Wohngruppe für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche

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Transkript:

LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Inhaltsverzeichnis Wohngruppe für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche Inobhutnahme Unterbringung Klärung der Perspektiven und Möglichkeiten des Lebens- und Bildungsbedarfs Hattroper Weg 70 59494 Soest Tel.: 02921 / 648164 Fax: 02921 / 684266 Stand: 12.01.2016 1

1. Präambel Das LWL-Heilpädagogische Kinderheim Hamm wird in Kooperation mit dem LWL- Berufsbildungswerk Soest ein integriertes Angebot für die Inobhutnahme, für eine Bedarfsanalyse bezogen auf Leben und Bildung und für die weitere Betreuung von neun unbegleiteten minderjährigen ausländischen Menschen beiderlei Geschlechts vorhalten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 14 und höchstens 17 Jahre alt sind. Die Aufenthaltsdauer der unbegleiteten minderjährigen ausländischen Menschen in dieser Gruppe beträgt bis zu 6 Monate. Das Angebot ist in Abstimmung mit dem Jugendamt des Kreises Soest und den Zuwendungsgebern des LWL-Berufsbildungswerkes Soest befristet bis zum 31.12.2018. Als weitere Vernetzungspartner z. B. zur Traumatherapie etc. steht die Ambulanz der LWL- Universitätsklinik Hamm mit ihrem Angebot zur Verfügung. In diesem Kontext bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Kreis Soest seine fachlichen und räumlichen Ressourcen an, um den besonderen Herausforderungen durch die große Anzahl der schutzsuchenden minderjährigen Ausländer fachlich zu entsprechen. Die Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht mit einem Verteilungsverfahren und der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für Erstversorgung, Unterbringung, Perspektivklärung sowie anschließender Hilfeleistungen bedeutet für Kommunen und Kreise mit den Jugendhilfeträgern kurzfristig Kapazitäten und örtliche Netzwerke zu schaffen, um dieser Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung gerecht zu werden. Die Förderung der Bildung und Arbeitskompetenz ist eine Kernaufgabe zur sozialen Integration. Der kultursensible Umgang ist eine wichtige Grundlage, um ein Abgleiten in persönlich schwierige, gesellschaftlich nicht konforme Lebenssituationen zu verhindern. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die an der Schwelle ihrer beruflichen Sozialisation stehen und deren Normen- und Wertesystem, deren Selbstverständnis und Lebensziele noch nicht konsolidiert sind. 2. Gesetzliche Grundlagen Grundlagen unserer Arbeit sind die 42 ff. SGB VIII und 27 ff. SGB VIII und der 41 SGB VIII. 3. Ziele/Zielsetzung Die erste Priorität dieses Angebotes ist die Unterbringung zur Sicherstellung des individuellen Schutzes jedes jungen Menschen. Weitergehendes Ziel ist die Erstellung eines umfänglichen Berichtes, als Grundlage für eine fachgerechte Hilfeplanung. Gegebenenfalls wird eine Überleitung in weitergehende Hilfen, entsprechend dem pädagogischen Bedarf, in Hilfeformen wie Wohngruppen, SBW, Pflegefamilien etc. angestrebt. Die Förderung der 2

sozialen und gesellschaftlichen Integration soll durch Angebote der Sprachförderung, der Feststellung der Bildungspotentiale und Bildungsbedarfe sowie der beruflichen Orientierung sicher gestellt werden. Die jungen Menschen leben so zunächst innerhalb eines Rahmens, der es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen, eine angemessene Form des Versorgt- Werdens zu erfahren und bisherige Erfahrungen zu verarbeiten. Dies geschieht unabhängig von Ethnie, Religion oder anderen Faktoren, die zu Ausgrenzung, Verfolgung oder Misshandlung innerhalb des Herkunftslandes geführt haben können. Ihnen wird ein pädagogisch konsequentes, professionelles und strukturiertes Erziehungsfeld angeboten. Die Basis hierfür bildet eine reflektierte Auseinandersetzung mit der räumlichen Trennung bzw. dem Verlust von Eltern und Familie, dem Abbruch von schulischen bzw. beruflichen Ausbildungen, Gewalterfahrungen vor und auf der Flucht ebenso, wie mit der Auseinandersetzung mit der aufnehmenden Kultur, der Entwicklung einer Lebensperspektive (kurzfristig-mittelfristig-langfristig) und dem persönlichen Autonomiebedürfnis und Reifegrad. Für die Einzelnen bedeutet dies, dass neben einer standardisierten Klärungsphase eine individuelle Prozessentwicklung im Fokus steht. Eine annehmende Haltung und ein wertschätzender Umgang der Mitarbeitenden mit den jungen Menschen, zunächst unabhängig von der aktuellen politischen Lage oder ausstehenden Asylentscheidungen, ist neben der fachlichen Kompetenz die Basis der Arbeit. Dabei finden Trennungserfahrungen, persönliche Verluste und traumatische Erlebnisse Berücksichtigung. 4. Zielgruppe Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Aufnahmegruppe für minderjährige ausländische Menschen. Aufgenommen werden junge Menschen, die auf ihrer Flucht aufgegriffen wurden bzw. sich selbstständig gemeldet haben und deren weiterer Verbleib im Rahmen eine Inobhutnahme zu klären ist. 5. Ausschlusskriterien Nicht aufgenommen werden können minderjährige ausländische Menschen, bei denen bereits bekannt ist, dass ein manifestes Drogen- oder Alkoholproblem besteht bzw. das Sozialverhalten durch die Ausübung von körperlicher, insbesondere sexueller Gewalt dominiert ist. Für diese Fallgestaltung müssen individuelle Lösungen geschaffen werden. 6. Bedarfsanalyse und Zielfindungsprozess Die Notwendigkeit einer Analyse und Zielfindung besteht, soweit es nicht bereits an anderer Stelle abgeschlossen wurde. Diese beginnt bereits mit dem Aufnahmegespräch. 3

Die Mitarbeitenden tragen Sorge dafür, dass zeitnah ein Vormund gestellt wird. Dies geschieht in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Des Weiteren gehören folgende Punkte zur Bedarfsanalyse und Zielfindung: Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes sowie der emotionalen Situation, Klärung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Perspektive zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe, insbesondere der persönlichen Lebensverhältnisse (Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger); wenn möglich sollte der Kontakt zu Verwandten hergestellt werden, Klärung der persönlichen Ressourcen, insbesondere der alltagspraktischen Ressourcen im neuen Lebensumfeld, Klärung des schulischen und in Zusammenarbeit mit dem LWL-Berufsbildungswerk Soest beruflichen Bildungsstands und der vorhandenen schulischen und beruflichen Voraussetzungen, Interessen, Potentialen sowie des Lernverhaltens, Klärung der Fluchtgeschichte, Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung Nach Beendigung dieser Analyse wird ein Bericht erstellt. Dieser stellt die Grundlage für die weitere Förderung und Hilfeplanung dar. Im Anschluss daran wird auf der Basis des geschriebenen Hilfeplans der weitere Verbleib des mit dem jungen Menschen geplant. Hierbei kann es zu einer Überleitung in ein andere Gruppe, zu Familienangehörigen, in eine Pflegestelle, in ein Sozialbetreutes Wohnen oder später auch in eine eigene Wohnung kommen. Das gesamte Verfahren wird durch Mitarbeitende der Einrichtung, die nicht im Regelschichtdienst der Wohngruppe tätig sind, durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst eine sprach- und kulturgeschulte Fachkraft diesen Prozessdurchführt bzw. begleitet. Sollte das nicht möglich sein, werden Übersetzerleistungen nötig. 7. Bildung Für alle minderjährigen ausländischen Menschen gilt die Schulpflicht. Dieser kann aktuell jedoch nur bedingt Rechnung getragen werden. So werden in Soest aktuell an einer berufsbildenden Schule zwei Klassen für Flüchtlinge angeboten, deren schulische Voraussetzungen vom Analphabetentum bis zur Hochschulreife reichen. Die Beschulung Jugendlicher in deutschsprachigen Klassen ist nur bedingt zielführend und bedarf der 4

muttersprachlichen Begleitung. Das LWL-Berufskolleg scheidet bis auf weiteres als möglicher Ort der Beschulung aus, es sei denn, dass bei einzelnen Flüchtlingen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Grundsätzlich sind jedoch drei Berufskollegs fußläufig erreichbar: das LWL-Berufskolleg Soest, Förderschule, in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, das Hubertus-Schwarz-Berufskolleg, berufsbildende Schule für Wirtschaft und Verwaltung in Trägerschaft des Kreises Soest, Börde-Berufskolleg, gewerbliche, berufsbildende Schule in Trägerschaft des Kreises Soest. Da eine Zuordnung aufgrund der Flucht nicht immer sofort erfolgen kann und wird, werden die jungen Menschen im Alltag von den Mitarbeitenden einzeln oder in Kleingruppen sprachlich gefördert. Soweit möglich erfolgt neben der Schule eine schnelle Integration in eigens für Minderjährige geschaffene Sprachkurse. Die Kooperation mit dem LWL-Berufsbildungswerk Soest bietet eine besondere Chance, die über die reine Zurverfügungstellung von Wohnraum hinausgeht. Das LWL- Berufsbildungswerk hält personelle, räumliche und sächliche Ressourcen vor, die in das Betreuungskonzept einbezogen werden sollen: Sinnvolle Tagesstruktur schaffen: Das LWL-Berufsbildungswerk Soest bietet die Möglichkeit, die Jugendlichen sinnvoll zu beschäftigen und ihnen eine Tagesstruktur zu geben. Diese Beschäftigung kann sowohl ergänzend zum Klärungsverfahren als auch zu einem Teilzeit-Berufsschulunterricht durchgeführt werden. Sie kann für jeden Teilnehmer an diesem Angebot individuell abgestimmt werden. Normalität erleben: Nach Krieg und Flucht, ist es für die jungen Menschen wichtig, Normalität zu erleben. Dazu gehört neben einem strukturierten Tagesablauf auch das Erleben von zielgerichteter, sinnvoller Tätigkeit und von effektivem, eigenem Handeln das über die Sicherung des Überlebens hinaus geht. Arbeitskultur adaptieren: Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommen z. T. aus Kulturen, die sich auch hinsichtlich der beruflichen Tätigkeiten und der Arbeitsorganisation deutlich von denen in Deutschland unterscheiden. Durch die Einbindung in Arbeitskontexte sollen sie die Möglichkeit erhalten, Standards und Gepflogenheiten kennen zu lernen und sich in die Arbeitskultur ihrer neuen Umgebung einzufinden. Berufliche Orientierung: Eine berufliche Orientierung kann durch das LWL- Berufsbildungswerk in folgenden Berufsfeldern angeboten werden: Metalltechnik Ernährung und Hauswirtschaft Wirtschaft und Verwaltung (aus sprachlichen Gründen vermutlich nur bedingt) 5

Handwerkliche Berufe aus dem Aufgabenfeld der Haustechnik Garten- und Landschaftsbau Auf diesem Wege können die jungen Menschen ihre Stärken und Interessen kennenlernen und so Grundlagen für ihre berufliche Qualifizierung legen. Nach Klärung der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen können Praktika in Kooperationsbetrieben des LWL- Berufsbildungswerkes Soest organisiert werden. Sprache anwenden: Die Arbeitskontexte sollen so gestaltet werden, dass die deutsche Sprache sinnvoll in das aktive Handeln einbezogen wird und neu Gelerntes möglichst handlungsbezogen eingesetzt werden kann. Daher sollen die Tätigkeiten möglichst verschränkt werden mit dem expliziten Erlernen der deutschen Sprache in begleitenden Sprachkursen. Diagnostik durchführen: Ergänzend hierzu kann das LWL-Berufsbildungswerk Soest Lern- und Leistungsdiagnostik durchführen. Hierzu können sprachfreie Tests eingesetzt werden sowie handlungsorientierte Verfahren, deren Instruktion übersetzt wird. Im LWL-BBW Soest absolvieren zahlreiche junge Menschen mit Migrationshintergrund eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Berufsausbildung. Viele von ihnen beherrschen die Sprachen der Herkunftsländer ihrer Familien, so dass eine sprachliche Verständigung mit den Flüchtlingen in vielen Fällen möglich sein wird. 8. Alltagsgestaltung Gemeinsam mit den jungen Menschen wird der Alltag derartig gestaltet, dass sie sich innerhalb eines strukturierten Rahmens bewegen. Da davon auszugehen ist, dass eine Beschulung, Ausbildung, etc. erst nach einiger Zeit möglich sein wird, ist auch der Freizeitbereich darauf ausgerichtet, strukturelle Vorgaben zu machen. So gibt es eine Turnhalle, Außensportanlagen, eine Diskothek und verschiedene Hobbyräume, beispielsweise für Fitness, Musik etc., die von den Bewohnern genutzt werden können. Das Betreuerteam der Wohngruppe für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt sicher, dass jede/r Bewohner/in eine Tagesstruktur bekommt, die seinen/ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht. Dabei arbeiten sie mit den Mitarbeiter/innen des LWL- Berufsbildungswerkes Soest eng zusammen. 6

9. Regelleistungen des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm Unterbringung an 365 Tagen im Jahr Bedarfsanalyse und Zielfindung Versorgung im Schichtdienst Verpflegung / Versorgung Einübung von Körperhygiene (Duschen, Zähne putzen, etc.) Anleitung und Unterstützung beim Sprach- und Kulturerwerb Schulaufgabenhilfe durch die Mitarbeitenden Projektangebote (Fußball, Singen, etc.) Aktive Freizeitgestaltung Gestaltung von wöchentlichen Gruppenrunden Begleitung zu Terminen mit Behörden, Ämtern, etc. Begleitung zu schulischen Terminen Anbindung an Ärzte / Therapeuten Organisation von Festen und Feiern (interkulturell) Wöchentliche Teamgespräche Dokumentation im Gruppenbuch Ggf. Genogrammarbeit Erstellen von Aktenvermerken Erstellen eines Erziehungs-Förderplans Verwaltung personenbezogener Gelder (TG und BK) 10. Personeller Einsatz Für die kontinuierliche Betreuung der jungen Menschen im Schichtdienst stehen sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung, die zusätzlich (in unterschiedlicher Ausprägung) über sprachliche und kulturbezogene Kompetenzen für diese Aufgabe qualifiziert sind. Für den Schichtdienst werden 5,5 Vollkräfte eingesetzt. Für die zusätzlichen Leistungen der Klärungsphase und der individuellen Betreuung ist eine weitere Fachkraft eingesetzt. Die Abstimmung der tagesstrukturierenden und berufsorientierenden Angebote und der sonstigen Belange der jungen Menschen mit dem LWL-Berufsbildungswerke Soest geschieht über das Team und die Teamleitung der Wohngruppe und bildet somit ein ganzheitliches Angebot. Zurzeit befinden sich schon Fachkräfte in den Beteiligten Institutionen mit türkischen und mittleren arabischen Sprachkenntnissen. Der alltägliche kultursensible Umgang und die Versorgung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Glaubensrichtungen sind in den Einrichtungen langjährig, sowohl bei den Betreuenden als auch bei den Betreuten, Praxis. 7

11. Ansprechpartner LWL-Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27 59071 Hamm Frank Herber Tel.: 02381 / 97366-17 Betriebsleiter e-mail: Frank.Herber@lwl.org LWL-Berufsbildungswerk Soest Hattroper Weg 57 59494 Soest Erwin Denninghaus Tel.: 02921 684-223 stellv. BBW-Leiter e-mail: Erwin.Denninghaus@lwl.org LWL-Berufskolleg Soest Hattroper Weg 55 59494 Soest Theo Wenker Tel.: 02921 684-191 Schulleiter Theo.Wenker@lwl.org 8