Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Einführung BQFG Verfahren und zuständige Anerkennungsstellen IHK Frankfurt, 16. März 2012 Cornelia Goldstein Şükriye Altun Mangel beramí berufliche Integration e.v. Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Schwerpunkte des heutigen Vortrags Vorstellung des Teilprojekts Anerkennung im Hessischen Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Was ist das BQFG? Was regelt das BQFG nicht? Zielgruppe des BQFG Zentrale Neuerungen Verfahrensverlauf Akademische und berufliche Anerkennung (reglementierte und nicht-reglementierte Berufe) zuständige Anerkennungsstellen Unterstützung für Ratsuchende Problemstellung
Teilprojekt Anerkennung Hessisches Netzwerk IQ Integration durch Qualifizierung Ziele Wissensmanagement und Informationstransfer Vernetzung der Akteure Erhebung des Beratungsbedarfs Qualitätsverbesserung der Beratungsangebote Aufzeigen der Chancen und Grenzen
Unsere Angebote Fortbildungen für Berater/-innen Informationsveranstaltungen Workshops Telefonische Verweisberatung -
Telefonische Verweisberatung richtet sich an Ratsuchende und Multiplikatoren zurzeit noch hessenweit - ab 1. Mai zwei Angebote in Hessen: Rhein-Main-Gebiet und Südhessen (beramí berufliche Integration e. V.) Nord-, Ost- und Mittelhessen (Caritasverband Nordhessen-Kassel e. V.) vermittelt erste Informationen verweist an zuständige Anerkennungsstellen
Weitere Informationen Anerkennung von Schul-, Berufs-, und Hochschulabschlüssen in Hessen ein Leitfaden für die Praxis als Broschüre und als Download sowie nützliche Links www.berami.de unter Berufsabschlüsse / Anerkennung von Abschlüssen weitere Informationen unter www.hessen.netzwerk-iq.de
Şükriye Altun Mangel Was ist das BQFG? Was regelt das BQFG nicht? Zielgruppe des BQFG Zentrale Neuerungen Verfahrensverlauf Akademische und berufliche Anerkennung (reglementierte und nicht-reglementierte Berufe) zuständige Anerkennungsstellen Unterstützung für Ratsuchende Problemstellung
Was ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)? Anerkennungsgesetz ein neues Anerkennungsverfahren für ca. 500 Berufe davon: 350 duale Ausbildungsberufe, 40 regl. Berufe und ca. 100 regl. Handwerksmeisterberufe Regelungen für reglementierte Berufe (aber nur subsidiär) Änderungen von 63 Fachgesetzen und Verordnungen wie Heilberufe (z. B. Ärzte, Kranken- und Altenpfleger) Justizberufe, Steuerberater, Notar Laufbahnrecht Handwerksordnung Fahrlehrer
Was regelt das BQFG nicht? landesrechtlich geregelte reglementierte Berufe (Länderberufsgesetze), z. B. Lehrer, Erzieher, Ingenieure, Sozialpädagogen schulische Berufsausbildungsberufe Schulabschlüsse das Führen akademischer Grade (Ausnahme Spätaussiedler) die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht-reglementierte akademische Berufe wie z.b. Mathematiker, Dipl. Physiker u.s.w.
Zielgruppe des BQFG antragsberechtigt sind: Personen, die ihren Bildungs-/Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben potenzielle Fachkräfte, die noch im Ausland leben und einen Abschluss haben Asylbewerber und Geduldete Spätaussiedler (Wahlrecht zwischen BVFG und BQFG) nicht-antragsberechtigt sind: An- und Ungelernte potenzielle Arbeitgeber
Zentrale Neuerungen Rechtsanspruch auf Prüfung von beruflichen Auslandsabschlüssen (für nicht-reglementierte duale Ausbildungsberufe) Entkopplung von der Staatsangehörigkeit einheitliche Kriterien und Verfahren für die Gleichwertigkeitsprüfung Gleichwertigkeitsbescheid von bundesrechtlich geregelten Berufen gilt bundesweit Gleichwertigkeit von länderrechtlich geregelten Berufen können unter best. Voraussetzungen in jedem Bundesland anerkannt werden Dauer des Prüfungsverfahrens ist auf 3 Monate befristet (gilt ab 01.12.2012) Anträge können aus dem Ausland gestellt werden rechtskräftiger Bescheid dokumentiert Gleichwertigkeit der Qualifikation (Anerkennung) bzw. Qualifikationen und Defizite
Fortsetzung für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist nicht die vollständige Übereinstimmung der Qualifikationen notwendig stärkere Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrungen erforderliche Unterlagen können im Ausland übersetzt werden erforderliche Sprachkenntnisse werden über die Fachgesetze geregelt Gebührenordnung durch die Länderbehörden bei fehlenden oder unzureichenden Unterlagen sind "sonstige Verfahren" anzuwenden (Arbeitsproben, Fachgespräche, Gutachten durch Sachverständige etc.)
Verfahrensverlauf der Anerkennung nach BQFG Achtung: kann je nach Berufsfachgesetz und Berufsbildungsart variieren Antragstellung persönlich Eingang und Bestätigung bei der zuständigen Stelle Festlegung der Referenzberuf (wird u.u. mit dem Antragssteller besprochen) Vergleich mit aktuell geltendem Berufsbild Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede, Ausbildungsdauer und Inhalte Schriftliche Mitteilung der Ergebnisse Berufszulassung unter Auflagen oder Gleichwertigkeitsbescheid oder keine Gleichwertigkeit Ablehnung
Arten der Anerkennung Berufliche Anerkennung Akademische Anerkennung reglementierte Berufe nichtreglementierte Berufe Anerkennung von Schulabschlüssen Anrechnung von Studienleistungen
Berufliche Anerkennung: reglementierte Berufe reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz eines Ausbildungsnachweises oder Befähigungsnachweises gebunden ist. Die Anerkennung dieser Berufe ist notwendig ausgewählte Beispiele Heilberufe wie Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Gesundheitsberufe, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten Erziehungsberufe wie Lehrer, Sozialpädagogen und Erzieher andere Berufe wie Architekten, Ingenieure, Juristen, zulassungspflichtige Handwerksberufe
Berufliche Anerkennung: nicht-reglementierte Berufe nicht-reglementiert sind die meisten akademischen Berufe und die 350 Ausbildungsberufe im dualen System. Die Anerkennung dieser Berufe ist nicht notwendig, um diese in Deutschland ausüben zu dürfen. ausgewählte Beispiele: Akademische Berufe wie Physiker, Mathematiker, Germanisten, Wirtschaftswissenschaftler, Sozialwissenschaftler Ausbildungsberufe wie Bürokauffrau, Industriemechaniker, Steuerfachangestellte, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, juristische Fachangestellte, Hotelkaufmann/-frau
nicht-reglementierte akademische Berufe Formale Anerkennung Informelle Zeugnisbewertung Spätaussiedler/ innen EU-Bürger/innen Lissabonner Anerkennungskonvention Drittstaatsangehörige Rechtsanspruch nach BVFG Positiver oder negativer Bescheid Informelle Bescheinigung (ZAB)
Berufliche Anerkennung für reglementierte Berufe ist Anerkennung notwendig Berufsausübung Zugang zu Schul-/Berufsausbildung Hochschulzugangsberechtigung Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen für nicht-reglementierte Berufe ist Anerkennung förderlich Transparenzinstrument Verbesserung von Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen höhere tarifliche Eingruppierung unterwertige Beschäftigung verlassen persönliche Anerkennung und Wertschätzung
Gleichwertigkeitsprüfung - reglementierte Berufe Einzelfallprüfung Automatische Anerkennung sektoralen Berufen Berufszulassung nur unter Auflagen Gleichwertigkeitbescheid Keinerlei Gleichwertigkeit Ablehnung EU-/EWR- Bürger/innen Anpassungslehrgang Eignungsprüfung Kenntnisprüfung
Gleichwertigkeitsprüfung nicht-reglementierte Ausbildungsberufe im dualen System Verfahren nach BQFG o. BVFG Verfahren nach bilateralen Abkommen keine volle Gleichwertigkeit Ablehnung ABER: Darstellung von Qualifikationen u. Defizite Gleichwertigkeitsbescheid entspricht: bestandener Aus- und Fortbildungsprüfung nach BBiG /HWO Keinerlei Gleichwertigkeit - Ablehnung Österreich, Frankreich und im Handwerk Schweiz Weiterbildung
Sonstige Verfahren im BQFG Anwendung bei: fehlenden oder unzureichenden Unterlagen nicht aussagekräftigen Unterlagen Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit Instrumente: PROTOTYPING zur Entwicklung eines Standardverfahrens für Ausbildungsberufe (Pilotprojekt des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Beteiligt sind: WHKT, 6 HWK s, IHK Köln, FBH, ZWH)
Gleichwertigkeitsprüfung bei fehlenden Nachweisen (insbes. bei Flüchtlingen) der Antragsteller muss glaubhaft die Umstände schildern, die die Vorlage der geforderten Dokumente unmöglich macht die zuständige Stelle ist befugt, eine Versicherung an Eides statt zu verlangen und abzunehmen geeignete Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten: Arbeitsproben Fachgespräche praktische und theoretische Prüfungen Gutachten von Sachverständigen
Zuständige Stellen in Hessen HWK regional und Leitkammernsytem 41 zulassungspflichtige Berufe: wie Elektrotechniker/-in, Hörgerätakustiker/-in 57 handwerksähnliche Gewerke: wie Uhrmacher/-in, Feinoptiker,/-in, 57 handwerksähnliche Gewerke wie: Eisenflechter/in, Bodenleger/-in, Ärzte-, Zahnärzte-, Rechtsanwaltskammern (regional): Fachangestellte wie Arzthelfer/-in, Zahnarzthelfer/-in, Rechtanwaltsgehilfe/-in Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt zuständig für allgemeinbildende Schulabschlüsse, Abschlüsse aus berufsbildenden Fachschulen Öffentlicher Dienst: noch keine endgültige Entscheidung
Zuständige Stellen in Hessen Regierungspräsidium Darmstadt für Gesundheitsfachberufe wie: Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/-in, Ergotherapeut/-in, Hebamme/Entbindungspfleger, Podologe/-in, Physiotherapeut/-in Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen in Frankfurt für Akademische Heilberufe für Ärztin/Arzt, Apotheker/-in, psychologische/r Psychotherapeut/-in, Zahnärztin/Zahnarzt Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst für Sozialarbeiter/-in, Sozialpädagoge/-in, Erzieher/-in
Zuständige Stellen in Hessen Ingenieurkammer für Ingenieur/-innen Amt für Lehrerbildung Fuldatal für Lehrer/-innen Hessisches Justizprüfungsamt für akademische juristische Berufe bundesweit: Zentralstelle für ausländische Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Bonn (ZAB) für nicht-reglementierte akademische Berufe FOSA (Nürnberg) für IHK-Berufe Ärztekammer Westfalen-Lippe für medizinische Fachangestellte
Unterstützung für Ratsuchende Persönliche Beratung durch Jobcenter und Arbeitsagenturen Anerkennende Stellen Migrationsberatungsstellen für Erwachsene Jugendmigrationsdienste Weiterbildungsträger Erstberatungsstelle der Landeshauptstadt Wiesbaden AQUA-Programm der Otto-Benecke-Stiftung e. V. Telefonische Verweisberatung Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (ab dem 1. April) Telefonische Verweisberatung durch das Hessische Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
Problemstellungen zu hohe Erwartungen werden an das neue Gesetz gestellt Umgang mit Frustration der Ratsuchenden fehlende, passgenaue Qualifizierungsangebote, die zur Anerkennung führen können Frage der Finanzierung von Verfahren und Angeboten mangelnde Akzeptanz und Informationsdefizite der Arbeitgeber Alternativen zum Anerkennungsverfahren
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!