RKW Rheinland-Pfalz RKW Rheinland-Pfalz Holzhofstr. 4 55116 Mainz an alle Bildungsträger, private Arbeitsvermittler, Unternehmen der Zeitarbeit sowie Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung RKW Rheinland-Pfalz GmbH Holzhofstraße 4 55116 Mainz Dipl.-Kfm. Andreas Laux Geschäftsführer Tel.: 06131/ 893 777 1 Fax: 06131/ 893 756 0 E-Mail: andreas.laux@rkw-rlp.de Web: www.rkw-rlp.de im Juli 2012 www.rkw-cert.de Einladung zur Informationsveranstaltung AZAV 2013 aktuelle Situation und Lösungen Betr: Zulassungspflicht für alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung ab 01.01.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, das RKW bietet zu allen Fragen mittelständischer Unternehmer seit Jahrzehnten eine qualifizierte Unterstützung insbesondere im Bereich der Steigerung von Produktivität, der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) bestehen weiterhin offene Fragen. Gesucht sind aktuelle Informationen, sowie konkrete Lösungen zur fristgerechten Umsetzung. RKW bietet in diesem Zusammenhang eine Fachinformationsveranstaltung in gewohnter RKW-Qualität und zwar am Freitag, den 28. September 2012. Für Mitglieder der RKW Rheinland-Pfalz e.v. ist die Veranstaltung kostenfrei. Nichtmitglieder haben die Möglichkeit zur Teilnahme gegen Entgelt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Anlage. Es grüßt Sie freundlich aus Mainz Der 4. QMB-Zertifikatslehrgang zum >Qualitätsmanagementbeauftragten (RKW)< findet statt am 13-15.November 2012. Weitere Informationen unter www.rkw-rlp.de oder unter 06131-8937771
Hintergrund: Änderungen bei der Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Zulassung von Trägern der Arbeitsförderung Zulassung von Maßnahmen der Arbeitsförderung Am 20.12.2011 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zu den wichtigsten Änderungen: Die Aufgabe der Akkreditierung und Überwachung fachkundiger Stellen wird ab 01.04.2012 die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) übernehmen. Ab 01.01.2013 bedürfen alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung einer Zulassung. Davon ausgenommen sind Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. Das Erfordernis einer Träger- und Maßnahmezulassung gilt ab 01.04.2012 künftig nicht nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sondern auch für Maßnahmen nach 45 SGB III, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden. Vergabemaßnahmen und die Unterstützung der Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III sind von der Maßnahmezulassung nicht betroffen. Die Regelungen zur Zulassung gelten über 16 SGB II für die SGB-III-Instrumente, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Instrumente ( 16c bis 16f SGB II). Der BA obliegt ab 01.04.2012 ein Zustimmungsvorbehalt bei Weiterbildungsmaßnahmen, deren Maßnahmekosten über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die für das jeweilige Bildungsziel von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden ( 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III neu). Informationen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung des 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III neu ab 01.04.2012 sowie die Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen nach 81 ff. SGB III neu sind unter dem Navigationspunkt Berufliche Weiterbildung veröffentlicht. Die Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III finden Sie unter dem Navigationspunkt Aktivierung und berufliche Eingliederung. Informationen zu den Übergangsregelungen des 443 Abs. 3 SGB III neu. Am 05.04.2012 wurde die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) veröffentlicht. Ab 06.04.2012 muss die Zulassung von Trägern und Maßnahmen auf der Grundlage des SGB III und der AZAV erfolgen. Fragen, die sich zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen ergeben ( 181 SGB III), sind an die fachkundigen Stellen zu richten. Die Kontaktdaten sind im Verzeichnis der fachkundigen Stellen hinterlegt. -1-
Zulassung von Trägern der Arbeitsförderung Künftig bedürfen alle Träger der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen zu können. Dies gilt für die Träger aller Maßnahmen und unabhängig davon, ob sie sich an Vergabeverfahren beteiligen oder Maßnahmen anbieten wollen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können. Einer Zulassung bedürfen auch die privaten Arbeitsvermittler, die auf der Grundlage der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung tätig werden. Von diesen Regelungen sind Arbeitgeber ausgenommen, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. Sie bedürfen keiner Zulassung. Betroffen von der Neuregelung sind : Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW 81 ff. SGB III neu) Maßnahmen zur Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung ( 48 bis 80 SGB III neu) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III neu) rehaspezifische Maßnahmen und Maßnahmen in besonderen Reha-Einrichtungen nach SGB IX Transfermaßnahmen durch Dritte nach 110/111 SGB III neu Zulassung von Maßnahmen der Arbeitsförderung Das Erfordernis einer Zulassung von Maßnahmen gilt künftig wie bisher für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und künftig auch für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gefördert werden. Informationen und Formulare für die Abwicklung von Maßnahmen nach 45 SGB III neu finden Sie unter dem Navigationspunkt Aktivierung und berufliche Eingliederung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand 03.05.2012-2-
RKW Rheinland-Pfalz Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft AZAV Neuregelungen 2013 und dann? aktuelle Situation und Lösung Datum: Freitag, 28. September 2012 Ort: Kaiserslautern, Innovationszentrum Trippstadter Straße 110 67663 Kaiserslautern Zeit: 10.30 13.00 Uhr ab 10.00 Uhr Eintreffen mit Frühstücksgelegenheit 10.30 Uhr Begrüßung und Einführung Dipl.-Kfm. Andreas Laux, Geschäftsführer der RKW Rheinland-Pfalz GmbH 10.40 Uhr ein aktueller Überblick über die Zertifizierungssituation aus Sicht einer Zertifizierungsstelle bzw. der Kunden Heike Wedig, Zertifizierungsstellenleiterin der bag Cert und RKW Kooperationspartner, Bremen 11.00 Uhr aktueller Überblick über die Zertifizierungssituation aus Sicht des Akkreditierers sowie Regelungen der AZAV ab 2013 Einsatz von Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheinen Dr.Sigurt Riemer, Zertifizierungsstelle für Managementsysteme und Personen Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (Dakks), Berlin/Frankfurt 11.45 Uhr Hinführung zur AZAV-Zertifizierung und Förderung Dipl.-Kfm.Andreas Laux, Geschäftsführer der RKW Rheinland-Pfalz GmbH 12.00 Uhr Fragemöglichkeit & moderierte Diskussion Dr. S.Riemer, Deutsche Akkreditierungsstelle (Dakks), Heike Wedig, bag Cert Moderation: Dipl.-Kfm. Andreas Laux, RKW Rheinland-Pfalz 12.40 Uhr Fazit, Zusammenführung und Ausblick 13.00 Uhr offizielles Ende Imbiss und Möglichkeit des persönlichen Kontaktes
Absender Fax-Antwort an 06131-89.37.560 RKW Rheinland-Pfalz Holzhofstraße 4 55116 M a i n z Datum ANMELDUNG Ich / wir melde(n) mich / uns verbindlich an zur RKW-Informationsveranstaltung AZAV - 2013 und dann? - Aktuelle Situation und Lösungsansätze am Freitag, 28.09.2012 in 67663 Kaiserslautern - Trippstadter Straße 110 von 9:30 bis 13:30 Uhr 1. Teilnehmer/in: 2. Teilnehmer/in: Firmenstempel: Telefon/Fax: E-Mail: RKW RLP Mitglieder: 0,-- / RKW RLP Nichtmitglieder 99,-- Jede regionale Stelle eines Ortes (nicht jedoch der Unternehmensgruppe oder von verschiedenen Orten) kann eine zweite Person dergleichen Stelle kostenfrei anmelden. Anmeldungen von Mitgliedern werden bevorzugt behandelt. Darüber hinaus gilt die Reihenfolge der Anmeldung Alle Angaben zzgl. ges. gültiger MwSt. und ohne Übernachtung und incl. Verpflegung. Ort, Datum Unterschrift RKW hat die Aufgabe, Unternehmern bei der Bewältigung ihrer unternehmerischen Herausforderungen zu unterstützen. Ursprünglich gegründet wurde das >Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft< bereits 1921 um eine Vereinheitlichung von Normen und Typen voranzutreiben. >Rationalisierung< bedeutete in der Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft jedoch nie Arbeitsplatzabbau, sondern vielmehr eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerung, Kostenkontrolle, Marktorientierung und Innovation. Deren Umsetzung erfolgt heute sowohl durch anwendungsorientierte Forschung (RKW Kompetenzzentrum), als auch durch konkrete Beratungen zu allen klassischen und aktuellen Fragestellungen durch die jeweiligen RKW-Landesverbände bzw. deren spezialisierte Berater. Eine Mitgliedschaft im RKW Rheinland-Pfalz ist prinzipiell für jedes Unternehmen möglich und erwünscht, jedoch keine Voraussetzung. Rund 150 Unternehmen sind derzeit im RKW in Rheinland-Pfalz organisiert. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.rkw-rlp.de oder direkt von der Geschäftsführung unter 06131-893777