Strategische Partnerschaften - Hinweise zum Budget

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Transkript:

Strategische Partnerschaften - Hinweise zum Budget Baukastenprinzip Die Förderung für Strategische Partnerschaften setzt sich je nach Art und Umfang des Projekts aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Für alle Arten von Projekten sind Pauschalen für Projektmanagement vorgesehen, die jedem Projekt bei einer positiven Förderentscheidung automatisch entsprechend der Projektdauer und der Anzahl an Partnerorganisationen zustehen. Sofern Arbeitstreffen der beteiligten Organisationen zur Projektsteuerung geplant sind, kommen die entsprechenden Pauschalen für diese Treffen hinzu; bei Einbeziehung von behinderten Teilnehmer/-innen werden zudem alle dadurch begründeten Zusatzkosten als Unterstützung bei besonderen Bedarf gewährt. Von Art und Umfang des Projekts abhängig ist es dagegen, ob eine Förderung für Intellectual Outputs / Geistige Leistungen (IO), Multiplikatorentreffen, Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten und / oder Außergewöhnliche Kosten beantragt und gewährt werden kann; hier gibt es unterschiedliche formale und / oder inhaltliche Mindestvoraussetzungen für eine Beantragung der jeweiligen Positionen; mehr dazu in den entsprechenden Abschnitten weiter unten. Die Förderung beantragter Projekte kann dem entsprechend sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein. Während jedes geförderte Projekt die Pauschale für Projektmanagement erhält, sind sämtliche sonstige Positionen grundsätzlich variabel, so dass unterschiedliche Arten von Projekten auch unterschiedlich gefördert werden. Projektmanagement und -durchführung Für insgesamt bis zu 10 beteiligte Organisationen können monatliche Pauschalen für das Projektmanagement beantragt werden, wobei für die koordinierende Organisation 500.- / Monat, für die Partnerorganisationen je 250.- / Monat vorgesehen sind. Sind mehr als 10 Organisationen an einem Projekt beteiligt, ist der Gesamtzuschuss auf 2.750.- / Monat beschränkt, wobei für die koordinierende Organisation nach wie vor 500.- veranschlagt werden, für die Partnerorganisationen dementsprechend ein reduzierter Förderbetrag. Mit den Pauschalen für Projektmanagement sind sämtliche Aktivitäten der Projektpartner zum Management und der Verwaltung des Gesamtprojekts wie auch seiner einzelnen Bestandteile auch der Intellectual Outputs abgedeckt. Dazu gehören z.b. die Planung und Vorbereitung des Gesamtprojekts und seiner Bestandteile, die Koordination der Partner, die Auswertung des Projekts, die Berichtserstellung und anderes mehr. Eine doppelte Förderung dieser Aktivitäten, insbesondere aus der Position Intellectual Outputs, ist daher nicht möglich.

Länderübergreifende Projekttreffen Gefördert werden die zur Koordination und Durchführung des Projekts notwendigen Arbeitstreffen der beteiligten Partnerorganisationen. Diese finden in der Regel am Sitz der Projektpartner statt; Treffen an anderen Orten sind nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmerzahlen pro Organisation gering sind, wie es dem Charakter eines Arbeitstreffens entspricht. Größere Veranstaltungen bzw. Treffen mit anderen als den Vertreter/-innen der Projektpartner sowie Aktivitäten, die nicht den Zweck der Projektsteuerung haben, sind aus dieser Position nicht förderfähig. Sind solche Treffen Bestandteil des Gesamtkonzepts, ist zu prüfen, ob sie unter die in Strategischen Partnerschaften förderfähigen Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten fallen. Ist das nicht der Fall, kann ggf. parallel ein zweiter Antrag in Leitaktion 1 gestellt werden. Die Förderung für länderübergreifende Projekttreffen ist auf maximal 23.000.- /Jahr begrenzt. Intellectual Outputs (Geistige Leistungen) Als Intellectual Outputs förderfähig sind grundsätzlich nur Ergebnisse von erheblichem Umfang und erheblicher Bedeutung für das jeweilige Arbeitsfeld, was in jedem Fall ausreichend detailliert und nachvollziehbar beschrieben sein sollte. Eine genauere Definition des notwendigen Umfangs liegt nicht vor, doch ist davon auszugehen, dass es sich um Produkte handeln muss, die mindestens einige Wochen Arbeitszeit erfordern. Die Erstellung einer einfachen Broschüre, die Erstellung einer einfachen Projektwebsite oder die Dokumentation einer Veranstaltung erfüllen die Anforderungen in jedem Fall nicht. Bestandteile des Projektmanagements wie z.b. die Erarbeitung detaillierter Projektpläne oder die Evaluation des Projekts, sind hier ebenfalls nicht förderfähig, sondern können aus der Pauschale für Projektmanagement gedeckt werden. Förderfähig ist grundsätzlich die zur Erstellung der Intellectual Outputs aufgewendete Arbeitszeit von Personal der am Projekt beteiligten Organisationen. Die Zugehörigkeit der am Produkt arbeitenden Personen zu den Projektpartnern muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Müssen Aufträge an Dritte vergeben werden, z.b. mit Honorar- oder Werkverträgen, darf diese Arbeitszeit nicht im Budget der IO berücksichtigt werden, sondern kann mit entsprechender Begründung - in die Kategorie Außergewöhnlicher Kosten aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von Intellectual Outputs Kosten für Manager und Verwaltungspersonal nur in inhaltlich besonders begründeten Fällen gewährt werden können. Kosten, die dem Management des Projekts insgesamt wie auch dem Management der Intellectual Outputs selbst zuzurechnen sind, sind schon über die Projektmanagementpauschale gedeckt und können daher hier

nicht gefördert werden. Eine inhaltliche Begründung wäre es z.b., wenn in einem Handbuch über den Übergang Schule Beruf ein Kapitel über die zusätzlichen Anforderungen an die Administration im Bereich grenzüberschreitender Ausbildung enthalten soll, das aufgrund der vorhandenen Fachkompetenz in diesem Fall von Verwaltungspersonal erstellt wird. Um die Berechnung der für IO beantragten Mittel nachvollziehbar zu gestalten, empfehlen wir, dem Antrag eine möglichst detaillierte Aufstellung der einzelnen Arbeitsschritte, der daran beteiligten Partnerorganisationen und des jeweils anfallenden Arbeitsaufwandes beizufügen. Im Downloadbereich steht Ihnen dafür ein Musterformular zur Verfügung, doch können Sie gerne auch andere und eigene Darstellungsformen wählen. Multiplikatoren-Veranstaltungen Multiplikatoren-Veranstaltungen dienen der Verbreitung der in einer Strategischen Partnerschaft erstellten Intellectual Outputs an ein Fachpublikum außerhalb der am Projekt beteiligten Organisationen. Sie können daher nur gefördert werden, wenn IO geplant sind bzw. vorliegen. Auch in Projekten ohne IO wird erwartet, dass ihre Ergebnisse an Dritte verbreitet werden, doch wird hierfür keine zusätzliche Förderung zur Verfügung gestellt; die Kosten für Verbreitungsmaßnahmen können in diesem Fall aus der Pauschale für Projektmanagement getragen werden. Es wird eine nach inländischen oder ausländischen Teilnehmer/-innen gestaffelte Pauschale pro Person gewährt, wobei die Vertreter/-innen der am Projekt beteiligten Organisationen hiervon ausgenommen sind. Die Förderung für Multiplikatoren-Veranstaltungen ist auf maximal 30.000.- begrenzt. Außergewöhnliche Kosten / Sonderkosten Außergewöhnliche Kosten können dann beantragt werden, wenn zur Erreichung der Projektziele nötige Leistungen nicht von den am Projekt beteiligten Organisationen erbracht werden können, sondern Dienstleitungen von Dritten eingekauft werden müssen, z.b. über Honorar- oder Werkverträge. Das kann beispielweise der Fall sein, wenn eine Webseite erstellt werden soll, deren Inhalte zwar von den Projektpartnern erarbeitet werden, deren technische Umsetzung aber nicht von diesen geleistet werden kann, sondern mit einem Auftrag nach außen vergeben werden muss. Auch die Anschaffung zur Umsetzung des Projekts nötiger Ausrüstung ist grundsätzlich förderfähig; es darf sich dabei allerdings nicht um reguläre Büroausstattungen oder sonstiges Material handeln, das von den Partnerorganisationen üblicherweise genutzt wird. Außerdem ist zu beachten, dass ausschließlich der auf die Projektlaufzeit entfallende Abschreibungswert anerkannt werden kann.

Beantragte außergewöhnliche Kosten müssen für jede Position nachvollziehbar begründet sein. Fehlt die Begründung oder ist sie unzureichend, werden die hierfür beantragten Kosten nicht gewährt. Die Förderung für Außergewöhnliche Kosten ist auf 75% der realen Kosten und maximal 50.000.- begrenzt. Unterstützung bei besonderem Bedarf Bei der Beteiligung von Personen mit Behinderung an einem Projekt werden alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten auf Grundlage der realen Kosten zu 100% gefördert. Dazu können beispielsweise die Miete rollstuhlgerechter Räume oder eines behindertengerechten Fahrzeugs, der Bau einer Rampe oder Honorare für nötiges Betreuungspersonal gehören. Die Notwendigkeit der Ausgaben muss im Antragsformular dargestellt werden. Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Im Jugendbereich des Programms können nur drei der Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten durchgeführt werden; die übrigen im Programmhandbuch genannten Mobilitätstypen beziehen sich auf andere Programmbereiche, z.b. die schulische oder Hochschulbildung. Grundsätzlich sind die Mobilitäten nur dann förderfähig, wenn sie eng in den Gesamtkontext des Projekts eingebunden und daraus motiviert sind, d.h. wesentlich zu seiner Erreichung und Ergebnisse beitragen. Gehört die geplante Mobilität nicht eng in den Projektkontext oder passt sie nicht in die drei möglichen Formate, kann parallel zum Antrag in Strategischen Partnerschaften auch ein Antrag in Leitaktion 1 gestellt werden. Blended Mobility (Gemischte Mobilität von Lernenden) Förderfähig sind Projekte mit Jugendlichen, bei denen reale Mobilität (eine oder mehrere Begegnungen mit einer Gesamtdauer von 5 Tagen bis 2 Monaten) mit einem virtuellen Lernprozess verknüpft sind, der einen vergleichbaren Umfang wie die reale Mobilität aufweist und ebenfalls als strukturierter gemeinsamer Lernprozess aller beteiligten Ländergruppen angelegt ist. Die Förderung berechnet sich anhand der Tage der realen Mobilität. Langzeitmobilität von Fachkräften der Jugendarbeit Zur Stärkung der Partnerschaft der am Projekt beteiligten Organisationen und zur professionellen Weiterentwicklung von Jugendarbeiter/-innen können Langzeitmobilitäten von Fachkräften der Jugendarbeit bei den Partnerorganisationen durchgeführt werden. Die Dauer der einzelnen Mobilität (Aufenthalt bei einer Partnerorganisation) beträgt 2 bis 12 Monate. Kürzere sogenannte JobShadowings können in Leitaktion 1 beantragt werden.

Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal Förderfähig ist die gemeinsame Fortbildung des Personals am Projekt beteiligter Organisationen, sofern diese zur Erreichung der Projektziele notwendig ist. Dies könnte z.b. der Fall sein, wenn in einem Projekt eine längerfristig angelegte Webseite entwickelt wird und Mitarbeiter/-innen der Partnerorganisationen in der Nutzung eines Content Management-Systems geschult werden sollen, um die Seiten zukünftig eigenständig pflegen und ergänzen zu können. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestdauer von 5 Tagen (ohne Reisetage), die Höchstdauer beträgt 2 Monate. Kürzere Fortbildungen können aus der Managementpauschale gedeckt werden. Trainings, die sich nicht an das Personal der Partnerorganisationen richten und / oder keine klaren Auswirkungen auf die beteiligten Organisationen haben, also insbesondere reguläre Trainings für Jugendarbeiter/-innen außerhalb der Projektpartner, können und müssen hingegen unter der Mobilität von Fachkräften in Leitaktion 1 beantragt werden. Transnationale Jugendinitiativen Besondere Hinweise Bei transnationalen Jugendinitiativen beschränkt sich die Förderung in der Regel auf die Position Projektmanagement und -durchführung sowie ggf. länderübergreifende Projekttreffen. Alle weiteren Positionen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Aktivitäten von Jugendinitiativen (z. B. Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen, Organisation lokaler Aktivitäten, virtuelle Vernetzung, transnationale Begegnungen im größeren Rahmen, ) sollen durch die Position Projektmanagement und -durchführung finanziert bzw. kofinanziert werden.