Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich körperliche und motorische Entwicklung

Ähnliche Dokumente
Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Handreichung für Eltern

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013

Inklusiven Beschulung

Sonderpädagogische Förderung

Gemeinsamer Unterricht

Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

Organisation Externe Beschulung

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

Elternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Inklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt

Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß 54 Hess. Schulgesetz)

Leitfaden für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung

Förderorte für den Förderschwerpunkt Sehen

Hessisches Kultusministerium. Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen

FAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017

SCHULE BORCHERSWEG Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung Oldenburg

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Pestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ)

Vereinbarung zum Förder- und Beratungszentrum Südwestpfalz und zum Angebot der Förderschulen in der Region

Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr

Der Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung

Fachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Mobiler Dienst Körperlich- motorische Entwicklung. Körperbehinderung. Erscheinungsformen

Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest

Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste

Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule

Handreichung. für Eltern. Beschulung von Kindern. mit besonderen. pädagogischen Bedürfnissen BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG

1. Gesetzliche Grundlagen

Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung

Elbschule Ambulante Beratung und Unterstützung

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Förderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Verband der bayerischen Bezirke

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule

Herzlich Willkommen!

Sonderpädagogik in Bewegung

Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule

Pädagogik. Welche Kinder kommen an unsere Schule?

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Düsseldorf Pr. Oldendorf,

Förderplan und Nachteilsausgleich

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs. Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule:

eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gemäß AO-SF)

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

III Organisationshilfen

Eckpunkte für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gem. 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW

Allgemeine Grundsätze

Mobiles Team des Sonderpädagogischen Zentrums für sehbehinderte Kinder

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Nachteilsausgleich und rechtliche Aspekte

A L L G E M E I N E S C H U L E : P Ä D A G O G I S C H E R B E R I C H T zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Schulbericht zum Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Verband der bayerischen Bezirke

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt

Inklusionskonzept. Grund- und Hauptschule Gildehaus Schule mit Ganztagsangebot

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen. 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Inklusion an der Regelschule

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Handreichung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs - Informationen für Grundschulen und weiterführende Schulen -

Name des Schülers/Schülerin: Geb.Datum: Klasse: In diese Schule eingeschult: Schulart (Förderschule/Schwerpunktschule), Schülerzahl, Klassenanzahl:

FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung

Inklusionsleitfaden der Georg-Mangold-Schule

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten an der IGS Helpsen

Im Erlass Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern vom wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schulen vorgegeben.

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Individuell Fördern - Gemeinsam lernen Grundschule SRH SCHULEN

Vom 06. Juni Gz.:

Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen!

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Schulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg. Bähnk/Petersen

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Gesetz- und Verordnungsblatt

Handout gemeinsam inklusiv

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Transkript:

Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich körperliche und motorische Entwicklung Seit März 2016 gibt es an der Soeste-Schule die Einrichtung eines Mobilen Dienstes im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Exkurs: Körperliche und motorische Beeinträchtigungen und deren möglichen Auswirkungen An dieser Stelle soll zunächst ein kurzer, zusammenfassender Über- und Einblick zu körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen und deren möglichen Auswirkungen gegeben werden. Eine körperliche oder motorische Beeinträchtigung liegt vor bei erheblichen Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur und Knochengerüst, Fehlfunktionen von Organen erheblichen Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung (Dyspraxie, Perceptionsstörungen) oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens. Erst wenn eine vorhandene körperliche oder motorische Beeinträchtigung sich erheblich erschwerend auf wesentliche Bereiche des Lebens einer Schülerin oder eines Schülers auswirkt, spricht man im schulischen Sinne davon, dass ein Unterstützungsbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung vorliegt. Dies kann ebenfalls bei einer stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit aufgrund einer chronischen Erkrankung der Fall sein (wie z.b. Epilepsie, Diabetes, Rheuma). Mögliche Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung Jede körperliche Beeinträchtigung oder chronische Krankheit kann Einfluss auf die Entwicklung der Persönlichkeit und auf das Lern-, Leistungs- und/ oder Sozialverhalten haben. Motorische Einschränkungen und Wahrnehmungsstörungen können sich erschwerend auf alle Lern- und Lebensbereiche auswirken: das Rechnen, das

Lesen- und Schreibenlernen, die Schrift, das Sortieren der Schultasche, das Planen der Arbeitsschritte, Spielen, An- und Ausziehen etc. Mögliche Störungen des Selbstwertgefühls erschweren eine altersangemessene emotionale Entwicklung und die soziale Integration. Vermindertes Umweltwissen und eine eingeschränkte Sprachkompetenz können sich im gesamten Unterricht auswirken. Eine allgemeine Verlangsamung und herabgesetzte Belastbarkeit beeinträchtigen Konzentration und Ausdauer. Krankheits- oder beeinträchtigungsbedingte Fehlzeiten im Unterricht erfordern eine Berücksichtigung im Schulalltag. Hinweise für Lehrkräfte und ggf. Erzieherinnen (vor der Einschulung) Wenn Sie bei einer Schülerin oder einem Schüler mit Problemen konfrontiert sind, die auf eine körperliche Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung zurückzuführen sind, sollten Sie die Eltern über die Beobachtungen informieren und weitere Aktivitäten abstimmen. Kontakt zu einer Lehrkraft im Mobilen Dienst im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung aufnehmen (Antrag siehe Formulare auf der Homepage der Soeste-Schule). Hinweise für die Eltern Wenn Sie Einschränkungen in der körperlichen und motorischen Entwicklung Ihres Kindes feststellen oder bei Ihrem Kind eine chronische Erkrankung vorliegt, die sich möglicherweise negativ auf die schulische Entwicklung auswirken oder auswirken könnten, haben Sie die Möglichkeit, in Absprache mit der Lehrkraft der zuständigen Schule oder mit der zuständigen vorschulischen Institution, eine Beratung des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung hinzuzuziehen. Das Antragsformular finden sie unter Formulare auf der Homepage der Soeste- Schule. Der Antrag wird von der aktuell besuchten Institution Ihres Kindes gestellt. Einzugsgebiet des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung der Soeste-Schule Der Zuständigkeitsbereich des Mobilen Dienstes für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung der Soeste-Schule Barßel umfasst die Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Regelschulen, berufsbildenden Schulen sowie die Förderschulen im Landkreis Cloppenburg (Einzugsgebiet der Soeste-Schule), soweit die Aufgaben nicht in Kooperation und Absprache mit anderen Schulen, vor allem ortsnahen Förderschulen im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung an den Regelschulen und den allgemeinbildenden Schulen, übernommen werden.

Ziel und Schwerpunkt der Arbeit des Mobilen Dienstes im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Der Schwerpunkt der Arbeit und das Ziel des Mobilen Dienstes in diesem Förderschwerpunkt ist es, Schülerinnen und Schülern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen bzw. einem festgestellten erhöhten Unterstützungsbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung mit unterstützender Beratung und Betreuung sowie Förderung bei zielgleicher oder zieldifferenter Beschulung den Verbleib an ihrer wohnortnahen allgemeinbildenden Schule zu ermöglichen, sofern sie sich mit den angebotenen Maßnahmen in die Schul- und Klassengemeinschaft integrieren sowie gesamtpersönlich positiv entwickeln können. Dabei obliegt die pädagogische Hauptverantwortung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin bei der zuständigen Schule. Primär dient der Mobile Dienst als Unterstützungssystem für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Innerhalb eines integrativen schulischen Kontextes dient er im Sinne einer inklusiven Pädagogik der gesellschaftlichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit einem Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung. Zurzeit stehen für die Tätigkeiten des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung für dieses Einzugsgebiet sechs Wochenstunden zur Verfügung, die von einer Kollegin der Soeste-Schule übernommen werden. Bei dieser Größenordnung sind momentan nahezu ausschließlich beratende und nur wenig langfristig unterstützende Tätigkeiten (wie z.b. die Übernahme von Förderstunden) möglich. Beratung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Die Beratung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung erfolgt grundsätzlich sehr individuell und wird äußerst bedarfsorientiert angelegt. Sie kann folgende Bereiche umfassen: Beratung und Unterstützung der zuständigen Lehrkräfte an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen und ggf. Integrationsfachkräften sowie der möglicherweise fachfremd eingebundenen Förderschullehrkräfte hinsichtlich: - Informationen über die vorliegende Beeinträchtigung/ chronische Erkrankung - des Umgangs mit der Schülerin oder dem Schüler und ggf. den Erziehungsberechtigten - didaktischer, methodischer, organisatorischer und sozialer Hinweise für Unterricht, Klassenfahrten, Ausflüge und Projekte (z.b. Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien; Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel, Adaption von Unterrichtsmaterialien (spezielle Linien, Stifte, Schreibhilfen, Arbeitsblätter, Einsatz von PCs und speziellen Programmen, u.s.w))

- der Vorstellung und Beantragung von Hilfsmitteln und evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen (z.b. barrierefreier Zugang zu Sanitäreinrichtungen, Beschaffung notwendiger Pflegevorrichtungen) - der Ausstattung des Arbeitsplatzes (z.b. bezogen auf das Mobiliar und die Beleuchtung) - der Umsetzung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen und angebote, z.b. Gewährung eines Nachteilsausgleichs - der Erstellung eines Beratungsgutachtens im Verfahren zur Feststellung eines möglicherweise erhöhten Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - der Beantragung zusätzlicher Förderstunden und statistischen Auswirkungen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - des Aufbaus eines interdisziplinären Netzwerkes, in dem alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen kooperieren, eng miteinander zusammenarbeiten und sich austauschen, so dass unterschiedliche Hilfen aufeinander abgestimmt werden Beratung und Unterstützung der Schülerin oder des Schülers mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung hinsichtlich - der individuellen Auseinandersetzung mit der Behinderung - des Umgangs mit den Beeinträchtigungen im sozialen Miteinander der Klassengemeinschaft - der für die Schülerin oder den Schüler sinnvoll und hilfreich erscheinenden Hilfsmittel und evtl. zusätzlicher notwendiger Hilfsmittel - der Umsetzung eigener individueller und kreativer Ideen im Umgang mit den körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen - der Umsetzung eines möglichen Nachteilsausgleichs Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich: - der Akzeptanz und des Umgangs mit der körperlichen Beeinträchtigung ihres Kindes, ggf. Erläuterungen der Diagnose mit deren Auswirkungen auf die schulische Entwicklung des Kindes - beeinträchtigungsspezifischer, erzieherischer und sozialer Probleme - der Versorgung, Anschaffung und Nutzung von notwendigen Hilfsmitteln und speziellen Unterrichtsmaterialien - der Beantragung einer Schulbegleitung bzw. Integrationsfachkraft - der Anbahnung, Vermittlung und Nutzung zusätzlicher, außerschulischer Förder- und Therapiemaßnahmen, wie z.b. Ergo-, Physio-, Sprachtherapie, Mobilitätstraining, Sport- und Spielvereine, psychologische Unterstützung - des Aufbaus und der Koordination eines interdisziplinären Netzwerkes, in dem alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen kooperieren, eng miteinander zusammenarbeiten und sich austauschen, so dass unterschiedliche Hilfen ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt werden (z.b. verschiedene Fachdienste, wie Therapeutinnen und Therapeutinnen, Fachärztinnen und Fachärzte, schulische Beratungssysteme, Behörden, Krankenkassen etc.) - rechtlicher und gesetzlicher Grundlagen (z.b. Beantragung eines Behindertenausweises, Schulrecht, Nachteilsausgleich)

- der Erstellung eines Beratungsgutachtens im Verfahren zur Feststellung eines möglicherweise erhöhten Unterstützungsbedarfs des Kindes in seiner körperlichen und motorischen Entwicklung - der Auswahl eines geeigneten Förderortes (Förderschule oder wohnortnahe Schule) (vgl. 4 Niedersächsisches Schulgesetz mit den ergänzenden Runderlassen und Erlassen zur sonderpädagogischen Förderung; Mobiler Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde- Regionalabteilung Lüneburg) 7 Schritte einer Beratung durch den Mobilen Dienst im Bereich körperliche und motorische Entwicklung 1. Antragstellung der zuständigen Institution (Schule, Kindergarten bei der Soeste-Schule über das Kontaktformular auf der Homepage unter Formulare ) in Absprache mit den Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Auffälligkeiten 2. Kontaktaufnahme durch die Soeste-Schule mit der antragstellenden Institution (meist telefonisch) 3. ggf. Hospitation im Unterricht und/oder persönliches Gespräch mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler 4. eine möglichst zeitnahe anschließende Besprechung und Bewertung der Eindrücke (Eingangsdiagnostik) mit der Lehrkraft (oder den Lehrkräften) und ggf. Integrationsfachkraft; 5. Je nach Beratungsanlass und Eingangsproblematik werden umgehend oder im weiteren Verlauf der Beratung die Erziehungsberechtigten sowie weitere Fachdienste (wenn nötig und relevant) kontaktiert und einbezogen, um interdisziplinär und systemisch vorgehen zu können. Oftmals wird dieser Schritt bereits weitgehend eigenständig von der meldenden Institution übernommen. Er kann aber auch durch die Lehrkraft im Mobilen Dienst begleitet werden. 6. Idealtypischer Weise findet eine umfassende, problembezogene Beratung mit Lösungsansätzen und einer personengebundenen Verteilung möglicher folgender Aufgaben (z.b. Verfassen schriftlicher Stellungnahmen, die aus pädagogischer Sicht die Beantragung weiterer Hilfsmittel oder Stunden für eine Integrationsfachkraft rechtfertigt, Organisation von therapeutischen Maßnahmen, etc.) statt, die in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert werden. Sowohl die Antragstellung als auch das Protokoll zur Beratung werden von der zuständigen Institution in der Schülerakte verwahrt sowie für alle Beteiligten transparent gemacht. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Protokolls ist nicht festgelegt. Es wird jedoch zu Beginn einer Beratung ein Protokollant ernannt. Benötigte schriftliche Stellungnahmen sowie Beratungsgutachten im Verfahren zur Feststellung eines erhöhten Förderbedarfs im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung werden in der Regel in Zusammenarbeit mit der zuständigen Institution verfasst. 7. Grundsätzlich findet eine Reflexion der in der Beratung festgelegten Fördermaßnahmen und möglicherweise weiterführenden Maßnahmen statt. Der zeitliche Rahmen sowie die Art und Weise der Nachbetrachtung wird am Ende des Beratungsgesprächs vereinbart und wird sehr

individuell, unterschiedlich und auf die Maßnahmen abgestimmt, durchgeführt (telefonisch; erneute Gesprächsrunde mit allen oder ausgewählten Beteiligten; Zusendung eines amtlichen oder behördlichen Bescheids). Telefonische Rücksprachen werden kurz unter dem Ergebnisprotokoll in der Schülerakte vermerkt. Schriftliche Bescheide als Reaktion auf Antragstellungen oder Ergebnisprotokolle aus weiterführenden Helferrunden werden als Dokumentation des Abschlusses der Beratung in die Schülerakte abgeheftet.