Neue Entgelt-Auszahlung an die Beschäftigten der Werkstätten der Lebenshilfe Gießen Inhalt 1. Warum soll die Entgelt-Auszahlung geändert werden? 2. Wie soll das Entgelt verteilt werden? 3. Neue Regeln für die Auszahlung des Steigerungs-Betrages 4. Der Übergang von der alten zur neuen Entgelt-Auszahlung
1. Warum soll die Entgelt-Auszahlung geändert werden? Die Entgelt-Auszahlung an die Beschäftigten in den Werkstätten ist in einem Vertrag beschrieben. Dieser Vertrag heißt Entgelt-Vereinbarung. Die Entgelt-Vereinbarung der Lebenshilfe Gießen ist mittlerweile 14 Jahre alt. Die Entgelt-Vereinbarung passt nicht mehr, sagen die Chefinnen und Chefs. Sie sagen: Viele Werkstatt-Beschäftigte arbeiten im Laufe ihres Arbeitslebens auf verschiedenen Arbeitsplätzen. Die Werkstatt-Beschäftigten wechseln öfter von einer Werkstatt in eine andere der Lebenshilfe Gießen. Aber: Jede Werkstatt berechnet die Entgelte auf eine andere Art und Weise. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit Für die gleiche Arbeit und die gleiche Leistung gibt es in verschiedenen Werkstätten der Lebenshilfe Gießen unterschiedliche Entgelte. Im Moment bekommen manche Beschäftigte mehr Entgelt als andere. Auch wenn sie eine gleiche Arbeit machen und die gleiche Leistung bringen. Das ist nicht gerecht. Deshalb soll sich die Bezahlung ändern: Beschäftigte, die die gleiche Arbeit machen, und die gleiche Leistung bringen, sollen in Zukunft das gleiche Entgelt bekommen. Egal, für welche Werkstatt der Lebenshilfe Gießen sie arbeiten. 2
Steigerungs-Betrag steigt nach Leistung Und es gibt noch etwas, womit die Chefinnen und Chefs nicht zufrieden sind. Wenn Beschäftigte viel leisten, bekommen sie mehr Entgelt. Dann steigt ihr Steigerungs-Betrag. Wenn sie eines Tages nicht mehr so viel leisten, bleibt der Steigerungs-Betrag gleich. Er sinkt dann nicht. So bekommen alle Beschäftigten das gleiche Entgelt: Die Beschäftigten, die viel leisten. Und die Beschäftigten, die nicht mehr so viel leisten. Das ist auch nicht gerecht, finden die Chefinnen und Chefs. Und es kann auch zu einem Problem für die Werkstatt werden: Wenn viele Beschäftigte einen höheren Steigerungs-Betrag bekommen, aber nicht mehr so viel leisten, dann gibt die Werkstatt mehr aus als sie einnimmt. Wenn die Werkstatt mehr ausgibt als sie einnimmt, ist sie irgendwann pleite. Deshalb schlagen die Chefinnen und Chefs neue Regeln vor, wie das Entgelt verteilt werden soll. 3
2. Wie soll das Entgelt verteilt werden? Das Entgelt der Werkstatt-Beschäftigten besteht aus 3 Bestandteilen: 80 Euro Grundbetrag ab dem 1. August 2016. Der Grundbetrag ist für alle Beschäftigten gleich. 26 Euro Arbeitsförderungs-Geld. Das Arbeitsförderungs-Geld ist für alle gleich. Der Steigerungs-Betrag ist ganz unterschiedlich. Der Steigerungs-Betrag der Beschäftigten bei der Lebenshilfe Gießen liegt zwischen 1 und 328 Euro. Das Entgelt soll gerechter verteilt werden. Deshalb möchten die Chefinnen und Chefs neue Regeln für den Steigerungs-Betrag vereinbaren. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli 2016. 4
3. Neue Regeln für die Auszahlung des Steigerungs-Betrages Neue Regel Nr. 1 Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bewerten die Arbeit der Beschäftigten. Sie achten dabei auf 2 Dinge. Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bewerten, was für eine Arbeit es ist. Sie bewerten wie schwer eine Arbeit ist. Und sie bewerten, wie die Beschäftigten arbeiten. Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bewerten das Ergebnis der Arbeit. Und sie bewerten, wie viel Mühe sich die Beschäftigten geben. Anhand dieser beiden Werte berechnen die Chefinnen und Chefs den Steigerungs-Betrag. Neue Regel Nr. 2 Der Steigerungs-Betrag wird einmal im Jahr für jede Beschäftigte und für jeden Beschäftigten neu festgelegt. Das passiert beim Einstufungs-Termin. Wenn die Arbeitsleistung sich ändert, ändert sich auch der Steigerungs-Betrag. Der Steigerungs-Betrag kann steigen oder wieder sinken. Neue Regel Nr. 3 Die Chefinnen und Chefs sagen: Die Beschäftigten sollen genug Zeit haben, sich auf niedrigere Steigerungs-Beträge umzustellen. Wenn der Steigerungs-Betrag niedriger ausfällt, legt die Werkstatt die Hälfte von dem abgezogenen Steigerungs-Betrag wieder drauf. Das macht sie 1 Jahr lang bis zur nächsten Einstufung. 5
Neue Regel Nr. 4 Die Lebenshilfe Gießen bezahlt den Beschäftigten ab dem 1. Juli 2016 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Beide Sonder-Auszahlungen ergeben zusammengerechnet ein Monats-Entgelt. Die Beschäftigten bekommen die Sonder-Auszahlungen im Juni und November. 4. Der Übergang von der alten zur neuen Entgelt-Auszahlung Die Chefinnen und Chefs wollen, dass sich die Beschäftigten langsam auf die neue Entgelt-Auszahlung einstellen können. 4 Jahre lang gibt es zusätzliche Zahlungen von der Werkstatt, wenn jemand einen niedrigeren Steigerungs-Betrag bekommt. Die Anpassung des Steigerungs-Betrags an die Leistung erfolgt stufenweise. Es gibt 4 Stufen in 4 Jahren. Jedes Jahr wird die zusätzliche Zahlung etwas niedriger. 1. Stufe: 2016 sind es 80 Prozent 2. Stufe: 2017 sind es 60 Prozent 3. Stufe: 2018 sind es 40 Prozent 4. Stufe: 2019 sind es 20 Prozent 2020 gibt es keine zusätzliche Zahlung mehr. Dann bekommen die Beschäftigten den Steigerungs-Betrag, der beim Einstufungs-Termin festgelegt wurde. 6
Ein Beispiel für die Übergangs-Regelung im ersten Jahr Martin Mustermann arbeitet in der Werkstatt. Sein Entgelt setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. Grundbetrag 75 Euro 2. Arbeitsförderungs-Geld + 26 Euro 3. Steigerungs-Betrag + 166 Euro Werkstatt-Entgelt 2015 = 267 Euro Martin Mustermann will und kann nicht mehr so viel arbeiten. Bei der jährlichen Einstufung bekommt er deshalb einen anderen Steigerungs-Betrag: 66 Euro. Das sind 100 Euro weniger als vorher. Sein neues Entgelt beträgt für das Jahr 2016 1. Grundbetrag 80 Euro 2. Arbeitsförderungs-Geld + 26 Euro 3. Neu berechneter Steigerungs-Betrag + 66 Euro 4. Ausgleich durch die Werkstatt (80 Prozent) + 80 Euro Werkstatt-Entgelt im ersten Jahr: = 252 Euro 7
Kontakt Bei Fragen zur neuen Entgelt-Auszahlung sprechen Sie mit Ihrer Sozialdienst-Leitung der Werkstatt. Lebenshilfe Gießen e. V. Grüninger Weg 29 35415 Pohlheim Telefon 0 6404 804 0 Telefax 0 6404 804 244 E-Mail: info@lebenshilfe-giessen.de Internet www.lebenshilfe-giessen.de Von wem kommt diese Information? Diese Information kommt von der Lebenshilfe Gießen. Thomas Bauer von der Lebenshilfe Gießen ist für den Inhalt der Broschüre verantwortlich. Kommunikation für alle hat den Text geschrieben. Weigand Design hat die Broschüre gestaltet. capito Frankfurt hat überprüft, ob die Informationen den Kritierien von Leicht Lesen entsprechen. Stand: Mai 2016 Die Internetadresse für die weiterführenden Informationen zu Entgelten lautet: entgelt.lebenshilfe-giessen.de