Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen

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1 WILLY-BRANDT-HAUS-MATERIALIEN. Februar Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich am 9. Februar auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die Länder waren nicht daran beteiligt. Leitziele für die Verhandlungen waren eine stärkere Leistungsorientierung, mehr Flexibilität, die Stärkung des Dienstleistungsgedankens sowie mehr Transparenz. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 35 Monate. Lineare Anhebungen der Entgelte finden in dieser Zeit nicht statt. Die Beschäftigten des Bundes erhalten in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung von 300. Die wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten beim Bund wird künftig einheitlich 39 Stunden betragen. Die Arbeitszeit kann zukünftig entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsanfall gesteuert werden. Sollten die Gewerkschaften für ein oder mehrere Bundesländer in den Bereichen Arbeitszeit, Sonderzahlung oder Entgelt einen für die Arbeitgeber günstigeren Tarifvertrag abschließen, gilt dieser Abschluss zugleich als unwiderrufliches Angebot an den Bund und die Kommunen diese Regelungen zu übernehmen (Meistbegünstigungsklausel). Folgende weiteren Punkte wurden verabschiedet: Die Unterscheidung in Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter wird aufgegeben. Der TVöD gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen. Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht. Zukünftig erfolgt die Bezahlung nicht mehr nach Lebensalter, Familienstand und Kinderzahl, sondern nach individueller Leistung und Berufserfahrung. Für Beschäftigte am Anfang des Berufslebens wird der öffentliche Dienst durch verbesserte Einkommensmöglichkeiten attraktiver. Zukünftig sollen bis zu acht Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten eines Arbeitgebers für variable Leistungsbezahlung zur Verfügung stehen (Start im Jahr 2007 mit einem Prozent). Leistungsunabhängige Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden ab 2007 zugunsten einer sozial gestaffelten, im Volumen abgesenkten Jahressonderzahlung ersetzt. Durch eine neue niedrige Entgeltgruppe wird die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber privaten Mitanbietern gestärkt. Es werden Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe eingeführt.

2 Der Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und der Privatwirtschaft wird erleichtert. Die Eingruppierungsbestimmungen werden deutlich verringert (statt bisher Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich weniger als 100). Die regelung für rund 60 % der Angestellten im Tarifgebiet West, die die öffentlichen Arbeitgeber zur vollen Entgeltfortzahlung für ein halbes Jahr verpflichtete, wird zu Gunsten einer mit der Privatwirtschaft vergleichbaren Regelung abgeschafft. Neue Stärke.

3 Gegenüberstellung: neues und altes Tarifrecht des öffentlichen Dienstes Neu Ein einheitliches Tarifwerk für alle (TVöD) Zwei getrennte Tarifwerke für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter (BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O) Arbeitszeit einheitlich 39 Stunden/Woche Arbeitszeit Tarifgebiet West 38,5 Stunden/Woche, Arbeitszeit Tarifgebiet Ost 40 Stunden/Woche Flexibilisierung der Arbeitszeit: Ausgleichszeitraum bis zu 2 Wochen bei betrieblicher Vereinbarung können bis zu 45 Stunden / Woche bzw. zwischen 6 und 20 Uhr zuschlagsfrei Ü- berstunden angeordnet werden (Arbeitszeitkorridor / Rahmenzeit) Enger Zeitrahmen für Überstundenausgleich (max. 1 Woche) 15 Entgeltgruppen in einem Tarifvertrag (TVöD), alle Beschäftigten wechseln ins neue System mit Inkrafttreten des TVöD (vollständige Ablösung des BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O) 49 Lohn- und Vergütungsgruppen in verschiedenen Tarifverträgen Bezahlung nach Berufserfahrung und individueller Leistung (bis zu 6 Stufen) Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch verbesserte Bezahlung zu Beginn des Berufslebens Bezahlung nach Lebensalter (bis zu 15 Stufen) Zukünftig bis zu 8 % der Gesamtentgeltsumme des jeweiligen Arbeitgebers als variable leistungsabhängige Vergü Keine leistungsabhängigen variablen Bezahlungselemente

4 Neu als variable leistungsabhängige Vergütung (Start in 2007 mit 1%) Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe nur noch funktionsabhängig (nicht nach Zeitablauf) Bewährungs- und Zeitaufstiege in höhere Lohn- und Vergütungsgruppen (leistungsunabhängig) Familienstand und Kinderzahl spielen für Bezahlung keine Rolle mehr Bezahlung auch in Abhängigkeit vom Familienstand und Kinderzahl Schaffung einer neuen sozial gestaffelten Jahressonderzahlung mit gegenüber bisheriger Regelung abgesenktem Volumen ab 2007 Weihnachtsgeld ( 82,14% West/ 61,60% Ost) Urlaubsgeld (255,65 bzw. 332,34 ) Deutliche Reduzierung der Eingruppierungsmerkmale durch schlanke und praktikable Regelung nach Probeläufen Ende 2006 Unüberschaubare Eingruppierungsvorschriften: ca Eingruppierungsmerkmale Schaffung von Konkurrenzfähigkeit durch neue niedrigere Entgeltgruppe Outsourcing / Privatisierung einfachster Tätigkeiten Einführung der Instrumente Führung auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf Probe (bis zu 2 Jahre) Nur dauerhafte Übertragung von Führungsfunktionen möglich Gesetzliche Entgeltfortzahlung 6 Wochen; danach lediglich Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen regelung für rund 60 % der Angestellten im Tarifgebiet West mit Verpflichtung des Arbeitgebers zur vollen Entgeltfortzahlung für eine halbes Jahr Verbesserung der Mobilität durch Mög- Nur begrenzte Beschäftigungsmöglichkei-

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