Fallmanagement Hochrisikofälle Häusliche Gewalt Stadt und Landkreis Osnabrück Monika Holtkamp, Kornelia Krieger, BISS Osnabrück
Etablierung von Fallkonferenzen Niedersachsen 2011 Ziel: Systematisiertes Hochrisikomanagement mit professionsübergreifenden Fallkonferenzen
Entwicklung von Fallkonferenzen in Osnabrück 2013: Austausch mit der Polizeiinspektion Lüneburg 2014: 8. Vernetzungstreffen Bedarfserhebung der beteiligten Institutionen für ein Fallmanagement Ziel: Systematisches Erkennen von Hochrisikofällen
Flipchart 2014 Ergebnis: Fallmanagement bei Hochrisikofällen wird installiert!
Jugendamt Dialogbeauftragte AJSD Polizei Täterberatung Profamilia Gericht BISS Hochrisikofall Beratungsstelle Prozessbegleitung Gleichstellungsbeauftragte Sozialpsych. Dienst Frauenhaus Staatsanwaltschaft Kinderschutzzentrum Opferhilfe
Bisherige Ergebnisse aus drei Folgetreffen: 1. Terminkonferenz : Pro Quartal ein fest terminiertes Treffen aller Mitglieder in der PI OS 2. Spontankonferenz : Jederzeit kurzfristige Fallanalyse in akuten Fällen 3. Besprechung sowohl von akuten als auch Langzeitfällen aus Stadt und LK, anonym oder mit Namensnennung, evtl. Einholung einer Schweigepflichtentbindung, Information des Opfers
Bisherige Ergebnisse: 4. Pro Profession Nennung eines festen Ansprechpartners sowie eines Vertreters, Zustimmungen aller Leitungsebenen liegen vor, Zugriff auf Namen und Erreichbarkeiten für alle Mitglieder 5. Gefährdungseinschätzung nach den Ergebnissen des EU- Projektes Daphne Wave Protect I und II (Woman Against Violence Europe) www.wave-network.org
Bisherige Ergebnisse: 6. Entwicklung eines Rasters zum strukturierten Vortragen und Fortschreiben eines Hochrisikofalls mit Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten: - Stammdaten von Opfer und Täter - Vorgeschichte - aktueller Vorfall - Risikofaktoren und fachliche Einschätzung - Maßnahmen
Raster - Fallbesprechung Protokoll Datum: Stammdaten/Opfer Name oder Anonym Alter Adresse Telefon/Mail Arbeit Vorgeschichte/aktueller Vorfall Taten/Schwere und Häufigkeit Welche Maßnahmen gab es bislang Beteiligte Institutionen Sonstiges Stammdaten/Gefährder Name oder Anonym Alter Adresse/Telefon Telefon/Mail Arbeit Ergebnisse nach Checkliste falls vorhanden Beziehung zum Opfer: Stammdaten/Kinder Name Alter/ m/w Adresse Beziehung zum Opfer Beziehung zum Gefährder/ Sorge und Umgangsrecht Weitere Gefährdungsfaktoren Zugang zu Waffe, Art der Drohungen, Ist der Täter der Polizei bekannt Psychische Erkrankung/Finanzielle Möglichkeiten des Opfers/Besondere Lage: z.b. Trennung/bevorstehende Trennung/anstehende Sorgerechtsentscheidungen/Behinderung/Migration/ Hindernisse gegen einen Aufenthalt im Frauenhaus/Angst vor anderen Personen/Gewalt gegen frühere PartnerInnen Sonstiges Fachliche Einschätzung Informationen zu Migrationshintergrund, Pflege, Behinderungen, Religion Informationen über Umfeld/Familienstruktur/Wohnsituation Gefährdungsfaktoren Maßnahmen Wer erledigt was bis wann Anmerkungen Vertrauenspersonen Schule Kindergarten Sonstiges
Fallmanagement Hochrisikofälle Häusliche Gewalt Beteiligte Institutionen Identifizierung von Hochrisikofällen Entscheidung Terminkonferenz 4 x jährlich alle Mitglieder Eigene Institution Spontankonferenz Teilnehmer nach Bedarf Fallbeschreibung nach Raster Maßnahmen Weitere Konferenzen aller an Maßnahmen beteiligten Personen Ergebnisüberprüfung / Verbesserungen
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Bisherige Erfahrungen Positive Effekte Einbezug der betroffenen Frau Entschärfung von risikoreichen Situationen Bevorstehende Trennung Mutter-Kind-Kur oder Platz im Frauenhaus Kontakt Faust Täter getrennte Anhörung beim Familiengericht Neue Institutionen mit im Boot Sicherheitsberatung durch Präventionsteam Erkennen der Kindeswohlgefährdung bei Hochrisikofällen Koordination durch eine Institution 11 Fälle mit mehreren Spontankonferenzen seit Anfang 2015
Bisherige Erfahrungen Herausforderungen Fehlende Ressourcen (Grenzen der Zusammenarbeit) Unsicherheit beim Datenschutz Fehlende Schulungen im Umgang mit Einschätzungsinstrumenten
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Datenschutzrechtliche Erfordernisse (I) Die Teilnehmer der Fallkonferenzen sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Befugnisse für Datenaustausch in Spezialregelungen und Gesetzen bei schwerwiegenden Gefahren für Leib und Leben - 34 STGB - 138 STGB - 8a SGB VIII
Datenschutzrechtliche Erfordernisse (II) Ohne Einverständnis des Opfers bei erheblichen Gefahren Gegen den Willen - ja, ohne Wissen - nein Anonymisierung - Veränderung von Daten oder Pseudonymisierung - Ersetzen von Daten nach 67 SGB X Kooperationsvereinbarungen - BISS, Faust