Sondersituationen. SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten. Version: ÄLRD in Rheinland-Pfalz.

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Transkript:

SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten Version: 2011-02-01 Änderungen Sondersituationen ÄLRD in Rheinland-Pfalz 1

Grundsätze Sondersituationen wie hilflose Personen, Behandlungsverweigerung oder vermeintliche oder tatsächliche ungerechtfertigte Einsätze stellen den Rettungsdienst zunehmend vor Probleme. Dies betrifft die Frage von Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen sowie die Dokumentation. Sowohl aus medizinischen als auch rechtlichen Erwägungen heraus ist eine nachvollziehbare Handlungsweise notwendig. Die nachfolgenden Grundsätze und Algorithmen (SOP, standard operating procedures) sollen dem Rettungsfachpersonal daher als konkreter Handlungsrahmen dienen. 2

Hilflose Person Der Rettungsdienst ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Garantenstellung). Auch bei unauffälligen Vitalparametern kann eine Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen (z. B. fehlende Straßenverkehrsfähigkeit, Gefahr der Auskühlung, Sturzrisiko etc.). Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist umgehend der integrierten Leitstelle zu melden. Über diese ist die Polizei, ggf. das Ordnungsamt, zu verständigen. Wenn möglich bzw. ohne Gefährdung zumutbar, ist der Betroffene bis zum Eintreffen an der Polizei bzw. des Ordnungsamtes zu überwachen. Hilflose Personen in Wohnungen: Können - eigentlich zuständige- Institutionen oder Personen nicht zeitnah Hilfe leisten, ist im Zweifel ein Transport durchzuführen. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. 3

Hilflose Person Situation Hilflose Person außerhalb einer Wohnung innerhalb einer Wohnung weiter weiter 4

Hilflose Person außerhalb von Wohnungen Stabile Vitalfunktionen* Nein Check: Notarzt alarmiert? Info 1 Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Übergabe an Notarzt Ja * Medizin. Indikation: Verletzungen, insbes. Kopf-, Halsoder Rumpfbereich Allgemeine Hinfälligkeit Intoxikation Unterkühlung, Überwärmung Dehydratation Psychisch erheblich auffällig Check: Sicher orientiert? Sicher gehfähig? Geschützt vor Witterung? Unverletzt? Beschwerdefrei? Unauffälliges Verhalten? Nein Überwachung, Basismaßnahmen kooperativ Ja Transport in Klinik, ggf. Praxis; ggf. mit Polizei/Ordnungsamt Medizinische Indikation *? Ja Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Rückmeldung an ILS, Mitfahrverweigerung Einsatzende Unkooperativ, dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Nein Übergabe an Ordnungsamt / Polizei; falls erforderlich: Transport an geeignete Einrichtung (z. B. Heim) Bei EVM oder Schnittstellenproblem: EMF ausfüllen! Info 2 5 Zurück zum Algorithmus

Hilflose Person innerhalb von Wohnungen Stabile Vitalfunktionen* Nein Check: Notarzt alarmiert? Info 1 Ja Check: Zustand der Hilflosigkeit beendet? Sicher orientiert? Sicher gehfähig? Unverletzt? Beschwerde- und symptomfrei? Unauffälliges Verhalten? Ja Rückmeldung an ILS, Einsatzende Mitfahrverweigerung Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Nein Überwachung, Basismaßnahmen kooperativ Unkooperativ dabei mutmaßlich nicht geschäftsfähig Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Übergabe an Notarzt * Indikation zur Klinikeinweisung: Erhebliche Verletzung, z. B. Frakturverd. Fortbestehende Hilflosigkeit Intoxikation Massive Unterkühlung Erhebliche Dehydratation Gastrointestinale Blutung Massive Unterernährung / Auszehrung Psychisch erheblich auffällig andere erhebliche gesundheitl. Gefährd. Akute gesundheitl. Gefährdung* Transport in Klinik Akute Erkrankung, ohne Gefährdung Anforderung Hausarzt oder KBD ** z. B. Vereinsamung Verelendung Verwahrlosung Soziale Krise ** ohne Notwendigkeit akuter medizin. Hilfe Situationsabhängig: Info an Familie, Pflegedienst, Sozialstation, ggf. Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Bei EVM oder Schnittstellenproblem: EMF ausfüllen! Info 2 6

Transportwunsch Einem Transport-Begehren ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere, wenn der Patient oder Angehörige darauf verweisen, dass der Hausarzt oder Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder sich der Zustand nicht gebessert hat. Ausgenommen sind mutwillige Fehlalarmierungen oder offensichtlich absolute Bagatellen, bei denen keine medizinischen Maßnahmen erforderlich sind. Bestehen begründete Anhaltspunkte, dass die Fahrt medizinisch nicht indiziert ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten nicht übernimmt. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. 7

Transportverweigerung (1) Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute vitale Bedrohung (Bsp: Akutes Koronarsyndrom, schwerer Asthmaanfall) die Behandlung bzw. den Transport, ist entsprechend dem Indikationskatalog der Notarzt nachzufordern. Dies ist dem Patient mitzuteilen. Der Patient ist bis zum Eintreffen des Notarztes zu überwachen, es sei denn, die Besatzung wird der Wohnung verwiesen oder gefährdet. 8

Transportverweigerung (2) Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute Erkrankung, aber ohne Hinweis auf eine vitale Bedrohung, die Behandlung bzw. den Transport, ist dies gegen Unterschrift zu dokumentieren. Die Erklärung hat den Hinweis zu beinhalten, dass nach Auffassung der Besatzung ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. dass es sich bei der RTW Besatzung nicht um Notärzte handelt. Hinweis: Ergänzende, handschriftliche Notizen auf dem Verweigerungsformular (Rückseite DIVI-Protok.) erleichtern einen eventuell später notwendig werdenden Nachweis einer individuellen Aufklärung. 9

Info 1 NAIK = Notarzt Einsatzkatalog RLP Zurück zum Algorithmus 10

Info 1 NAIK = Notarzt Einsatzkatalog RLP Zurück zum Algorithmus 11

Info 2 EMF Sondersituation Direkt online im entsprechenden Bereich unter: www.aelrd-rlp.de Zurück zum Algorithmus 12

Info 2 EMF Sondersituation Direkt online im entsprechenden Bereich unter: www.aelrd-rlp.de Zurück zum Algorithmus 13

Änderungen 2011 Umstellungen einiger Folien Neu: Folie 4 eingefügt Änderungen Folie 5: - Farbschema des Flussdiagramms geändert - neu: Info 1 und Verweis auf EMF, Info 2 Änderungen Folie 6: - Farbschema des Flussdiagramms geändert - geänderter Verweis auf EMF Zurück zur 1. Folie 14