Bundesverband e. V. Bundesvorsitzende Tel. 0211/44992-26 Fax 0211/44992-99 m.th.opladen@kfd.de www.kfd.de kfd-bundesverband e. V. Pf. 320640 40421 Düsseldorf Bundesminister für Gesundheit Herrn Hermann Gröhe MdB Rochusstr. 1 53123 Bonn Düsseldorf, 20.04.2016 Berücksichtigung von pflegenden Angehörigen im Gesetzentwurf zu Flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand Sehr geehrter Herr Bundesminister, das Rentenbündnis der katholischen Verbände vereinigt fünf große katholische Verbände mit dem Ziel, für gerechte und solidarische Alterssicherung für die Menschen in Deutschland Sorge zu tragen. Aktuell befassen wir uns mit dem Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Darin ist vorgesehen, dass sich zukünftig auch bei Bezug einer Vollrente gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen rentensteigernd auswirken. Uns ist aufgefallen, dass die bisherigen Überlegungen dazu die Gruppe der pflegenden Angehörigen nicht berücksichtigen, obwohl diese unter bestimmten Bedingungen rentenversicherungspflichtig sind. In der Logik eines neues Gesetzes zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand müssten aus unserer Sicht pflegende Angehörige jedoch notwendig berücksichtigt werden, denn heute schon sind ca. ein Drittel aller pflegenden Angehörigen über 65 Jahre alt, können aber durch ihre unentgeltlichen Pflegeleistungen ihre Rentenanwartschaften nicht mehr erhöhen. Wir wissen, dass die Pflegekasse aktuell für ca. 400.000 Pflegepersonen unter 65 Jahren ca. 900 Millionen Euro an die deutsche Rentenversicherung zahlt, um die Alterssicherungsleistungen für Pflegepersonen zu finanzieren. Insbesondere für Frauen sind Pflichtbeitragszeiten als Pflegepersonen heute bereits ein relevanter Bestandteil der Altersrenten. Die Anerkennung von Pflegeleistungen in der Rente erreicht
damit genau eine Gruppe, die insgesamt überproportional von Altersarmut bedroht ist. Seite 2 Sehr geehrter Herr Minister, wir bitten Sie darum zu prüfen, wie pflegende Angehörige bei den Überlegungen zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand berücksichtigt werden können mit dem Ziel, dass unentgeltliche Pflegeleistungen gegenüber Angehörigen auch nach Renteneintritt noch Anwartschaften in der Rentenversicherung bewirken. Wir sind überzeugt davon, dass mit einer solchen besseren Anerkennung von Pflegeleistungen in der Rentenversicherung ein deutliches Signal zur Anerkennung von Pflegeleistungen in unserer Gesellschaft gesetzt werden kann. Gerne fügen wir diesem Anschreiben eine Argumentationshilfe der Fachreferentin der Katholischen Arbeitnehmer- Bewegung Deutschlands bei. Für ein Gespräch oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bundesvorsitzende kfd Stefan Becker Präsident des Familienbundes der Katholiken Andreas Luttmer-Bensmann KAB Bundesvorsitzender Korbinian Obermayer Bundesvorsitzender KLB Ulrich Vollmer Bundessekretär Kolpingwerk Deutschland Anlage: Argumentationshilfe KAB P.S.: Kopie dieses Briefes geht an Herrn Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Bundesverband e. V. Bundesvorsitzende Tel. 0211/44992-26 Fax 0211/44992-99 m.th.opladen@kfd.de www.kfd.de kfd-bundesverband e. V. Pf. 320640 40421 Düsseldorf Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Herrn Staatssekretär Karl-Josef Laumann Friedrichstr. 108 10117 Berlin Düsseldorf, 20.04.2016 Gesetzentwurf Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand Sehr geehrter Herr Laumann, unser beiliegendes Schreiben an Herrn Bundesminister Hermann Gröhe erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Bundesvorsitzende kfd Stefan Becker Präsident des Familienbundes der Katholiken Andreas Luttmer-Bensmann KAB Bundesvorsitzender Korbinian Obermayer Bundesvorsitzender KLB Ulrich Vollmer Bundessekretär Kolpingwerk Deutschland Anlagen
Bundesverband e. V. Bundesvorsitzende Tel. 0211/44992-26 Fax 0211/44992-99 m.th.opladen@kfd.de www.kfd.de kfd-bundesverband e. V. Pf. 320640 40421 Düsseldorf Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles MdB Wilhelmstr. 49 10117 Berlin Düsseldorf, 20.04.2016 Gesetzentwurf Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand Sehr geehrte Frau Bundesministerin, das Rentenbündnis der katholischen Verbände, dem die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) und der Familienbund der Katholiken angehören, befasst sich seit langem mit allen Fragen rund um eine gerechte und solidarische Alterssicherung in unserem Land. Aktuell haben wir uns intensiv mit dem Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand befasst. Z. Zt. wird ja in Ihrem Hause dazu ein Gesetzentwurf vorbereitet. Im Bericht der Koalitionsarbeitsgruppe ist vorgesehen, dass sich zukünftig auch bei Bezug einer Vollrente gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen rentensteigernd auswirken. Uns ist dabei aufgefallen, dass bisher bei allen Überlegungen zu flexiblen Übergängen von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand die Gruppe der pflegenden Angehörigen überhaupt keine Berücksichtigung findet, obwohl sie unter bestimmten Bedingungen rentenversicherungspflichtig ist. In der Logik eines neuen Gesetzes zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand müssten aus unserer Sicht pflegende Angehörige berücksichtigt werden. Denn heute schon sind ca. ein Drittel aller pflegenden Angehörigen über 65 J. alt, können aber durch ihre Pflegeleistungen ihre Rentenanwartschaften nicht mehr erhöhen. Davon betroffen ist vor allen Dingen eine große
Gruppe von Frauen. Bei den Frauen des Rentenzugangsjahres 2013 weisen beispielsweise 12,3 % Pflichtbeitragszeiten als Pflegepersonen auf. Seite 2 Sehr geehrte Frau Ministerin, wir bitten Sie darum zu prüfen, wie pflegende Angehörige in einer Gesetzesvorlage zu flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in den Ruhestand Berücksichtigung finden können mit dem Ziel, dass in Zukunft die Pflege von Angehörigen auch nach Eintritt ins Rentenalter noch rentensteigernd wirken kann. Das Rentenbündnis der katholischen Verbände vertritt mit den Mitgliedern der fünf beteiligten Verbände insgesamt knapp eine Million Menschen. Wir wissen, dass gerade unsere Frauen überproportional häufig Pflege von Angehörigen übernehmen. Gerade in der aktuellen politischen Situation könnte mit einer Verbesserung der Rentenanwartschaft für pflegende Angehörige ein deutliches politisches Signal verbunden sein, dass die unentgeltliche Tätigkeit in diesem Bereich wertschätzt. Gerne fügen wir diesem Schreiben die von der Referentin der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung zusammengestellte Diskussionsgrundlage bei und stehen für weitere Gespräche und Rückfragen zu diesem Thema zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bundesvorsitzende kfd Stefan Becker Präsident des Familienbundes der Katholiken Andreas Luttmer-Bensmann KAB Bundesvorsitzender Korbinian Obermayer Bundesvorsitzender KLB Ulrich Vollmer Bundessekretär Kolpingwerk Deutschland Anlage: Diskussionsgrundlage KAB