Hilfen für Mutter und Kind Inklusive Hilfen zur Entwicklung und Befähigung von Kindern und Eltern mit und ohne Behinderung - Die basiert auf den grundlegenden Konzeptionen zum Begleiteten Familienwohnen und zum Zentrum für junge Mütter und Kinder Rechtsgrundlagen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 27 ( 34 SGB VIII Heimerziehung) 27 Abs. 2 Satz 2 (für Einzelfall konzipierte Hilfe) 35 a 36 Hilfeplanung 8 a)/b) 10 Abs. 4, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) 1 Abs. 1 Satz 2, (Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) 4 Abs. 3, (Leistungen zur Teilhabe) 9 Abs. 1 (Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten) 14, (Zukeitserklärung) Eingliederungshilfe (SGB XII) 53 ; 54 SGB XII i.v.m. 55 Abs. 2 NR. 6 SGB IX (ambulant) 53 ; 54 SGB XII i.v. m. 97 Abs. 3 SGB XII (stationär) 55 Abs. 1 und Abs. 2 (punkte 1-7, je nach Einzelfall SGB IX) Allgemeine Beschreibung Das Angebot bietet Platz für sieben Mütter (im Einzelfalle auch Väter- der Einfachhalt halber sprechen wir im Folgenden von Müttern), die befähigt werden, gemeinsam mit ihren Kindern Familie zu leben. Es steht minderjährigen sowie volljährigen Müttern mit oder ohne Behinderung zur Verfügung. Sie werden hier auf ein eigenes Leben vorbereitet. Die Frauen, die zu uns kommen, sind entweder sehr jung und mit vielfältigen Entwicklungsaufgaben konfrontiert oder sie sind durch unterschiedliche Faktoren (mangelnde Unterstützung in der eigenen Herkunftsfamilie, Konflikte in der Partnerschaft, wirtschaftliche Probleme, psychische Erkrankungen usw.) in ihrer eigenen Lebenssituation erheblich belastet. Dieser Zielgruppe fällt es daher besonders schwer, in die Rolle als Mutter hineinzuwachsen und vorrangig die Bedürfnisse und Versorgung des Kindes sicherzustellen. 1
Prinzipielle Zielsetzung ist es, Müttern mit Hilfe eines modularen Befähigungskonzeptes Schritt für Schritt in ihren individuellen Fähigkeiten zu stärken, sie zu unterstützen, die Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und damit auch Entwicklungs- und Lebenschancen von Kindern innerhalb ihrer Familie zu fördern. Eine Fremdunterbringung des Kindes und damit die Trennung von Eltern und Kind, soll vermieden werden. Stattdessen soll das gemeinsame Leben der jungen Mütter mit ihren Kindern stabilisiert und gefördert werden. Oberstes Ziel ist es, dass die Mutter mit ihrem Kind später ein eigenes, selbstverantwortliches Leben führen kann. Darüber hinaus sollen sie auch Möglichkeiten erhalten, durch individuelle Förderung und Unterstützung eine Schul- oder Berufsausbildung aufzunehmen, fortzuführen oder zu beenden. Dazu bedienen wir uns verschiedener Methoden und (kommunikativer) Hilfsmittel sowohl aus der Jugend- als auch der Behindertenhilfe, die mittels eines multiprofessionellen Teams zu einem systematischen Befähigungskonzept zusammengefügt werden. Das Befähigungskonzept Die Mütter lernen sukzessive die Erziehungs- und Pflegesituation ihres Kindes sowie die gemeinsame Lebens- und Wohnsituation einzuschätzen und möglichst eigen zu realisieren. In aller Regel fällt es einem Elternteil mit wenig Erfahrung und eigenen Entwicklungsdefiziten und/oder einer Behinderung ganz besonders schwer, den wechselnden, mehr oder weniger unkontrollierten Bedürfnissen vor allem von Säuglingen und Kleinkindern angemessen zu begegnen. Dies erfordert nicht nur die e Präsenz eines entsprechend qualifizierten Mitarbeiters über Tag und Nacht, sondern auch ein strukturiertes, aufbauendes Training sowie die Möglichkeit der Wiederholung einzelner Trainingseinheiten in einem sicheren Umfeld für das Kind. Nach dem Einzug in das Haus wird die Mutter bei allen versorgenden, sozialen und emotionalen Aufgaben von den pädagogischen und sich multiprofessionell ergänzenden Fachkräften intensiv und bedarfsabhängig unterstützt und begleitet. In dieser Phase erfolgt eine zielgerichtete Einschätzung der entsprechenden Ressourcen der Mutter. Die e Anwesenheit einer Fachkraft ist daher auch erforderlich, um (noch) nicht vorhandene Fähigkeiten der Mutter auszugleichen bzw. um die Erziehungsverantwortung zur Sicherung des Kindeswohls für kurze Phasen auch voll übernehmen zu können. Die Fachkräfte gewährleisten mit dem Befähigungsansatz die Grundversorgung des Säuglings oder Kleinkindes durch Anleitung der Mütter zur verantwortlichen und möglichst eigenen Wahrnehmung der Aufgaben, z. B. zum täglichen Einhalten eines säuglingsgerechten Schlaf- und Wachrhythmus. Durch die Übernahme von kompensatorischen Leistungen in der Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder, wird die altersgerechte Entwicklung der Kinder somit auch dann sichergestellt, wenn die Mutter phasenweise nicht selber in ausreichendem Maße dazu in der Lage ist. Die Mutter wird in der Gruppe für ein eigenes Leben mit ihrem Kind vorbereitet. Dazu erhält sie insgesamt ein individuell ausgerichtetes, alltagspraktisches Training und 2
eine enge Begleitung und Förderung zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Die Elternteile der Kinder, die nicht im Haus leben, können - sofern dies dem Wohl des Kindes dient und ggf. eine Partnerschaft angestrebt ist - individuell in die Arbeit mit eingebunden werden. Darüber hinaus sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, durch individuelle Förderung und Unterstützung hinsichtlich einer beruflichen Beschäftigung unterstützt zu werden und ggf. eine Schul- oder Ausbildung fortzuführen, zu beenden oder gar zu beginnen. Räumliche Ausstattung des Hauses Das Haus ermöglicht Wohnen auf drei Etagen für bis zu sieben Familien. Zusätzlich steht eine Anliegerwohnung mit größerer Raumkapazität zur Verfügung. Das Haus bietet im Erdgeschoss einen großen Wohn- und Essbereich mit integrierter Gemeinschaftsküche. Weiterhin im Erdgeschoss,, im ersten Geschoss und im Dachgeschoss befinden sich großzügige Zimmer für Mutter und Kind. Jede Etage hält Bäder vor, sodass neben der umfassenden Unterstützung ein hohes Maß an Privatsphäre gewährleistet ist. Daneben stehen für die Mitarbeiter ein Dienstzimmer mit Schlafbereich für die Nachtbereitschaft, Besprechungsmöglichkeit sowie ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Haus ist komplett umgeben von einem großen Garten (teilweise Hanglage), der Spielund Ruhemöglichkeiten bietet. Ca. 50 m vom Haus entfernt befindet sich eine Bushaltestelle mit Anbindung an Bad Neuenahr. Von dort sind Bus- und Bahnverbindungen in näher gelegene Städte vorhanden. Das Angebot ist Teil des Eltern-Kind-Netzwerkes der Ev. Jugendhilfe Godesheim. In diesem Netzwerk sind unsere stationären Eltern-Kind-Hilfen zusammengefasst. Durch die Vernetzung und den regelmäßigen Austausch werden folgende Ziele verfolgt: Entwicklung eines gemeinsamen Fallverständnisses, Schaffung von Möglichkeiten zur fundierten, kollegialen Beratung bei schwierigen Fallverläufen Gemeinsame Gestaltung von Übergängen innerhalb des Systems Bedarfsorientierte Platzierung neu eingeleiteter Fälle Indikation/ Kontraindikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn Mütter sich ausdrücklich für eine gemeinsame Zukunft mit ihrem Kind entschieden haben für die gemeinsame Zukunft von Mutter Kind sowohl die Selbst- als auch die Erziehungskompetenz der Mutter gefördert und gestärkt werden müssen ein Grundmaß an Anpassungsleistung, positivem Regelverhalten und Impulskontrolle vorhanden sind grundsätzliches Vermögen und die Bereitschaft besteht, sich auf die Maßnahme einzulassen 3
erkennbar ist, dass zielgerichtet auf die Perspektive eines weitergehenden, möglichst selben Wohnens hingearbeitet werden kann. Die Maßnahme ist nicht geeignet bzw. wird beendet, wenn die Mutter einen deutlichen intensiv-pädagogischen Betreuungsbedarf aufweist oder sich eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes abzeichnet, der einen pflegerischen Bedarf mit sich bringt das Kind einen deutlich erhöhten medizinischen Bedarf aufweist, der nicht über externe/ambulante Therapie/Behandlung abgedeckt werden kann eher Einzelmaßnahmen angezeigt sind bei einem Elternteil eine schwere, akute Drogenproblematik vorliegt eine psychische Behinderung mit fremd- und selbstgefährdenden Verhalten vorliegt, sodass pädagogische Arbeit mit den Betroffenen nicht mehr möglich ist die Mutter die Maßnahme offen ablehnt von der Mutter trotz der unterstützenden und kompensatorischen Leistungen der Fachkräfte Gefahren ausgehen, die das Wohl des Kindes gefährden Ziele im Einzelnen Neben der oben genannten prinzipiellen Zielsetzung, werden im Einzelnen folgende Zielsetzungen verfolgt: Pädagogische Eingangsdiagnostik mit dem Ziel, Mutter und Kind stationär nur so lange wie nötig zu betreuen zielgerichtete Befähigung zu einem möglichst eigenen Leben mit ihrem Kind Sicherstellung des dauerhaften Zusammenlebens von Eltern mit ihren Kindern Kompetenzstärkung, -erweiterung und -entwicklung der Eltern im Umgang mit dem Kind Sicherstellung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes durch Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins für das Kind Förderung der schulischen und beruflichen Situation Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung vorübergehende Betreuung des Kindes in Krisen und Belastungssituationen der Eltern Krisenintervention Unterstützung und Stabilisierung betroffener Eltern im Falle einer Trennung vom eigenen Kind sowie Begleitung und Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kind Aufbau eines unterstützenden, sozialen Netzwerkes für Mutter und Kind frühestmögliche Überleitung in weniger betreuungsintensive Wohnformen 4
Spezifische Ziele für die Eltern: Annehmen und Erlernen der neuen Rolle Mutter Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz als Mutter (Beziehungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit der Grenzsetzung, Förderfähigkeit, Vorbildfähigkeit und Fähigkeit zum Alltagmanagement) Stabilisierung der emotionalen Eltern-Kind-Beziehung Stärkung der elterlichen Eigenverantwortung durch Anwenden des Befähigungsansatzes Erkennen der frühkindlichen Bedürfnisse des Kindes Anleitung der Eltern zum altersgerechten Spielen Unterstützung bei der Einhaltung der Körperhygiene des Kindes und der Aufrechterhaltung der Hygiene im Haushalt Unterstützung bei der pflegerischen Versorgung des Kindes Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Freizeitgestaltung von Eltern und Kind Unterstützung bei der Tagesstrukturierung (Erstellen von Plänen) Beobachtung/Überprüfung des regelmäßigen Tagesablaufs Förderung der Selbkeit im lebenspraktischen Bereich (Haushalt, Finanzen, Umgang mit Behörden und Ärzten) Beratung z.b. in Fragen der Elternschaft, Erziehung, Kindesversorgung, Umgang mit Geld etc. Unterstützung bei der Regelung der rechtlichen Belange des Kindes Unterstützung des regelmäßigen Austauschs mit Kindergarten/Kindertagesstätte oder Schule, ggf. Begleitung bei entsprechenden Terminen Entlastung der Mutter, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Verselbstung als Familie: flexible Hilfen zur Förderung der Versorgungsund Verselbstungskompetenz Entwicklung einer gesunden und realistischen Lebensperspektive für Mutter und Kind Förderung der schulischen und beruflichen Möglichkeiten Weniger intensive Begleitung der Eltern z.b. durch Veränderung der Wohnform stationär teilstationär ambulant Ziele für die Kinder: Förderung des Aufwachsens des Kindes im Sinne des Normalitätsprinzips bei den Eltern Förderung der Entwicklung des Kindes durch eine stabile Mutter-Kind Bindung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse beider Seiten Unterstützung und Kontrolle der Entwicklung des Säuglings, Heranführung an zusätzliche Förderung Förderung einer positiven Erziehung mit Werten und Normen, Verständnis, Respekt und Achtung für sich und den Menschen in der Umwelt des Kindes Sicherstellung der Befriedigung der kindlichen Grundbedürfnisse sowie des Kindeswohls 5
Qualitätssicherung Qualitätssicherung gemäß Qualitätsentwicklungsbeschreibung der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim Partizipation Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der EJG sind in einer gesonderten Konzeption verankert und unterliegen der en Weiterentwicklung. Kosten Kosten gemäß Entgeltvereinbarung Allgemeine Bedingungen Notwendige Aufsicht und Betreuung Platzzahl Personalschlüssel Mutter-Kind Personalschlüssel begl. Familienwohnen Die Aufnahme eines weiteren Elternteils nach vorheriger gemeinsamer Abstimmung mit den Kostenträgern, ist grundsätzlich möglich Kosten siehe Entgelt für ein Elternteil Mitarbeiterqualifikation: pädagogische Fachkräfte, FHS- und FS-Abschluss (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, Heilpädagoginnen etc.), ggf. zusätzliche Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft Alter Aufsicht und Betreuung durch Fachkräfte 24 h/tag abends/nachts in Form von Nachtbereitschaften Doppeldienste insgesamt 14 Plätze davon 8 Plätze Mutter Kind und 6 Plätze begleitetes Familienwohnen 1:1,5 Mütter und 1:3 Kinder 1:1,25 Mütter und 1:2 Kinder Ja Eltern ab ca. 15 Jahren, Schwangere und Kinder ab Geburt im Rahmen des vorliegenden Personalschlüssels 6
Allgemeine Leistungen zur Unterbringung und Versorgung Prüfung und Einschätzung der Kindeswohlgefährdung (s. LB Kinderschutz) Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Anleitung Sicherstellung der pflegerischen Versorgung des Kindes Sicherstellung der angemessenen psychosozialen Versorgung Erbringung klientenspezifischer Verwaltungsleistungen (Gelderverwaltung, Beihilfebeantragung, Aktenführung) Einschätzung von Gefährdungspotenzialen im Sinne des 8a SGB VIII Beratung und weitere Schritte mit z.b. Jugendämtern u.a. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus potenziellem Gefährdungsfeld als ultimo Ratio (Familie, eig. Wohnung, Heim), ggf. in enger Zusammenarbeit mit Polizeikräften. Übernahme und geeignete Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach Gewalterfahrungen, Abklärung durch ärztliche Untersuchung. Zuwendung, persönliche Ansprache, Aufbau einer Arbeitsbeziehung Vermittlung einer pos. Grundhaltung sich selbst und dem soz. Umfeld gegenüber Stärkung der elterlichen Eigenverantwortung durch Befähigungsansatz Unterstützung bei der Rollendefinition als Mutter/Vater Stabilisierung der Eltern- Kind-Beziehung Förderung der Selbstkeit im lebenspraktischen Bereich durch Alltagstraining Erstellen von Plänen zur Tagesstrukturierung Sozialemotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Prüfung der Indikation, pädagogische Eingangsdiagnostik und Auftragsklärung ggf. mit der Herkunftsfamilie Unterbringung in einem Wohnbereich unter Wahrung der Privatsphäre Bereitstellung von Funktionsräumen Bereitstellung eines Außengeländes Rückmeldung über Stärken und Schwächen Anregung zur Auseinandersetzung mit per- bei Aufnahme 7
Förderung des Sozialverhaltens Schulische / berufliche Förderung Ausbildungsstätte = KiTa, Schule oder berufsbildendes Angebot sönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft Entwicklungsförderung im Bereich Grob- und Feinmotorik Wahrnehmungsübungen Beruhigung/ Sicherung der Familie/Lebensgemeinschaft im neuen Sozialraum Reflexion im Einzel- und Gruppengespräch Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung Bearbeitung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben (z.b. Pubertät) Begleitung bei Krisen Unterstützung und Stabilisierung der Eltern im Falle einer Trennung vom eigenen Kind Erklären und Verabreden von Umgangsregeln innerhalb der Familie und der Haus- bzw. Wohngemeinschaft Einüben der Umgangsformen in Gruppe und öffentlichem Leben Rückmeldung über positives und problematisches Verhalten Erarbeitung von Veränderungsstrategien Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft Päd. Trainingsprogramme im Alltag (z.b. Verstärkersysteme/ Anwendung Leichte Sprache) Mitwirkung bei Auswahl geeigneter Ausbildungsstätte Unterstützung der schulischen Lernprozesse Entlastung der jungen Mütter bei der Versorgung der Kinder zu Ausbildungs- bzw. Beschäftigungszwecken Vermittlung eines KiTa-Platzes Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungsstätten Begleitung bzw. Entschärfen von Konflikten in der Beschäftigungs-/Ausbildungsstätte Unterstützung bei beruflicher Perspektiventwicklung Bei Bedarf, mind. wöchentlich täglich Bei Bedarf 8
Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Altersgemäßes Einüben lebenspraktischer Fertigkeiten Freizeitgestaltung Medizinische Eingangsdiagnostik Regelmäßige Gesundheitskontrolle und Veranlassung notwendiger medizinischer Behandlungen Allgemeine Gesundheitserziehung (Ernährung, Bewegung, Hygiene, Sexualität) Organisation von häuslicher Krankenpflege und Hilfe bei der Beantragung notwendiger med. Hilfsmittel bei der Krankenkasse Unterstützung der Mütter/der Väter bei der Entwicklungsförderung und der medizinischen Versorgung ihrer Kinder Bekanntmachen mit den Entwicklungsstandards und den damit verbundenen Erziehungs- und Förderaufgaben für Säuglinge und Kleinkinder (ggf. Vermittlung zusätzlicher Förderung) Vermittlung elementarer Fertigkeiten Auswahl von dem Wetter bzw. dem Anlass angemessener Kleidung Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln Umgang mit Geld Vermittlung hauswirtschaftlicher Grundkenntnisse (Einkäufe planen, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten) Vermittlung pflegerischer Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Kind Umgang mit öffentlichen Einrichtungen Modell für das Führen eines Haushaltes Vermittlung handwerklicher Grundkenntnisse (z.b. Renovierung, Raumgestaltung, Fahrradreparaturen) Materialien bereitstellen und Angebote setzen für Spiel-, Bastel- und Sportaktivitäten Anleitung für den Umgang mit Medien in der Familie Vereinsmitgliedschaften fördern, auch Fahrten ermöglichen Allgemeinbildung fördern, z.b. durch Naturund Umweltbegegnungen, Besuch von Kulturveranstaltungen täglich 9
Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung Methodische und systematische Arbeit mit der Herkunftsfamilie Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten Vernetzen im Gemeinwesen Verwaltungsleistungen Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme Gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen in der Umgebung Zusätzliche Wochenendfahrten Systematische Maßnahmenplanung und deren Einbringung in die Hilfeplanung Partizipation der Kinder / Jugendlichen und deren Familien an der Hilfeplaung Erstellung von Berichten/Empfehlungen Organisation zusätzlicher interner oder externer Leistungen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben (z.b. Diagnostiken, Therapien, Inanspruchnahme von Beratung ) Beratung durch internen psychologischen Dienst Verabredung von Vor- und Nachbereitung von Besuchen Einladung zu Festen/besonderen Anlässen Unterstützung bei der Einleitung gesundheitsfördernder Maßnahmen (Klinik, Arzt, Kur) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Schulen, Kindergärten, Sozialamt, Sucht- und Schuldnerberatung, Frühförderung, MEZ, KJF, INTRA,...) Herstellen sozialer Bezüge Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes Feststellen der Ressourcen des Sozialen Netzwerkes Führen einer Akte (päd. Entwicklung, besondere Vorkommnisse, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr Tagesdokumentation/Berichtwesen Zukunftsperspektive Wohnen erarbeiten mit Eltern/Kind unter Berücksichtigung geeigneter Betreuungsformen Vorbereitung der Mutter/des Vater auf die sich anschließende Lebensphase (z.b. Trainingsphase zur Vorbereitung auf selbes, ambulantes Wohnen) Gestaltung einer Abschiedsphase gelegentlich Bei Bedarf, mind. 2x jährlich, mind. 2x jährlich und auf Wunsch kontinuierlich kontinuierlich 10
Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Umzügen Bei Übergang in eine andere Hilfeform, Zusammenarbeit mit der aufnehmenden Einrichtung Zusatzleistungen Nachbetreuung Nachbetreuung auf Basis von FLS durch Mitarbeiter der Gruppe bei Einzug in eigene Wohnung Elterntraining Elternkompetenztraining nach Marte Meo Kontinuierlich Zusatzleistung 11