RICHTLINIEN zur Umsetzung der Lehrpläne Mathematik

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Transkript:

RICHTLINIEN zur Umsetzung der Lehrpläne Mathematik für die Klassenstufen 5 bis 9/10 und für Grund- und Leistungsfach im 8-jährigen Gymnasium mit Ganztagsschule (G8GTS)

Erarbeitet im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland- Pfalz Mitglieder der Arbeitsgruppe: Christel Eger, Gauß-Gymnasium, Worms Franz Hein, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz Michael Meyer, Bischöfliches Willigis-Gymnasium, Mainz Inhalt Zur Arbeit mit den Richtlinien... 3 Fachspezifische Hinweise... 5 Gesamtübersicht der Stoffverteilung... 7 Straffungen und Kürzungen... 8 in den Klassenstufen 7 und 8... 8 in der Klassenstufe 9 und in der Jahrgangsstufe 10... 10 Bemerkungen zur Verteilung des Stoffes aus der MSS... 12 Literaturverzeichnis... 13 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz, 2009 2

Zur Arbeit mit den Richtlinien Die Konzeption des 8-jährigen Gymnasiums in Rheinland-Pfalz ist ausführlich in dem Rahmenkonzept zu G8GTS dargestellt. 1 Die Struktur im Überblick: Unterricht im Klassenverband Kurssystem 5 6 7 8 9 10 11 12 Orientierungsstufe gymnasiale Oberstufe qualifizierter Sekundarabschluss I Warum sind in G8GTS Kürzungen an den Lehrplänen erforderlich? Je nachdem, ob Schülerinnen und Schüler ein Fach in der gymnasialen Oberstufe gar nicht, als Grundfach oder als Leistungsfach belegen, stehen insgesamt, d.h. von Klassenstufe 5 bis zum Abitur, in einigen Fällen etwas weniger Unterrichtsstunden als in G9 zur Verfügung. (Beispiel 2. Fremdsprache: Die Stundensumme in G9 beträgt: 17 bei Abwahl in der MSS, 25,5 bei Belegung als Grundfach und 31,2 bei Belegung als Leistungsfach. In G8GTS sind die entsprechenden Stundensummen 15, 24 und 30.) Da in G8GTS Hausaufgaben weitestgehend entfallen (s.u.), sind in dem zur Verfügung stehenden Stundenrahmen auch Übungs- und Vertiefungsphasen einzuplanen, durch die die Zeit für die Neudurchnahme von Inhalten reduziert wird. Für die Übungs- und Vertiefungsphasen, die an die Stelle der Hausaufgaben treten, kann auch Lernzeit vorgesehen werden, jedoch sollte nicht die gesamte Lernzeit hierfür aufgewendet werden. Für welche Aktivitäten die Lernzeit vorgesehen ist, ist im Rahmenkonzept zu G8GTS ausführlicher dargestellt. Welche Funktion haben die vorliegenden Richtlinien? Für G8GTS werden keine neuen Lehrpläne erstellt. Vielmehr gelten die aktuellen, für das 9- jährige Gymnasium konzipierten Lehrpläne für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe in Verbindung mit den vorliegenden Richtlinien. Diese Richtlinien erläutern, wie diese Lehrpläne in G8GTS umgesetzt werden sollen. Das bedeutet konkret: In der Orientierungsstufe ergeben sich abgesehen vom Ganztagsangebot keine Veränderungen, da die Stundentafeln für die Orientierungsstufe in G9 und in G8GTS identisch sind. Für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 wird angegeben, bei welchen Themen und auf welche Weise Kürzungen und Straffungen vorgenommen werden sollen. Dabei ist gewährleistet, dass in jedem Fall die für den Abschluss der Berufsreife (Hauptschulabschluss) geforderten Kompetenzen spätestens am Ende der Klassenstufe 9, die für den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) geforderten Kompetenzen sowie der für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erforderliche darüber hinaus gehende Leistungsstand spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, 1 www.gymnasium.bildung-rp.de Info zu G8GTS 3

die für den Eintritt in die Qualifikationsphase geforderten Kompetenzen am Ende der Jahrgangsstufe 10 und die für die allgemeine Hochschulreife in den EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) geforderten Kompetenzen am Ende der Jahrgangsstufe 12 erreicht werden. Es wird ggf. aufgezeigt, auf welche Weise beim Übergang von den Inhalten des SI-Lehrplans zu den Inhalten des MSS-Lehrplans Synergie-Effekte erzielt werden können. Insbesondere wird auf die Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10 in G8GTS eingegangen: Einerseits wird erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) erlangt, andererseits ist die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase der Oberstufe, und der Unterricht wird im Kurssystem erteilt. Es wird aufgezeigt, auf welche Weise in G8GTS ggf. Inhalte gegenüber G9 umgeordnet und in andere Klassen- bzw. Jahrgangsstufen verlagert werden müssen. Die Richtlinien beziehen sich auf die geltenden Lehrpläne. Sie sind deshalb nicht isoliert verständlich, sondern müssen immer zusammen mit den Lehrplänen für die Sekundarstufe I und die gymnasiale Oberstufe gelesen werden. Wie schon die aktuellen Lehrpläne sind auch die Richtlinien so konzipiert, dass nur etwa 2/3 der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit mit Pflichtstoff einschließlich der an die Stelle der Hausaufgaben tretenden Übungs- und Vertiefungsphasen ausgefüllt sind. Die in einigen Fächern angegebenen Zeitrichtwerte sind ein Hinweis darauf, mit welcher Intensität ein bestimmtes Thema im Unterricht behandelt werden soll. Hausaufgaben in G8GTS In der Ganztagsschule entfallen Hausaufgaben weitestgehend. Die in der Halbtagsschule durch Hausaufgaben angestrebten Übungen und Vertiefungen werden in der Ganztagsschule in die schulische Arbeit integriert. Dafür steht ein Teil der Lernzeit zur Verfügung, aber auch Teile der in der Stundentafel angegebenen Pflichtstunden. Durch geeignete Maßnahmen (z.b. Lernbegleiter, die von den Eltern abgezeichnet werden) muss die Schule dafür Sorge tragen, dass die Eltern auch in der Ganztagsschule Anteil an den Lernfortschritten ihrer Kinder nehmen können und darüber informiert sind, was in den einzelnen Fächern gelernt bzw. in Leistungsnachweisen erwartet wird. Trotz weitestgehenden Verzichts auf Hausaufgaben bleiben je nach Eigenart des Faches bestimmte Aufgaben für die häusliche Arbeit, z.b. das Lesen von längeren Texten und Ganzschriften, das Festigen und Wiederholen von Vokabeln, längerfristige Arbeitsaufträge, die möglicherweise Recherchen erfordern, Wiederholungen vor Klassenarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die bei den schulischen Übungs- und Vertiefungsphasen im Vergleich zur Lerngruppe sehr langsam vorankommen, werden gelegentlich auch in der Schule begonnene Arbeiten zu Hause beenden müssen. 4

Fachspezifische Hinweise Die Ausführungen des Rahmenlehrplans Mathematik (Klassenstufen 5 9/10) und der Lehrplan Mathematik der gymnasialen Oberstufe gelten uneingeschränkt für G8GTS. Sie sind Grundlage dieser Ausführungen. Im Folgenden werden Richtlinien zur Umsetzung der geltenden Lehrpläne für G8GTS gegeben. Es handelt sich dabei nicht um einen neuen Lehrplan. Vielmehr werden Möglichkeiten der Stoffverteilung auf die einzelnen Klassenstufen 7 bis 9 und auf die Jahrgangsstufe 10 aufgezeigt. Weiterhin werden konkrete zeitliche Straffungen und/oder inhaltliche Kürzungen dargestellt. Diese sind nur zusammen mit den geltenden Lehrplänen lesbar und verständlich (vgl. [1], [3]). Exemplarische Unterrichtsgänge können sinngemäß den Anregungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans Mathematik Rheinland-Pfalz (vgl. [5], [6]) entnommen werden. Die vorliegende Stoffverteilung stellt sicher, dass nach Klassenstufe 9 die Qualifikation der Berufsreife und nach der Jahrgangsstufe 10 sowohl die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss als auch die Zugangsberechtigung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erreicht werden können. Die Jahrgangsstufe 10 besitzt eine Doppelfunktion, da sie zum einen das letzte Jahr der Sekundarstufe I und zum anderen die Einführungsphase zur gymnasialen Oberstufe darstellt. Die Jahrgangsstufe 10 wird bereits im Kurssystem unterrichtet, damit ergibt sich eine notwendige Differenzierung in Grund- und Leistungsfach. Der Übergang zu den Inhalten des Lehrplans Mathematik der gymnasialen Oberstufe sollte im Grundfach etwa um Ostern und im Leistungsfach etwa Ende Februar erfolgen. Die vorliegende Darstellung umfasst neben einer Gesamtübersicht der Stoffverteilung für die Klassenstufen 7 bis 9 und für die Jahrgangsstufe 10 konkrete Angaben zu Straffungen und Kürzungen in den bisherigen Doppeljahrgangsstufen 7/8 und 9/10 sowie in den Jahrgangsstufen 11 und 12. In der Gesamtübersicht werden die Themengebiete für jede Jahrgangsstufe nach Leitideen geordnet dargestellt. Diese zeigt einen Vorschlag zur Verteilung der Inhalte in den Stufen 7 bis 10. Allerdings sind die Themenblöcke innerhalb der Doppeljahrgangsstufe 7/8 gemäß des Rahmenlehrplans verschiebbar (vgl. [1], [2], [5]). Themengebiete, die in eine andere Doppeljahrgangsstufe geschoben wurden, sind mit einem Doppelrahmen versehen. Themenblöcke, für die Kürzungen bzw. Straffungen vorgeschlagen werden, sind kursiv gesetzt. Die Themenblöcke in der Klassenstufe 9 sind dort verpflichtend zur Erreichung der Qualifikation der Berufsreife und können daher nicht in die Jahrgangsstufe 10 verschoben werden. Zu allen Themenblöcken werden Zeitansätze in Unterrichtsstunden angegeben. Sie beziehen sich auf die den Leitideen im Rahmenlehrplan Mathematik zugeordneten Zeitansätze und verdeutlichen, in welchem Umfang und mit welcher Intensität die einzelnen Bereiche unterrichtet werden sollen. Damit sind ca. 25 Unterrichtswochen abgedeckt. Den Klassenstufen 7 bis 9 liegt ein Stundenansatz unter 90 Unterrichtsstunden zugrunde, so dass für Übungen und Vertiefungen im Fachunterricht zusätzlich Raum bleibt. In der Jahrgangsstufe 10 sind im Grundfach etwa 76 und im Leistungsfach 108 Unterrichtsstunden vorgesehen. 5

Bei Verschiebungen von Themenblöcken innerhalb einer Doppeljahrgangsstufe sollte der Gesamtstundenansatz pro Klassen- bzw. Jahrgangsstufe eingehalten werden. Bei den Straffungen und Kürzungen sind - nach Leitideen geordnet - die konkreten Inhalte für die Doppeljahrgangsstufen ausgewiesen. Die bei den Inhalten angegebenen Seitenzahlen sowie die angegebenen Zeitansätze beziehen sich auf den gültigen Rahmenlehrplan Mathematik (vgl. [1]). Abschließend werden Angaben für die Umverteilung des Oberstufenstoffes (vgl. [3]) auf die Jahrgangsstufen 10 bis 12 einschließlich zeitlicher Straffung gemacht. 6

Gesamtübersicht der Stoffverteilung Klassenstufe 7 Klassenstufe 8 Klassenstufe 9 Grundfach Jahrgangsstufe 10 Leistungsfach L1: Zahl und Zahlbereiche Prozent- und Zinsrechnung (20 Stunden) L2: Messen und Größen Strahlensätze mit einfachen Bruchgleichungen L1: Zahl und Zahlbereiche Quadratwurzeln Reelle Zahlen Näherungsverfahren (16 Std.) L1: Zahl und Zahlbereiche Potenzieren und entsprechende Umkehrungen L1: Zahl und Zahlbereiche Potenzieren und entsprechende Umkehrungen L1: Zahl und Zahlbereiche Rationale Zahlen (16 Stunden) L2: Messen und Größen Berechnungen an Körpern (4 Stunden) L2: Messen und Größen Berechnungen an Körpern L3: Raum und Form Körper und ihre Darstellungen (2 Stunden) L2: Messen und Größen Trigonometrische Beziehungen Bogenmaß (2 Stunden) L2: Messen und Größen Trigonometrische Beziehungen Bogenmaß (2 Stunden) L2: Messen und Größen Flächeninhalt von Vielecken (8 Stunden) Kreisumfang/-fläche (4 Stunden) L3: Raum und Form Geometrische Abbildungen und kongruente Figuren (14 Stunden) Sätze der ebenen Geometrie (8 Stunden) L3: Raum und Form Satzgruppe des Pythagoras L4: Nicht-lineare Funktionen Potenzfunktionen (6 Stunden) Exponentialfunktionen Logarithmusfunktionen (2 Std.) L4: Nicht-lineare Funktionen Potenzfunktionen (6 Stunden) Exponentialfunktionen Logarithmusfunktionen (2 Std.) L3: Raum und Form Symmetrische Figuren (4 Stunden) Grundkonstruktionen (6 Std.) L4: Terme und Gleichungen Lineare (Un-) Gleichungen und komplexere Terme (16 Stunden) L4: Nicht-lineare Funktionen Quadratische Funktionen Wurzelfunktionen L4: Nicht-lineare Funktionen Trigonometrische Funktionen (8 Stunden) L4: Nicht-lineare Funktionen Trigonometrische Funktionen (8 Stunden) L4: Zuordnungen und Funktionen Grundlagen (4 Stunden) Proportionale/antiproportionale Zuordnungen (16 Stunden) einfache Terme und Gleichungen (4 Stunden) L4: Zuordnungen und Funktionen Lineare Funktionen Gleichungen mit Parametern (4 Stunden) Produkte von Termen (8 Stunden) L4: Terme und Gleichungen Lineare Gleichungssysteme (16 Stunden) Quadratische Gleichungen (14 Stunden) Stochastik I (MSS-Plan) (20 Stunden) Zufallsexperimente Wahrscheinlichkeiten in Sachzusammenhängen Bernoullikette Binomialverteilung Stochastik (MSS-Plan) (20 Stunden) Zufallsexperimente Wahrscheinlichkeiten in Sachzusammenhängen Bernoullikette Binomialverteilung L5: Daten und Zufall Daten (4 Stunden) L5: Daten und Zufall Zufällige Erscheinungen (8 Stunden) Analysis (30 Stunden) 7

Straffungen und Kürzungen in den Klassenstufen 7 und 8 Inhalte Kürzen und/oder straffen Bemerkungen Zeitansatz L 1 Prozent- und Zinsrechnung Keine Veränderungen 20 Rationale Zahlen Keine Veränderungen 16 Berechnungen an ebenen Figuren Keine Veränderungen In der Gesamtübersicht sind die Themenblöcke auf die Klassenstufen 7 und 8 verteilt. 12 L 2 Berechnungen an Körpern Keine Veränderungen 4 Strahlensätze mit einfachen Bruchgleichungen S. 90 f Dieser Themenblock ist aus 9/10 vorgezogen. Da die Behandlung der zentrischen Streckung als eigenständige geometrische Abbildung entfällt, ist besonders auf handlungsorientierte Zugänge zu achten. Es empfiehlt sich der Einsatz eines DGS im Sinne des explorativen Arbeitens. 12 Symmetrische Figuren S. 51 Symmetrische Figuren stark exemplarisch beschreiben, verschiedene Definitionsmöglichkeiten streichen Beim Haus der Vierecke auch bewusst machen, dass ein Viereck verschieden definiert werden kann. 6 4 L 3 Grundkonstruktionen Keine Veränderungen 6 Geometrische Abbildungen und kongruente Figuren Keine Veränderungen 14 Sätze der ebenen Geometrie Keine Veränderungen 8 8

Inhalte Kürzen und/oder straffen Bemerkungen Zeitansatz Zuordnungen und Funktionen Keine Veränderungen In der Gesamtübersicht sind die Themenblöcke auf die Klassenstufen 7 und 8 verteilt. 32 L 4 Terme und Gleichungen Keine Veränderungen In der Gesamtübersicht sind die Themenblöcke auf die Klassenstufen 7 und 8 verteilt. 32 L 5 Daten S. 63 f straffen stark exemplarisch Synergien aus anderen Fächern (z.b. Erdkunde) zu Daten und ihren Darstellungen nutzen 8 4 Zufällige Erscheinungen Keine Veränderungen 8 9

Straffungen und Kürzungen in der Klassenstufe 9 und der Jahrgangsstufe 10 Inhalte Kürzen und/oder straffen Bemerkungen Zeitansatz Quadratwurzeln Reelle Zahlen Keine Veränderungen 8 L 1 Näherungsverfahren Keine Veränderungen 8 Potenzieren und Umkehrungen Keine Veränderungen 12 Berechnungen an Körpern Keine Veränderungen Einbeziehung von Schrägbildern und Netzen soweit erforderlich 12 L 2 Trigonometrische Beziehungen S. 91-92 straffen Es empfiehlt sich der Einsatz eines DGS im Sinne des explorativen Arbeitens. 14 12 Bogenmaß Keine Veränderungen 2 L 3 Zentrische Streckung S. 95-97 streichen Beim Thema Strahlensätze (verschoben nach Klassenstufe 8) kann die zentrische Streckung als zugrunde liegende geometrische Abbildung bewusst gemacht werden. Satzgruppe des Pythagoras Keine Veränderungen 12 8 0 Körper und ihre Darstellungen S. 98 straffen Einbeziehung von Schrägbildern und Netzen soweit zu Berechnungen an Körpern erforderlich; vgl. L 2 4 2 10

Inhalte Kürzen und/oder straffen Bemerkungen Zeitansatz Quadratische Funktionen, Wurzelfunktionen Keine Veränderungen 12 Lineare Gleichungssysteme Keine Veränderungen 16 Quadratische Gleichungen Keine Veränderungen 14 L 4 Potenzfunktionen S. 101 f straffen Reduzierung der Übungsintensität, da im Rahmen der Analysis in der gleichen Lerngruppe weitergeführt 8 6 Exponentialfunktionen S. 102 f straffen Reduzierung der Übungsintensität, da im Rahmen der Analysis in der gleichen Lerngruppe weitergeführt 14 12 Logarithmusfunktionen Keine Veränderungen 2 Trigonometrische Funktionen Keine Veränderungen 8 L 5 Daten und Zufall S. 109 f wird ersetzt Vorziehen von Teilen der Stochastik aus dem MSS-Plan 16 0 11

Bemerkungen zur Verteilung des Stoffes aus der MSS Jahrgangsstufe 10 Im Grundfach werden die der Leitidee L5 Daten und Zufall zugeordneten Inhalte der bisherigen Doppeljahrgangsstufe 9 und 10 (vgl. [1] S. 109f) durch das Themengebiet Stochastik I (mit den Unterpunkten 1. bis 5., ohne Erwartungswert und Standardabweichung; vgl. [3] S. 40f) ersetzt. Im Leistungsfach werden die der Leitidee L5 Daten und Zufall zugeordneten Inhalte der bisherigen Doppeljahrgangsstufe 9 und 10 (vgl. [1] S. 109f) durch das Themengebiet Stochastik mit den Unterpunkten 1. bis 11. ersetzt (vgl. [3] S. 68ff). Mit den Sachaufgaben zur Binomialverteilung wird ein sinnvoller Zwischenstand erreicht. In der verbleibenden Zeit bis zum Schuljahresende erfolgt der Übergang zur Analysis (vgl. [3] S. 49ff). Bei der Fortführung der Stochastik in den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden die in Jahrgangsstufe 10 vorgezogenen Inhalte aufgegriffen und integriert; sie sind damit prüfungs- relevant. Jahrgangsstufen 11 und 12 Da bereits ab Jahrgangsstufe 10 die Lerngruppen als Grund- bzw. Leistungskurse unterrichtet werden und in dieser Zusammensetzung in der Regel bis zum Abitur zusammenbleiben, können die im Oberstufenlehrplan vorgesehenen Wiederholungsphasen gestrafft werden (vgl. [3] S. 24 bzw. S. 48). Das unterrichtliche Angleichen unterschiedlicher Voraussetzungen beim Übergang von Klasse 9 in die Jahrgangsstufe 10 nimmt weniger Zeit in Anspruch als beim bisherigen Übergang von der S I zur Oberstufe. Zum einen werden bereits in der Jahrgangsstufe 10 homogenere Lerngruppen gebildet. Zum anderen stellen gerade die Themen der Jahrgangsstufe 10 grundsätzliche Voraussetzungen für die Oberstufe dar, insbesondere die Inhalte der Leitidee L 4 Funktionaler Zusammenhang, die dann schon mit Blick auf die Anschlussfähigkeit an das Sachgebiet Analysis unterrichtet werden. In den Wahlpflichtgebieten Stochastik und Lineare Algebra/Analytische Geometrie können bei Bedarf durch Verringerung der Übungsintensität weitere Stunden gewonnen werden. 12

Literaturverzeichnis [1] Rahmenlehrplan Mathematik (Klassenstufen 5 9/10) Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz Mai 2007 [2] Erwartungshorizonte Klassenstufen 6 und 8 zu den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss, Mathematik, Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz August 2004 [3] Lehrplan Mathematik Grund- und Leistungsfach, Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen Oberstufe (Mainzer Studienstufe) Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz 1998 [4] Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Mathematik, Beschluss vom 01.12.1989, i.d.f. vom 24.05.2002 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland München, Neuwied 2003 [5] Anregungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans Mathematik Rheinland-Pfalz Möglichkeiten der Gestaltung in den Jahrgangsstufen 7 und 8 Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach 2007 [6] Anregungen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans Mathematik Rheinland-Pfalz Möglichkeiten der Gestaltung in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach 2007 13

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