Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt bisher: 15 Gefahrenmerkmale (hochentzündlich, sehr giftig, brandfördernd ) jetzt: etwa 30 Gefahrenklassen (z. B. Entzündbare Flüssigkeiten, Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Akute Toxizität ) Gefahrenkategorie: Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr bisher: Abstufungen nur bei bestimmten Merkmalen (z. B. sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich; ätzend R35, ätzend R34, reizend) jetzt: Abstufungen bei allen Gefahrenklassen in bis zu 4 Kategorien
Physikalisch-chemische Gefahrenklassen Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Entzündbare Gase Entzündbare Aerosole Entzündbare Flüssigkeiten Entzündbare Feststoffe Oxidierende Gase Oxidierende Flüssigkeiten Oxidierende Feststoffe Organische Peroxide Gase unter Druck Pyrophore Flüssigkeiten Pyrophore Feststoffe Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Korrosiv gegenüber Metallen
Gesundheits- und Umweltgefahrenklassen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/Augenreizung Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Karzinogenität Keimzellmutagenität KMR Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Aspirationsgefahr Gewässerschädigend Die Ozonschicht schädigend
Neue Piktogramme statt Gefahrensymbole Neue Piktogramme: Auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol Drei neue Symbole: Gasflasche, Ausrufezeichen (ersetzt Andreaskreuz), Gesundheitsgefahr (Mensch mit Stern)
Neue Bedeutung des Totenkopf-Symbols Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Aber: Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Keimzell-Mutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1
Neue Regeln zum Vorrang von Gefahrensymbolen Auch unter GHS soll sich die Gesamtzahl der anzubringenden Gefahrensymbole in Grenzen halten. Bisher T ersetzt Xn, Xi T ersetzt C C ersetzt Xn, Xi E ersetzt F, O Neu Totenkopf ersetzt Ausrufezeichen Entfällt Ätzsymbol ersetzt Ausrufezeichen (für Augen- oder Hautreizung) Bei Explosion ist Flamme und Brennender Kreis fakultativ. Es gibt aber Ausnahmen. --- Gesundheitsgefahr ersetzt Ausrufezeichen (für Hautsensibilisierung oder Haut- und Augenreizung)
Neu: Signalwörter Signalwort Gefahr (für die gefährlicheren Gefahrenkategorien) Signalwort Achtung (für die weniger gefährlichen Gefahrenkategorien) Beispiele: Gefahr Achtung Gefahr Achtung
Zuordnung der Signalwörter Akute Toxizität Kanzerogenität Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 1 2 3 4 5 1 1 2 3 2 4 = Wurde in EU-Verordnung nicht übernommen. Gefahr Achtung Quelle: A. Ermer, BG RCI
Gefahrenhinweise (H-Sätze) Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen R-Sätze. Aber: Es findet keine 1:1-Übertragung statt. Sie sind abhängig von Gefahrenklasse und Kategorie. Beispiele: Leichtentzündliche Flüssigkeit oder Dampf Giftig bei Hautkontakt Gefährlich für aquatisches Leben H-Sätze sind wesentlich differenzierter als R-Sätze. Es müssen alle zutreffenden H-Sätze verwendet werden. H-Satz-Kombinationen gibt es bisher nicht. Sie sind aber in der neuesten Fassung des UN-GHS vorgesehen.
Sicherheitshinweise (P-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) ersetzen die S-Sätze. Aber: Es findet keine 1:1-Übertragung statt. Typen: Allgemeines (nur drei Sätze, nur bei Verbraucherprodukten) z. B. P103 Vor Gebrauch Etikett lesen Prävention z. B. P233 Behälter dicht verschlossen halten Reaktion z. B. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen Lagerung z. B. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren Entsorgung (nur 1 Satz) z. B. P501 Inhalt/Behälter zuführen Bis zu sechs P-Sätze können verwendet werden. Auswahlkriterien für P-Sätze sind noch nicht bekannt.
Neue Gefahrenklassen Gase: Nicht brennbare, nicht brandfördernde, nicht giftige und nicht ätzende Gase sind zukünftig gefährliche Stoffe. Im Transportrecht sind dies die erstickend wirkenden Gase der Unterklasse 2.2, z. B. Stickstoff, Argon. Ausnahme: Druckgaspackungen, die solche Gase als Treibmittel enthalten, werden durch GHS nicht erfasst, z. B. Sprühsahne mit Stickstoff. Selbsterhitzungsfähige Flüssigkeiten und Feststoffe Selbstzersetzliche Flüssigkeiten und Feststoffe Metallkorrosivität Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Neue Einstufungskriterien Explosionsgefährliche Stoffe: Kriterien des Gefahrgutrechts wurden vollständig übernommen (Unterklassen 1.1 bis 1.6), künftig weit mehr Stoffe explosionsgefährlich als bisher. Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe: Bezieht sich auf die Ätzwirkung auf die Haut. Augenschädigung ist ein eigene Gefahrenklasse. Unterscheidung stark ätzend (R 35) und ätzend (R 34) fällt weg (Wegfallen einer bestehenden Differenzierung ist die Ausnahme). Auch metallkorrosive Stoffe sind neuerdings gefährliche Stoffe (eigene Gefahrenklasse).
Neue Grenzen für toxische Stoffe Giftige Flüssigkeiten und Feststoffe: ALTE GRENZEN Sehr giftig Giftig Gesundheitsschädlich LD 50 oral (mg/kg) < 25 25 bis 200 200 bis 2000 LD 50 dermal (mg/kg) < 50 50 bis 400 400 bis 2000 LC 50 Staub/Nebel (mg/l/4h) < 0,25 0,25 bis 1 1 bis 5 NEUE GRENZEN Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 (Giftig) (Lebensgefahr) (Lebensgefahr) (Gesundheitsschädlich) Von EU nicht umgesetzt LD 50 oral (mg/kg) < 5 5 bis 50 50 bis 300 300 bis 2000 2000 bis 5000 LD 50 dermal (mg/kg) < 50 50 bis 200 200 bis 1000 1000 bis 2000 2000 bis 5000 LC 50 Staub/Nebel (mg/l/4h) < 0,05 0,05 bis 0,5 0,5 bis 1 1 bis 5 5 bis? Ca. 5 % der bisher gesundheitsschädlichen Stoffe werden giftig.
Neue Grenzen für toxische Stoffe Quelle: Maschinenbau- und Metall-BG
Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe Jetzt KMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe KMR Kategorie 1A: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 1B: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe GHS Gefahr Gefahr Achtung
Neue Grenzen für entzündbare Flüssigkeiten Neue Entzündbarkeitsgrenzen nach folgender Tabelle: Alte Bezeichnung Flammpunkt Neue Bezeichnung alt Hochentzündlich < 0 C (Siedepunkt 35 C) neu < 23 C 1) (Siedepunkt 35 C) Extrem entzündbare Flüssigkeit/Dampf Leichtentzündlich < 21 C < 23 C 1) (Siedepunkt > 35 C) Leicht entzündbare Flüssigkeit/Dampf Entzündlich 21 bis 55 C 23 bis 60 C 1) Entzündbare Flüssigkeit/Dampf Brennbar - > 60 bis 93 C 1) 2) Von EU nicht umgesetzt 1) Falls viskos, ggf. ausgenommen 2) Nicht nach EU-GHS-Verordnung In der EU Stoffe mit Flammpunkt bis 60 C gefahrensymbolpflichtig Bisherige entzündliche Stoffe erhalten Symbol Flamme.
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Können durch Reaktion mit Wasser selbstentzündbar werden oder in gefährlichen Mengen entzündbare Gase entwickeln. Kategorie 1: In Berührung mit Wasser entstehen selbstentzündbare Gase heftige Reaktion; entzündbares Gas 10 l/kg/min Kategorie 2: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase reagiert leicht; entzündbares Gas 20 l/kg/h Kategorie 3: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase reagiert langsam; entzündbares Gas 1 l/kg/h Gefahr Achtung
Neue Einstufung der organischen Peroxide Typ A Gefahr Typ B Gefahr Typen C und D Gefahr Typen E und F Achtung Typ G keine Kennzeichnungselemente
Oxidierende Flüssigkeiten; oxidierende Feststoffe sind nicht unbedingt selbst brennbar, können durch Freisetzung von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen. Drei Kategorien, abhängig von UN-Testmethode Kategorie 1: Kategorie 2: Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel Gefahr Kategorie 3: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel Achtung
Gewässergefährdend 1 Kategorie (akut), 4 Kategorien (chronisch): Kategorie 1 (akut): Sehr giftig für Wasserorganismen Kategorie 1 (chronisch): Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Achtung Kategorie 2 (chronisch): Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Kategorie 3 (chronisch): Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Kategorie 4 (chronisch): Kann für Wasserorganismen schädlich sein mit langfristiger Wirkung. Achtung Achtung
Kennzeichnung nach GHS Das GHS-Kennzeichnungsschild enthält folgende Informationen: Herstellerinformation (Name, Adresse, Telefon) Menge des Stoffes oder Gemisches Produktidentifikation ggf. Gefahrenpiktogramme ggf. Signalwort ggf. Gefahrenhinweise ggf. Sicherheitshinweise ggf. ergänzende Informationen Kennzeichnungsetikett wird in der Amtssprache des Mitgliedsstaates beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Auf dem Kennzeichnungsetikett können die Angaben in mehreren Sprachen erfolgen.
GHS der UN 2009 geändert UN-GHS-Basisdokuments ( Purple Book ) in der Fassung der 2. überarbeiteten Ausgabe (2007). www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev02/02files_e.html Ausgabe 2007 bildete Grundlage für EU-GHS-Verordnung. Im Juli 2009 wurde eine Änderung der 2. überarbeiteten Ausgabe veröffentlicht: ( Amendments to the second revised edition ): Änderung 2009 der 2. überarbeiteten Ausgabe des UN-GHS-Basisdokuments http://www.unece.org/trans/doc/2009/ac10/st-sg-ac10-36a3e.pdf Diese Änderungen sind noch nicht in der EU-GHS-Verordnung enthalten.
Die wichtigsten Änderungen 2009 Ozonschädigung als neue UN-Gefahrenklasse Umwelt-Piktogramm wird in Details geändert Neue Vorschriften für die Zuordnung von H-Sätzen; insbesondere H-Satz- Kombinationen analog den bisherigen R-Satz-Kombinationen werden aufgenommen. Zwei neue Unterkategorien für die Sensibilisierung der Atemwege und der Haut Änderung der Einstufungskriterien für die chronische Toxizität auf die aquatische Umwelt Neue Vorschriften für die Kennzeichnung kleiner Verpackungen
Neue UN-Gefahrenklasse: Die Ozonschicht schädigend Gefahrenmerkmal war nicht im UN-GHS von 2007 enthalten. Nur in EU-GHS-Verordnung (Left-Over) kein Piktogramm nur Gefahrenhinweis Schädigt die Ozonschicht Im UN-GHS 2009 Ozonschädigung als neue UN-Gefahrenklasse mit nur einer Kategorie (von EG noch nicht übernommen) Die Kennzeichnung erfolgt mit Piktogramm Ausrufezeichen Signalwort Achtung neuem H-Satz H420 Harms public health and the environment by destroying ozone in the upper atmosphere neuem P-Satz P502 Refer to manufacturer/supplier for information on recovery/recycling. Gefahr Achtung
H-Satz-Kombinationen (Beispiel) Bisher gab es nur: H300 Fatal if swallowed H310 Fatal in contact with skin H330 Fatal if inhaled Zukünftig gibt es auch: H300 + H310 Fatal if swallowed or in contact with skin H300 + H330 Fatal if swallowed or if inhaled H310 + H330 Fatal in contact with skin or if inhaled H300 + H310 + H330 Fatal if swallowed, in contact with skin or if inhaled
Geändertes Umwelt-Piktogramm Das Umwelt-Piktogramm wird in Details geändert Fisch ohne Flossen dünner Horizont alte Version EU: alte Version UN:
GHS-Piktogramme Eine Übersicht der aktuellen GHS-Piktogramme mit Downloadmöglichkeit wird auf der Seite der UNECE gegeben: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html