31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem.

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Körperoberfläche Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern und den Diagnosen ist der OPS-Code anzugeben. Für die Zuordnung der OPS-Codes zu den jeweiligen Operationen gilt der Anhang 2 des EBM. 31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99,60 31102 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem. EBM 162,60 31103 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A3 gem. EBM 232,20 31108 Zuschlag zu den EL 31101 bis 31103 bei Simultaneingriffen gem. EBM 52,40 Extremitäten 31121 Eingriff der Kategorie C1 gem. EBM 107,80 31122 Eingriff der Kategorie C2 gem. EBM 174,40 31123 Eingriff der Kategorie C3 gem. EBM 250,80 31124 Eingriff der Kategorie C4 gem. EBM 331,00 31125 Eingriff der Kategorie C5 gem. EBM 445,00 31126 Eingriff der Kategorie C6 gem. EBM 568,40 31127 Eingriff der Kategorie C7 gem. EBM 621,20 31128 Zuschlag zu den EL 31121 bis 31126 bei Simultaneingriffen sowie zu der EL 31127 gem. EBM 57,40 Knochen und Gelenke 1 / 7

31131 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D1 gem. EBM 136,00 31132 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D2 gem. EBM 220,20 31133 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D3 gem. EBM 310,40 31134 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D4 gem. EBM 402,80 31135 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D5 gem. EBM 594,40 31136 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D6 gem. EBM 726,20 31137 Eingriff an Knochen und Gelenken der Kategorie D7 gem. EBM 799,00 31138 Zuschlag zu den EL 31131 bis 31136 bei Simultaneingriffen sowie zu der EL 31137 gem. EBM 64,00 Arthroskopien Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Arthroskopie gemäß Anhang 1 zu Anlage 2 31141 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E1 gem. EBM 176,00 31142 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E2 gem. EBM 253,20 31143 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E3 gem. EBM 357,00 31144 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E4 gem. EBM 469,80 31145 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E5 gem. EBM 611,60 31146 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E6 gem. EBM 765,20 31147 Endoskopischer Gelenkeingriff (Arthroskopie) der Kategorie E7 gem. EBM 841,00 31148 Zuschlag zu den EL 31141 bis 31146 bei Simultaneingriffen sowie zu der EL 31147 gem. EBM 73,40 Visceralchirurgie 31151 Visceralchirurgischer Eingriff der Kategorie F1 gem. EBM 105,00 2 / 7

31152 Visceralchirurgischer Eingriff der Kategorie F2 gem. EBM 31153 Visceralchirurgischer Eingriff der Kategorie F3 gem. EBM 31154 Visceralchirurgischer Eingriff der Kategorie F4 gem. EBM 31155 Visceralchirurgischer Eingriff der Kategorie F5 gem. EBM 31158 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31151 bis 31155 174,80 251,40 327,60 439,60 57,40 Proktologie 31171 Proktologischer Eingriff der Kategorie H1 gem. EBM 139,00 31172 Proktologischer Eingriff der Kategorie H2 gem. EBM 197,60 31173 Proktologischer Eingriff der Kategorie H3 gem. EBM 248,40 31174 Proktologischer Eingriff der Kategorie H4 gem. EBM 318,80 31175 Proktologischer Eingriff der Kategorie H5 gem. EBM 436,20 31178 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31171 bis 31175 54,00 Periphere Neurochirurgie 31241 Peripherer neurochirurgischer Eingriff der Kategorie O1 gem. EBM 103,20 31242 Peripherer neurochirurgischer Eingriff der Kategorie O2 gem. EBM 167,20 31243 Peripherer neurochirurgischer Eingriff der Kategorie O3 gem. EBM 238,80 31248 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31241 bis 31243 54,00 Sachkostenpauschalen für Arthroskopien gemäß EBM 40750 Kostenpauschalen für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend den EL 31141 und 31142 122,00 40752 Kostenpauschalen für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend 200,00 3 / 7

den EL 31143 und 31144 40754 Kostenpauschalen für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend den EL 31145 bis 31147 333,00 Sonstige Sachkostenpauschalen Sachkosten zur Abrechnung tatsächlich entstandener Kosten für Implantate bei den o.g. ambulanten Operationen können über ein Eingabefeld Ihrer Vertragssoftware erfasst werden. Soweit möglich, bleibt der Bezug über Sprechstundenbedarf unberührt. Anästhesien AOP1 Regionalanästhesie gem. 31800 Nur durch den Operateur durchführbar AOP2 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den EL 31101, 31121, 31131, 31141, 31151, 31171 und/oder 31241 42,80 109,60 Entspricht EBM 31821 AOP3 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den EL 31102, 31122, 31132, 31142, 31152, 31172 und/oder 31242 142,20 Entspricht EBM 31822 AOP4 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den EL 31103, 31123, 31133, 31143, 31153, 31173 und/oder 31243 174,40 Entspricht EBM 31823 AOP5 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den EL 31124, 31134, 31144, 31154 und/oder 31174 206,80 Entspricht EBM 31824 AOP6 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den 31125, 31135, 31145, 31155 und/oder 31175 272,00 Entspricht EBM 31825 AOP7 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den 31126, 31136 und/oder 31146 323,20 Entspricht EBM 31826 AOP8 Anästhesieleistung für die ambulanten Operationen gem. den EL 31127, 31137 und/oder 31147 336,40 4 / 7

AOP9 Entspricht EBM 31827 Zuschlag auf 31821-318 27 für Simultaneingriff Entspricht EBM 31828 32,40 Postoperative Überwachung AOP10 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31101, 31121, 31131, 31141 und/oder 31241 29,20 Entspricht EBM 31502 AOP11 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31102, 31122, 31132, 31142, 31151,31152, 31171, 31172 und/oder 31242 58,00 Entspricht EBM 31503 AOP12 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31103, 31123, 31124, 31133, 31134, 31143, 31144 und/oder 31243 84,00 Entspricht EBM 31504 AOP13 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31125, 31135, 31145, 31153, 31154, 31173 und/oder 31174 116,60 Entspricht EBM 31505 AOP14 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31126, 31136, 31146, 31155 und/oder 31175 168,80 Entspricht EBM 31506 AOP15 Postoperative Überwachung im Anschluss an die EL 31127, 31137, 31147Entspricht EBM 31507 223,80 Qualitätszuschlag QZ8 Bonus Praxisbedarf 5 / 7

Vertrag vom 22.07.2013 1. Sachkostenziffern Zur Überprüfung der Übereinstimmung der geltend gemachten Sachkosten bei Implantaten mit den tatsächlich entstandenen Kosten wird die Managementgesellschaft je Quartal stichprobenhaft für 5 v. H. der operierenden Praxen und jeweils 5 v. H. der Fälle dieser Praxen Rechnungsnachweise anfordern. Ggf. erfolgt eine Rückvergütung des übersteigenden Betrages 2. Anästhesieziffern Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt durch den Teilnehmer am Vertrag nach 73c SGB V zur Orthopädie (FACHARZT). Dies gilt auch dann, wenn die Leistung nicht durch den Operateur, sondern durch einen Anästhesisten durchgeführt wird. In diesem Fall leitet der Vertragsteilnehmer (FACHARZT) die für die Anästhesien im Vertrag nach 73c SGB V zur Orthopädie vorgesehene Vergütung an den Anästhesisten weiter. Für den Ziffernkranz ist nur die Anästhesie maßgeblich, die im Zusammenhang mit einer Operation gem. der oben vereinbarten Operationen abgerechnet wird. Auf Wunsch des Anästhesisten erteilt der Operateur der MEDIVERBUND AG den Auftrag, die Vergütung für die Anästhesie unmittelbar an den Anästhesisten weiterzuleiten. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden baldmöglichst geschafften. 3. Postoperative Überwachung und Behandlung 3.1 Postoperative Überwachung Die Abrechnung der postoperativen Überwachung erfolgt durch den Teilnehmer am Vertrag nach 73c SGB V zur Orthopädie (FACHARZT). Dies gilt auch dann, wenn die Leistung nicht durch den Operateur, sondern durch einen anderen Arzt durchgeführt wird. In diesem Fall leitet der Vertragsteilnehmer (FACHARZT) die für die postoperative Betreuung im Vertrag nach 73c SGB V zur Orthopädie vorgesehene Vergütung an den anderen Arzt weiter. Für den Ziffernkranz ist nur die postoperative Überwachung maßgeblich, die im Zusammenhang mit einer in dieser Anlage geregelten ambulanten Operation, abgerechnet wird. 3.2 Postoperative Behandlung Die postoperative Behandlung ist - für den Fall der Durchführung durch den an der HZV teilnehmenden Hausarzt im Ziffernkranz des Hausarztvertrages enthalten. Im Fall der Durchführung durch den Teilnehmer am Vertrag nach 73c SGB V zur Orthopädie erfolgt die Abrechnung über zusätzliche Arzt-Patienten-Kontakte (siehe Anlage 12, EL 4 ab dem 3. Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar). 4. Wirtschaftlicher Praxisbedarf Die Vertragspartner streben an, zunächst für den Bereich der nach tatsächlichem Aufwand abzurechnenden Implantate (siehe Nr. 3) einen kostengünstigen Bezug zu fördern und das bisherige Ausgabenniveau zu senken. Die Vertragspartner werden ab 1.1.2014 eine Vertragsstruktur realisieren, welche den operierenden Vertragsteilnehmern verbindlich einen qualitätsorientierten und kostengünstigen Bezug von Praxisbedarf (alle Materialien) bei einem bestimmten Anbieter 6 / 7

Vertrag vom 22.07.2013 vorgibt. Die Vertragspartner verständigen sich in diesem Zusammenhang bei realisierten Einsparungen über einen Honorarzuschlag. 7 / 7