Brandfallmatrix Brandschutzkongress 2015
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- Inken Hofmann
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1 Brandfallmatrix Brandschutzkongress 2015 Markus Kraft Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik Staatlich anerkannter Sachverständiger Martin Roszak B.Sc. Sicherheitstechnik Projektingenieur Brandschutz
2 Einleitung Von Brandmeldesystemen wird heutzutage mehr erwartet, als die zuverlässige Branderkennung und Alarmierung der Feuerwehr. Durch die stetige Weiterentwicklung der Brandmeldetechnik können viele Ansätze in Bezug auf die brandortabhängige Ansteuerung von sicherheitsrelevanten Anlagen realisiert werden. Die Erfahrungen in komplexen Sonderbauten zeigen, dass dem Thema Brandfallmatrix als Synonym der Ansteuerung von sicherheitsrelevanten Anlagen durch eine Brandmeldeanlage (BMA) mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Sowohl im Planungsprozess, als auch im Rahmen der Bauausführung, sind oftmals Informationsverluste und daran anschließende Ausführungsfehler in Bezug auf die Brandfallmatrix festzustellen.
3 Was ist eine Brandfallmatrix? Eine Brandfallmatrix soll durch eine vereinfachte Darstellung notwendige Steuerungen und insbesondere die möglichen Wechselwirkungen von verschiedenen Steuerungen im Brandfall beschreiben und dokumentieren. Hieraus leiten sich alle notwendigen Steuerungen einer Brandmeldeanlage oder auch anderer im Brandfall wirkender Anlagen ab. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ohne eine übergeordnete gewerkübergreifende Koordination oftmals nicht alle Aspekte von den Fachplanern berücksichtigt werden. Die Anforderungen sind einmal als Grundlage in einem Konzeptpapier durch eine übergeordnete Person festzulegen.
4 Grundlagen und Anforderungen zur Aufstellung einer Brandfallmatrix Die Notwendigkeit, im Brandfall über die BMA andere sicherheitsrelevante Anlagen anzusteuern, kann sich aus folgenden Randbedingungen ergeben: - Gesetze und Vorschriften (z.b. Muster-Hochhausrichtlinie Brandfallsteuerung Aufzüge) - Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - Anforderungen in technischen Regelwerken (z.b. Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen) - Erreichung definierter Schutzziele gemäß Brandschutzkonzept (z.b. Sicherstellung einer raucharmen Schicht) - Kompensationsmaßnahmen für den Verzicht auf baulichen Brandschutz (z.b. Kompensation eines Brandschutztores durch eine Löschanlage) - Betriebliche Belange (z.b. Überführen von Produktionsanlagen in sichere Zustände bei einem Brandalarm)
5 Technische Regelwerke (Auszug) Anforderungen an die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen gehen bspw. aus der DIN Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb hervor. - DIN Ziffer 1 (Anwendungsbereich): Die Anlagen können auch im Brandfall zur Ansteuerung zusätzlicher Brandschutzeinrichtungen (z.b. ortsfester Löschanlagen) und anderer Brandfallsteuerungen (z.b. Abschalten von Maschinen) dienen. - DIN Ziffer 5.1 (Schutzziele): Mit den BMA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden: - automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen Weitere Anforderungen zur Planung, sowie zum Aufbau einer BMA sind in der DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen benannt: - DIN VDE Ziffer 5: Hiernach muss die Ansteuerung der elektrischen Steuereinrichtung einer Brandschutzeinrichtung durch die Ansteuereinrichtung einer Brandmeldezentrale grundsätzlich über eine Schnittstelle erfolgen. Eine direkte Ansteuerung einer Brandschutzeinrichtung durch eine Brandmeldezentrale muss über überwachte Übertragungswege erfolgen
6 Aufstellung einer Brandfallmatrix Im Rahmen der Planung und Ausführung von Objekten mit Brandmeldeanlagen wird es erforderlich, eine Brandfallmatrix frühzeitig zu planen, da sich diese aus verschiedenen Einzelelementen zusammensetzt, die im Zuge des Planungsablaufs und der Bauausführung immer detaillierter werden.
7 Ablaufprozess einer Brandfallmatrix
8 Strukturierung einer Brandfallmatrix Die Aufstellung einer Brandfallmatrix erstreckt sich über mehrere Einzelprozesse, die iterativ erstellt und fortlaufend angepasst werden müssen.
9 Strukturierung einer Brandfallmatrix 1. Auswertung der Unterlagen Zu Beginn der Erstellung sind alle relevanten Unterlagen zu prüfen und die erforderlichen Schutzziele, Anforderungen und sicherheitsrelevanten Anlagen auszuwerten. Die zu prüfenden Unterlagen können u.a. sein: - Gebäudeplanung - Brandschutzkonzept - Auflagen der Genehmigungsbehörden (Baugenehmigung und Stellungnahme der Brandschutzdienststelle) - Fachplanung des TGA-Planers
10 Strukturierung einer Brandfallmatrix 2. Definition von Funktionsbereichen Funktionsbereiche gliedern ein Gebäude in mehrere einzelne Gebäudeteile, die hinsichtlich der Erstellung einer Brandfallmatrix und der Erarbeitung der Brandfallsteuertabellen eine übersichtliche und zusammenfassende Einteilung der Ansteuerungen ermöglichen. Ziel ist eine geringe, aber sinnvolle Anzahl an Funktionsbereichen!
11 Strukturierung einer Brandfallmatrix 3. Brandfallmatrixkonzept Die Strukturierung einer Brandfallmatrix sollte zunächst in Form eines Konzeptpapieres als übergeordnetes Dokument übersichtlich, allgemein verständlich und leicht nachvollziehbar sein. - Schutzziel: Beschreibung des übergeordneten Schutzzieles gemäß Brandschutzkonzept und den bauordnungsrechtlichen Regelwerken. - Lage im Objekt: Zur eindeutigen Identifikation wird die Bezeichnung der sicherheitsrelevanten Anlage / Einrichtung und die Lage im Objekt beschrieben. - Art der Auslösung: Darstellung welche Arten der Auslösung für die sicherheitsrelevanten Anlagen / Einrichtungen vorgesehen sind (manuell, automatisch) und von welcher Stelle im Objekt eine Auslösung erforderlich wird.
12 Strukturierung einer Brandfallmatrix 3. Brandfallmatrixkonzept - Zugehöriger Überwachungsbereich: Konzeptionelle Beschreibung der Bereiche im Objekt, in denen im Brandfall, durch das Auslösen eines Brandmelders die sicherheitsrelevante Anlage / Einrichtung angesteuert wird. - Aktion im Brandfall: Darstellung der Aufgaben und Funktionen der sicherheitsrelevanten Anlage/ Einrichtung im Brandfall. - Weitere Abstimmungen: Offene Punkte, die im Rahmen der weiteren Fachplanung zwischen den Projektbeteiligten bzw. mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen. - Bemerkungen: Hinweise für die Bauleitung und die Fachplaner auf besondere Randbedingungen, besondere Regelwerke oder Dokumente, sowie auf besondere Verknüpfungen zwischen verschiedenen sicherheitsrelevanten Anlagen / Einrichtungen.
13 Strukturierung einer Brandfallmatrix 3. Brandfallmatrixkonzept Weiterhin sollten folgende Angaben im Brandfallmatrixkonzept berücksichtigt werden: - Sonderfall brandortunabhängige Detektion und Ansteuerung z.b. Handfeuermelder, da diese durch flüchtende Personen betätigt werden, die sich bei Betätigung ggf. außerhalb des Brandbereiches befinden. - Autarke und manuelle Ansteuerungen im Brandfall z.b. Ansul-Löschanlagen in Küchen, elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen über lokale Auslösetaster - Sonderfall Sperrung von Steuerungsszenarien z.b. bei maschinellen Entrauchungen in einem Hochhausgebäude, sodass die erste automatische Branddetektion das Entrauchungsszenario aktiviert und ein weiteres Auslösen in einer anderen Ebene nicht zu einem Abbruch des ersten Szenarios führt
14 Strukturierung einer Brandfallmatrix 4. Brandfallsteuertabellen Die Brandfallsteuertabellen werden funktionsbereichsweise aufgestellt und beinhalten die Angaben aus dem Brandfallmatrixkonzept, wie z.b. sicherheitsrelevante Anlagen, Art der Auslösung, Aktion im Brandfall,. Die festgelegten Brandfallsteuerungen werden über Kreuzkennzeichen dargestellt. Diese Tabellen können als Grobtabellen dem Brandfallmatrixkonzept beigefügt werden und dienen dem BMA-Fachplaner, sowie der ausführenden Firma als Hilfestellung bei der Zuweisung der jeweiligen Melder bzw. Meldergruppen für die Programmierung der BMA.
15 Mögliche anzusteuernde sicherheitsrelevante Anlagen Infolge der fortschreitenden Technisierung von Gebäuden ergeben sich auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes immer öfter Fragestellungen, die nur mit Hilfe von anlagentechnischen Maßnahmen ausreichend kompensiert werden können. Durch Steuerungsmöglichkeiten können individuelle und immer komplexere Lösungen für den Bauherrn gefunden werden. Weiterhin gibt es mittlerweile in Bezug auf die im Brandfall anzusteuernden Anlagen fast keine technischen Beschränkungen mehr. Von der Aktivierung einer Blitzleuchte über das Starten von Entrauchungsventilatoren bis zum Öffnen von Schrankenanlagen sind alle erdenklichen Anlagen mit einer modernen Brandmeldeanlage zu koppeln.
16 Verknüpfungen BMA mit sicherheitsrelevanten Anlagen Alarmierung Feuerwehr Eingangskomponenten der Brandmeldeanlage - Automatische Brandmelder - Handfeuermelder - Feuerlöschanlagen - Freischaltelement der FW Übertragungseinrichtung BRANDMELDEZENTRALE Koppler der BMA Aufzugssteuerung Telefonanlage Gebäudeleittechnik Koppler der BMA Aufzüge DECT-Telefon DECT-Telefon Entrauchungsanlagen Lüftungsanlagen Brandschutzklappen RWA-Steuerung DECT-Telefon Bussystem Zuluft RWA-Öffnungen Entrauchungsklappen Abluft Zuluftöffnungen
17 Sicherheitsrelevante Anlagen - Alarmierungsanlagen - Peripheriegeräte für die Feuerwehr - Feuerschutzabschlüsse - Feststellanlagen - Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen - Lüftungsanlagen - Entrauchungsanlagen - Rauchschutzdruckanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Aufzüge - Dynamische Fluchtwegleitsysteme - Sicherheitsbeleuchtung - Vorgesteuerte Feuerlöschanlagen - Schrankenanlagen / Lichtsignalanlagen
18 Wirkprinzipprüfung Eine Wirkprinzipprüfung der Brandfallmatrix dient einem Test unter realen Bedingungen. Hierbei werden Brandmelder (automatisch, manuell) ausgelöst und die festgelegten Brandfallsteuerungen vor Ort überprüft. Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat die Bedeutung der Wirkprinzipprüfung erkannt und im Rahmen der MPrüfVO 2011 erstmalig in einem Regelwerk gefordert. Als Ergänzung zur MPrüfVO dienen die M-Prüfgrundsätze für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen durch technische Prüfsachverständige. Auch hier ist die Prüfung der Brandfallsteuerungen der BMZ Teil des Prüfumfangs. Hierdurch sollen die komplexen Planungs-, Abstimmungs- und Ausführungsprozesse geprüft werden, sodass schlussendlich der sichere Betrieb eines Gebäudes nach Fertigstellung bescheinigt werden kann.
19 Meilensteine Wirkprinzipprüfung Zur Durchführung einer erfolgreichen Wirkprinzipprüfung sind eine Vielzahl von Einzelschritten erforderlich. Hierbei müssen die erforderlichen Vorarbeiten und ersten Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung und den erforderlichen Fachplanern erfolgen. Erfahrungsgemäß werden aufgrund des Bauablaufs und des Fertigstellungsgrades der Anlagen erst mehrere Vortests durchgeführt. Wenn diese positive Ergebnisse zeigen, wird ein abschließender Haupttest, meist unter Beteiligung der Genehmigungsbehörden, durchgeführt. Im Anschluss werden die gewonnenen Erkenntnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst, sodass auf dieser Grundlage die Konformität mit dem Brandfallmatrixkonzept bescheinigt werden kann.
20 Vorarbeiten Die Terminierung der Wirkprinzipprüfung unter Berücksichtigung des Baufortschritts und der bauaufsichtlichen Schlussabnahme ist ein wichtiger Schritt, der die Einbindung einer Vielzahl von am Bau beteiligten Personen erfordert. Weiterhin müssen Testszenarien entwickelt werden, um eine aussagekräftige und umfangreiche Stichprobe der Brandfallsteuerungen zu erhalten. Zur Überprüfung der Ansteuerungen bei einer WPP sollten Checklisten erarbeitet werden, die vor Ort ausgefüllt und dem Abschlussbericht als Anlage als Dokumentation angehängt werden können. Vor der eigentlichen WPP ist es zwingend erforderlich, die Beteiligten einzuweisen und die entsprechenden Aufgaben zu verteilen (Handlungsanweisungen).
21 Mögliche Beteiligte an einer Wirkprinzipprüfung
22 Beteiligte Teams an einer Wirkprinzipprüfung
23 Durchführung Wirkprinzipprüfung Vor Beginn der Wirkprinzipprüfung ist eine Vorbesprechung empfehlenswert, um alle Beteiligten über den Ablauf der Prüfungen zu informieren und die relevanten Unterlagen zu verteilen (Checklisten, Pläne). Die BMA sollte vor Beginn der Wirkprinzipprüfung durch einen Prüfsachverständigen abgenommen sein, wobei darauf geachtet werden muss, dass keine wesentlichen Mängel bestehen. Bevor mit den ersten Tests begonnen werden kann, muss die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr abgeschaltet und die Abschaltung bei der Feuerwehr gemeldet werden, um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden. Während der Prüfungen ist die Brandmeldezentrale durch einen fachkundigen Mitarbeiter besetzt zu halten, falls eine Auslösung unabhängig der Testszenarien erfolgt, um die Alarmweiterleitung sicherzustellen.
24 Prüfung der Brandfallsteuerungen Sicherheitsrelevante Anlage Feuerwehschlüsseldepot / Blitzleuchte / Außenleuchte Lichtsignalanlagen und Schranken an den Zufahrten zum Parkhaus / Objekt Alarmierungsanlage Aufzüge Rauchschutzdruckanlagen Lüftungsanlagen inkl. aller Klappen Natürlicher Rauch- und Wärmeabzug Zuluftöffnungen in Fassaden Mechanische Entrauchungsanlagen Strahlventilatoren im Garagenbereich Feststellanlagen und Freilauftürschließer Verriegelung von Türen in Rettungswegen Rauchschürzen / Rauchschutzvorhänge Motorisch angetriebene Brandschutztüren Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) Brandschutztore Art der Überprüfung Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Akustische Prüfung vor Ort Die Aufzüge werden vor Testbeginn in eine ungünstige Position gefahren. Die Standorte der Aufzüge werden nach Auslösen des Brandalarms vor Ort überprüft. Akustische Prüfung vor Ort Die Aktivierung der Rauchabfuhrschaltung bzw. das Abschalten der Lüftungsanlagen, sowie das Zufahren der motorischen Brandschutzklappen, werden in den Lüftungszentralen an den Schaltschränken überprüft Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Akustische Prüfung vor Ort und Prüfung von Anzeigen an einem Entrauchungstableau Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle vor Ort Sichtkontrolle in der BMZ am Schaltschrank der Gebäudefunkanlage Sichtkontrolle vor Ort
25 Honorierung Brandfallmatrix Aufgrund der aktuell bestehenden Deregulierungsdebatte bestehen nach Aussage der Bundesregierung keine Tendenzen, Planungsleistungen für den Brandschutz als eigenständiges Leistungsbild in die HOAI aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die AHO-Fachkommission Brandschutz ein Leistungsbild und Honorierungsvorschlag erarbeitet. Es wird unterschieden zwischen Grundleistungen, die üblicherweise im Rahmen eines Bauvorhabens notwendig werden, und besonderen Leistungen, die eher bei komplexen Sonderbauten zum Tragen kommen. Die besonderen Leistungen müssen vertraglich explizit mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Analyse des im AHO-Heft dargestellten Leistungsbildes zeigt schnell, dass Aussagen zum Thema Brandfallmatrix nur in den besonderen Leistungen und dort lediglich für die Leistungsphase 5 ( Ausführungsplanung ) und für die Leistungsphase 8 ( Objektüberwachung ) definiert sind.
26 Honorierung Brandfallmatrix Die besonderen Leistungen sind objektspezifische Leistungen, die sich je nach Einzelfall in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad und den Arbeitsumfang stark unterscheiden können. Vor diesem Hintergrund wurde festgelegt, dass (ähnlich wie in der HOAI) besondere Leistungen in Bezug auf die Honorierung im Einzelfall zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer frei verhandelt werden müssen. Im Gegensatz zur ebenfalls im AHO-Leistungsbild beschriebenen Fachbauleitung Brandschutz, wo vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Begehungstermine auf der Baustelle anhand der zu erwartenden Bauzeit und des Ausbauzustands beschrieben sind, finden sich keine Hinweise zur möglichen Honorierung der Erarbeitung einer Brandfallmatrix oder der Durchführung einer Wirkprinzipprüfung.
27 Ansätze zur Honorierung Brandfallmatrixkonzept Das Brandfallmatrixkonzept stellt, wie der Name sagt, eine konzeptionelle Leistung dar, die ähnlich wie das Brandschutzkonzept mit einer entsprechenden Dokumentation endet. Eine Ermittlung der Honorare über die Bausumme, die Baukosten der TGA-Anlagen oder die Fläche des Bauvorhabens ist nicht zielführend, da - aufgrund der Bausumme keine Aussagen über das objektspezifische Brandschutzkonzept und die daraus abgeleiteten Ansteuerungen der BMZ möglich sind (ein gesprinklertes erdgeschossiges Fachmarktzentrum bspw. mit einer Bausumme von ca. 30 Mio. weist unter Umständen einen nur geringen Aufwand im Bereich Brandfallmatrix auf), - die TGA-Baukosten aufgrund von komplexen Anlagen ohne Relevanz für den Brandschutz im Vergleich zu den reinen Hochbaukosten überdurchschnittlich ansteigen können (z. B. bei Rechenzentren), - die Fläche des Umbaubereiches als Indikator ungeeignet ist, weil gerade im Bestand auch beim Umbau kleiner Flächen große Probleme in Bezug auf die Brandfallmatrix zu erwarten sind.
28 Honorierungsvorschlag Brandfallmatrixkonzept (Bausumme < 30 Mio. )
29 Honorierungsvorschlag Brandfallmatrixkonzept (Bausumme Mio. )
30 Honorierung Wirkprinzipprüfung Die Aufgaben des Brandschutzsachverständigen im Zuge der Wirkprinzipprüfung lassen sich vereinfacht wie folgt einteilen: - Vorarbeiten zur Wirkprinzipprüfung, - Abstimmungsgespräche, - Durchführung der Wirkprinzipprüfung, - Nachprüfungen, - Dokumentation der Wirkprinzipprüfung/Konformität. Bezüglich der Durchführung der Wirkprinzipprüfungen stellt sich vorab die Frage, wie viele Mitarbeiter des Brandschutzsachverständigen an der Wirkprinzipprüfung teilnehmen sollen. Grundsätzlich sollte im Rahmen der Angebotskalkulation von einem Projektteam ausgegangen werden, dessen Umfang sich an der Projektgröße orientiert.
31 Honorierungsvorschlag Wirkprinzipprüfung (Bausumme < 30 Mio. )
32 Honorierungsvorschlag Wirkprinzipprüfung (Bausumme Mio. )
33 Fazit und Ausblick Das Erfordernis zum Aufstellen einer Brandfallmatrix bei komplexen Sonderbauten wird für das heutige Baugewerbe als unverzichtbare Maßnahme immer bedeutender. Immer kompliziertere Gebäudestrukturen, wie auch modernste Anlagentechnik müssen zur Erreichung der baurechtlichen Schutzziele wirkungsvoll verknüpft werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ohne gewerkübergreifende Koordination oftmals nicht alle Anforderungen des Brandschutzkonzeptes in Bezug auf die Ansteuerungen der Brandmeldeanlage berücksichtigt werden. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten. Die Bestätigung der Firmen, dass die eigenen Anlagen betriebssicher und wirksam sind, garantiert meist nicht, dass die Anforderungen der Brandfallmatrix umgesetzt sind. Umfangreiche Prüfungen als Wirkprinzipprüfung müssen zukünftig stärker berücksichtigt und entsprechende Konformitätserklärungen eingefordert werden.
34 Fazit und Ausblick Mehr Planen, besser Überwachen Deshalb sollte längst die Erkenntnis gegriffen haben, dass zusätzliches Honorar für eine brandschutztechnische Überprüfung der Ausführungsplanung sowie die baubegleitende Bauüberwachung sehr viel Geld sparen können. Allein die Anfertigung der Brandfallsteuerung also des Zusammenwirkens der technischen Brandschutzmaßnahmen dürfte für den Berliner Großflughafen eine ingenieurtechnische Großleistung sein. Dass immer noch nicht klar geregelt wurde, wer für diese Leistung verantwortlich ist und dann auch entsprechend honoriert wird, ist nicht mehr zu akzeptieren. Guter Brandschutz ist möglich. Er ist nicht teuer und kann pünktlich fertiggestellt werden. Aber die Voraussetzungen müssen stimmen. Sonst wird der Hauptstadtflughafen nicht die letzte Problembaustelle sein. (Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB), FeuerTRUTZ Magazin, 2012)
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