WeBeSo Werkstätten für Ergotherapie und Beschäftigung Sozialwerk der Freien Christengemeinde Schwarzer Weg 92, 28239 Bremen Tel.: 0421 6190 180/174 h.oetjen@sozialwerk-bremen.de
Viele Wege führen zum Ziel
Die Fördermöglichkeiten in der WeBeSo Ergotherapie nach 32 SGB V als Heilbehandlung Beschäftigung über 11,3 SGB 12, aktivierende Hilfen Beschäftigung im Rahmen 53 SGB XII, Eingliederungshilfe Geförderte Ausbildung nach 73 SGB III InJobs nach 16d SGB II (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) Förderung von Arbeitsgelegenheiten nach 16e SGB II (FAV)
Die Fördermöglichkeiten sind jedoch an den jeweiligen Rechtsstatus des Interessenten gebunden: z.b. EM-Rentner, SGB II Empfänger, SGB XII Empfänger, Krankengeldbezieher etc.
Beratungstermin In diesem Beratungsgespräch oder schon im ersten Telefonkontakt wird abgeklärt, welcher der grundlegenden Förderwege möglich und sinnvoll ist. Außer im SGB II-Bereich besteht auch die Möglichkeit die unterschiedlichen Arbeitsplätze durch Kennenlerntage grundsätzlich erst einmal auszuprobieren, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
Ziel: Exkurs: Ambulante ergotherapeutische Behandlung nach 32 SGB V Die Teilnehmer bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Beschäftigung und Freizeit zu stärken. (nach der Definition des DVE) Sehr intensive individuelle Förderung ist möglich Voraussetzung: Ärztliche Verordnung o Je Verordnung bis zu 10 Einheiten a 60 bis 150 Minuten 4 Verordnungen als Regelfall o Hausbesuche sind möglich. o Es ist ein ambulantes Angebot
Die Tätigkeitsfelder Die Einsatzorte befinden sich hauptsächlich in Bremen Gröpelingen, Schwarzer Weg 92-94, ca. 800 m von Depot in Gröpelingen entfernt und in Bremen Grambke, Ellerbuschort 12, ca. 600 m von der Bushaltestelle, Mittelsbührener Landstr. entfernt. Darüber hinaus gibt es dann noch einige wenige andere Einzeleinsatzorte vor allem für den SGB II- Bereich.
Die Tätigkeitsfelder Für ihre Tätigkeit erhalten die Beschäftigten eine Aufwandsentschädigung von 1 je Arbeitsstunde i.d.r. zzgl. der Fahrtkosten. (Stadtticket) Fehlzeiten werden nicht vergütet. Die Anleitung in den Werkstätten erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte und zusätzlich durch Ergotherapeuten. Nach längeren Fehlzeiten muss, je nach Fördermaßnahme, eine Abmeldung erfolgen.
Die Werkstatt Druck und Papier Tätigkeiten Herstellung von Druckerzeugnissen im Digitaldruck, Papierverarbeitung (Schneiden, Falzen, Kleben), Verpackungsarbeiten Druckvorbereitung, Satzund Grafikerstellung Anforderungen gering bis hoch Arbeits/Beschäftigungs möglichkeiten InJob-Plätze nach 16d SGB II Beschäftigungsplätze nach 53 ff SGB XII Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis
Druck und Papier
Die Holzwerkstatt Tätigkeiten Herstellung von Kindergartenbedarf Herstellung von Vollholzmöbeln Herstellung von Holzspielen für die Senioren und Behindertenarbeit Herstellung von Holzspielzeug Herstellung von Holzschmuck Arbeits/Beschäftigungsmög -lichkeiten InJob-Plätze nach SGB II Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Beschäftigungs- Plätze nach 53 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis Ausbildung oder Umschulung zum Tischler Anforderungen gering bis hoch
Foto 2 Holzwerkstatt
Die Bäckerei Tätigkeiten Herstellung von Brot, Brötchen, Blechkuchen, Torten, Kleingebäck, Keksen usw. Lieferservice Die Anforderungen sind gering bis hoch Arbeits/Beschäftigungsmöglichkeiten InJob-Plätze nach SGB II Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Beschäftigungs- Plätze nach 53 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis Ausbildung oder Umschulung zum Bäcker
Foto2 Die Bäckerei
Die Werkstatt Garten/Kunst Tätigkeiten Herstellung von, Pflanztisch/Hochbeet für Rollstuhlfahrer Herstellung von Kräuterspiralen Tonarbeiten und Töpferei für die Gartengestaltung Herstellung von Pflanzkästen aus recyceltem Material Arbeits/Beschäftigungs möglichkeiten InJob-Plätze nach 16d SGB II Beschäftigungsplätze nach 53 ff SGB XII Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis Die Anforderungen sind relativ gering bis mittel
Foto2 Werkstatt Garten/Kunst
Die Projektwerkstatt Tätigkeiten Herstellung unterschiedlicher kunsthandwerk- licher Produkte Die Anforderungen sind sehr gering Arbeits/Beschäftigung smög-lichkeiten InJob-Plätze nach SGB II Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Beschäftigungs- Plätze nach 53 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis
Foto2 Die Projektwerkstatt
Floristikwerkstatt Tätigkeiten Herstellung unterschiedlicher Blumengestecke, Blumensträuße und Blumenarrangements Arbeits/Beschäftigung smög-lichkeiten InJob-Plätze nach SGB II Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen nach 11,3 SGB XII Beschäftigungs- Plätze nach 53 SGB XII Praktikumsmöglichkeit für Patienten der Ergopraxis
Foto1 Floristikwerkstatt
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Ziel: Beschäftigung über 11,3 SGB XII, Aktivierende Hilfen Freilegung, Ansprache und Ausbau von beschäftigungsrelevanten Kompetenzen, Orientierung in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt oder auf die beschäftigungsintegrativen Instrumente des SGB II. Voraussetzungen: Leistungsbezug von Grundsicherung nach dem SGB XII oder Erwerbsminderungsrente, Vorliegen einer psych. Erkrankung Arbeitszeiten: Individuell zu vereinbaren. Nach Fallgruppe Arbeitsanforderungen: Lassen sich individuell vereinbaren. Aufwandsentschädigung : 1 /Std., zzgl. Stadtticket/Fahrkarte Maßnahmedauer: Nach individuellem Bedarf
Beschäftigung nach 53 SGB XII Eingliederungshilfe Ziel: Orientierung auf einen Platz im Arbeitsleben (WfbM, höherschwellige Einrichtung der beruflichen Rehabilitation oder allgemeiner Arbeitsmarkt) durch Anleitung, Begleitung, Förderung, umfassende Betreuung und Beratung. Förderung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten und angemessene strukturierende Gestaltung des Tages zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung Voraussetzungen: Wie bei 11,3 SGB XII Arbeitszeiten: mind. 3 x 1 Std./Wo. als Einstieg bis ca. 15 Std. Wo Arbeitsanforderungen: Lassen sich individuell vereinbaren. Aufwandsentschädigung : 1 /Std., zzgl. Stadtticke/Fahrkarte Maßnahmedauer: Nach individuellem Bedarf
Geförderte Ausbildung nach 73 SGB III Ziel: betriebliche Ausbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetztes. Ausbildungsbetriebe können einen dauerhaften Zuschuss zur Vergütung von bis zu 80 % des 3. Ausbildungsjahres erhalten. Voraussetzung: Vorliegen einer Behinderung von mind. 50% oder Gleichstellung und die Fähigkeit eine Ausbildung sowohl praktisch als auch theoretisch bestehen zu können. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Arbeitsvertrag
Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II AGH-MAE ( 16d): Min 15 Std. max. 30 Std. in der Woche Aufwandsentschädigung 1,20/Std. zzgl. Stadtticket Tätigkeiten eng beschrieben Beschäftigungszeit max. 2 Jahre FAV ( 16e): Förderung von Arbeitsgelegenheiten Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Arbeitsvertrag jedoch ohne Arbeitslosenversicherung Zuschuss bis zu 75% des AG-Brutto max. 2 Jahre