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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den 23.03.2007 III A 2-0315/2106 Telefon: 9(0)27-1137 E-Mail Kerstin.Alms@ seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen 0060 A Bundesweite Einführung von Digitalfunk Antrag auf Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage rote Nummer: 0060 Vorgang: 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 13. Dezember 2006 Kapitel 0500 / Titel 81260 Ansätze: 2006: 15.602.000 2007: 4.084.000 (Ansatz qualifiziert gesperrt) 2008: 6.029.000 Ist 2006: 770.970 Verfügungsbeschränkung: 4.084.000 Aktuelles Ist 2007: 12.534,25 Gesamtausgaben: 50.650.000 Rücklagen aus: 2004 bis 2006: 22.660.173 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Antrag auf Entsperrung der Mittel i.h.v. 10.602.000 wird mit der Maßgabe zustimmend zur Kenntnis genommen, dass dem Hauptausschuss vor Inanspruchnahme der Mittel aus der Rücklage ein weiterer Bericht vorgelegt wird. SenInn wird gebeten, dem Hauptausschuss bis spätestens Ende März 2007 einen erneuten Sachstandsbericht betr. bundesweiter Einführung von Digitalfunk vorzulegen. Hierzu wird berichtet: Zur zeitgerechten Fortführung des Projektes BOS-Digitalfunk wird gebeten, der Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage in Höhe von 6 Mio. Euro zuzustimmen. Begründung: In der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses am 14. März 2007 haben die Innenstaatssekretäre und staatsräte von Bund und Ländern das Ziel bekräftigt, bis spätestens Ende 2010 bundesweit einheitlich den Digitalfunk BOS eingeführt zu haben und deshalb mit dem Aufbau des Digitalfunks noch in diesem Jahr zu beginnen. Nachfolgend wird der aktuelle Stand des Projektes beschrieben. Anschließend werden die weiteren erforderlichen Schritte dargestellt und die Finanzierung des Digitalfunks durch das Land Berlin aufgelistet. Seite 1 von 7

I. Sachstand Um den Digitalfunk bundesweit einheitlich einzuführen, bedarf es folgender Voraussetzungen: - Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als zentrale Koordinierungsstelle - Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur detaillierten Regelung der Zusammenarbeit, der Aufgabenverteilung und der Finanzierung des Digitalfunks - Beschaffung der Systemtechnik für zentrale Komponenten und Netzelemente - Beauftragung einer bundesweiten Funkplanung, des Aufbaus und des Betriebes des einheitlichen Netzes Darüber hinaus sind in jedem Land die Standortertüchtigungen durchzuführen, die Übertragungsnetze bereitzustellen sowie die Endgeräte und Leitstellenanpassungen auszuschreiben. a) BDBOS Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt für den Digitalfunk am 28. August 2006 beschlossen. Die BDBOS hat die Aufgabe, den BOS-Digitalfunk aufzubauen, zu betreiben und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Weitere Aufgaben sind die ständigen Koordinierungen zwischen Bund und Ländern in allen strategischen Fragen des Betriebes und der Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunks. Die BDBOS ist gemeinsame Vergabestelle für den BOS-Digitalfunk; sie kann Unternehmen mit dem Aufbau und dem Betrieb des BOS-Digitalfunks betrauen. Mit Zustimmung im Bundesrat zum BDBOS-Gesetz haben sich die Länder verpflichtet, am bundesweit einheitlichen Digitalfunk teilzunehmen. Die notwendigen Grundsätze der Zusammenarbeit, die Beteiligungen der Länder und die Einzelheiten der Finanzierung des BOS-Digitalfunks sollen in einem Verwaltungsabkommen geregelt werden. b) Verwaltungsabkommen Das aus dem BDBOS-Gesetz resultierende Verwaltungsabkommen wurde zwischen dem Bund und den Ländern detailliert ausgearbeitet. Besonders problematisch erwies sich die Kostenverteilung. Folgende Kostenbeiträge werden durch das Verwaltungsabkommen definiert und sind jeweils anteilig auch durch das Land Berlin zu tragen: - Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Kernnetzes (Bundesfinanzierung) - Kosten für die Errichtung und den Betrieb der ergänzenden Landesnetze - Kosten für allgemeine Netzleistungen (Test- und Zertifizierungsplattform, Projekthandbuch, Sicherheitskonzept, Netzdesign und planung, Service-Level-Monitoring, Service-Level- Berichtswesen, Dokumentation, Nutzersupport) - Kosten für die Bundesanstalt (Personal-, Miet- und allgemeine Verwaltungskosten) Das Verwaltungsabkommen wurde am 14. März 2007 durch die Innenstaatssekretäre und staatsräte paraphiert und soll im Rahmen der Innenministerkonferenz Ende Mai 2007 durch die Innenminister von Bund und Ländern unterzeichnet werden. c) Beschaffung der Systemtechnik für zentrale Komponenten und Netzelemente Bund und Länder haben eine umfangreiche Ausschreibung der zu beschaffenden Systemtechnik durchgeführt. Die Vergabe des Rahmenvertrages erfolgte bereits Ende August 2006 an die Firma EADS Secure Networks GmbH. Als Unterauftragnehmer von EADS ist die Firma Siemens am Systemtechnikauftrag beteiligt. Seite 2 von 7

Derzeit wird eine Referenzplattform aufgebaut, die dazu dient, Erfahrungen mit der Systemtechnik zu gewinnen. Gleichzeitig soll hier die Zertifizierung der Endgeräte geprüft werden. Es wird im Gesamtprojekt BOS-Digitalfunk gewährleistet, dass die Geräte verschiedener Hersteller mit der Systemtechnik zusammenwirken können. Somit wird der Wettbewerb bei den Endgeräten nicht eingeschränkt. Die Referenzplattform soll ab dem 1. Juni 2007 genutzt werden. Sie wird in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin aufgebaut. Nach Abschluss des Testbetriebes werden die ausgerüsteten Standorte in die jeweiligen Landesnetze aufgehen. d) Beauftragung einer bundesweiten Funkplanung, des Aufbaus und des Betriebes des einheitlichen Netzes Parallel zur Ausschreibung der Systemtechnik wurden Verhandlungen mit der Firma DB Telematik GmbH aufgenommen. DB-Telematik sollte als Generalunternehmer die Planung, den Aufbau und den Betrieb des BOS-Digitalfunks sicherstellen. Nach langen und komplexen Verhandlungen, die bereits zur Verzögerung des Gesamtprojekts führten, wurden die Gespräche abgebrochen. Grund waren die unterschiedlichen Vorstellungen zwischen der DB Telematik sowie Bund und Ländern über Umfang und Kosten der angebotenen Leistungen. Somit wurden die Verhandlungen am 13.12.2006 beendet. Nachdem auf einen Generalunternehmer nicht mehr zurückgegriffen werden konnte, haben Bund und Länder ein sogenanntes Phasenkonzept erarbeitet. Dabei wird das Gesamtpaket BOS- Digitalfunk in die Leistungspakete Planung, Aufbau und Betrieb differenziert. Die Leistungspakete sollen einzeln umgesetzt und möglichst im Wettbewerb ausgeschrieben werden. Die Leistungspakte Planung und Aufbau werden in enger Zusammenarbeit mit dem Systemlieferenten EADS realisiert. Dabei soll die BDBOS in ihrer zentralen Planungs- und Koordinierungsfunktion durch ein am Markt ermitteltes Unternehmen bei der Steuerung des Projektes unterstützt werden. Der Betrieb soll dauerhaft durch einen externen, professionellen Betreiber gewährleistet werden, der nach dem Aufbau der ersten Netzabschnitte nach Wettbewerbsausschreibung beauftragt wird. Eine erste Gesamtkostenanalyse hat ergeben, dass mit diesem Phasenkonzept der bisher kalkulierte Kostenrahmen von 4,5 Mrd. Euro eingehalten werden kann. e) Beschaffungen in Landeszuständigkeit Um die Systemtechnik aus dem Rahmenvertrag des Bundes für das Land Berlin abrufen und installieren zu können, bedarf es einiger bau- und netztechnischer Vorbereitungsarbeiten. Dazu ist es notwendig, - die Standorte für die Basisstationen (Funkmasten) zu ertüchtigen und - das Übertragungsnetz des Landes Berlin um die netztechnischen Komponenten zu erweitern. Darüber hinaus sind die Endgeräte für Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz und Justiz auszuschreiben und die Leitstellenanpassung bei den BOS zu beauftragen. Weiterhin ist ein umfassendes Schulungskonzept zu erstellen und im Land Berlin bei allen beteiligten BOS umzusetzen. Auch müssen verschiedene externe Projektleistungen in Anspruch genommen werden (Standort- und Statikgutachten, Finanzcontroller usw.). Seite 3 von 7

II. Weiteres Vorgehen Wie bereits dargestellt, konnten mit dem BDBOS-Gesetz, der Paraphierung des Verwaltungsabkommens und damit der Klärung der Kostenverteilung, dem Zuschlag zur Systemtechnik, der Teilung des Gesamtpaketes BOS-Digitalfunk in das Phasenkonzept die wichtigsten Meilensteine für die Einführung des einheitlichen BOS-Digitalfunks auf Bundesebene erreicht werden. Nunmehr sind folgende Maßnahmen erfolgreich umzusetzen: - Herstellung der Arbeitsfähigkeit der BDBOS - Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens - Ertüchtigung der Standorte und des Übertragungsnetzes in Berlin - Ausschreibung der Endgeräte und der Leitstellenanpassung a) Herstellung der Arbeitsfähigkeit der BDBOS Der Bund schafft derzeit die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die tatsächliche Arbeitsaufnahme der BDBOS. Bis dahin übernimmt das BMI mit seiner eingerichteten Projektorganisation weiterhin die zentrale Koordinierungsfunktion. Die Länder sollen/können sich mit Personalgestellungen am Aufbau der BDBOS beteiligen. b) Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens Die Unterzeichnung des Abkommens ist die vertragliche Grundlage zur Teilnahme des Landes Berlin am gemeinsamen bundesweiten Projekt BOS-Digitalfunk. Das Verwaltungsabkommen soll während der Innenministerkonferenz am 31. Mai/1. Juni 2007 durch die Innenminister und senatoren unterzeichnet werden. Dazu wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kurzfristig eine gesonderte Vorlage dem Hauptausschuss mit der Bitte um Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens vorlegen. c) Abruf der ergänzenden Landesnetze in Absprache mit dem Bund Die Länder können ihren jeweiligen ergänzenden Netzabschnitt aus dem Rahmenvertrag des Bundes abrufen. Mit diesem Abruf erklärt das jeweilige Land die konkrete Absicht zum Aufbau des Netzes und meldet seinen Bedarf an. Berlin will noch im 1. Halbjahr 2007 diesen Abruf tätigen. Anschließend beginnt in Abstimmung mit dem Bund die funktechnische Feinplanung, um einen optimalen Aufbau des Kernnetzes des Bundes und des ergänzenden Netzanteils des Landes sicherzustellen. Zum Abruf zählen die erforderliche Anzahl der in Berlin durch das Land Berlin zu finanzierenden stationären Funkstationen, Schnittstellen zur Anbindung von Leitstellen, Schnittstellen für Übergänge in Berliner Sprach- und Datennetze sowie eine mobile Funkstation. Die konkrete Feinplanung der tatsächlich abzurufenden Stückzahlen erfolgt derzeit und wird Gegenstand der bereits erwähnten Feinplanung seien. d) Ertüchtigung der Standorte und des Übertragungsnetzes in Berlin Um die durch den Abruf für den Aufbau des Berliner ergänzenden Landesnetzes erforderlichen Funkstationen installieren zu können, müssen die jeweiligen Standorte je nach Bedarf bautechnisch ertüchtigt werden. Es wurden durch die Berliner Projektorganisation die möglichen landeseigenen Standorte analysiert und die geeigneten für eine notwendige Ertüchtigung ausgewählt. Im Rahmen der bereits laufenden Abstimmungen mit dem Bund werden die tatsächlichen Standorte bestimmt und anschließend hergerichtet. Es wurde vereinbart, dass die Standorte zum Jahresende 2007 weitestgehend zur Verfügung stehen müssen. Da aus der Erfahrung heraus bautechnische Maßnahmen nicht kurzfristig umgesetzt werden können, ist dies ein zeitkritischer Aspekt des Projektes, der keinen Aufschub mehr duldet. Seite 4 von 7

Das Berliner Übertragungsnetz wurde hinsichtlich der Anforderungen des BOS-Digitalfunks begutachtet. Es konnte festgestellt werden, dass es für die Übertragung des BOS-Digitalfunks sehr gut geeignet ist. Nunmehr müssen die erforderlichen netztechnischen Ergänzungen beauftragt und implementiert werden. Auch dies stellt einen kritischen Meilenstein der Berliner Zuständigkeit dar. e) Ausschreibung der Endgeräte und der Leitstellenanpassung Neben der Errichtung des Netzes sind die Beschaffungen der erforderlichen Endgeräte und die Anpassung der Leitstellen einzuleiten. Derzeit werden die Leistungsverzeichnisse erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Das Land Berlin beabsichtigt, noch in 2007 die Ausschreibungen zu veröffentlichen. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung wurde bei der Senatsverwaltung für Finanzen in die Anmeldung zum Nachtragshaushalt 2007 eingebracht. Die Realisierung wird dann aufgrund der großen Stückzahlen und der notwendigen schrittweisen Migration in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgen. Eine Ausstattung aller BOS zu einem Stichtag ist aus Gründen der Einsatzfähigkeit von Polizei und Feuerwehr nicht möglich. Die vorhandenen Fahrzeuge müssen jeweils für einige Tage in die Werkstatt und werden mit den neuen digitalen Funkgeräten ausgerüstet. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter der BOS in die Bedienung der Geräte auch der Handsprechfunkgeräte einzuweisen. Dies kann offensichtlich nur über einen längeren Zeitraum erfolgen. III. Finanzierung a) Bisherige Ausgaben Gemäß der beschlossenen Investitionsplanung 2005 bis 2009 des Landes Berlin und der Planung 2007-2010 stehen folgende Ansätze für den Digitalfunk zur Verfügung (in T ): Gesamtbetrag bis 2006 finanziert 2007 2008 2009 Restkosten ab 2010 50.650 24.602 4.084 6.029 5.935 10.000 Durch die zu verzeichnende zeitliche Verschiebung des bundesweiten Projektes Digitalfunk sind aufgrund der durch das Parlament beschlossenen Rücklagenbildung in den Jahren 2004 bis 2006 nicht verausgabte Mittel in Höhe von ca. 22,6 Mio. Euro der zweckgebundenen Rücklage Digitalfunk zugeflossen. Diese Rücklage ermöglicht eine wirtschaftliche Finanzierung und Steuerung der Projektaufgaben. Die bisher verausgabten Mittel wurden für die Finanzierung - des vor Vergabe der Systemtechnik durchgeführten Feldtestes u.a. in Berlin (Höhe ca. 287.000 Euro), - für die Erstattungen an den Bund für die gemeinsame Projektorganisation netzwerk BOS (Höhe ca. 537.000 Euro), - für die internen Projektkosten der Berliner Projektgruppe (Personal- und Sachkosten; Höhe ca. 223.000 Euro) und - die externen Projektkosten des Berliner Projektes (Gutachten, Beratung; Höhe ca. 389.000 Euro) eingesetzt. Darüber hinaus musste die vom Parlament beschlossene Pauschale Minderausgabe im IuK-Bereich im Jahr 2006 auch anteilig durch das Projekt BOS-Digitalfunk in Höhe von 500.000 Euro erbracht werden. Seite 5 von 7

b) Künftige Finanzierung Folgende Tabelle soll ca. die künftigen Ausgabenpakete skizzieren (in T ): Art der Investition Geplante Ausgaben Erläuterungen Standortertüchtigungen 3.000 Übertragungsnetz 300 Netzanteil Berlin 1.700 Leit- und Betriebsstellen 6.000 Bautechnische Ertüchtigung der Funkstandorte Ergänzungen des vorhandenen Netzes um Digitalfunkkomponenten Abruf des Landes Berlin aus dem Rahmenvertrag Systemtechnik Ergänzung der vorhandenen Leit- und Betriebsstellen um Digitalfunkkomponenten Endgeräte 28.000 Hand-, Fahrzeug-, Wachenfunkgeräte Externe Projektleistungen 825 Schulungsleistungen 1.000 Gesamtkosten 40.825 Gutachten, Beratung, Controlling jeweils als Rahmenverträge über die Projektlaufzeit Schulungskonzept und Durchführung für ca. 23.000 Mitarbeiter Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtkosten werden die anfallenden Betriebsausgaben während der Migrationsphase finanziert. Zusammen mit den bereits verausgabten Mitteln ergibt sich die Gesamtsumme von 50,650 Mio. Euro. Eine Planungsunterlage in Höhe von 50,65 Mio. wurde am 24.04.2006 festgestellt. c) Sofortige Finanzierungsnotwendigkeiten Von den oben unter Nr. II dargestellten Aufgaben, sind folgende umgehend anzustoßen und bedürfen einer sofortigen Finanzierung: - Die Ertüchtigung der Standorte ist sofort einzuleiten, da sonst eine durch das Land Berlin verschuldete Verzögerung des Projektfortschrittes droht. Berlin würde dann erst am Ende des bundesweiten Roll-out-Planes wieder berücksichtigt. - Das Übertragungsnetz des Landes Berlin ist für den Digitalfunk um die entsprechenden Netzelemente zu erweitern. - Der Netzabschnitt Berlin muss umgehend abgerufen werden, damit durch Berlin die komplexe bundesweite Planung des Roll-outs nicht gefährdet wird. - Externe Projektleistungen für das Land Berlin sind zu beauftragen. Dazu zählen ein Finanzcontrolling und die Bauüberwachung. Maßnahme Ausgaben in T Standortertüchtigung 3.000 Übertragungsnetz 300 Netzanteil Berlin 1.700 Externe Projektleistungen 825 Gesamtkosten 5.825 Seite 6 von 7

IV. Weitere Berichterstattung an den Hauptausschuss Neben der unter Punkt II. b) bereits angekündigten Vorlage für den Hauptausschuss (Zustimmung zur Unterzeichung des Verwaltungsabkommens) wird vorgeschlagen, jeweils halbjährlich (nach dem 30.06. und 31.12.) dem Hauptausschuss über das Projekt Digitalfunk zu berichten. Gegenstand der Vorlagen sollen der jeweilige Sachstand und die notwendigen Finanzierungsmaßnahmen sein. Ich bitte, vor dem Hintergrund des dargestellten Sachverhalts der Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage in notwendiger Höhe von 6 Mio. Euro zuzustimmen. In Vertretung Ulrich Freise Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 7 von 7