Brandfallsteuermatrix Vorstellung Feuerwehr Mülheim Markus Kraft Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik Staatlich anerkannter Sachverständiger Martin Roszak B.Sc. Sicherheitstechnik Projektingenieur Brandschutz
Einleitung - Komplexe Sonderbauten erfordern oftmals abweichende Lösungen zum Baurecht, die durch moderne Brandmeldetechnik kompensiert werden können. - Aufgrund der Ringbustechnik, Kopplern und potentialfreien Kontakten können im Brandfall eine Vielzahl von Anlagen in das brandschutztechnische Gesamtkonzept als aktive Sicherheitskomponenten eingebunden werden. - Die Steuerung dieser aktiven Sicherheitskomponenten erfolgt über eine entsprechende Programmierung in der zugehörigen Brandmeldezentrale. - Als Vorbereitung auf diese Programmierung müssen für alle aktiven Sicherheitskomponenten die erforderlichen Aktionen im Brandfall auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes definiert werden. - Dies erfolgt in Form einer Brandfallsteuermatrix, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: - Konzeptionelle Überlegungen, Kreuzchentabelle, Wirkprinzipprüfung und Konformitätserklärung
Vorgehensweise Brandschutzkonzept Forderung nach Brandmeldeanlage LP5 Ausführungsplanung Erarbeitung von Konz. Überlegungen durch Konzeptersteller LP8 Bauausführung Umsetzung der Konz. Überlegungen durch TGA-Planer Abstimmung der Konz. Überlegungen mit Planern + Bauherr BF-Matrix als Tabelle Verknüpfung Melder, Koppler mit Anlage Abstimmung der Konz. Überlegungen mit den Behörden Prüfung durch Konzeptersteller Konz. Überlegungen zur Brandfallsteuermatrix Programmierung der BMZ Wirkprinzipprüfung durch Konzeptersteller und techn. SV Konformitätserklärung durch Konzeptersteller
Grundlagen Eine Brandfallsteuermatrix soll durch eine vereinfachte Darstellung notwendige Steuerungen und insbesondere die möglichen Wechselwirkungen von Sicherheitskomponenten im Brandfall darstellen. Anforderungen an die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen gehen bspw. aus der DIN 14675 Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb hervor. DIN 14675 Ziffer 1 (Anwendungsbereich): Die Anlagen können auch im Brandfall zur Ansteuerung zusätzlicher Brandschutzeinrichtungen (z.b. ortsfester Löschanlagen) und anderer Brandfallsteuerungen (z.b. Abschalten von Maschinen) dienen. DIN 14675 Ziffer 5 (Schutzziele): Mit den BMA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden: - automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
Konzeptionelle Überlegungen zur Brandfallmatrix - Konzeptersteller muss folgende Überlegungen durchführen - Welche Anlagen sind im Rahmen des Brandschutzkonzeptes von Bedeutung und werden diese über die Brandmeldeanlage angesteuert? - Welche Schutzziele sollen diese Anlagen erfüllen? - Ist die Ansteuerung vom Brandort abhängig? - In den Fällen, wo diese Überlegungen den TGA-Planern oder sogar den ausf. Firmen überlassen wird, fehlt oftmals der Blick auf Ganze bzw. die Sensibilität für das Objekt. - Weiterhin erleben wir diese Aufgabe als iterativen und mehrstufigen Prozess. - Die enge Abstimmung mit Planern, Bauherrn und Behörden ist zwingend erforderlich um allen Belangen gerecht werden zu können. - Zusätzlich ist es oftmals erforderlich, dieses Konzeptpapier bis zur Fertigstellung des Objektes mehrfach anzupassen bzw. fortzuschreiben.
Welche Anlagen können angesteuert werden? - Feuerwehrschlüsseldepots, Blitzleuchten, - Dynamische oder statische Brandfallsteuerung der Aufzüge - Vorgesteuerte Feuerlöschanlagen wie z. B. Sprühflutlöschanlagen oder Löschanlagen mit trockenem Rohrnetz - Lüftungsanlagen, Entrauchungsanlagen und Zuluftöffnungen - Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Überdrucklüftungsanlagen in Rettungswegen - dynamische Fluchtwegpiktogramme - Feststellanlagen von Feuerschutzabschlüssen - Andere Brandmeldeanlagen - Alarmierungsanlagen - Die Art der Anlagen und die Aktion im Brandfall muss objektspezifisch und im Einzelfall durch den Konzeptersteller festgelegt werden
Welche Arten von Ansteuerungen sind denkbar? - Aufzug fährt in die oberste mögliche Haltestelle (bei U-Bahn) statische Brandfallsteuerung, da nur 2 Ebenen angefahren werden - Alarmierung in Abhängigkeit von Brandort, evtl. auch Voralarm bei Auslösen eines Melders und Sprachalarmierung wenn ein weiterer Melder auslöst - Abschalten von motorischen Antrieben an Feuerschutzabschlüssen - Starten von mech. Lüftungsanlagen als Zuluft für eine Entrauchung - Sperren von Fluchtwegen über eine dynamische Fluchtwegkennzeichnung aufgrund einer Verrauchung - Freigeben von elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen - Alarmweiterleitung über Koppler an andere BMZ im Nachbargebäude - Ansteuerung von Blitzleuchten zur optischen Alarmierung - Schließen und Abschalten von Schiebetüren mit Rauchschutzfunktion -
Aufbau Konzeptpapier Brandfallsteuermatrix - Schutzziel: Beschreibung des übergeordneten Schutzzieles gemäß Brandschutzkonzept und den bauordnungsrechtlichen Regelwerken. - Lage im Objekt: Zur eindeutigen Identifikation wird die Bezeichnung der technische Anlage / Einrichtung oder die Lage im Objekt beschrieben. - Art der Auslösung: Darstellung welche Arten der Auslösung für die technischen Anlagen / Einrichtungen konzeptionell vorgesehen sind (manuell, automatisch) und von welcher Stelle im Objekt eine Auslösung erforderlich wird. - Zugehöriger Überwachungsbereich: Konzeptionelle Beschreibung der Bereiche im Objekt, in denen im Brandfall, durch das Auslösen eines Brandmelders die technische Anlage / Einrichtung aktiviert werden. - Aktion im Brandfall: Darstellung der Aufgaben und Funktionen der technischen Anlage/ Einrichtung im Brandfall. - Weitere Abstimmungen: Offene Punkte die im Rahmen der weiteren Fachplanung zwischen den Projektbeteiligten bzw. mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen. - Bemerkungen: Hinweise für die Bauleitung und die Fachplaner auf besondere Randbedingungen, besondere Regelwerke oder Dokumente sowie auf besondere Verknüpfungen zwischen verschiedenen technischen Anlagen / Einrichtungen.
Zusätzliche Überlegungen Brandfallsteuerung Durckknopfmelder In den konzeptionellen Überlegungen werden vorab alle Anlagen aufgelistet, die beim Auslösen eines Druckknopfmelders auslösen. Das heißt, dass diese Anlagen unabhängig vom Brandort jederzeit angesteuert werden, da beim Auslösen eines Druckknopfmelders nicht davon ausgegangen werden kann, dass es auch genau in diesem Bereiche brennt. Flüchtende Personen können möglicherweise einen Druckknopfmelder nach beginn der Flucht in einem anderen Gebäudebereich auslösen. Manuelle Brandfallsteuerungen Weiterhin werde in den konzeptionellen Überlegungen sämtlich Anlagen aufgelistet, die nicht über die Brandmeldeanlage, sondern nur autark oder manuell per Auslösetaster angesteuert werden. Bspw. werden in diesem Kapitel Feststellanlagen genannt, da diese nur autark über die verbauten Rauchmelder angesteuert werden oder Rauchabzüge in kleinen Versammlungsstätten, Ziel ist hierbei Unklarheiten und Rückfragen bei der Programmierung der BMZ zu minimieren.
Steuermatrix des Fachplaners Durch den Fachplaner oder Errichter wird eine Steuermatrix aufgestellt, aus der hervorgeht, welche Melder welche Anlagen ansteuern. Oftmals wird hier schon Bezug genommen auf Koppler, Busadressen oder Steuerschränke Dieses Dokument ist für den Betreiber und die Behörden nicht zu gebrauchen, da hieraus keine Informationen bzgl. der erforderlichen Ansteuerung zur Erfüllung der Schutzziele aus dem Brandschutzkonzept gezogen werden können.
Steuermatrix des Fachplaners - Die Steuermatrix in Tabellenform ist die Grundlage für eine spätere Programmierung der BMZ - Aus dieser Tabelle ist nicht zu entnehmen, warum ein bestimmter Melder eine bestimmte Anlage aktiviert, somit lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt (z.b. nach mehreren Jahren betrieb) die entscheidenden Vorüberlegungen nur noch erahnen - Änderungen an der Programmierung der BMZ nur auf Grundlage der Tabelle sind kaum möglich und es besteht die Gefahr, dass massiv in das Sicherheitskonzept des Gebäudes eingegriffen wird - Es besteht während des gesamten Prozesses die Gefahr des Informationsverlustes, da eine Vielzahl von Personen die komplexen Zusammenhänge bearbeiten müssen ( z.b. Konzeptersteller, Behörden, TGA- Planer, Planer der ausf. Firmen, Programmierer der BMZ, techn. Sachverständige, Monteure von anderen Gewerken wie z.b. Lüftung, Aufzug, ) - Die Steuermatrix sollte durch den Konzeptersteller vor Beginn der Programmierung der BMZ in Zusammenarbeit mit dem TGA-Planer überprüft werden
Praxisbeispiel EVAG Passarelle U-Bahn HBF Essen
Praxisbeispiel Festlegung gemäß Brandschutzkonzept - Alarmierung - Passarelle wird unabhängig von der Bahnsteigebene alarmiert (Sprachalarmierung) - Alarmierung des betroffenen Bereiches Feuerwehr kann vollständige Räumung einleiten - Lüftung zur Rauchabfuhr - Es wurde ein sog. Überdruckprinzip vorgesehen Abluft im Brandraum an und Zuluft aus (Unterdruck) - Zuluft in den umliegenden Läden ein und Abluft aus (Überdruck) Ziel: Rauchausbreitung in die Passarelle zu verhindern - Fluchtwegleitsystem - Ansteuerung der dynamischen Fluchtwegpiktogramme und Bodenleuchten im Brandfall, abhängig vom Brandort - Aufstellung einer Untermatrix für das Fluchtwegleitsystem (11 Szenarien je nach Brandort) - LED-Leuchtwand - 80 m lange LED Leuchtwand im Bereich von Rettungswegen (Passarelle) - Abschaltung der LED Leuchtwand im Brandfall direkt über die BMA, damit Passanten nicht irritiert werden und das Bodenleitsystem wahrnehmen können Brandfallsteuermatrix Vorstellung Feuerwehr Mülheim a.d. Ruhr
Praxisbeispiel Steuermatrix-Fluchtwegleitsystem
Wirkprinzipprüfung der Brandfallsteuermatrix Die Erfordernis der Aufstellung von konzeptionellen Überlegungen zur Brandfallmatrix geht aus den übergreifenden Ansteuerungen hervor. Die Prüfungen der ausführenden Firmen beziehen sich auf deren Anlagenfunktion, betrachten hierbei allerdings nicht das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Anlagen und der Brandmeldeanlage. Eine eventuelle falsche übergreifende Programmierung kann diesbezüglich nur durch eine praktische Wirkprinzipprüfung erfolgen, wobei ein Melder ausgelöst wird und die gesamte Steuermatrix abläuft und die Anlagenansteuerung und funktion geprüft wird.
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Termin- und Ablaufkoordination Aufstellung eines Terminplans von der Planung und Vorbesprechung, über die Unterweisung der Mitarbeiter, bis zur praktischen Durchführung
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Bestätigung Anlagenfunktion Erstellung eines Formblattes für die ausführenden Firmen als Bestätigung der Anlagenfunktion und Anlagenbereitschaft für die Abnahme der Brandfallsteuermatrix. Diese wird vor den praktischen Prüfungen an die Firmen verteilt und ausgefüllt.
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Festlegung der Brandfallszenarien Insgesamt wurden 31 Szenarien festgelegt, abhängig vom Brandort und Auslöseart - Brandabschnitte - Ladenlokale und Shops - Umschaltung auf Notstrom -
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Erstellung von Handlungsanweisungen Erstellung von Handlungsanweisungen für die teilnehmenden Personen Standort- und Anlagenabhängig Allgemeine Hinweise zum Ablauf Anlage mit festgelegter Brandfallsteuerung
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Checklisten zur Prüfung Für die Brandfallmatrixprüfungen wurden Checklisten erarbeitet, in denen die Anlagenfunktionen komprimiert und verständlich beschrieben sind. Anhand derer können die Mitarbeiter, die bei der Prüfung teilnehmen, nach dem Auslösen eines Brandes die ihnen zugewiesenen Anlagen prüfen und in dieser Tabelle vermerken, ob die Anlagen angesteuert wurden und die Funktion gegeben ist. Am Ende werden diese Listen ausgewertet.
Durchführung der Wirkprinzipprüfung Abschließender Prüfbericht Nach den Prüfungen wird ein abschließender Prüfbericht über die Umsetzung der Brandmeldematrix erstellt und dem Bauherrn übergeben. Dieser dient dem Bauherrn als Nachweis der Einhaltung der Schutzziele und Gewährleistung der Anlagenfunktionen im Brandfall, die aus dem Konzeptpapier hervorgehen.
Fazit - Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ohne gewerkübergreifende Koordination oftmals nicht alle Anforderungen des Brandschutzkonzeptes in Bezug auf die Ansteuerung der BMZ berücksichtigt werden. - Komplexe Sonderbauten fordern eine detaillierte Planung der im Brandfall relevanten Ansteuerungen der Brandmeldeanlage. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten. - Eine frühzeitige Einbindung der Brandschutzdienststelle stellt sicher, dass die ortspezifischen Einsatzkonzepte der Feuerwehr berücksichtigt werden können. - Die Bestätigung der Firmen, dass die eigenen Anlagen betriebssicher und wirksam sind, garantiert meist nicht, dass die Anforderungen der Brandfallmatrix umgesetzt sind. - Umfangreiche Prüfungen als Wirkprinzipprüfung müssen zukünftig stärker berücksichtigt werden und entsprechende Konformitätserklärungen eingefordert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit