energetische Sanierungen im Gebäudebestand

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Transkript:

Fünf Bausteine eines langfristigen Rahmens für energetische Sanierungen im Gebäudebestand 21.03.2013 / Dr. Martin Pehnt Dr. Andreas martin.pehnt@ifeu.de 1

2

Gebäudebestand: b d Anspruch 3

Gebäudebestand: b d und Wirklichkeit 4

Instrumentelle Veränderungen: einige Klassiker Weiterentwicklung der EnEV U-Wert-Anforderungen Ref.gebäude Sanierungsanforderungen an Bestand Vollzug Aufstockung der Gebäudeförderung Rechtsanspruch auf Förderung Ökolog. Mietspiegel, Mietrecht Qualitätssicherung, Energieberatung und Baubegleitung Steuergutschrift für Sanierungen Anpassung Heizölsteuer (gem. CO 2 -Gehalt) Immobilienverwalter/WEG aktivieren Handwerker aktivieren (Sanierungsringe, HW-Contracting) 2010 2050.. Energiebed darf 5

3 Metatrends Roland Borgwardt, Was fehlt? Die langfristige Perspektive, die dem einzelnen Gebäudebesitzer vom Ziel her denkend Planungssicherheit verschafft. Eine verlässliche Förderung, die differenziert nach Objekt und Subjekt Eine einfache Kommunikation dieser Sachverhalte in Form eines bekannten Kommunikationsinstruments i i Ein kontinuierlicher Anreiz, über Sanierung nachzudenken 6

Eine kurze Geschichte h des Sanierungsfahrplans 2009/2010 Berliner Klimaschutzgesetz Entwicklung des Stufenmodells, BUND LV mit Berliner Mieterverein, IHK, IFEU, Prognos, Borgwardt 2010 Aufnahme des Sanierungsfahrplans in das Energiekonzept Allerdings Interpretation als nationale Statistik 2011 Einspeisung des Sanierungsfahrplans in die EU-Effizienzrichtlinie als National Roadmaps 2012 Weiterentwicklung Sanierungsfahrplan Nabu-Workshop 2012 Aufnahme des Sanierungsfahrplans in die Vor-Ort-Beratung 2012 Entwicklung von Vorschlägen zur Verknüpfung Landes-Erneuerbare- Wärmegesetze IFEU: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg; Ecofys: Thüringen 7

Regelmäßiger TÜV Steuer auf Fahrzeug mit CO 2 -Komponente Steuer auf Kraftstoff Mehr als 10mal höher pro t CO 2 als im Gebäudesektor (280 /t) Kein regelmäßiger TÜV (außer Heizkessel) Keine Steuer auf Gebäude mit CO 2 -Komponente Steuer auf Brennstoff (20-27 /t) Grenzwert für CO 2 M. E. nicht vom Emissionshandel erfasst Fahrzeug (Gesamte Neuflotte) Grenzwert für PE und Hülle Für Einzelgebäude (Neubau/aktive Sanierung) Aber: Vergleich nicht überstrapazieren Verfasser: (ein Pehnt, Dach Borgwardt, über den Kopf ist zwingend, ein Auto 8 nicht.

Bausteine Ist Ziel Pfad Stachel Anreiz Vorgeschlagen werden verschiedene Bausteine, die einzeln, aber insbesondere in Kombination Wirksamkeit entfalten. Diskussionspunkt: welche Bausteine wann? 9

1. Energetischer Zustand des Gebäudes 10

1. Energetischer Zustand des Gebäudes Wo stehe ich? Transparente Effizienzklasse, die Bewertung der Hülle und Anlagentechnik kombiniert A Effizienzhaus 40, Passivhaus und besser B Effizienzhaus 55 C Niedrigenergiehaus D kompakte Neubauten EnEV E EFH, die EnEV gerade einhalten F komplett sanierte Altbauten I unsanierte Bestandsgebäude mit Nachtspeicherheizung, Altbauten im Urzustand Kenngrößen: Heizwärme- und Kühlbedarf q h inkl. Lüftungswärmeverluste Klimaaufwandszahl e CO2 (analog Anlagenaufwandszahl ohne Referenzgebäudebezug Links: IFEU Hertle 2006, Mitte: www.haustechnikdialok.de 11

2. Zielniveau Wo muss ich hin? Endniveau abhängig von Gebäudemerkmalen (z. B. Denkmalschutz, erhaltenswürdige Elemente etc.) 12

3. Zielerreichungspfad Wie komme ich dahin? 3. Wissen über den Zielerreichungspfad: Wie komme ich dahin? Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan 13

3. Zielerreichungspfad Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan Für einzelne Gebäude oder Quartiere Sanierungsfahrplan als Beratungsoffensive 1. Schritt: Integration in Vor- Ort-Beratung Berücksichtigung der Lage des Objekts, bauphysikalische Gegebenheiten, Nutzer, Kopplung mit altersgerechtem Wohnen Eingebettet in Qualitätsoffensive, integrierte Sanierungskampagne Erfolgsnachweis 14

Ansatzpunkte für eine weitere Integration des Sanierungsfahrplans Vor-Ort-Beratung: seit 1.7.2012 wird energetisches Sanierungskonzept gefordert Verknüpfung mit (Landes-)Erneuerbares Wärmegesetz Grunderwerbssteuererlass für Erstellung des Sanierungsfahrplans Klimaschutz-Obolus 15

Klimaschutz-Obolus Wer auf besseres Niveau saniert, erhält Förderung, die pro Effizienzklasse ansteigt Analogon: CO 2 -abh. KfZ-Steuer er Härtefallregeln Wer drüber liegt, entrichtet eine jährliche Klimaschutzabgabe ( Emissionsgebühr für Gebäude ) abhängig von der Zahl der überschrittenen Effizienzstufen Übergangs- klauseln Höhe: ausreichende Anreizwirkung/ Finanzierungs- beitrag, aber Vermeidung von Härten Wertsteigerung durch Langzeitperspektive Weicher Start : Lange Fristen, Qualifizierungs- und Ausbauphase für Energieberatung, anfänglich geringe Abgabe 16

Klimaschutz-Obolus: l Vorteile Wahlmöglichkeit zwischen Obolus und Sanierung: keine Zwangssanierung Ermöglicht haushaltsunabhängige Finanzierung (als Sonderabgabe, als Lenkungs- und Ausgleichsabgabe oder als Abschöpfungsabgabe) Adressiert wird der Hauseigentümer steigert das Aktivitätsniveau Beweislastumkehr beim Nachweis der einzuhaltenden Klimaschutzklasse Adressiert auch Teilsanierungen und geringinvestive g Maßnahmen gleichermaßen wie Vollsanierungen und hochinvestive Maßnahmen Integrierbar in Umsetzung von Artikel 7 Effizienzrichtlinie 17

Klimaschutz-Obolus: l Nachteile Aufwand durch unmittelbaren Gebäudebezug; b aber: Anknüpfbar an Grundsteuer-Erhebungsmechanismus zur Senkung der Transaktionskosten Umkehr der Beweislast Dauerhafte Rechtssicherheit des Sanierungsfahrplans? Dauerhafte technologische Richtungssicherheit Z. B. langfristige Entwicklung des Stromfaktors Einstufung in Effizienzklassen muss durch Qualitätssicherung begleitet werden Manipulationsgefahr an den Klassengrenzen Förderaufkommen anfangs relativ gering 18

Verwendung des Obolus für Gebäudeförderung d Stärkere Differenzierung der Förderung auf ambitionierte Gebäudestandards Geförderte Einzelmaßnahmen müssen kompatibel mit Sanierungsfahrplan sein Soziale Differenzierung Sockelförderung plus einkommensabh. Förderung mit Obergrenze Zielgruppenspezifische Ausgestaltung Mietniveau und Lage Quartiersweite Sanierungen Integration in Nationalen Effizienzfonds nach Art. 20 (6) Rechtsanspruch auf Förderung einführen 19

Aufkommen und Förderbedarf d Obolus steigt mit anspruchsvolleren Klimaschutzklassen. Insgesamt wird 70 % des Förderbedarfs abgedeckt, allerdings nicht zeitgleich. Bedeutung anderer Finanzierungsquellen sinkt 20

Bausteine 21

ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martin Pehnt Ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Wilckensstr. 3 D-69120 Heidelberg Fon: +49 (0) 6221 / 47 67-36 Fax: +49 (0) 6221 / 47 67-19 E-Mail: martin.pehnt@ifeu.de Dr. Andreas Ecofys Berlin Am Karlsbad 11 D-10785 Berlin T: +49 (0)30 29773579-0 E-Mail: a.hermelink@ecofys.com Dr. Martin Pehnt 22