Verein der Rollstuhlfahrer und ihrer Freunde e.v. Würzburg

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Transkript:

Verein der Rollstuhlfahrer und ihrer Freunde e.v. Würzburg Juni 2006 Liebe Mitglieder und Freunde, Am 15.07.2006 ist ein großer Tag für unseren Verein der Rollstuhlfahrer. Es findet der erste Meyra-Cup im Rollstuhlbasketball in der Höllberghalle am Triebweg in 97273 Kürnach statt. Wir brauchen so viele Zuschauer und Helfer wie es nur geht und so bitte ich Euch ab 8:00 Uhr vor Ort zu sein. Es wird das Spektakel des Jahrzehnts und ist an spannender Unterhaltung, organisatorischem Aufwand und Werbewirkung mit nichts je da gewesenem zu vergleichen. Natürlich brauchen wir auch jede mögliche Helfende Hand. Deswegen bitte ich diejenigen die helfen wollen und können sich beim Gerd Herold (Kontakt siehe letzte Seite!) zu melden und die restlichen Mitglieder als Zuschauer vor Ort zu sein. Vergesst nicht rechtzeitig Euren Fahrdienst zu bestellen. Viele Grüße und bis dann euere Vorstandschaft Inhalt der Infopost Sozialgesetzinfo 2 Meyra-CUP Rollstuhtanzauftritte 3 Immer begehrter Das war Spitze 4 Ballbusters in Berlin Geldsegen für ALG 2 5 Anzeigen etc 6 Impressum: Herausgeber: Verein der Rollstuhlfahrer u. i. Freunde Henlestr. 2c, 97074 Würzburg Auflage: 300 Exemplare Erscheinungsweise: 4 x Jährlich Redaktion u. Layout: Konstantin Gräf, Dietmar Träger V.i.S.d.P. Ludwig Fabian Tel (09 31) 78 39 11 Fax (09 31) 20 51 581 www.vdr-wuerzburg.de VDR-Geschäftsstelle: Henlestr. 2c 97074 Würzburg info@vdr-wuerzburg.de

Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig [06/2006] Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung, haben sie dennoch Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten. Dies gilt, solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden kann und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil (vom 13. März 2006, Aktenzeichen: S 29 AS 176/05) entschieden. Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung sei unzulässig. Das Gericht entschied im Fall einer 37-jährigen Arbeitslosen aus Schmallenberg (Hochsauerlandkreis), die mit ihrem Sohn in einer 93 Quadratmeter großen Mietwohnung lebt. Die Stadt Schmallenberg hatte sich bereit erklärt, während einer Übergangszeit von sechs Monaten die Kaltmiete von 375 Euro zu tragen, die Heizkostenpauschale jedoch von 60 auf 45,60 Euro gekürzt. Der Kreis wies den Widerspruch der Klägerin als unbegründet zurück: Die Heizkosten seien auf eine für zwei Personen angemessene Wohnung mit 60 Quadratmeter Wohnfläche zu begrenzen. Das Sozialgericht Dortmund verurteilte den Kreis zur Erstattung der tatsächlich anfallenden Heizkosten. Die pauschale Kürzung sei rechtswidrig. Solange es der Klägerin nicht möglich oder nicht zuzumuten sei, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken, müsse der Grundsicherungsträger nicht nur die Mietkosten, sondern auch die tatsächlichen Aufwendungen übernehmen. Die Angemessenheit der Heizkosten bei unangemessen großem Wohnraum sei anhand der konkreten Wohnsituation zu prüfen. Solange der Verbleib in der Wohnung toleriert werde, seien die bei sparsamem Verhalten auf die tatsächliche Wohnungsgröße bezogenen Heizkosten angemessen. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa) Überzahlte Hilfe kann nicht zurückverlangt werden [03/2006] Nach einem eigenen Irrtum kann eine Arbeitsagentur zu viel gezahlte Arbeitslosenhilfe nicht von den Empfängern zurückverlangen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt im Fall einer Verkäuferin entschieden, von der das damalige Arbeitsamt Offenbach im Jahr 2000 rund 1200 Euro zurückgefordert hatte. Die Frau hatte das Vermögen ihres Mannes ordnungsgemäß angegeben, es war aber später bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht berücksichtig Von der Frau konnte nach über einem Jahr nicht erwartet werden, dass sie das Handeln der Verwaltung überwache. Sie habe auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen können, heißt es in der Entscheidung (Aktenzeichen: S 1 AL 3629/00). (dpa)

6. Würzburger Gesundheitstag am 20.05.06 Unsere Rollstuhlpaartanzgruppe traf sich um 11:00 Uhr an der Bühne am Unteren Markt zum Tanzauftritt. Trotz des schlechten Wetters war ein angenehmes Publikum gekommen, welches wir mit Showtänzen wie, Banana Coco, von Lisa Dacosta Movin, von Acasar ebenso erwärmten wie mit CHA CHA/ Let s get loud, von Jennifer Lopez Jive/ Mo Jive von Right said Fred ein schöner Ausklang war Hand s up von Ottawan für alle.

Ballbusters überzeugen in Berlin (Aus der Mainpost vom 10.05.2006) BERLIN/WÜRZBURG (JUWE) Mit einem erfreulichen, wenn auch unglücklichen, dritten Platz haben die Würzburger Ballbusters, das E-Hockey-Team des "Vereins der Rollstuhlfahrer und ihrer Freunde Würzburg e.v." (VdR), die erste Saison in der neu gegründeten Zweiten E-Hockey-Bundesliga beendet. Der Sport wird ausschließlich von Spielern im Elektro-Rollstuhl betrieben, wobei die Schläger entweder am Rollstuhl montiert sind oder von den Spielern mit der Hand geführt werden. Fünf Spieler pro Mannschaft versuchen, durch geschicktes passen und ausblocken den Ball im gegnerischen Tor zu versenken. Elf junge Männer aus Würzburg haben sich schon seit Jahren diesem Sport verschrieben und treffen sich zwei Mal pro Woche in der Sporthalle des Körperbehinderten-Zentrums am Heuchelhof zum Training. Anfangs noch als Schulmannschaft, später unter dem Dach des VdR Würzburg, nehmen die Ballbusters seit 1992 auch an Turnieren teil und durften in den Jahren 1995 und 1996 mit zwei bayerischen Meisterschaften und dem Dritten Platz in der Deutschen Meisterschaft ihre größten Erfolge feiern. Durch die zunehmende Professionalität ist nun auch in diesem Sport ein Ligabetrieb entstanden, der seit Herbst letzten Jahres läuft. Jüngst reiste die Würzburger E-Hockey-Mannschaft für ein Wochenende nach Berlin, um mit vier anderen Teams die Entscheidung um den Aufstieg in die Erste Bundesliga auszuspielen. Auf ein enttäuschendes 0:0 gegen Köln folgte ein klarer 6:0-Sieg gegen Berlin. Seine beste Leistung bot der VdR Würzburg ausgerechnet bei der 1:2-Niederlage gegen den hohen Favoriten aus Ludwigshafen. Nach dem souveränen 2:0 gegen Bad Kreuznach lagen die Ballbusters punktgleich mit Köln hinter dem Spitzenreiter aus Ludwigshafen, mussten sich schließlich aber mit dem dritten Platz zufrieden geben. Insgesamt ist man mit dem Ergebnis aber zufrieden; Sven Haas, Rollstuhlhockey-Experte und guter Geist im Team, sprach sogar noch von einer "kleinen verbliebenen Chance auf den Aufstieg in die Bundesliga." Wer mehr über den Rollstuhlsport erfahren möchte, kann sich im Internet informieren: www.ballbusters.de und www.vdr-wuerzburg.de Die Würzburger Ballbusters, das Elektro-Rollstuhl-Hockey-Team des VdR Würzburg, erreichte den dritten Platz in der zweiten Bundesliga. Unser Bild zeigt das Team mit (hinten, v.l.) Trainer Sascha Hintz und Wolfgang Schug sowie (vorne, v.l.) Julian Wendel, Sven Haas, Julian Schorr, Valerian Litke, Vadim Lobanow, Diego Maiolo und Alex Hofner. Herzlichen Glückwunsch den Würzburgern zum hervorragenden dritten Platz in der neu gegründeten Zweiten E-Hockey-Bundesliga. Es ist schon enorm, wie engagiert die Mannschaft aus elf jungen Männern im Elektro-Rollstuhl zu Werke geht. Die Sporthalle des Körperbehinderten-Zentrums am Heuchelhof scheint dem Team im Übrigen wohl optimale Trainingsbedingungen zu liefern. Die Tatsache, dass man den Aufstieg in die Erste Liga haarscharf verpasst hat, sollte die Ballbusters nun wahrlich nicht aus dem Spielrhythmus bringen. Schließlich kann man im nächsten Jahr in Ruhe einen neuen Anlauf nehmen, um das hohe Ziel zu erreichen. Für die Zukunft wünschenswert wären naturgemäß noch mehr Zuschauer, das das Team zu weiteren Erfolgen antreiben. Rüdiger Freiherr von Neubeck, 97074 Würzburg

Arbeitslose Eigenheimbesitzer können höheres Arbeitslosengeld II verlangen [06/2006] Mit einem Grundsatzurteil hat kürzlich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erstmals zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II auch die Kosten für die Finanzierung und den Unterhalt eines Eigenheims als Teil des Arbeitslosengelds II verlangen können (Aktenzeichen: L 10 AS 103/06). Dabei hat das Landessozialgericht entschieden, dass das bisher gewährte Arbeitslosengeld II für diesen Personenkreis zu niedrig bemessen war. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Brandenburg, dem ein Einfamilienhaus mit etwa 91 Quadratmeter Wohnfläche gehört, das noch mit beträchtlichen Krediten finanziert wird. Die für das Arbeitslosengeld II zuständige Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung hatte bis zum Juni 2005 auch die Finanzierungskosten sowie die Betriebs- und Nebenkosten für das Haus als Teil des Arbeitslosengelds II gezahlt. Ab Juli 2005 wurde dann der Zahlbetrag erheblich gesenkt, weil jetzt nur noch die Kosten für eine (fiktive) 65-Quadratmeter-Mietwohnung gezahlt wurden. Mit dieser Klage hatte das Ehepaar jetzt bei dem Landessozialgericht teilweise Erfolg. Die Richter entschieden, dass die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung die tatsächlichen (vollen) Betriebs- und Nebenkosten zahlen muss. Für die Finanzierungskosten gelte das aber nicht: Hier dürfe eine Vergleichsmiete in Ansatz gebracht werden. Alle diese Kriterien seien sowohl auf Häuser als auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Info: Die so genannten Hartz IV-Gesetze, die auch das Arbeitslosengeld II betreffen, sind seit dem 01. Januar 2005 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die Sozialgerichtsbarkeit für Klagen und Eilanträge aus diesem Bereich zuständig. In erster Instanz entscheidet das jeweilige Sozialgericht (im Raum Berlin- Brandenburg sind dies die Sozialgerichte Berlin, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam und Cottbus), in zweiter Instanz entscheidet das Landessozialgericht (hier das gemeinsame Landessozialgericht Berlin- Brandenburg mit Sitz in Potsdam). (pm LSG Berlin-Brandenburg) Behinderter Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Internetanschluss Schwer behinderte Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Internetanschluss nebst monatlicher Nutzungsgebühr. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 16. Februar entschieden. Konkret ging es um den Fall eines zu 80 Prozent körperlich behinderten Sozialhilfeempfängers, der die Wohnung oft nicht verlassen kann. Er hatte bei seinem Landkreis die Erstattung angefallener Internetkosten beantragt. (Az.: 12 K 5442/04 ) Der Mann begründete sein Anliegen damit, dass er das Internet zu Informationszwecken sowie zum E-Mailverkehr mit seinen teilweise in Übersee lebenden Familienangehörigen nutze. Der Landkreis lehnte die Übernahme der Kosten ab, da als Eingliederungshilfe immer nur der behinderungsbedingte Mehraufwand bewilligbar sei. Dieser Auffassung widersprachen die Richter. Der Mann habe einen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Aufgabe der Eingliederungshilfe sei es, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehöre vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Das Internet sei "ohne Zweifel ein geeignetes Mittel", um Beziehungen zur Umwelt herzustellen und zu verbessern sowie am "Leben der Gemeinschaft" teilzunehmen, ließ das Gericht weiter wissen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (dpa)

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