: Das Angebot der Deutschen Bundesbank Zentralbereich Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme
Seite 2 Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank stellt ihren Bank- und Nichtbankenkunden im Massenzahlungsverkehr kostengünstige und leistungsfähige Verfahren für die Abwicklung von nicht-eilbedürftigen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen zur Verfügung. SEPA-Zahlungen von Kreditinstituten (SEPA-Überweisungen, SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften) werden im SEPA-Clearer des Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) verarbeitet. Nationale, nicht SEPA-konforme Zahlungen im Datenträgeraustauschformat (DTA) von Kreditinstituten werden im EMZ abgewickelt. Die Verfahren der Bundesbank im Massenzahlungsverkehr werden insbesondere von mittelgroßen und kleineren Kreditinstituten, die keinem Gironetz angehören, zur Abwicklung von Überweisungen, Scheck- und Lastschrifteinzügen genutzt. Auch öffentliche Verwaltungen können SEPA-Zahlungen über die Bundesbank abwickeln, hierzu wird der Zugang über das Hausbankverfahren genutzt (HBV-SEPA). Zahlungen im DTA-Format können öffentliche Verwaltungen direkt in den EMZ einliefern. Bei der Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs wird die Bundesbank von der Kreditwirtschaft und der öffentlichen Hand als verlässlicher und neutraler Partner geschätzt. Europaweite Erreichbarkeit im SEPA-Clearer des EMZ Mit dem SEPA-Clearer des EMZ bietet die Bundesbank ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von SEPA- Zahlungen an. Eine Teilnahme ist für alle Kreditinstitute möglich, die an den SEPA-Schemes des EPC teilnehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kreditinstitute durch Zeichnung der entsprechenden Beitrittserklärungen die SEPA-Regelwerke für Überweisungen bzw. Lastschriften anerkannt und ihre Systeme auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen umgestellt haben. Zahlungen für Kreditinstitute, die nicht direkt oder indirekt am SEPA-Clearer des EMZ teilnehmen, werden von der Bundesbank über die Systeme anderer Clearinginfrastrukturen weitergeleitet. Hierzu ist die Bundesbank an den STEP2 SCT-Service und die SDD-Services der EBA Clearing angebunden. Zusätzlich unterhält die Bundesbank direkte bilaterale Verbindungen zu anderen europäischen Clearinghäusern, so u.a. zum Clearing Service International der Österreichischen Nationalbank (OeNB), dem spanischen Clearinghaus Iberpay, dem niederländischen Clearinghaus Equens S.E. und zum bulgarischen Zahlungssystembetreiber Borica-Bankservice. Die Bundesbank stellt ihren Teilnehmern somit einen sicheren und europaweiten Zugang zur Abwicklung des SEPA- Zahlungsverkehrs zur Verfügung.
Seite 3 Europaweite Erreichbarkeit im SEPA-Clearer des EMZ Euroraum 333 Mio. Einwohner 347 Mio. Girokonten 177 Mio. Zahlungen/Tag 6.357 Zahlungsdienstleister EU-27 504 Mio. Einwohner 517 Mio. Girokonten 258 Mio. Zahlungen/Tag 9.291 Zahlungsdienstleister SEPA Vorstellung des EPC* EU-27 + übrige EWR-Staaten + Schweiz + Monaco 518 Mio. Einwohner * European Payment Council Quelle: ECB Statistical Data Warehouse 23 August 2013 (Zahlen für das Jahr 2012) Verarbeitung von Zahlungen im SEPA-Clearer des EMZ Für die Abwicklung von Zahlungen im SEPA-Clearer des EMZ gilt der TARGET2-Kalender. Bundeseinheitliche und regionale Feiertage in Deutschland, die keine TARGET2- Feiertage sind, werden nicht berücksichtigt. Die Ausführung der eingelieferten Zahlungen erfolgt unter Berücksichtigung der für das jeweilige Einreichungsfenster gültigen Annahmeschlusszeiten. Innerhalb eines Bearbeitungstages werden für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mehrere Verarbeitungszyklen unterstützt. Die Verrechnung der Gegenwerte von erfolgreich verarbeiteten Zahlungen wird auf Konten im Zahlungsverkehrsmodul (Payments Module) von TARGET2 durchgeführt. Dabei ist es auch möglich, dass sich ein Teilnehmer eines Verrechnungsagenten bedient. Die Verbuchung der SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erfolgt nach dem Bruttoprinzip auf Basis der ein- und ausgelieferten logischen Dateien. Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eines Bankgeschäftstages (ca. 22:00 Uhr) eine Abstimmungsdatei (Daily Reconciliation Report) je genutztem Dienst des SEPA-Clearers (SEPA-Überweisung, SEPA-Basislastschrift, SEPA-Firmenlastschrift), die eine Zusammenstellung der eingereichten Dateien für Gut- bzw. Lastschriften enthält. Bei der der SEPA-Zahlungen werden ggf. eingerichtete Leitwege auf Basis des Business Identifier Codes (BIC) berücksichtigt. Dabei ist es möglich, getrennte Leitwege für SEPA-Überweisungen und SEPA- Lastschriften einzurichten. Die Kommunikation erfolgt eingangs- und ausgangsseitig ausschließlich per Datenfernübertragung via SWIFTNet FileAct oder EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard).
Seite 4 Kommunikationsinfrastruktur zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen über den SEPA-Clearer Kreditinstitut SWIFTNet FileAct Kreditinstitut EBICS Abwicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ 1 Die und Verbuchung der Auftragsgegenwerte verarbeiteter SEPA-Überweisungen erfolgt direkt im Anschluss an das jeweilige sfenster. SEPA-Überweisungen, die nach 20:00 Uhr des vorangegangenen und bis 08:00 Uhr des aktuellen Bankgeschäftstages eingeliefert wurden, werden ab ca. 08:15 Uhr unter dem aktuellen Bankgeschäftstag verbucht und ausgeliefert. Die und Verbuchung von SEPA-Überweisungen, die zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr eingeliefert wurden, erfolgt ab ca. 10:15 Uhr. Zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr eingelieferte SEPA-Überweisungen werden ab ca. 13:15 Uhr unter dem aktuellen Bankgeschäftstag ausgeliefert und verbucht. Die und Verbuchung der SEPA- Überweisungen, die zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr des aktuellen Bankgeschäftstages eingeliefert wurden, erfolgt ab ca. 15:15 Uhr. Zwischen 15:00 und 20:00 Uhr eingelieferte SEPA-Überweisungen werden ab ca. 20:15 Uhr ausgeliefert. Die Verbuchung dieser Transaktionen findet ebenfalls zu diesem Zeitpunkt statt, diese werden jedoch mit Valuta des nächsten Bankgeschäftstages durchgeführt. Abwicklung von SEPA-Überweisungen über den SEPA-Clearer des EMZ ISD T+1 / T Fenster 1 ISD T Fenster 2 ISD T Fenster 3 ISD T Fenster 4 ISD T + 1 Fenster 5 20.00 24.00 8.00 10.00 13.00 15.00 20.00 ISD = Interbank Settlement Date
Seite 5 Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA-Clearer des EMZ nur Rücktransaktionen nach Settlement nur Rücktransaktionen nach Settlement Originaltransaktionen sowie Rücktransaktionen vor und nach Settlement 20.00 10.00 16.45 20.00 Abwicklung von SEPA-Lastschriften über den SEPA- Clearer des EMZ 1 Bei der Abwicklung von SEPA-Lastschriften ist zu berücksichtigen, dass und Verbuchung der Zahlungsnachrichten aufgrund der grundsätzlichen Konzeption der SEPA-Lastschriftverfahren im Regelfall zeitlich auseinander fallen. Die von SEPA- Lastschriften, die zwischen 10:00 und 20:00 Uhr des aktuellen Bankgeschäftstages eingeliefert werden, erfolgt am aktuellen Bankgeschäftstag ab ca. 20:15 Uhr. Die der nach 20:00 Uhr des vorangegan- genen und bis 10:00 Uhr des aktuellen Geschäftstags eingelieferten SEPA-Lastschriften, erfolgt am aktuellen Bankgeschäftstag ab ca. 10:15 Uhr. Die Verbuchung der Auftragsgegenwerte der bereits ausgelieferten SEPA-Lastschriften erfolgt am Geschäftstag vor dem im Datensatz der Zahlungsnachricht angegebenen Bankgeschäftstages (Interbank Settlement Date, ISD) gegen ca. 20:15 Uhr. DTA-Clearing im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) Bis zur Umstellung des Euro-Zahlungsverkehrs auf die SEPA-Zahlungsformate bietet die Deutsche Bundesbank ihren Kunden weiterhin das Clearing und Settlement von Zahlungen im Datenträgeraustauschformat (DTA- Format) im EMZ an. Der Zugang zum dateiorientierten EMZ-Verfahren steht allen Bundesbank-Kontoinhabern offen. Durch die Bruttoabwicklung ist ein Kreditrisiko für den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. Die Geldverrechnung erfolgt floatfrei. Arbeitstäglich werden rd. 11,3 Mio. Transaktionen (im Gegenwert von knapp 9,2 Mrd. Euro) abgewickelt. Davon sind rd. 35 % Überweisungen und rd. 65 % Einzugsaufträge für Lastschriften und umgewandelte Schecks. 1 Die angegebenen Abwicklungs- und Annahmezeiten beziehen sich auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen von Kreditinstituten. Für Nichtbanken gelten die Abwicklungs- und Annahmezeiten des Hausbankverfahrens (HBV-SEPA).
Seite 6 Abwicklung von Zahlungen im EMZ 1. Bearbeitungstag 2. Bearbeitungstag 19:00 20:00 21:00 05:00 06:00 07:00 08:00 09:00 10:00 13:00 Abendliche Verarbeitung Überweisungen + Einzüge + Ausgaben Morgendliche Verarbeitung + Ausgaben Überweisungen + Einzüge + Ausgaben ISE* Verrechnungsdatensätze * Imagegestützter Scheckeinzug Abwicklung von Zahlungen im EMZ Die Kommunikation der Kreditinstitute und der öffentlichen Verwaltungen mit dem EMZ ist eingangs- und ausgangsseitig ausschließlich per Datenfernübertragung (DFÜ) via SWIFTNet FileAct oder EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) möglich. Die Verarbeitung der Zahlungen erfolgt in mehreren Verarbeitungsfenstern. In der abendlichen Verarbeitung werden Zahlungen abgewickelt, die zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr eingereicht wurden. Im Anschluss an dieses sfenster erfolgen die der Gegenwerte unter der Valuta des nächsten Geschäftstages sowie die Dateiauslieferung an die jeweiligen Empfänger. Die Verrechnung der Gegenwerte aller im EMZ verarbeiteten ein- oder ausgelieferten Zahlungen erfolgt dateibasiert (Bruttoverrechnung) auf Konten im Zahlungsverkehrsmodul (Payments Module) von TARGET2 (Kreditinstitute) bzw. Konten bei der Bundesbank (Öffentliche Verwaltungen). Auch im EMZ ist die Benennung eines Verrechnungsagenten möglich. Annahmeschlusszeiten Abendliche Verarbeitung Überweisungen Einzüge 20:00 Uhr Im morgendlichen Verarbeitungsfenster werden die Zahlungen abgewickelt, die von 20:00 Uhr abends bis 9:00 Uhr morgens eingereicht wurden. Die und dieser Zahlungen erfolgt ab ca. 9:00 Uhr. Damit wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, auch noch sehr spät bei ihnen eintreffende Zahlungen (z.b. Kartentransaktionen) unmittelbar in die taggleiche Verarbeitung, und zu geben. Morgendliche Verarbeitung Überweisungen Einzüge Verrechnungsdatensätze für Zahlungsvorgänge aus dem ISE-Verfahren 09:00 Uhr 10:00 Uhr
Seite 7 Entgelte Die Bundesbank berechnet für die von Kreditinstituten per Datenfernübertragung in den SEPA-Clearer eingereichten Zahlungen ein Entgelt in Höhe von 0,0025 EUR pro Datensatz. Dieses Entgelt kommt auch dann zur Anwendung, wenn Zahlungen aus den Clearingverfahren der Bundesbank über andere Clearinginfrastrukturen weitergeleitet werden. Für von Kreditinstituten per Datenfernübertragung in den EMZ eingereichte Zahlungen wird derzeit ebenfalls ein einheitliches Entgelt in Höhe von 0,0025 EUR pro Datensatz erhoben. Zum 3. Februar 2014 erfolgt eine Anpassung der EMZ-Entgelte: Für nicht entgeltbefreite öffentliche Verwaltungen gelten die Preise aus dem aktuellen Preisverzeichnis der Deutschen Bundesbank. Die Teilnahme- und Registrierungsgebühren für die indirekte Teilnahme am STEP2-Verfahren der EBA-Clearing über den direkten Teilnehmer Deutsche Bundesbank werden den Teilnehmern für die jeweiligen Dienste (SCT und SDD) weiterbelastet. Das Entgelt im Einzugszweig bleibt unverändert bei 0,0025 EUR je eingereichtem Datensatz. Das Entgelt im Überweisungszweig wird auf 0,80 EUR je eingereichtem Datensatz erhöht. Informationen Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesbank.de C Zahlungsverkehr Telefon: +49 (0)69 9566-8877 crm.zahlungsverkehr@bundesbank.de