Unterschlupf für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Beherbergung unterschlupf unterschlupf

Ähnliche Dokumente
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt

Informationen für Ärzte und Ärztinnen über Gewalt gegen Frauen

Die Opferhilfe (seit 1993 ein Bundesgesetz)

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen

Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt

Gewalt in Ehe, Partnerschaft und Familie: Was tun?

Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

Opferhilfe das Wichtigste in Kürze

2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt

2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt

Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Informationen zum Opferhilfegesetz Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Wenn Patientinnen von Gewalt betroffen sind. Informationen für Ärztinnen und Ärzte über Gewalt gegen Frauen

HÄUSLICHE GEWALT WAHRNEHMEN UND ERKENNEN. Sozialkonferenz Nidwalden September 2007

Häusliche Gewalt in Beziehungen. Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Leipzig

INFORMATIONEN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÜBER GEWALT GEGEN FRAUEN VO N G E WA LT

Umgang mit Häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz Nicole Waldmann

Krankheits- und Verletzungsursache Gewalt

Frauenhaus Basel. Der Zufluchtsort für Frauen mit oder ohne Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Häusliche Gewalt. Dr. iur. Marcel Ogg, RA Stellvertreter Leitender Staatsanwalt Mitglied Fachgruppe Häusliche Gewalt

Die wichtige Rolle der Schule als Brücke ins professionelle Hilfesystem

Häusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder

Es ist wichtig, dass alle Frauen ihre Rechte kennen Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!

Häusliche Gewalt. Definition Gewalt/häusliche Gewalt Formen der Gewalt Indikatoren der Gewalt Auswirkungen der Gewalt

«Manchmal braucht es nur so wenig. Und bewirkt doch so viel.»

Gewalt gegengen Frauen und Mädchen

Häusliche Gewalt. Natalie Krämer, Annika Früchtl und Natalie Maletzki

fdr Kongress 2013: Seminar 15 Sucht und häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Frauen Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.v. Frauenberatungsstelle

Häusliche. Häusliche Gewalt? Holen Sie sich Hilfe von außen. Hilfe und Beratungsangebote. im Rems-Murr-Kreis. Sie können die Situation ändern!

Informationsblatt: Definition, Formen und Betroffene häuslicher Gewalt

Gefährdung des Kindeswohls

Handreichung zur Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt

Eltern und Kind - Kinderschutz / Kinderrechte

Rundschreiben. An :. Kantonale Migrationsbehörden. Ort, Datum : Bern-Wabern, den 12. April Eheliche Gewalt

Sexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern

Oliver Hunziker, 48, geschieden IT-Consultant. Präsident VeV Schweiz Präsident GeCoBi Vizepräsident TwoHomes.org Gründer ZwüscheHalt

Hallo Du! Hab den Mut, ruf an! Wir sind für dich da! Einleitung

Recht - Ehe und Familie

Häusliche Gewalt - Auswirkungen auf den Arbeitsalltag

Basisinformation für die Anmeldung / Besuchsbegleitungen / Begleitete Besuche

KONZEPT HÄUSLICHE GEWALT NEUE HERAUSFORDERUNG EIN ZEITGEMÄSSES KONZEPT DAS BIETEN WIR AN SO ARBEITEN WIR WER MACHT WAS ORGANIGRAMM

Kinder und häusliche Gewalt

Krisenintervention bei gewaltbetroffenen asylsuchenden Frauen / Flüchtlingsfrauen

Bedrohungsmanagement im Kanton Solothurn. Bedrohungsmanagement

BERATUNGSSTELLE FRAUENNOTRUF FRANKFURT. Beratung für Frauen und Mädchen. ZU sexueller Gewalt. Vergewaltigung. Nötigung. Bedrohung. Belästigung.

Sexuelle Gewalt? Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt (z.b. Vergewaltigung)

Basisinformation für die Anmeldung / Kompetenzorientierte Familienarbeit (KOFA)

- Nürnberg - Notruf- und Jugendnotdienstes für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern, Fachkräfte, Nachbarn... (0911) (rund um die Uhr)

Konzept zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt

Hilfe für Opfer von Ehrgewalt und verfolgte Christen

Informationen für Ärztinnen und Ärzte über Gewalt gegen Frauen

Der Schwangerschaftskonflikt

Was tun gegen Sexismus? Diese Broschüre soll über Sexismus und sexistische Verhaltensweisen aufklären.

Nein. zu Gewalt. Frauen und Männer bekommen bei uns Hilfe.

Nein. zu Gewalt. Frauen und Männer bekommen bei uns Hilfe.

Hilfestellungen bei Schwierigkeiten, Problemen, Fragen und in der Not.

Neue Wege in der Versorgung gewaltbetroffener Frauen. Marion Steffens, Bregenz 2008

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Basisinformation für die Anmeldung KOFA

Das Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

Kinder- und Jugendrechte

Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.

Sexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Täter und Täterinnen

Opferhilfe SG - AR - AI Teufener Strasse 11 Postfach 9001 St. Gallen. T F

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention

Wir verändern. Beratungs- und Koordinierungsstelle Für Frauen und Mädchen mit Behinderung

Philipp Frei. Leiter Kommunikation und Innovation Blaues Kreuz Schweiz. Gewaltberater Schweiz und région des grands lacs

Beratung, Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Was jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt

Hilfe bei Problemen in der Ausbildung

Formen, Risiken und Chancen der Partizipation von Kindern in Gutachten bei Gewalt in Familien Was ist notwendig, was sinnvoll, was zumutbar?

Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Workshop. Eingreifen! Was tun bei Mobbing an Schulen? Rupert Herzog

Vielen Dank für die Einladung Grundlagen des Aufenthaltsrechts

Basisinformationen KOFA

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Anmeldung Intensivabklärung

Frauen helfen Frauen e.v. Frankfurt. Das Autonome Frauenhaus. Keine Frau muss Gewalt ertragen!

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Polmedinform Winter 2015 Basel, 25. November 2015

Reform des Sexualstrafrechts

Das Scheidungsformular

Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Die Erkennung der Schutzbedürftigkeit von Mädchen und Frauen muss bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung

2011 Tag zur Prävention von Missbrauch und Gewalt. GELIEBT und ERMUTIGT. Verfasst von Mable Dunbar. Generalkonferenz Abteilung Frauen

Häusliche Gewalt im Migrationskontext: Ausmass und mögliche Ursachen

KinderSchutz-Zentrum Salzburg

Eltern und Kind - Kinderschutz / Kinderrechte

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich

Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Veranstaltung in Friedberg

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden

Vorentwurf des Gesetzes über häusliche Gewalt

Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W

Beratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil

Kosten häuslicher Gewalt vorliegende Ergebnisse aus europäischen Ländern

Transkript:

079 628 87 80 unterschlupf

Tatort Schweiz Jede fünfte Frau hat in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt in einer Paarbeziehung erlitten. Fast jede zweite erlitt psychische Gewalt. Nationalfondsstudie, 1997

Was ist häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt ist ausgeübte oder angedrohte Gewalt in einer partnerschaftlichen Beziehung, unabhängig davon, ob die Beteiligten zusammen leben oder sich in Trennung befinden. Es gibt verschiedene Arten häuslicher Gewalt: Physische Gewalt: z.b. Schlagen, Treten, Würgen, Einsatz von Waffen. Psychische Gewalt: z.b. permanente Beschimpfungen oder Erniedrigungen, Drohungen bis zu Todesdrohungen, Schlafentzug, für verrückt erklären, Kinder als Druckmittel einsetzen. Sexualisierte Gewalt: z.b. Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung. Soziale Gewalt: z.b. Einsperren, Kontaktverbote, Kontrolle. Ökonomische Gewalt: z.b. Geld verweigern, Verbot der Erwerbstätigkeit.

Gewalt Wir beraten Sie Wissen Sie nicht, wie es weitergehen soll?

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Wir sind eine Anlauf- und Fachstelle für gewaltbetroffene Frauen sowie für involvierte Drittpersonen. Wir sind eine kantonal anerkannte Opferhilfeberatungsstelle. Wir beraten und begleiten Sie in Ihrer persönlichen Situation, zeigen Möglichkeiten auf, suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen und unterstützen Sie in Ihrer Entscheidungsfindung. Falls Sie dies wünschen, helfen wir Ihnen, Kontakte zu Fachpersonen (z.b. JuristInnen, TherapeutInnen, Sozialdiensten, Behörden usw.) aufzunehmen. Sie können uns telefonieren oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos.

Zuflucht Wir beherbergen Sie Sie wollen weggehen und wissen nicht wohin?

Wir bieten Ihnen eine Notunterkunft. Bei uns finden Sie und Ihre Kinder Schutz, Unterstützung und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Die Adresse bleibt geheim. Sie haben Zeit, ihre Situation in Ruhe zu überdenken. Wir unterstützen und beraten Sie zudem bei der Suche nach neuen Lösungsmöglichkeiten und planen mit Ihnen die notwendigen Schritte.

Recht Wir informieren Sie Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wo Sie vom Gesetz geschützt sind. Darf ich die Wohnung ohne Erlaubnis meines Mannes verlassen? Ja. Gemäss Art. 175 ZGB dürfen Sie die eheliche Wohnung ohne Voranmeldung verlassen, wenn Sie sich in Ihrer Sicherheit und Persönlichkeit bedroht fühlen. Bei einem späteren gerichtlichen Trennungs- oder Scheidungsverfahren werden Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Kann ich auch die Kinder mitnehmen? Ja. Gemäss Art. 297 ZGB kann bei einer Trennung die elterliche Sorge und Obhut einem Ehegatten alleine zugeteilt werden. Ist das Wohl der Kinder gefährdet, kann sogar das Besuchsrecht des anderen Elternteils eingeschränkt oder entzogen werden (Art.274 ZGB). Wenn möglich nehmen Sie die Kinder mit. Was tue ich, wenn mir die notwendigen finanziellen Mittel fehlen? Fehlende finanzielle Mittel sind kein Hinderungsgrund wegzugehen.

Hilfe Wir sind täglich für Sie da Häusliche Gewalt ist kein Unglück sondern ein Unrecht!

Was ist uns noch ein Anliegen? Wir setzen uns mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit gegen häusliche Gewalt und für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern ein: Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Zusammenarbeit und Vernetzung mit regionalen und überregionalen Fachstellen Mitarbeit in Kommissionen Verbreitung von Fachwissen zu häuslicher Gewalt

079 628 87 80 unterschlupf Unterschlupf für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Beherbergung Postfach 686, 3900 Brig-Glis, Telefon 079 628 87 80 www.unterschlupf.ch, info@unterschlupf.ch Raiffeisenbank Belalp-Simplon, 3904 Naters IBAN CH79 8053 2000 0709 1434 1