Asylbewerber und Flüchtlinge - Chancen für den Dresdner Arbeitsmarkt Wirtschaftsstammtisch am 6. Juli 2015 Bildquelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk Titel Beigeordneter der Präsentation für Soziales Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster
Status Quo Spannungsfeld aus Nachfrage (differenzierter Fachkräftebedarf) und Angebot (Zuwanderung). Der Arbeitsmarkt bleibt reguliert, aber er wird seit November 2014 schrittweise für ausländische Arbeitnehmer geöffnet. Folie: 2
Asylbewerber sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen und um Aufnahme und Schutz vor politscher oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Lebensunterhalt trägt das Sozialamt www.dresden.de/asyl Erwerbstätigkeit frühestens nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet möglich (verkürzte Frist seit November 2014) Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde ist in den ersten vier Jahren des Aufenthalts immer erforderlich i. d. R. auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (siehe Vorrangprüfung) Folie: 3
Vorrangprüfung entfällt für Personen mit Gestattung bzw. Duldung bei schulischer und betrieblicher Ausbildung sowie bei Praktika im Rahmen der Ausbildung oder EU-geförderten Projekten (z. B. ESF) Freiwilligendiensten (BuFDi und FSJ/FÖJ) Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Zulassung in Ausbildungsberufen nach der Positivliste Hochqualifizierten mit Anspruch auf Blaue Karte EU ununterbrochenem 15-monatigen Aufenthalt Folie: 4
Potenzial in erwerbsfähige Asylbewerber: 2.065 davon aktuell nicht verfügbar: 802 für Erwerbstätigkeit relevant: 1.263 Positive Bleibeperspektive haben derzeit Asylbewerber aus Asien: Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Sri Lanka, Syrien Afrika: Ägypten, Eritrea, Somalia Folie: 5
Zugewiesene Asylbewerber 2015 949 Erstzuweisungen (Stand: 30.06.2015) Pakistan; 23 Eritrea; 22 Türkei; 20 Libyen; 29 Sonstige Nationalitäten; 83 Kosovo; 210 Georigen; 30 Afghanistan; 49 Russische Förderation; 30 Indien; 36 sonstige asiatische Staaten; 53 Marokko; 37 Serbien (neu); 46 Tunesien; 43 Irak; 69 Syrien; 95 Albanien; 74 Folie: 6
Was tut die Stadt? (Auswahl) Unterbringung (überwiegend dezentral) soziale Betreuung, 5 Regionalkoordinatoren (=Netzwerker vor Ort) Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG zur Heranführung an den Arbeitsmarkt (Aufwandsentschädigung: 1,05 Euro/Stunde) Unterstützung der ehrenamtlichen DAMF-Sprachkurse (DAMF = Deutschkurse Asyl Migration Flucht), ggf. Verweis Deutschkurse durch Volkshochschule laut Stadtratsbeschluss aus Dezember 2014 Ehrenamtskoordinator/-in (ab August 2015) enge Zusammenarbeit mit Arbeitsagentur (Modellprojekt Early Intervention ) Folie: 7
Modellprojekt mit der Arbeitsagentur Early Intervention Jeder Mensch hat Potenzial seit Anfang 2014 Teilnehmergewinnung über BAMF, Migrationsberater, Sozialbetreuer, Kammern etc. Leistungen: Kompetenzerhebung, Vermittlung in Sprachkurse, Förderung von Dokumentübersetzungen, Hinwirken auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Anpassungsqualifizierungen (in Zusammenarbeit mit dem IQ-Netzwerk) Folie: 8
Ansprechpartner für Arbeitgeber gemeinsamer Arbeitgeberservice (gags) der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Telefon: (08 00) 4 55 55 20 Fax: (03 51) 4 75 44 44 E-Mail:.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit Telefon: (02 28) 7 13 20 00 E-Mail: Essen.009-OS@arbeitsagentur.de Internet: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung, www.zav.de/positivliste Folie: 9
Fazit Ausländische Arbeitsuchende sind motiviert Deutsche Sprachkenntnisse sind das A und O Anerkennung ausländischer Abschlüsse kommt voran Erfolge sind (noch) rar, aber es gibt sie Integration braucht Kreativität, Mut und Geduld Folie: 10