Wie lassen sich Akteursvielfalt und Bürgerenergieprojekte im Ausschreibungsdesign berücksichtigen? Fachgespräch Grüne BT-Fraktion 24/09/2014 Dr. Corinna Klessmann
Akteursvielfalt wer ist gemeint? Kleine Akteure > Mögliche rechtssichere Definition: KMU-Definition der EU-KOM (über Mitarbeiterzahl und Umsatz verbundener Unternehmen) > Fragen der Handhabung und Kontrolle Bürgerenergie -Akteure > Definition BEE, BBEn: Lokale Verankerung der Investoren Partizipatives Geschäftsmodell > Rechtssicherheit der Definition fraglich Vielfalt an Akteuren (große, mittlere, kleine; regionale, überregionale; mit/ohne Bürgerbeteiligung) Bürger- energie Akteursstruktur auch heute nicht statisch 2
Akteursvielfalt in preisbasierte Ausschreibungen? > Ziele von Ausschreibungen: Wettbewerb, Effizienz, EU-Konformität > Akteursstruktur wird sich durch Wechsel auf Ausschreibungssystem weiter verändern, aber wie fundamental? > Herausforderungen für kleine und Bürgerenergie-Akteure: Geringe Bonität Geringe Risikobereitschaft Tendenziell kleinere Projektgrößen und geringere Skaleneffekte, d.h. höhere Kosten als Großprojekte Große Akteure können kleine u.u. strategisch unterbieten > Ob kleine Akteure in Ausschreibungen zum Zuge kommen können, hängt ab von Teilnahmebedingungen/Zugangsbarrieren Erzeugungskosten im Vergleich zu anderen Akteuren Wettbewerbsintensität (Verhältnis Ausschreibungsmenge zu Geboten) 3
Optionen, um kleine Akteure im Ausschreibungsdesign zu berücksichtigen Geringe Zugangsbarrieren > Einfaches, transparentes Ausschreibungsdesign > Geringe finanzielle Sicherheiten bzw. Pönalen (Herausforderung: Ernsthaftigkeit der Gebote sicherstellen) > Präqualifikationsanforderungen, die nur geringe Vorab-Investitionen erfordern (Herausforderung: Ernsthaftigkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit sicherstellen) Ausschreibungsdesign, das nur geringe Skalen- und Portfolioeffekte zulässt > Z.B. enge Größenbegrenzung der Projekte > Keine od. begrenzte Übertragbarkeit der Förderberechtigungen > Nachteil: Beschränkung der Effizienz für alle Akteure Sonderregelungen für kleine u./od. Bürgerenergie-Akteure > Explizite Berücksichtigung bzw. Bevorzugung bestimmter Akteure > Herausforderungen: rechtssichere und faire Abgrenzung, Rückwirkungen auf Ausschreibung (strategisches Verhalten), erhöhte Kosten > Gibt es zielgenaue Sonderregelungen mit geringen negativen Effekten? 4
Bisher diskutierte Sonderregelungen (1) Modell Stärken Schwächen Ausnahme von Ausschreibung: Bagatellgrenze für kleine Anlagen (EEAG: < 1 MW) Non-competitive Sector: Kleine Akteure erhalten nachträglichen Zugang zum Auktionsergebnis Kleine Anlagen erhalten pauschale Bonuszahlung auf ihr Gebot Aufwandsersatz für kleine Akteure Sichere, administrativ bestimmte Vergütung für kleine Anlagen; Konform mit EU EEAG Kleine Akteure müssen nicht selbst an Ausschreibung teilnehmen Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen Teilnahmeerleichterung Je nach Förderniveau hoher Anreiz, kleine Anlagen zu realisieren (Marktverzerrung) Kleine Anlagen werden nicht nur von kleinen Akteuren realisiert Vergütungsniveau wird von größeren Akteuren bestimmt; Risiko zu niedriger Vergütung; Frage der Angemessenheit u. Kosten bei nachträglichem Bonus Erhöhte Kosten der Ausschreibung; Adäquates Bonus-Niveau? Stark erhöhte Kosten; Ernsthaftigkeit der Gebote? 5
Bisher diskutierte Sonderregelungen (2) Modell Stärken Schwächen Separate Lose für kleine Anlagen Separate Lose für kleine Akteure Mindestquote für kleine Akteure bei der Zuschlagsvergabe Geringe Skaleneffekte erhöhen Gewinnchancen von kleinen Akteuren Kleine Akteure kommen in jedem Fall zum Zug, stehen aber im Wettbewerb Kleine Akteure kommen in jedem Fall zum Zug; Höhere Liquidität als bei separaten Losen Kleine Anlagen werden nicht nur von kleinen Akteuren realisiert Verringerte Effizienz der Ausschreibung: geringere Liquidität/Knappheit, höhere Kosten kleinerer Anlagen Verringerte Effizienz der Ausschreibung: geringere Liquidität/Knappheit Gefahr von Kollusion? Verringerte Effizienz der Ausschreibung, wenn Quote zum Tragen kommt Ausnahmen erforderlich, wenn nur wenige/teure Gebote von kleinen Bietern eingehen 6
Fazit > Ausschreibungen stellen höhere Anforderungen an Marktakteure als administrativ festgelegte Einspeisevergütungen > Ausschreibungen sollten so offen gestaltet sein, dass auch kleine Akteure teilnehmen können (im BMWi-Vorschlag reflektiert) > Schaffung von Sonderregelungen nicht trivial: rechtssichere und faire Abgrenzung der Akteure (kleine Akteure leichter als Bürgerenergie), Gefahr von strategischem Verhalten > Sonderregelungen kosten Geld; politische Entscheidung: wieviel darf Absicherung der Akteursvielfalt kosten? > Weitere Prüfung der Sonderregelungen erforderlich (z.b. Liquidität bei getrennten Losen, Ausgestaltung Mindestquote) 7
Kontakt Dr. Corinna Klessmann c.klessmann@ecofys.com Ecofys Germany GmbH Am Karlsbad 11 10785 Berlin Germany T: +49 (0)30 297 735 79-0 E: info@ecofys.com I: www.ecofys.com 8 ECOFYS 11/03/2014 Dr. Corinna Klessmann
Vorüberlegung zum Auktionsdesign > Grundlegende Anforderungen an ein erfolgreiches Auktionsdesign Ausreichend Wettbewerb Einfaches, verständliches System (größtmögliche Anlehnung an EEG 2014) Ausschreibung muss auf Marktsituation ausgerichtet sein (Flächenverfügbarkeit, Wettbewerbsintensität) Design reflektiert Bieterkalkül und Bieterrisiken (hier: Projektentwicklung von PV-FFA; begrenzte Übertragbarkeit auf andere Technologien) Vermeidung von strategischem Verhalten und Kollusion (Absprache) Lernendes System, Anpassung anhand realer Erfahrungen 9
[MW/a] 3.000 Marktentwicklung PV-Freiflächenanlagen 2.500 2.000 1.500 ~3 GW FFA- Zubau in 2012 Nach PV- Novelle: 2013 ca. 1 GW FFA Spätestens 2015 droht Unterschreitung von 400 MW/a 1.000 500 0 2014/2015 geschätzt Quelle: ZSW et al. 2014 Einführung Ausschreibungen 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 > PV-Freiflächenzubau seit 2013 stark rückläufig > Unsicherheit: Einige Akteure haben sich bereits aus dem Markt zurückgezogen > Multi-Projekt-Bieter, gute Kenntnis der Bieter untereinander > Flächenverfügbarkeit entscheidend für die Wettbewerbssituation 10