zielland Ausführungsfrist in Bankgeschäftstagen 1) Für alle EU-Staaten 5 Bankgeschäftstage 1) 2) Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). z. B. US-Dollar Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 10 von 26

B (3) Ausführungsfristbeginn Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter B I 1 a.aa. bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. II 1 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. cc. Entgelte (soweit nicht bereits in Kapitel A.1 Preismodell für Privatkonten enthalten) Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung 1) per Dauerauftrag Überweisung per Zahlschein Eilüberweisung Inlandsüberweisung frei frei frei entfällt 15,00 EU-Standardüberweisung in Euro an ein anderes Kreditinstitut Inlandsüberweisung in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates 2) lautet Inlandsüberweisung, die weder auf Euro noch auf eine andere Währung eines EUoder EWR-Mitgliedstaates lautet (Drittstaatenwährung) frei frei entfällt entfällt entfällt frei frei frei frei entfällt Abwicklungsgebühr 2,00, mindestens 15,00 / maximal 150,00 Abwicklungsgebühr 2,00, mindestens 15,00 / maximal 150,00 entfällt entfällt entfällt entfällt dd. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank. b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 3) nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank. bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank. c. Dauerauftrag Einrichtung, Änderung, Aussetzung Rückruf 5,00 1) 2) 3) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking. Währungen derzeit: Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypern-Pfund. Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 11 von 26

B 2. Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union 1) und der EWR-Staaten 2) (außer EU-Standardüberweisungen) 3) Dieses Kapitel gilt für grenzüberschreitende Überweisung in Euro mit einem Betrag höher als 50.000 Euro, grenzüberschreitende Überweisungen in Euro mit einem Betrag bis maximal 50.000 Euro ohne Angabe der IBAN 4) des Begünstigten und des BIC 5) des Kreditinstituts des Begünstigten und grenzüberschreitende Überweisungen in einer anderen Währung als Euro 6). a. Überweisungsausgänge aa. Annahmefrist/en für Überweisungen 10:00 Uhr werktags, außer Sonnabende, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) bb. Ausführungsfristen Die Zeitspanne bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (Ausführungsfrist) beträgt maximal: Zielland Ausführungsfrist nach Bankgeschäftstagen 7) bei konventioneller Abwicklung in Euro oder Währung des Empfängerlandes konventioneller Abwicklung in anderen Währungen Die Frist beträgt 5 Bankarbeitstage. Die Bank behält sich Änderungen der Ausführungsfrist je Zielland vor. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter B. I.2.a.aa. bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. III 1 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen. Vergleiche zur EU-Standardüberweisung Kapitel B.I.1. IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number ( Internationale Kontonummer) BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code (Bankidentifikationscode). Währungen derzeit: Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypern-Pfund. Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB) Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 12 von 26

B cc. Entgelte (1) Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte ( OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis. Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2) Höhe der Entgelte Zielland Währung Konventionelle Abwicklung Elektronische Abwicklung mit IBAN/BIC EU / EWR 1,75, mind. 12,50 maximal 150,00 + Fremdgebühr Ausland Drittstaaten Fremdwährung 2,00, mind. 15,00 maximal 150,00 + Fremdgebühr Ausland EU-/EWR-EU- Mitgliedstaat 1) Schwedische Kronen bis zum Gegenwert von 50.000 OUR SHARE OUR SHARE 1,75, mind. 12,50 maximal 150,00 Fremdgeb. werden Begünstigtem abgez. 2,00, mind. 15,00 maximal 150,00 Fremdgeb. werden Begünstigtem abgez. entfällt entfällt entfällt entfällt Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung in Schwedischen Kronen, wenn der Überweisende die IBAN 2) des Begünstigten und den BIC 3) des Kreditinstituts des Begünstigten angibt (vgl. Kapitel B.I.1a.cc.) dd. Wertstellung am Tag des Zahlungsausgangs bei der Bank 1) 2) 3) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number ( Internationale Kontonummer) BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code (Bankidentifikationscode). Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 13 von 26

B b. Überweisungseingänge aa. Gutschrift auf Girokonto maximal ein Bankgeschäftstag 1) nach Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank bb. Wertstellung Tag des Zahlungseingangs bei der Bank cc. Entgelte (1) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis. Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. (2) Höhe der Entgelte Bei einer SHARE-Überweisung werden von der Bank keine Entgelte berechnet. 1) Bankgeschäftstage sind Werktage, an denen alle beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende ( 676 a Abs. 2 BGB). Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 14 von 26

B 3. Grenzüberschreitende Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union 1) und der EWR-Staaten 2) (Drittstaaten) a. Entgelte bei Überweisungsausgängen aa. Entgeltpflichtiger Der Überweisende trägt alle Entgelte ( OUR-Überweisung), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis. Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb. Höhe der Entgelte Zielland Währung Konventionelle Abwicklung Elektronische Abwicklung mit IBAN/BIC OUR SHARE OUR SHARE EU / EWR 1,75, mind. 12,50 maximal 150,00 + Fremdgebühr Ausland 1,75, mind. 12,50 maximal 150,00 Fremdgeb. werden Begünstigtem abgez. entfällt entfällt Drittstaaten Fremdwährung 2,00, mind. 15,00 maximal 150,00 + Fremdgebühr Ausland 2,00, mind. 15,00 maximal 150,00 Fremdgeb. werden Begünstigtem abgez. entfällt entfällt 1) 2) EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 15 von 26

B b. Entgelte bei Überweisungseingängen aa. Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, richtet sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung Überweisender trägt alle Entgelte SHARE-Überweisung Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte Hinweis. Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. bb. Höhe der Entgelte Bei einer SHARE-Überweisung werden von der Bank keine Entgelte berechnet. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 16 von 26

B II. Scheckverkehr 1. Scheckverkehr im Inland Einlösung eines auf Euro ausgestellten Schecks Einlösung eines auf eine Fremdwährung ausgestellten Schecks Einzug eines auf Euro ausgestellten Schecks Einzug eines auf eine Fremdwährung 1,50 mind. 17,00 ausgestellten Schecks maximal 150,00 + fremde Gebühren Scheckrückgabe - Nachricht über Nichteinlösung eines Inkassoschecks 2,50 Bereitstellung eines bestätigten/unbestätigten DBB (LZB)-Schecks 20,00 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a. Scheckzahlungen aus dem Ausland 1) aa. Land der bezogenen Bank u. Währung sind 1,50 mind. 7,50 identisch maximal 150,00 bb. Land der bezogenen Bank und Währung sind 1,50 mind. 17,00 nicht identisch maximal 150,00 + fremde Gebühren 1) Sofern gemäß Auftrag der Preis nicht vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 17 von 26

B III. Kartengestützter Zahlungsverkehr 1. Kreditkarte MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) über Goldene Kombination - Hauptkarte (jährlich) über Augsburger Service-Konto/Girokonto 24,00 - Zusatzkarte (jährlich) jeweils 12,00 Ersatz eines PIN-Briefes 5,00 Ausstellung einer Ersatzkarte mit PIN bei Namensänderung, Kontowechsel, Beschädigung, Verlust etc., sofern die Ursache für den Bedarf der Ersatzkarte nicht von der Bank zu vertreten ist 15,00 Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten Rechnungskopie/Belegs 1,50 Sperren einer MasterCard auf Veranlassung des Kunden Einsatz der Kreditkarte im Ausland bei Zahlung in Fremdwährung 1 % des MasterCard-Umsatzes Barauszahlungen mit der Kreditkarte Schalter GAA am eigenen entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,00 am fremden - bei inländischen Kreditinstituten 3 % des Umsatzes mind. 5,00 2 % des Umsatzes mind. 5,00 - bei ausländischen Kreditinstituten in Währung O - bei ausländischen Kreditinstituten in Fremdwährung 3 % des Umsatzes mind. 5,00 3 % des Umsatzes mind. 5,00 + 1 % d. Umsatzes 2 % des Umsatzes mind. 5,00 2 % des Umsatzes mind. 5,00 + 1 % d. Umsatzes 2. Debit-Karte Maestro-BankKarte Maestro-BankKarte über Service-Konto (jährlich) 5,00* Maestro-BankKarte über Girokonto Zur Verfügungstellung einer Ersatzkarte bei - Namensänderung 5,00 - Kontowechsel 5,00 - Verlust 5,00 Sperren einer Debit-Karte auf Veranlassung des Kunden 2,50 Ersatz eines PIN-Briefes 5,00 Fehlerzählerberichtigung 2,50 Einsatz der Maestro-BankKarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Maestro) in Fremdwährung fremde Kosten Barauszahlungen an eigene Kunden am GAA der AAB Barauszahlungen an fremde Kunden am GAA der AAB Barauszahlungen an eigene Kunden am GAA anderer Kreditinstitute *Die Belastung erfolgt im Voraus für die gesamte Laufzeit (4 x 5,00 ). 1 % des Umsatzes mind. 3,00 4,00 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 18 von 26

C C Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden I. Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1. An- und Verkauf 1.1 Transaktionsentgelt Ausführung im Inland Aktien/Zertifikate Provision in % in % Minimum vom Kurswert vom Nennwert pro Stück bzw. Maximum Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 19 von 26

C Zero Bonds Provision in % in % Minimum vom Kurswert vom Nennwert pro Stück bzw. Maximum Genussscheine/Genussrechte Investmentanteile Kauf Ausgabepreis* Verkauf Rücknahmepreis Mindestorder 200,00 Sparpläne Mindestanlage 50,00 * Nettoinventarwert + Ausgabeaufschlag Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 0 0 Sonstige Wertpapiere Emissionen des Bundes gebührenfrei Börsengebühr Xetra (inkl. Abwicklungsgebühr) + 5,50 fremde Abwicklungsgebühren + 4,00 Außerbörsliche Geschäfte + 10,00 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 20 von 26

C Ausführung im Ausland Aktien/Zertifikate Provision in % in % Minimum vom Kurswert vom Nennwert pro Stück bzw. Maximum Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 21 von 26

C Investmentanteile Kauf Verkauf Provision in % in % Minimum vom Kurswert vom Nennwert pro Stück bzw. Maximum Ausgabepreis* Rücknahmepreis Mindestorder 200,00 Sparpläne Mindestanlage 50,00 * Nettoinventarwert + Ausgabeaufschlag Bezugsrechte/Teilrechte/Aktienspitzen 0 0 Sonstige Wertpapiere Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Die Bank erhält für die Abwicklung ein Entgelt aus dem Ausgabeaufschlag. 1.2 Abrechnung über Streifbanddepot Das Entgelt für den An- und Verkauf von Wertpapieren erhöht sich um 100 % 1.3 Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 2. Vormerkung von Aufträgen 2.1 Erteilung eines limitierten Auftrags + 2,50 2.2 Änderung eines Auftrags (z. B. Änderung des Limits, der Gültigkeitsdauer etc.) + 2,50 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 22 von 26

C II. Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 1. Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren Alle Entgelte enthalten 19 % MwSt. Die Berechnung erfolgt halbjährlich im nachhinein. Bei unterjährigen Depoteröffnungen oder schließungen erfolgt die Berechnung anteilsmäßig. Pauschal pro Jahr inkl. Jahressteuerbescheinigung 35,70 Mindestpreis pro Depotposten entfällt Bundeswertpapiere depotgebührenfrei Für Streifbandstücke gelten doppelte Gebührensätze. 2. Übertragung von Wertpapieren zu Lasten des Depots Alle Entgelte enthalten 19 % MwSt. 2.1 zugunsten eines anderen Depots - Girosammelverwahrung kostenfrei - Streifbandverwahrung kostenfrei - Wertpapierrechnung kostenfrei fremde Gebühren werden in Rechnung gestellt 2.2 zur Eigenverwahrung des Kunden ( effektive Auslieferung) - Girosammelverwahrung kostenfrei - Streifbandverwahrung kostenfrei - Wertpapierrechnung kostenfrei fremde Gebühren werden in Rechnung gestellt 2.3 Ausbuchung wertloser Positionen Pro Posten 15,00 + fremde Spesen 3. Übertragung von Wertpapieren zu Gunsten des Depots Alle Entgelte enthalten 19 % MwSt. 3.1 Einlieferung - Girosammelverwahrung entfällt - Streifbandverwahrung entfällt - Wertpapierrechnung entfällt fremde Gebühren werden in Rechnung gestellt Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 23 von 26

C 3.2 Einlieferung effektiver Stücke - Girosammelverwahrung 15,00 - Streifbandverwahrung 30,00 - Wertpapierrechnung 20,00 + fremde Spesen 3.3 Einlieferung fälliger effektiver Wertpapiere 25,00 + fremde Spesen 4. Kapitalveränderungen 4.1 Ausübung von Bezugsrechten - junge Aktien 0,15 % mindestens 7,50 maximal 37,50 + fremde Spesen - Options-, Wandelanleihen 0,15 % mindestens 7,50 maximal 37,50 + fremde Spesen - Genussscheine 0,15 % mindestens 7,50 maximal 37,50 + fremde Spesen 5. Ausübung von Options- und Wandelrechten 5.1 Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag 15,00 Alle Entgelte enthalten 19 % MwSt. + fremde Spesen 5.2 Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 15,00 + fremde Spesen 5.3 Ausübung von Wandelrechten 15,00 + fremde Spesen Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 24 von 26

C 6. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien soweit dies nicht im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft erfolgt - Inland entfällt - Ausland entfällt 7. Umtausch von Wertpapier-Urkunden 7.1 Übernahmeangebote/Barabfindungen/Rückkaufangebote 5,00 7.2 Umtausch von Originalaktien in Miteigentumsanteile/Rücktausch 5,00 8. Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen 15,00 9. Depotaufstellungen auf Kundenwunsch - ohne Wertberechnung entfällt - mit Wertberechnung inkl. 19 % MwSt. 15,00 Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 25 von 26

D D Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Abrechnungskurs der ClearstreamBanking Luxemburg (bei Wertpapiergeschäften) bzw. der Deutschen Bundesbank Geld/Brief Spanne 0,5 % E E Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden und Geschäftskunden Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus der Anwendung des Überweisungsrechts ( 675 a bis 676 g des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder dem Missbrauch einer Zahlungskarte ( 676 h Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Geschäftskunden den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand: 20. August 2007 Seite 26 von 26

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