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Transkript:

Über folgende Inhalte wurde informiert: I. Einrichtung Fischer-Dittmer-Heim II. Unser Leistungsangebot Wohnen Hauswirtschaft und Haustechnik Küche Pflege Betreuungsleistungen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Leistungen der sozialen Betreuung Leistungen der Verwaltung III. Unsere Preise Leistungsentgelte Entgelterhöhungen IV. Verschiedenes Qualitätsprüfungen Anregungen und Beschwerden Pflegeleitbild Speiseplan (Muster) Zusatzleistungen Merkblatt zum Bezug von Sozialhilfe / Wohngeld Verbesserungsmanagement Aktivitätenplan Veranstaltungen Sprechzeiten Tabelle Pflegesätze Fragebogen zur Aufnahme Informationen zur Anmeldung Checkliste zum Einzug Hausordnung Interessenvertretung Heimfürsprecher Ich bestätige, dass ich über die oben genannten Inhalte informiert wurde und die angeführten Anlagen ausgehändigt bekommen habe: Name Name der Bewohnerin / des Bewohners Unterschrift Informiert durch

Pflegesätze Fischer-Dittmer-Heim Gültig ab 01.02.2016 Pflegesätze Tagessätze Entgelt für allgemeine Pflegeleistung pro Tag 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe Härtefälle 40,48 59,25 77,60 90,72 103,31 Entgelt für Unterkunft 11,59 11,59 11,59 11,59 11,59 Entgelt für Verpflegung 6,36 6,36 6,36 6,36 6,36 Zwischensumme 58,43 77,20 95,55 108,67 121,26 Entgelt für Investitionsanteil (1-Bett-Zimmer) pro Tag Entgelt für Investitionsanteil (2-Bett-Zimmer) pro Tag Aktueller Pflegesatz - gesamt 1-Bett-Zimmer Eigenanteil bei 31 Tagen bereits mit Pflegekassenerstattung Aktueller Pflegesatz - gesamt 2-Bett-Zimmer Eigenanteil bei 31 Tagen bereits mit Pflegekassenerstattung Freihalteentgelt 75 % ( 1-Bett-Zimmer ) pro Tag Freihalteentgelt 75 % ( 2-Bett-Zimmer ) pro Tag 6,87 6,87 6,87 6,87 6,87 6,24 6,24 6,24 6,24 6,24 65,30 84,07 102,42 115,54 128,13 2.024,30 1.542,17 1.845,02 1.969,74 1.977,03 64,67 83,44 101,79 114,91 127,50 2.004,77 1.522,64 1.825,49 1.950,21 1.957,50 50,69 64,77 78,53 88,37 97,82 50,06 64,14 77,90 87,74 97,19 Die Pflegekasse übernimmt Pflegestufe I 1.064,00 Die Pflegekasse übernimmt Pflegestufe II 1.330,00 Die Pflegekasse übernimmt Pflegestufe III 1.612,00 Die Pflegekasse übernimmt Härtefälle 1.995,00 Bei nicht ausreichender Rente können die Kosten mittels Hilfe zur Pflege finanziert werden.

Zusatzleistungen Fischer-Dittmer-Heim 1 Telefonanschluss mit eigener Durchwahlnummer, einschließlich Telefonapparat, Grundgebühr (nur über Hausanschluss möglich) Gesprächsgebühren nach gesonderter Gebührenerfassung, Abrechnung nach den Gebührensätzen der Telekom (Gespräche innerhalb des Hauses sind kostenfrei) 0,26 pro Tag 0,06 / Einh. 2 Bei der Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer auf Dauer beträgt der Zuschlag 100 % des Investitionskostensatzes

1 3 Informationen zur Anmeldung Fischer-Dittmer-Heim Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, eine Übersiedlung in eine stationäre Pflegeeinrichtung ist kein leichter Entschluss. Soweit es uns möglich ist, möchten wir Sie unterstützen und Ihnen und Ihren Angehörigen mit diesem Informationsblatt behilflich sein. 1. Anmeldung Bei Interesse für eine unverbindliche Voranmeldung füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus und lassen Sie uns diesen zukommen. Für eine individuelle Beratung und Besichtigung des Hauses stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, bitten jedoch um eine vorherige Terminabsprache. Zu einer Anmeldung ist zunächst ein ärztliches Gutachten erforderlich, aus dem die Notwendigkeit, in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, hervorgeht. Sie erhalten es von Ihrem behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus. Zusätzlich wird die Zustimmung oder Empfehlung der Pflegekasse für die Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung benötigt. Die polizeiliche Anmeldung erfolgt durch unseren Sozialdienst. Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post zu oder bringen Sie uns diese vorbei. Benennen Sie uns bitte einen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer. Wir werden Sie dann kurzfristig darüber informieren, ob eine Versorgung in unserem Haus möglich ist. Unsere Pflegedienstleitung und unser Sozialdienst stehen Ihnen nach telefonischer Vereinbarung eines Termins gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

2 3 2. Unsere Leistungen Unterkunft im Einzel- oder Doppelzimmer Verpflegung Pflegerische Betreuung Medizinische Versorgung durch konsiliarische Haus- und Fachärzte Therapeutische Versorgung durch konsiliarische Therapien Soziale Beratung und Hilfestellung Friseur und Fußpflege kommen ins Haus Einrichtung eines Telefonanschlusses ist möglich Seelsorgerische Betreuung 3. Kosten Die aktuellen Pflegesätze entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. In Fragen rund um die Klärung der Kosten steht Ihnen unser Sozialdienst zur Verfügung. 4. Erforderliche Unterlagen zum Einzug Personalausweis Krankenversicherungskarte Impfausweis / Schwerbehindertenausweis Telebusausweis Befreiung Rundfunkbeitrag Adressen der nächsten Angehörigen bzw. Bezugspersonen Adresse des Hausarztes vom Hausarzt unterschriebene Medikamentenverordnung Zuzahlungsbefreiung für das aktuelle Kalenderhr (wenn vorhanden) Vorsorgevollmacht / Betreuerausweis Nachweis über einen vorhandenen Rollstuhl oder Rollator ggf. Bestattungsvertrag oder Angabe über ein von Ihnen bestimmtes Beerdigungsinstitut ca. 90,00 / 100,00 für das Verwahrgeldkonto schriftliche Unterlage darüber, wer wann die Wohnung kündigt oder auflöst ggf. Patientenverfügung

3 3 Sozialhilfeantrag Kopien der letzten Rentenbescheide Kontoauszüge des letzten halben Jahres Belege über sonstige Einkünfte Unterlagen über Wertpapiere o.ä. Name und Anschrift des Wohnungsvermieters Angabe über die Miethöhe, ggf. Kündigungsbestätigung Angaben über Beihilfeberechtigung Bescheide von Versorgungsämtern oder Fürsorgestellen Policen bzw. Rückkaufwerte von Sterbe und/oder Lebensversicherungen Pflegekassenbescheide 5. Ansprechpartner Fischer-Dittmer-Heim 375 05-0 Heimleitung Marina Mierzwiak Pflegedienstleitung / Qualitätsbeauftragte Martina Matysiak 375 05-139 375 05-110 Sozialdienst 375 05-119 Verwaltung Kathleen Lippka 375 05-118 Heimfürsprecher/in 375 05-0 Betreuung 375 05-180 Wohnbereich 1 375 05-200 Wohnbereich 2 375 05-300 Wohnbereich 3 375 05-400 Fischer-Dittmer-Heim Stationäre Pflegeeinrichtung

1 3 Fragebogen für die Aufnahme Stationäre Pflegeeinrichtung Fischer-Dittmer-Heim Träger: Theodor-Wenzel-Werk e.v. Aufnahmedatum Aufnahme-Nr. Wohnbereich / Zimmer Kranken-/ Pflegekasse und Mitgliedsnummer Pflegestufe / Pflegegrad Name: Vorname : Geburtsname: Geburtsort: Geburtsdatum: Familienstand: Religion: bisherige Anschrift: Gegenwärtig Patient/in in / bei: Station: Aufnahmedatum (Krankenhaus/Einrichtung): Tel-Nr.: Angehörige (Anschrift/Telefon): Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer (Anschrift/Telefon): Liegt eine Patientenverfügung vor?

2 3 Wer ist im Krankheits- oder Todesfall zu benachrichtigen? Tag und Nacht Wer ist berechtigt, im Todesfall den Nachlass in Empfang zu nehmen? Wer kümmert sich um die Bestattung? Welches Bestattungsinstitut soll informiert werden? Gibt es Bestattungswünsche? Ich bin in der Lage, das monatliche Heimentgelt zu zahlen. Selbstzahler Sozialamt Diagnosen: Sonstige Bemerkungen:

3 3 Allgemeine Information Ist ein ärztliches Gutachten zur Heimaufnahme bekannt? Ist ein Erstbesuchstermin mit Angehörigen/Betreuer/Krankenhaus/ Einrichtung abgesprochen? Polizeiliche Anmeldung ab wann? Schwerbehindertenausweis Liegt eine Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten vor? Wenn, bis wann? Telebusausweis Wünsche des Bewohners / der Angehörigen / des gesetzlichen Betreuers Einbettzimmer Zweibettzimmer Soll die Kleidung des Bewohners von der Einrichtung gekennzeichnet werden? Soll die Kleidung des Bewohners in der Einrichtung gewaschen werden? Sind Sie mit der Versorgung durch unseren kooperierenden Hausarzt ab Einzug einverstanden? Wenn nicht, so klären Sie bitte, ob Ihr bisheriger Hausarzt die Weiterversorgung hier im Haus sicherstellen kann. Name und Anschrift meines Hausarztes lauten: Sind Sie mit der Versorgung durch unsere kooperierende Apotheke (Sanimedius) ab Einzug einverstanden? Wenn nicht, so klären Sie bitte, ob Ihre bisherige Apotheke die Weiterversorgung hier im Haus sicherstellen kann. Name und Anschrift meiner Apotheke lautet: Wer sorgt für Körperpflegemittel? Datum Unterschrift Angehöriger/gesetzlicher Betreuer Datum Unterschrift Fischer-Dittmer-Heim

Telefonantrag Fischer-Dittmer-Heim Antrag ab dem für Frau / Herr Wohnbereich Zimmer-Nr. Tägliche Gebühr für Telefon: 0,26 Gebühr für eine Einheit: 0,06 Die Befreiung von der Grundgebühr ist nicht möglich, da es sich um eine hauseigene Telefonanlage handelt. Datum Unterschrift mit Funktion

1 2 Checkliste für den Einzug Fischer-Dittmer-Heim Die folgende Checkliste möge Ihnen den Einzug und das Eingewöhnen erleichtern: Oberbekleidung (nach Bedarf: Röcke, Blusen, Kleider, Pullover, Hosen, Hemden usw.) Unterwäsche (ca. 15 mal), Büstenhalter Strümpfe und/oder Strumpfhosen (ca. 10 Paar) Nachtwäsche (ca. 5 mal) Hausschuhe sonstiges Schuhwerk Morgen- oder Bademantel Mantel und/oder Jacke Strickcken Hut, Mütze, Kopftücher, Schals ausreichend Bügel für Ihre persönlichen Sachen persönliche Hygiene- und Kosmetikartikel (Waschtasche, Seife, Duschbad, Haarshampoo, Deodorant, Pflegebedarf für die Zähne, Becher mit Deckel für die Prothese, Kamm, Bürste, Rasierzeug, Nageletui ) evtl. eine Tagesdecke für Ihr Bett Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Artikel und die Stückzahlen nur als Anhaltswerte dienen, da diese vom Bedarf eines jeden Einzelnen und dessen Gesundheitszustand abhängen.

2 2 Die Kleidung wird in unserer hausinternen Wäscherei gewaschen. Bitte achten Sie auf waschmaschinen- und trocknergeeignete Kleidung. Wir bieten Ihnen die Kennzeichnung Ihrer Kleidung an (Bestellen und Einnähen von Wäschenamen). Bitte versehen Sie alle anderen persönlichen Sachen (Brille, Geldbörse, Schuhe, Uhren, Handtaschen usw.) mit Ihrem Namen. Denken Sie daran, Hilfsmittel wie Gehstock, Rollator, Rollstuhl, orthopädische Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgerät, Brille und Ersatzbrille mit in die Einrichtung zu bringen. Woran Sie noch denken sollten: Nachsendeauftrag bei der Post stellen Telefon beim Anbieter abmelden Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Formulare erhältlich in der Verwaltung) Adressänderung auf der Krankenversichertenkarte vornehmen lassen Wir danken für Ihr Interesse und hoffen, Sie bald bei uns begrüßen zu können.

1 2 Verbesserungsmanagement Fischer-Dittmer-Heim Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner, sehr geehrte Angehörige und Betreuer, gefällt Ihnen etwas nicht oder haben Sie eine Idee zur Verbesserung? Mit diesem Formular wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, uns dies mitzuteilen und zwar so früh wie möglich. Sie können dieses Formular durch Einwurf in den Kummerkasten an uns zurücksenden oder es bei einer Pflegekraft abgeben. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe, unsere Dienstleistungen zu verbessern. Ihre Pflegedienstleitung Beschwerdeführer Name, Vorname: Name des Bewohners: E-Mail: Telefon: Beziehung zum Beschwerdeführer Ehemann/ Ehefrau Tochter / Sohn Verwandte Betreuer andere Gegenstand der Beschwerde Bereich: Pflege hauswirtschaftliche Versorgung Organisation Küche Betreuung Verwaltung Sonstiges: Anliegen

2 2 Gefällt Ihnen etwas nicht? Finden Sie etwas besonders störend? Was sollte Ihrer Meinung nach bei uns verbessert werden? Datum, Unterschrift des Beschwerdeführers und/oder erfassender Mitarbeiter Nur vom Personal auszufüllen: Eingangsdatum der Beschwerde/HZ: Welche Maßnahmen konnten bereits von wem eingeleitet werden? (Datum/HZ) Kenntnisnahme der Pflegedienstleitung/Heimleitung=Eingang Verwaltung: Datum/HZ.: Bearbeitung der Beschwerde/Ergebnisse (Datum/HZ) Rückmeldung an den/die Beschwerdeführer/in (Wann, Wie, Wer, Was? Datum/HZ) Abschließende Kenntnisnahmen der Pflegedienstleitung/Heimleitung (Eintrag Statistik):

1 3 Wann hilft das Sozialamt weiter? Informationen aus Sicht des Sozialhilfeträgers Grundlage dieser Information ist ein Informationsschreiben des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin / Abteilung Sozialwesen. Durch die notwendig gewordene stationäre Heimunterbringung gibt es Probleme und Fragen, die mit diesem Informationsblatt gelöst werden können. Wer übernimmt die Kosten der Unterbringung? Die Pflegekassen erbringen für ihre versicherten Mitglieder Leistungen in Höhe der jeweils festgestellten Pflegestufe / Pflegegrad. Sollten die Kosten der Unterbringung nach Abzug der Pflegeversicherungsleistung höher sein als der von Ihnen monatlich zu entrichtende Eigenanteil, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen (siehe unten). Sollten Sie nicht versichert sein, übernimmt der Sozialhilfeträger die nach Abzug Ihrer monatlichen Kostenbeteiligung verbleibenden Kosten. Die Feststellung der Pflegestufe / des Pflegegrades wird ggf. vom ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes vorgenommen, sofern der medizinische Dienst der Krankenkassen die Einstufung nicht vornimmt. Was ist bei Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger zu beachten? Von Ihnen sind alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Sozialamt (letzter Wohnort) einzureichen, damit von dort geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Sozialhilfeleistung besteht. Dieser wird regelmäßig dann bestehen, wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Heimunterbringung aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Verfügen Sie über keinerlei Einkünfte oder nur geringes Einkommen, sind Sie verpflichtet, einen Antrag auf Grundsicherung/Wohngeld für Heimbewohner bei der zuständigen Behörde zu stellen. Welche Unterlagen sind einzureichen? Einkommensunterlagen (z. B. Rentenänderungsmitteilung), Kopien von Sparbüchern und Girokontoauszügen, Policen und Rückkaufwerte von Sterbe- und/oder Lebensversicherungen, Nachweise über Mietzahlungen, Pflegekassenbescheid, Bestattervorverträge inkl. Nachweis über dort hinterlegte Einzahlungen und entstandene Zinsen. Sollten auf Kontoauszügen Abhebungen in beträchtlicher Höhe ersichtlich sein, die nicht für den Lebens-

2 3 unterhalt verbraucht wurden, ist hierzu eine Stellungnahme über den Verwendungszweck von Ihnen zu übersenden. Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre müssen von Ihnen vom Beschenkten wegen des eingetretenen Notbedarfs zurückgefordert werden. Welches Einkommen und Vermögen ist zur Kostendeckung einzusetzen? Ihr monatliches Einkommen ist ab Heimaufnahme grundsätzlich zur Deckung der entstehenden Heimkosten einzusetzen. Bei der Berechnung des Eigenanteils aus dem Einkommen kann Ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber Ihrem Vermieter (Wohnung) für den Aufnahmemonat und maximal 3 Folgemonate in Höhe der Bruttokaltmiete Berücksichtigung finden, sofern Sie uns die Mietzahlung nachweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Wohnung zeitnah zu kündigen, und ggf. mit dem Vermieter eine Regelung zu treffen, die es Ihnen ermöglicht, den Mietvertrag spätestens innerhalb der angegebenen Frist zu beenden. Sollte Ihr Vermieter auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, können von Ihnen drei solvente Nachmieter benannt werden, bzw. können Sie Ihre Wohnung zur Reduzierung Ihrer Mietkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist mit Genehmigung des Vermieters untervermieten. Der Träger der Sozialhilfe ist in der Regel nicht verpflichtet, bei vollstationärer Unterbringung die Kosten der Wohnung als Bedarf anzuerkennen, d.h. eine direkte Übernahme von Mieten wird abgelehnt, da es nicht erforderlich ist, den nicht mehr genutzten Wohnraum aus Sozialhilfemitteln zu erhalten. Übersteigt Ihr Einkommen die Einkommensgrenze gem. 87 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag abzüglich häusliche Ersparnis zuzüglich Miete), so ist dieser Betrag in der Regel in den ersten vier Monaten Ihrer Heimunterbringung zur Kostendeckung einzusetzen. Ab dem 5. Monat Ihrer Heimunterbringung, oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wenn nämlich Ihre Mietverpflichtung bereits vor Ablauf des 4. Monats endet, ist Ihr Einkommen in voller Höhe, abzüglich einer entsprechend zu berücksichtigenden Barleistung und der ggf. freizulassenden Kindererziehungsleistung, einzusetzen. Räumungs- und Renovierungskosten sowie sonstige Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung werden grundsätzlich nicht übernommen, da sich hierfür kein sozialhilferechtlicher Bedarf ergibt. Vom Gesetzgeber wurde eine Vermögensfreigrenze von 1.600 bzw. 2.600 für den von uns zu betreuenden Personenkreis vorgesehen. Sämtliche Vermögenswerte, die darüber liegen, sind vorrangig zur Kostendeckung einzusetzen. Für Ehepaare wurde die Vermö-

3 3 gensfreigrenze auf 2.214 bzw. 3.214 festgesetzt, die monatliche Kostenbeteiligung aus dem Einkommen wird hier anders berechnet, da dem im gemeinsamen Haushalt verbleibenden Ehegatten der notwendige Lebensunterhalt erhalten bleiben muss. Sollte der Ehegatte ebenfalls im Heim untergebracht sein, wird der volle Einsatz des gemeinsamen Einkommens verlangt, unter Abzug der beiden Ehegatten zustehenden Barleistung. Was ist Vermögen? Sämtliche Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Einzahlungen beim Bestatter, Sterbe- und/oder Lebensversicherungen, verschenktes Vermögen innerhalb der letzten 10 Jahre und Sachwerte von besonderem Wert (z. B. Bilder, etc.). Wie bereits aufgeführt, wird der Einsatz des Vermögens bis zur jeweiligen Freigrenze verlangt. Sollten Sie über Vermögen über der Freigrenze verfügen, bitten wir Sie, dieses bis zum Erreichen der Vermögensfreigrenze für Ihre Unterbringungskosten einzusetzen, und erst dann bei uns Sozialhilfe zu beantragen. Wer übernimmt die Kosten für andere einmalige Beihilfen? Sofern Hilfebedürftigkeit festgestellt wurde, können auch Anträge auf andere einmalige Beihilfen (z. B. Bekleidung) gestellt werden. Unter Umständen kann auch ein Anspruch auf Gewährung einmaliger Beihilfen bestehen, obwohl Sie für die eigentlichen Heimkosten aus dem eigenen Einkommen voll aufkommen. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn Sie über keinerlei Vermögen über der Freigrenze verfügen und Ihr monatliches Einkommen knapp ausreicht, die ungedeckten Kosten der Heimunterbringung und die Barleistung aufzubringen. Mitwirkungspflicht und die Folgen fehlender Mitwirkung Sie als Antragsteller sind verpflichtet, dem Sozialhilfeträger alle Tatsachen anzugeben und Beweismittel vorzulegen, die für die Leistungsgewährung erheblich sind. Kommen Sie diesen Mitwirkungspflichten gemäß 60 bis 62, 65 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil (SGB I), nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Sozialhilfeträger ohne weitere Ermittlung die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen ( 66 SGBI). Selbstverständlich ist uns bekannt, dass der von uns zu betreuende Personenkreis sich teilweise an der Mitwirkung nicht selbst beteiligen kann. Deshalb stehen Ihnen in der Regel vor Ort in Ihrer Einrichtung Sozialdienste zur Seite, die Ihnen bei der Klärung gern behilflich sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihres Bezirksamtes.

SEPA-Lastschriftmandat Fischer-Dittmer-Heim Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz DE4400400000023912 Ich ermächtige die Pflegeeinrichtung Fischer-Dittmer-Heim, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Einrichtung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass für die Vorankündigung der Basis-Lastschriften eine verkürzte Frist von 3 Kalendertagen gilt. Ich/wir stimmen der Verkürzung der Frist für die Vorankündigungen der Basislastschrift auf 3 Kalendertage zu. Vorname und Name (Kontoinhaber): Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut (Name und BIC): IBAN: Ort, Datum Unterschrift Fischer-Dittmer-Heim Hohenzollernring 119 13585 Berlin (Spandau) www.tww-berlin.de