Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme

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Transkript:

Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme 1. Die Maßnahme wird beantragt für: Name des s Vorname Geburtsdatum Name des Kindes Vorname Geburtsdatum Name des Kindes Vorname Geburtsdatum 2. Die Maßnahme soll in folgender Einrichtung durchgeführt werden: Name und Anschrift Aufwendungen für Mutter Kind Rehabilitationen/ Vater Kind Rehabilitationen sind nur beihilfefähig, wenn sie in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer anderen, nach 41 SGB V als gleichwertig anerkannten Einrichtung, durchgeführt werden. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei. 3. Ergänzende Angaben (Fragen a e bitte nur bei Behandlungsbedürftigkeit der/ des Beihilfeberechtigten beantworten!) a) Sind Sie in den dem Antragsmonat vorausgegangenen 3 Jahren ununterbrochen im kirchlichen/öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen? b) Wurde in den letzten 4 Jahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Rehabilitationsmaßnahme (außer Anschlussheilbehandlung) durchgeführt und beendet? c) Haben Sie einen Antrag auf Entlassung gestellt? d) Sind Sie vorläufig des Dienstes enthoben? e) Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Dienstverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Durchführung der Mutter- Kind Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme enden wird? f) Ist für die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme eine Begleitperson erforderlich? Von Schwerbehinderten ist die Notwendigkeit einer Begleitperson durch die Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. g) Steht Ihnen zu den entstehenden Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Heilfürsorge, Krankenhilfe, Kostenersatz oder dgl. zu? Als gesetzliche Anspruchsgrundlage kommen in Betracht: SGB V und VI, Knappschaftsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, BGB Wenn ja: Anspruchsgrundlage (Bitte Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid beifügen) Ich versichere nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass alle Angaben Grundlage für eine Beihilfegewährung sind. Die Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes liegt bei. Mit der eventl. Einholung eines amts bzw. vertrauensärztlichen Gutachtens bin ich einverstanden Datum Unterschrift der/ des Beihilfeberechtigten Unterschrift des volljährigen Familienangehörigen, für den der Antrag gestellt wird

Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes Anlage zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter- Kind-Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Hinweise auf Seite 2! Die vorbezeichnete(n) Person(en) wurde(n) von mir ärztlich untersucht am steht/ stehen bei mir in ärztlicher Behandlung seit Beschwerden: Diagnosen: Bisherige Behandlungen (Dauer und Erfolge, ambulant/stationär)

Ist ein Unfall oder ein nach dem BVG anerkanntes Versorgungsleiden die Ursache für die bezeichneten Beschwerden? Wenn ja, bitte näherer Angaben Nachdem die bisher eingesetzten therapeutischen Mittel am Wohnort oder seinem Einzugsbereich keine Aussicht auf erfolgreiche Behandlung mehr bieten, ist folgende Maßnahme medizinisch notwendig und erfolgsverssprechend: eine Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahme eine Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme Die Maßnahme soll durchgeführt werden in (Ort und Bezeichnung der Einrichtung) Nur auszufüllen bei einer Mutter-Kind oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme für nicht behandlungsbedürftige Begleitkinder! Die Einbeziehung des Kindes/ der Kinder ist für den Erfolg der Maßnahme Voraussetzung! Begründung: Ist wegen der Schwere der Erkrankung eine Begleitung während der Fahrten zur bzw. von der Behandlungsstätte erforderlich? Wurde in den letzten 4 Jahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Rehabilitationsmaßnahme (außer Anschlussrehabilitation) beendet? Wenn ja: Lag eine schwere, eine Krankenhausbehandlung erfordernde Erkrankung vor? Bestand die Notwendigkeit einer sofortigen Einlieferung der oder des Kranken zur stationären Behandlung in eine Rehabilitationseinrichtung? Ist wegen einer schweren chronischen Erkrankung bzw. eines schweren chronischen Leidens aus zwingenden medizinischen Gründen eine Mutter- Kind/ Vater-Kind-Rehabilitation in einem kürzeren Zeitraum notwendig? Es wird ausdrücklich bescheinigt, dass die Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation medizinisch notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung/ Heilmaßnahme (am Wohnort oder in seinem Einzugsbereich) mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann. Ort, Datum Stempel, Unterschrift der Ärztin oder des Arztes Hinweise für die begutachtende Ärztin oder den begutachtenden Arzt: Die Mutter-Kind-oder Vater-Kind-Rehabilitation setzt eine stationäre Behandlung in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder eine andere nach 41 SGB V als gleichwertig anerkannte Einrichtung voraus. Um eine gleichwertig anerkannte Einrichtung handelt es sich, wenn ein Versorgungsvertrag nach 111 a SGB V zwischen der Einrichtung und der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Die Mutter-Kind-oder Vater-Kind-Rehabilitation bedarf vor deren Beginn der beihilferechtlichen Anerkennung (Anerkennungsverfahren). Die Beihilfefestsetzungsstelle erkennt die Notwendigkeit an, wenn die Mutter-Kindoder Vater-Kind-Rehabilitation medizinisch notwendig ist, eine ambulante ärztliche Behandlung und die Anwendung von Heilmitteln am Wohnort oder einer wohnortnahen Einrichtung für die Erreichung der Rehabilitationsziele wegen erheblich beeinträchtigter Gesundheit nicht ausreichend sind und die Einrichtung in der die Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden soll, geeignet ist. Die Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation muss vor Beginn ärztlich verordnet werden. In den letzten vier Jahren darf keine als beihilfefähig anerkannt Rehabilitationsmaßnahme nach 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 NBhVO, ausgenommen eine Maßnahme der Anschlussrehabilitation, durchgeführt und beendet worden sein. Von der Einhaltung der Frist darf nur abgesehen werden, wenn die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme vor Ablauf von vier Jahren aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Wenn allein das Kind behandlungsbedürftig ist, handelt es sich nicht um eine Mutter-Kind-oder Vater-Kind- Rehabilitation. In diesem Fall ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für das Kind zu beantragen.

Durchschrift für Ihre Unterlagen Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme 1. Die Maßnahme wird beantragt für: Name des s Vorname Geburtsdatum Name des Kindes Vorname Geburtsdatum Name des Kindes Vorname Geburtsdatum 2. Die Maßnahme soll in folgender Einrichtung durchgeführt werden: Name und Anschrift Aufwendungen für Mutter Kind Rehabilitationen/ Vater Kind Rehabilitationen sind nur beihilfefähig, wenn sie in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer anderen, nach 41 SGB V als gleichwertig anerkannten Einrichtung, durchgeführt werden. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei. 3. Ergänzende Angaben (Fragen a e bitte nur bei Behandlungsbedürftigkeit der/ des Beihilfeberechtigten beantworten!) a) Sind Sie in den dem Antragsmonat vorausgegangenen 3 Jahren ununterbrochen im kirchlichen/öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen? b) Wurde in den letzten 4 Jahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Rehabilitationsmaßnahme (außer Anschlussheilbehandlung) durchgeführt und beendet? c) Haben Sie einen Antrag auf Entlassung gestellt? d) Sind Sie vorläufig des Dienstes enthoben? e) Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Dienstverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Durchführung der Mutter- Kind Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme enden wird? f) Ist für die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme eine Begleitperson erforderlich? Von Schwerbehinderten ist die Notwendigkeit einer Begleitperson durch die Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises nachzuweisen. g) Steht Ihnen zu den entstehenden Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Heilfürsorge, Krankenhilfe, Kostenersatz oder dgl. zu? Als gesetzliche Anspruchsgrundlage kommen in Betracht: SGB V und VI, Knappschaftsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, BGB Wenn ja: Anspruchsgrundlage (Bitte Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid beifügen) Ich versichere nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass alle Angaben Grundlage für eine Beihilfegewährung sind. Die Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes liegt bei. Mit der eventl. Einholung eines amts bzw. vertrauensärztlichen Gutachtens bin ich einverstanden Datum Unterschrift der/ des Beihilfeberechtigten Unterschrift des volljährigen Familienangehörigen, für den der Antrag gestellt wird

Durchschrift für Ihre Unterlagen Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes Anlage zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter- Kind-Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle. Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen die Hinweise auf Seite 2! Die vorbezeichnete(n) Person(en) wurde(n) von mir ärztlich untersucht am steht/ stehen bei mir in ärztlicher Behandlung seit Beschwerden: Diagnosen: Bisherige Behandlungen (Dauer und Erfolge, ambulant/stationär)

Durchschrift für Ihre Unterlagen Ist ein Unfall oder ein nach dem BVG anerkanntes Versorgungsleiden die Ursache für die bezeichneten Beschwerden? Wenn ja, bitte näherer Angaben Nachdem die bisher eingesetzten therapeutischen Mittel am Wohnort oder seinem Einzugsbereich keine Aussicht auf erfolgreiche Behandlung mehr bieten, ist folgende Maßnahme medizinisch notwendig und erfolgsverssprechend: eine Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahme eine Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme Die Maßnahme soll durchgeführt werden in (Ort und Bezeichnung der Einrichtung) Nur auszufüllen bei einer Mutter-Kind oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme für nicht behandlungsbedürftige Begleitkinder! Die Einbeziehung des Kindes/ der Kinder ist für den Erfolg der Maßnahme Voraussetzung! Begründung: Ist wegen der Schwere der Erkrankung eine Begleitung während der Fahrten zur bzw. von der Behandlungsstätte erforderlich? Wurde in den letzten 4 Jahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Rehabilitationsmaßnahme (außer Anschlussrehabilitation) beendet? Wenn ja: Lag eine schwere, eine Krankenhausbehandlung erfordernde Erkrankung vor? Bestand die Notwendigkeit einer sofortigen Einlieferung der oder des Kranken zur stationären Behandlung in eine Rehabilitationseinrichtung? Ist wegen einer schweren chronischen Erkrankung bzw. eines schweren chronischen Leidens aus zwingenden medizinischen Gründen eine Mutter- Kind/ Vater-Kind-Rehabilitation in einem kürzeren Zeitraum notwendig? Es wird ausdrücklich bescheinigt, dass die Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation medizinisch notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung/ Heilmaßnahme (am Wohnort oder in seinem Einzugsbereich) mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann. Ort, Datum Stempel, Unterschrift der Ärztin oder des Arztes Hinweise für die begutachtende Ärztin oder den begutachtenden Arzt: Die Mutter-Kind-oder Vater-Kind-Rehabilitation setzt eine stationäre Behandlung in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder eine andere nach 41 SGB V als gleichwertig anerkannte Einrichtung voraus. Um eine gleichwertig anerkannte Einrichtung handelt es sich, wenn ein Versorgungsvertrag nach 111 a SGB V zwischen der Einrichtung und der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Die Mutter-Kind-oder Vater-Kind-Rehabilitation bedarf vor deren Beginn der beihilferechtlichen Anerkennung (Anerkennungsverfahren). Die Beihilfefestsetzungsstelle erkennt die Notwendigkeit an, wenn die Mutter-Kindoder Vater-Kind-Rehabilitation medizinisch notwendig ist, eine ambulante ärztliche Behandlung und die Anwendung von Heilmitteln am Wohnort oder einer wohnortnahen Einrichtung für die Erreichung der Rehabilitationsziele wegen erheblich beeinträchtigter Gesundheit nicht ausreichend sind und die Einrichtung in der die Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden soll, geeignet ist. Die Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation muss vor Beginn ärztlich verordnet werden. In den letzten vier Jahren darf keine als beihilfefähig anerkannt Rehabilitationsmaßnahme nach 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 NBhVO, ausgenommen eine Maßnahme der Anschlussrehabilitation, durchgeführt und beendet worden sein. Von der Einhaltung der Frist darf nur abgesehen werden, wenn die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme vor Ablauf von vier Jahren aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Wenn allein das Kind behandlungsbedürftig ist, handelt es sich nicht um eine Mutter-Kind-oder Vater-Kind- Rehabilitation. In diesem Fall ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für das Kind zu beantragen.