Rechtssichere Beschlüsse rund um die energetische Sanierung

Ähnliche Dokumente
Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Rechtliche Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WEG ist Schlusslicht bei energetischer Sanierung Was muss passieren, damit sich das ändert?

Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick

Anforderung an die Hausverwaltung

Energiesparen für WEGs

2. Münsteraner Immobilienforum

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 15

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen

Quer durch die WEG-Novelle

Zugang zur Lüftungsanlage im Wohnbau Verantwortung der Eigentümer/-innen & Mieter/-innen

Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin

Wer baut fertig? Die Verpflichtung der ETG zur plangerechten Erstherstellung des Uwe Gemeinschaftseigentums

Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.

GETEC Gebäude.Energie.Technik

Betriebskosten. Instandhaltung

10 HINWEISE FÜR EINE RECHTSSICHERE BESCHLUSSFASSUNG

DIE WEG-NOVELLE AB DEM

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen

Kostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 13

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung

Ihre Rechte als Wohnungseigentümer... 5 Abkürzungen... 13

Wir von hier. Jetzt den Aufzug modernisieren! Ganz einfach mit unserer WEG-Finanzierung.

Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab

Ein moderner Aufzug mit Sicherheit Unsere WEG-Finanzierung macht s möglich!

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v.

Samira Fazlić. Mängel am Bauträgerobjekt- Verwalter was nun?

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen?

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015

Wie können Wohnungseigentümergemeinschaften energetische Sanierungen erfolgreich auf den Weg bringen? Simone Bosch-Lewandowski

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten"

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

WEG-Recht im Überblick

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt?

Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online

10. Weimarer Immobilienrechtstage Die Mietrechtsänderung im Lichte des WEG

Barrierefreiheit und Wohnungseigentum

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Kontoführung und Kreditaufnahme in der Fremdverwaltung. Yvonne Hube Chemnitz, 19. Mai 2016

7 Der WEG-Verwalter als Energiemanager

WEG-Verwalterforum Hannover

Einführung Vorbereitung der Eigentümerversammlung... ๅ5 ไ٠ไ Einberufung de E g e n tü m e M

Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG. Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Finanzierungslösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Simone Gmeiner Teamleiterin Verwalter Mitte Hannover, 28. Februar 2019

Wohnungseigentumsrecht

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen

Horst MüllerM & Hillmayer

10 Dinge, die sich im Wohnungseigentum einfach nicht ändern lassen und warum das so ist

Aktionskreis Energie. Energetische Sanierung aus Sicht des Eigentümers Wirtschaftliche Chance und Stolpersteine

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler?

Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht

verwalten betreuen wohnen Berliner Energietage Seite 1

Bauliche Veränderung. FAQs. Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt:

Öffentliche Fördermittel der KfW zur Förderung von Wohnraum. Sparkasse Westerwald-Sieg

Rechtssichere Beschlüsse rund um die Sanierung: Was müssen Immobilienverwalter beachten?

MITTEL- UND LANGFRISTIGE INSTANDHALTSUNGSPLANUNG KENNE DEIN HAUS.

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator

Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Sie sanieren wir finanzieren: KfW!

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Ermessen im Wohnungseigentumsrecht: ein tastender Überblick

ENEV Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

Deutscher Immobilien Kongress 2011

W.I.R.WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte PartG mbb. Referent: RA Uwe Wanderer. Tel.: Fax:

Beispiele, Muster und Probleme

Praktische Hinweise zum Immobilienmarkt Fulda und Finanzierungsmöglichkeiten

WEG Kredit. - Einfach, schnell und unkompliziert -

Kreditantrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Kann Bank sonst noch alles. Julia Teuscher-Bergien Chemnitz,

Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien - vorteilhafte Maßnahmen für WEG

Der Energieausweis auf der Zielgeraden

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

6. Potsdamer Verwaltertag

Qualitätssicherung durch Baubegleitung und Standards Energieagentur Rems-Murr ggmbh Gewerbestraße Waiblingen 07151/

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Ein Anwesen ist in drei Wohnungseigentumseinheiten mit jeweils 1/3 Miteigentumsanteil aufgeteilt.

36. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis

Instandhaltung und Instandsetzung ~ Mitwirkung des Verwaltungsbeirats. Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht. Berlin, den 5.

Robeck Hausverwaltung Rolf Beckmann

20. Januar 2016 Kompetenzzentrum HessenRohstoffe

Energetische Sanierung Lerchenberg Mehrfamilienhäuser

Information für unsere Kunden

ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen

Transkript:

Rechtssichere Beschlüsse rund um die energetische Sanierung Verwalterforum 13.03.2015 Bad Homburg Gerhard Holzapfel, Hausverwaltung und Energieberatung Gerhard Holzapfel

Vorbereitung Was bedeutet energetisch sanieren? Ziel: Die Immobilie so aufwerten, das ein minimaler Aufwand für Heizung, Warmwasser und Lüftung besteht Was ist das Ziel der Sanierung? Besser als vorher? Wer sind die Beteiligten? Gesetze, Eigentümer, Gebäude, Verwaltung, Sachverständige, Mieter, Geldquellen, Handwerker, Baumängel, Bauphysik.. Was sind die Stolpersteine? Schlechte Vorbereitung und Unplanbares www.haus2energie.de 2

Rechtsgrundlagen Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung Instandhaltung/Instandsetzung ( 21 Abs. 4 + 5 Nr. 1 + 2 WEG) Modernisierung ( 22 Abs. 2 WEG und 555 b BGB) Modernisierende Instandsetzung ( 22 Abs. 3 WEG) Auffangtatbestand : Bauliche Veränderung ( 22 Abs. 1 WEG) Pflichten Wohnungseigentümers ( 14 Abs. 1 WEG) Mieterhöhung 557 BGB und 559 BGB Wichtige KfW Programme: Kredit: 151 Effizienzhaus, 152 Einzelmaßnahme, Zuschuss: 159 altersgerechter Umbau, Kredit: 167 Ergänzungskredit, Zuschuss: 430 Effizienzhaus,152 Einzelmaßnahme, Zuschuss: 431 Baubegleitung www.haus2energie.de 01.12.2014 Seite 3

Ziel: Besser als vorher? Vor der Beschlussfassung sind u.a. folgende Punkte zu klären: Wirtschaftlichkeit Ist-Kosten Folge-Kosten (Betrieb) Kosten der Maßnahme, Nebenkosten der Maßnahme Einsparungen Zeitplan Aktuelle Wartung, zukünftige Wartung Finanzierung (KfW, Sonderumlage, Banken, Rücklage ) Liegt ein Vorbereitungsbeschluss vor? 3 Angebote einholen Sachverständiger vor dem Beschluss mit ins Boot holen! Bauleitung Folgekosten - Nachhaltig und spätere Entsorgung - Instandhaltung und Betrieb - Folgeimplikationen www.haus2energie.de 4

Stolpersteine vermeiden Interessenslage der Beteiligte beachten Konfliktpotential frühzeitig beseitigen Referenzen vorstellen Ängste nehmen Genug Zeit lassen Langfristige Planung www.haus2energie.de 5

Eigentümerversammlung Ordnungsgemäße Einladung Eigentümerversammlung Versammlungsort im Umkreis der Anlage Versammlungszeit zu einer Tageszeit Einladung zur Eigentümerversammlung mindestens 2 Wochen vor der Versammlung Angebote anfügen Begrenzte Anzahl an Optionen Empfehlung: Wirtschaftlichkeitsberechnung anfügen Empfehlung: Referenzen anfügen Empfehlung: Möglichkeit zur Klärung von Rückfragen geben Vorbereitungsbeschluß www.haus2energie.de 6

Was wird beschlossen Instandhaltung Instandsetzung Modernisierende Instandsetzung Modernisierung Bauliche Veränderung www.haus2energie.de 7

Instandhaltung / Instandsetzung Instandhaltung: Erhaltung des aktuellen Status Quo Instandsetzung: Reproduktion der ursprünglichen Substanz. Wieder in Betrieb nehmen Beschluss: Mehrheitsbeschluss ausreichend In der Praxis kein Unterschied zwischen Instandhaltung und Instandsetzung www.haus2energie.de 8

Modernisierende Instandsetzung Instandsetzung Bedarf besteht und gleichzeitig erfolgt eine Modernisierung Wirtschaftlich bessere Lösung Kosten-Nutzen-Analyse Gesetzliche Vorgaben EnEV Beschluss: einfache Mehrheit www.haus2energie.de 9

Modernisierung Maßnahmen, die der Modernisierung oder der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen, die Eigenart der Wohnanlage nicht ändern und keinen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigen ( 22 Abs. 2 WEG) Beschluss: 3/4 Mehrheit aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile doppelte qualifizierte Mehrheit www.haus2energie.de 10

Bauliche Veränderung Maßnahmen die, über die Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen, können beschlossen werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Recht durch die Maßnahme über den 14 Nr. 1 WEG bestimmten Maß hinaus beeinträchtigt wird. ( 22 Abs. 1 WEG) Beschluss: Allstimmigkeit www.haus2energie.de 11

Stellung des Verwalters Der Verwalter hat gemäß 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG (Der Verwalter hat die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen ) und somit: Eine Informationspflicht Pflicht zur Vorbereitung und Herbeiführung von Beschlüssen Nach Ermächtigung durch die Gemeinschaft für die Durchführung zu sorgen Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung. Aus Haftungsgründen empfiehlt sich hier die Einschaltung von Fachleuten. www.haus2energie.de 12

Vorteile Wirtschaftliche Vorteile Weniger Kosten für Energie Förderung durch KfW, Weitere Steuerschädliche Investition nutzen um im Alter die Kosten zu senken Niedrigere Grundkosten erzeugen Komfortwohnung Besseres Raumklima Altengerechtes Bad, Küche und Zugang Frage nach Energieträger und das WIE stellen www.haus2energie.de 13

Beschluss / Bestimmtheit Umfang und Art der Arbeiten genau beschreiben Sachliche Erwägungen einbeziehen, daher im Vorfeld Informationen verteilen Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik Keine Delegation der Entscheidung auf den Verwalter Nennung des ausführenden Unternehmens Kostenrahmen Zeitplan Im Zweifel nur Vorbereitungsbeschluss und dann Beschluss auf einer weiteren Versammlung www.haus2energie.de 14

Beschluss / Finanzierung In gesondertem Beschluss Nebenkosten berücksichtigen Finanzierungsnebenkosten, wie Versicherung, Eintragungskosten Bereits gezahlte oder verausgabte Beträge für Vorbereitung des Beschlusses Preissteigerungen Sachverständigen Wie: Kredit mit Zinsen und Tilgung, Zuschuss, Sonderumlage, Rücklage Wie wird mit Budgetüberschreitungen umgegangen? www.haus2energie.de 15

Nichtiger Beschluss Nichtiger Beschluss gemäß 23 Abs. 4 WEG Legaldefinition der Nichtigkeit Ein nichtiger Beschluss entfaltet auch ohne gerichtliche Feststellung keine Wirkung mit ggf. Teilungültigkeit Fehlende Beschlusskompetenz nicht vom Gesetz oder Gemeinschaftsordnung gedeckte Beschlusskompetenz Verstoß gegen zwingende Regeln Eingriff in den Kernbereich von Sondereigentum Eingriff in staatliche Hoheitsakte Unbestimmtheit www.haus2energie.de 16

Anfechtbarer Beschluss Formaler Fehler Ladungsmangel Frist oder Versammlungsort Beschlussunfähigkeit Sitzung nicht öffentlich Nicht ordnungsgemäße Verwaltung Quelle: Abramenko, Handbuch WEG, 5 Rn 245 www.haus2energie.de 17

Durchführung Umgang mit Beschlussanfechtung Finanzierung fixieren Zeitplan abstimmen und an Beteiligte verteilen Versicherung informieren Auftrag/Aufträge vergeben Kontrolle Liste der verbauten Materialien / Müll von Morgen? Bestätigung durch Sachverständigen Zahlung www.haus2energie.de 18

Kredit versus Zuschuss Kredit verlagert die Kosten der Maßnahme in die Zukunft. Rechtsnachfolger? Nutznießer der Maßnahme? Entwicklung der Hausgelder? Veränderte wirtschaftliche Situation? Zuschuss sind Zuwendungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen und somit die Kosten jetzt reduzieren (KfW) % www.haus2energie.de 19

Erfahrungen aus der Praxis Nicht alle Mitarbeiter einer Firma arbeiten gleich Unterschiede beim Nutzerverhalten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen Falsche Gerüchte halten sich nachhaltig neue Fenster = Schimmel Lüftung sollte immer ein Thema sein Unplanbares Investition nicht immer unwirtschaftlich Nachhaltigkeit beachten www.haus2energie.de 20

Fakten Austauschpflicht von Heizkesseln Bj. vor 01.01.1985 zum 01.01.2015 ( 10 Abs. 1 EnEV 2014) (KfW Förderung ) Dämmung Heizungs-/Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen ( 10 Abs. 2 EnEV 2014) (KfW Förderung) Oberste Geschoßdecke bis Ende 2015 auf 0,24 W/m²K nachrüsten ( 10 Abs. 3 EnEV 2014) KfW Förderung bei 0,14 W/m²K und besser Ausnahme: Selbstnutzung kleine Einheiten ( 10 Abs. 4 EnEV 2014) die Absätze 2 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. ( 10 Abs. 5 EnEV 2014) Fassadendämmung KfW Förderung bei 0,20 W/m²K und besser Energieausweise nicht für eine Wohnung. Gemischte Objekte je Art ein Ausweis. KfW Zinsen aktuell bei 0,75 % + Zuschuss www.haus2energie.de 21

Beispiel Mehrparteienhaus 34 Parteien mit 34 Gasetagenheizungen Verursachen pro Jahr 34 mal: Wartung á 100,00 = 3.400,00 Grundgebühr á 100,00-180,00 = 3.400,00 Schornsteinfeger á 50,00 = 1.700,00 = 8.500,00 /a Statt einmal pro Jahr: Wartung á 500,00 = 500,00 Zählergebühr á 100,00-180,00 = 100,00 Schornsteinfeger á 300,00 = 300,00 = 900,00 /a Ca. 7.600 für Ersatzbeschaffung pro Jahr, ohne weitere Vorteile durch: moderne Technik mit bessere Steuerung, Förderung und geringerer Verbrauch www.haus2energie.de 01.12.2014 Seite 22

Ende Gut alles Gut Gute Planung und Vorbereitung unterstützt rechtsichere Beschlüsse und gutes Ergebnis Mit KfW-Förderung Komfort steigern Fachleute frühzeitig hinzuziehen www.haus2energie.de 23

Ihr Referent: Gerhard Holzapfel, Geschäftsführender Inhaber Betriebswirt (VWA) und Gebäudeenergieberater (HWK) Hausverwaltung und Energieberatung Gerhard Holzapfel Sperberstraße 61, 65812 Bad Soden Telefon: 06196/652-2824; Mail: Holzapfel@Haus2Energie.de www.haus2energie.de 01.12.2014 Seite 24