Arbeitsvertrag für die Kinderbetreuung in Tagespflege interna Ihr persönlicher Experte
interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale Aktualität und Rechtssicherheit. Zusatzservice für alle Leser: regelmäßige Redaktionssprechstunde. VlB-Titelmeldung interna Laufstall-Redaktion Arbeitsvertrag für die Kinderbetreuung in Tagespflege ISBN 978-3-939397-33-5 2009 by interna Umschlaggestaltung:Workstation GmbH, Bonn Satz: Christoph Pohl, Bonn Druck: interna, Bonn Verlag interna GmbH Auguststr. 1, 53229 Bonn Tel.: 02 28 / 85 44 98-0, Fax: 02 28 / 85 44 98-20 www.interna-aktuell.de mail@interna-aktuell.de Printed in Germany
Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsverhältnis... 5 2 Tätigkeitsbereich... 6 3 Ort des Arbeitsplatzes... 6 4 Arbeitszeit... 7 5 Vergütung... 7 6 Betreuungsausfall aufgrund einer Erkrankung des/der Kindes/er oder seiner/ihrer Familienmitglieder... 8 7 Arbeitsverhinderung... 9 8 Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall... 9 9 Urlaub, gesetzliche Feiertage... 9 10 Sichere Beförderung des/der Kindes/er... 10 11 Bringen und Abholen des/der Kindes/er... 10 12 Medikamente... 11 13 Arztbesuche... 11 14 Versicherungen... 12 15 Schweigepflicht... 13 16 Nebenbeschäftigung... 13 17 Beendigung des Arbeitsverhältnisses... 13 18 Änderung wichtiger Umstände... 13 19 Schlussbestimmungen... 13 20 Nebenabreden... 14 Anlagen des Vertrages... 14 Anhang... 14 Hinweis: Die für den Vertragsabschluss erforderlichen Anlagen werden in der Liste am Ende des Vertrags markiert und in der dort vorgegebenen Reihenfolge sortiert und durchnummeriert. Die so ermittelten Anlagennummern werden anschließend in den Vertragstext übernommen. Nur so ist gewährleistet, dass die Anlagen fester Bestandteil des Vertrages sind und bleiben. Der Ordnung halber sollen beide Vertragspartner über die gleichen erforderlichen Anlagen verfügen.
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zwischen Kinderbetreuung in Tagespflege der/dem Sorgeberechtigten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Tel. privat Tel. dienstlich Handynummer Faxnummer E-Mail - im Nachfolgenden Arbeitgeber/in - und der Tagespflegeperson Name, Vorname Straße, Hausnummer (Anschrift der Betreuungsstelle) PLZ, Ort Tel. privat Tel. dienstlich Handynummer Faxnummer E-Mail Homepage - im Nachfolgenden Arbeitnehmer/in - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Arbeitsverhältnis (1) O Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Wirkung vom... O Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Wirkung vom... und endet am... Die Befristung erfolgt aus folgendem Grund:... (Anmerkung: Die Angabe des Grundes ist bei einer Zeitbefristung nicht notwendig, aber dringend zu empfehlen. Ein Grund kann z. B. der vorübergehende Bedarf sein. Erfolgt die Befristung ohne sachlichen Grund, beträgt die Höchstdauer der Befristung zwei Jahre) (2) Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit zweiwöchiger Frist jeweils zum Monatsende kündigen. 5
Arbeitsvertrag für die 2 Tätigkeitsbereich Der/Die Arbeitnehmer/in wird ab. als O Kinderfrau/Kinderbetreuer O Tagespflegeperson O Haushälterin/Hausangestellter O im Rahmen einer O geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob bis 400,00 /Monat) O Beschäftigung in der Gleitzone (Midijob 400,01 bis 800 /Monat) O versicherungspflichtigen Beschäftigung angestellt. (Hinweis zur geringfügig entlohnten Beschäftigung: Der/Die Arbeitnehmer/in kann in der Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben, wenn er dem Arbeitgeber erklärt, dass er auf die Versicherungsfreiheit als geringfügig Beschäftigter verzichtet.) Zum Aufgabenbereich des/der Arbeitsnehmer/s/in gehört es, das/die Kind/er nach den Wünschen des/der Arbeitgeber/s/in zu betreuen und zu erziehen. 1631 Abs. 2 BGB verlangt eine gewaltfreie Erziehung ohne körperliche Bestrafung, seelische Verletzung des Kindes und andere entwürdigende Maßnahmen. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, die oben genannte gesetzliche Vorschrift einzuhalten. O Der/Die Arbeitnehmer/in ist nach näherer Anweisung verpflichtet, neben der Betreuung des/der Kinde/s/r folgende Arbeiten zu leisten: (nur zulässig bei einer Anstellung als Haushälterin/ Hausangestellter etc.).. 3 Ort des Arbeitsplatzes Die Betreuung des/der Kindes/er findet in den vom/von der Arbeitgeber/in vorgegebenen Räumlichkeiten statt. Findet die Kinderbetreuung nicht im Hauhalt des/der Sorgeberechtigten statt, ist die Betreuungsperson verpflichtet, die Daten des/der Kindes/er an das Jugendamt weiterzugeben. O Es ist dem/der Arbeitnehmer/in nach Absprache mit dem Arbeitgeber erlaubt, die Betreuung des/der Kindes/er ganz/teilweise (Nichtzutreffendes bitte streichen) in anderen Räumlichkeiten als den oben angegebenen durchzuführen (z. B. im Haushalt des/der Arbeitnehmer/s/in). Findet die Kinderbetreuung auf Dauer (mehr als 15 Wochenstunden oder länger als 3 Monate) nicht im Haushalt des/der Sorgeberechtigten statt, benötigt der/die mit der Betreuung beauftragte Arbeitnehmer/in laut 43 (1) SGB-VIII eine Pflegeerlaubnis vom für den/die Arbeitnehmer/in zuständigen Jugendamt. O Eine Kopie der Pflegeerlaubnis liegt dem Vertrag als Anlage Nr. bei. 6